Kosten für die Klas...
 
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Kosten für die Klassenfahrt

 
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
wie ich beim Thema Schülerticket befürchtet habe - das angeschriebene Jugendamt hat begonnen aktiv zu werden - lies die nächste Erpressung nicht lange auf sich warten. Dieses Mal wurde nicht das Ersparte der Tochter genommen, sondern die Teilnahmezustimmung zur Klassenfahrt handschriftlich geändert und nur die Hälfte der Kosten an den Lehrer überwiesen. Als Anmerkung wurde hinzugefügt, dass die andere Hälfte von 65 € der Vater bezahlt.

Was also tun? Die Klassenfahrt beginnt am Ende der nächsten Woche!!!

Auf der einen Seite möchte ich diese Auseinandersetzung nicht "öffentlich" austragen und der Betrag wäre es mir wert, wenn dann Ruhe ist.
Aber auf der anderen Seite möchte ich kein falsches Signal senden und mich zukünftig jedes Mal erpressen lassen. Die nächste Klassenfahrt wird sicherlich teurer.

Ich zahle KU, die Zahnspange, eigene Kleidung des Kindes, Vereinsgebühren ...

Danke  :thumbup:

--
Viele Grüße
Bruno

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2017 00:05
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Kurze eigene Anmerkung: Ich denke, dass klar ist, dass ich die Klassenfahrt durch den 115% KU bereits bezahlt habe.

Mein Problem ist die kurze Zeit, die mir noch bleibt und wie ich mich gegenüber dem Lehrer verhalten soll, um ihn weitestgehend rauszuhalten?

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2017 00:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin - Du fragst also nicht nach der Sach-/ Rechtslage, sondern nach einem Tat zum subjektiven taktischen Verhalten. Da des Dir wichtig ist, die Sache nicht in der Öffentlichkeit auszutragen, in die es die KM gebracht hat, bleibt Dir nur die Variante zu zahlen. Das Geld ist dann weg und es ist das falsche Signal. KM lernt es nicht, wird und will es sicherlich auch nicht lernen. Aber für den Moment hast Du dann Ruhe.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2017 08:46
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie lange ist die Klassenfahrt bekannt?

Die ist erstmal gesehen Sonderbedarf, wenn du aber nicht nur Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle zahlst und sie lange bekannt ist, dann könnte sie auch vom Unterhaltsbetrag angespart werden.

Woher weißt du, dass die KM dem Lehrer das mitgeteilt hat? Hat der Lehrer dich angesprochen oder hast du nur einen Zettel von der KM bekommen? Wenn es nur ein Zettel von der KM ist, dann würde ich das ganze geflissentlich ignorieren. Klar, wird eure Tochter vermutlich eine Information an die KM bekommen, dass noch nicht der ganze Betrag überwiesen ist. Aber das ist halt so.
Wenn der Lehrer dich angesprochen hat, dann würde ich ihm sagen, dass du gerade eben erst von der KM überhaupt eine Information über die Klassenfahrt bekommen hast. Und das die finanziellen Dinge zwischen ihr und dir geklärt werden würden und nicht über die Schule. Wenn noch Geld fehlen würde, solle er bitte die KM direkt ansprechen, da das Kind bei ihr lebt und das zu den Alltagsangelegenheiten gehört und damit die KM in der Pflicht ist.

Ich würde hier einfach auf Zeit spielen. Klar kann die KM der Tochter gegenüber sagen, dass du nicht gezahlt hast, und sie deswegen nicht mitfahren kann. Aber dann kannst du immer noch mit ihr selbst sprechen und erklären, dass du Unterhalt für sie zahlst und dieser unter anderem für die Klassenfahrt verwendet werden soll, zumal die Klassenfahrt nicht so teuer ist.

Aber die KM müsste das auch dem Lehrer erklären, warum euer Kind nicht mitfahren kann.

Ist eure Tochter dieses Wochenende bei dir?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2017 10:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt keine wirkliche Regelung über die Klassenfahrt. Sie kann Sonderbedarf sein und zwar gerade dann, wenn sie teuer ist.
Gemäß § 1613 Abs. 2 Nr.1 BGB definiert sich Sonderbedarf als unregelmäßig, außergewöhnlich hoher Bedarf und ist zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt zu leisten. Dabei ist er nach Einkommen der Eltern gequotelt zu zahlen.

Gerichte haben entschieden, dass Klassenfahrten aus dem Unterhalt anzusparen sind, wenn der Unterhalt aber nach einer der Stufen 1-4 (=115%) (ggf. auch noch in Stufe 5) geleistet wird, dann wird eher davon ausgegangen, dass die Klassenfahrt Sonderbedarf ist.

Was in einem konkreten Gerichtsstreit herauskommt ist damit ziemlich unklar.

Stimmt denn die Quotelung 1/2 oder ist sie zu Deinem Nachteil? Das ist so ziemlich der einzige Ansatzpunkt den ich hier wirklich sehe.

Wie AnnaSophie schon gesagt hat, bei der anstehenden Klassenfahrt kannst Du argumentieren, dass es keine außergewöhnlich hohen Kosten sind und die Klassenfahrt deshalb aus dem Unterhalt zu bestreiten ist.

Alles andere fällt unter, "es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn.... ".
Wenn Du den Konflikt nicht öffentlich austragen willst, dann kannst Du nur noch zahlen und ggf. die Quotelung etwas zu Deinen Gunsten verändern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2017 14:15
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

...

Genau so ist es und genau darin besteht das Dilemma. Man kann es nicht lösen.
Ich könnte es auch so ausdrücken: Mir fehlt die Kraft oder die Stärke, um es auszuhalten. Das weiß die KM natürlich.

--
Viele Grüße
Bruno

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Themenstarter Geschrieben : 08.10.2017 14:23
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

wie lange ist die Klassenfahrt bekannt?

Seit ca. 2 Wochen - neue weiterführende Schule. Ich habe die Information ebenfalls erhalten und der Teilnahme zugestimmt.

Die ist erstmal gesehen Sonderbedarf, wenn du aber nicht nur Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle zahlst und sie lange bekannt ist, dann könnte sie auch vom Unterhaltsbetrag angespart werden.

Der Gesamtbetrag beträgt 130 €. Es ist eine kurze Kennenlernfahrt in die nächste Jugendherberge - nur ca. 10 km entfernt.

Woher weißt du, dass die KM dem Lehrer das mitgeteilt hat?

Sie hat das Teilnahmeformulat ausgefüllt, handschriftlich geändert und mir davon ein Foto per WhatsApp geschickt.
Da ich kurz verreist war und ihre Post dann nicht mehr lese, weiß ich von dieser Erpressung erst jetzt 5 Tage vor Beginn der Klassenfahrt. Der Lehrer hat sich noch nicht gemeldet. Auf dem Formular steht handschriftlich, dass der Vater die andere Hälfte zahlt.

Ist eure Tochter dieses Wochenende bei dir?

Ich hole sie nach der Klassenfahrt ab. Leider also nicht.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2017 14:33
(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

So klar wie du sehe ich das Ganze nicht.
Du zahlst zwar 115 % Kindesunterhalt, aber du bist nicht über Stufe 5.
Zudem ist die Klassenfahrt erst kurz bekannt.
Einfach aussitzen würde ich das nicht, da die Lage eben einfach alles andere als eindeutig ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2017 14:42
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn es nur ein Foto per WA ist, kann man dass auch ignorieren ...

Wenn es sich um eine Kennlernfahrt handelt (soetwas gab es bei uns an der weiterführenden Schule auch), dann ist auch diese Klassenfahrt mindestens seit der Einschulung im Frühjahr bekannt. Denn diese Kennlernfahrten werden immer vorher angekündigt... denn so ganz nebenbei, es gibt Schüler die sich einen Zuschuss über die ARGE holen und die werden so einen Antrag niemals zwei Wochen vorher genehmigen / bezahlen.

Also, die Klassenfahrt muss schon länger bekannt sein. Die Kosten mindestens genauso. Es ist also nicht außergewöhnlich, nicht überraschend und nicht außerordentlich hoch ... was Du jetzt aber daraus machst, bleibt Deine Entscheidung.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2017 17:50
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Bruno,

hat die Mutter eine Beistandschaft beim Jugendamt und du bereits einen Titel unterschrieben?

Falls nicht, wurdest du ja von der KM formell aufgefordert einen "Vorschuss auf den Unterhalt" zu leisten. Genauso würde ich dies in der Überweisung formulieren und mit dem nächsten KU verrechnen - der Mutter entsprechend einer Kopie deiner Klassenfahrt-Überweisung zuschicken. Damit wäre erst einmal die Klassenfahrt vom Tisch bzw. die Öffentlichkeit heraus.

Dann hast du noch den gesamten Oktober Zeit dich zu erkundigen - z.B. auch bei einer Beistandschaft mit dem JA reden oder deinem RA. Die Erpressung würde ich erst einmal damit abblocken und auch keine Diskussionen mit der KM zulassen.

...dies nur eine Idee, weiß nicht, ob man sich damit schon vor der Überweisung zum Novemberunterhalt Probleme schafft.

Gruß
Sternchen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2017 18:26




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

normalerweise ist das vorher bekannt. Meist schon bei den Infoveranstaltungen gesagt worden oder bei den Abenden wo die Eltern Informationen über die Schule bekommen bzw. die Kinder in die Klassen aufgeteilt werden. Also um einiges vor den Sommerferien.

Auf solche Whatsapp-Nachrichten würde ich gar nicht reagieren. Hast du dein Whatsapp so eingestellt, dass niemand sehen kann, welche Nachrichten du gelesen hast und welche nicht? Oder ist bei dir die normale Einstellung, dass jeder sehen kann was du gelesen hast?

Ich würde diese Nachricht einfach ignorieren. Zumal du ja vermutlich durch die neue Schule auch nicht weisst wer Klassenlehrer ist etc. Wenn die KM will, dass du das zahlst, soll sie dich anrufen. Auch in Anbetracht der Kurzfristigkeit.
Und wenn dann würde ich auf einer Quotelung nach Einkommen bestehen, d. h. sie müsste belegen was sie verdient. Mein Exmann hat das damals irgendwann auch versucht. Ich habe ihm  erklärt, dass ich grundsätzlich bereit bin mich an den Kosten zu beteiligen, allerdings würde das nach Einkommen gequotelt und entsprechend müsse er mir seine Gehaltsunterlagen zukommen lassen, damit die Quote berechnet werden könne. Ich habe nie wieder etwas davon gehört.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2017 18:30
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo AnnaSophie,

mir wurde ausdrücklich gesagt, dass Klassenfahrten kein Sonderbedarf sind, außer die Kosten wären besonders hoch. Dies ist hier ja nicht der Fall. Mein Ex hat sich nie an den Kosten beteiligt bzw. er hat beiden Jungs "Taschengeld" gegeben. Da dies über die Jahre und auch bei besonders entfernten Zielorten schon mal sehr teuer wurde, habe ich mich bei meinem RA erkundigt.

Die Art und Weise wie hier die KM vorgeht, finde ich unmöglich. Diesen Erpressungsversuch wohl mit dem Wissen, dass Bruno versuchen wird die Öffentlichkeit heraus zu halten, muss man direkt stoppen.

LG
Sternchen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2017 18:38
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Ich danke Euch allen für die Anregungen.

Morgen werde ich das Jugendamt anrufen, dass ja bereits beim Thema Erpressung beim Schülerticket involviert wurde, und nach deren Meinung und Unterstützung fragen. Die Idee einen Vorschuß zu zahlen, finde ich sehr gut. Dann ist der Lehrer erst einmal draußen und ich muss mich nur noch gegen eine mögliche Lohnpfändung wehren. Das werde ich dann so mit dem JA besprechnen und Euch hier berichten.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2017 22:19
(@psoidonuem)
Registriert

Auch wenn diese Klassenfahrt nicht bekannt gewesen wäre (was unwahrscheinlich ist, denn das bekommt man gleich noch vor der Einschulung mitgeteilt) dann war das Kind zweifellos an der vorherigen weiterführenden Schule zu einer Klassenfahrt angemeldet und es müssen Rücklagen vorhanden sein. Und es zahlt der, der das Ding unterschreibt. Wer hat unterschrieben?

Die Schulen kennen ihre Pappenheimer - die Grundschule meines Kleinen hat jetzt bereits die Einwilligung und Zahlungsverpflichtung für eine Klassenfahrt im Juni 2019 eingeholt, damit sich hinterher keiner rausreden kann, er hätte das Geld nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2017 11:44
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

es zahlt der, der das Ding unterschreibt. Wer hat unterschrieben?

Die Kindesmutter hat den Text handschriftlich geändert und vermerkt, dass sie die Hälfte überweist und der KV die andere Hälfte. Dann hat sie unterschrieben. ...

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2017 13:07
(@psoidonuem)
Registriert

Verträge zu Lasten Dritter sind nicht möglich.
Bindend ist hier der vorgedruckte Text, der sinngemäß sagt, dass der Unterzeichnende die Klassenfahrt erlaubt und die Kosten trägt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2017 14:11
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Bruno!
Ganz ehrlich: KM wird erst beginnen zu lernen, wenn Du ganz klare Kante zeigst, sprich keine 65 EUR zahlst.
Das mag vielleicht blöd für Euer Kind sein, DU hast Dir auf jeden Fall nix vorzuwerfen, da Dein Anteil bereits mit geleistetem KU abgedeckt wurde.
Wenn Du jetzt zahlst, öffnest Du Tor und Angel für weitere, ähnlich gelagerte Situationen.

Meine Meinung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2017 14:59
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Da stimme ich voll und ganz zu. Ich habe das JA angeschrieben und um Klärung gebeten, um dann für die Zukunft NEIN sage zu können und dies quasi voranzukündigen.

Dies ist ganz sicher eine Charakterschwäche bei mir., die gnadenlos ausgenutzt wird.

Ich habe einfach nicht den Willen mich um Geld zu streiten. Nicht weil ich es habe (bin beim Trennungsunterhalt nahe dem Selbstbehalt), sondern weil ich mir die letzten Lebensjahrzehnte nicht mit solchen Problemen abgeben will. Dazu ist meine Lebenszeit mir einfach zu wertvoll.

Allein sich so etwas auszudenken, ist in meinen Augen viel zu negativ und nicht gut für die Gesundheit und das Wohlbefinden.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2017 15:13
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Verträge zu Lasten Dritter sind nicht möglich.
Bindend ist hier der vorgedruckte Text, der sinngemäß sagt, dass der Unterzeichnende die Klassenfahrt erlaubt und die Kosten trägt.

Danke, sehr guter Gedanke, den ich ganz sicher beim JA verwenden werde.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2017 15:14