In der Schule meiner Kinder werden iPad verpflichtend eingeführt. Ich hab von meiner Ex-Frau die Info bekommen, ich mich a den 900 Euro zu 50% beteiligen soll. Es gibt verschieden Modelle - die Entscheidung hat sie alleine ohne Rücksprache getroffen. Rechnet man da wirklich 50/50 oder richtet sich der zahlende Betrag nach dem Gehalt meiner Ex-Frau und meinem Gehalt. Weiss das jemand?
Hallo,
besteht ggf. Die Möglichkeit das iPad zu leihen, anstatt es zu kaufen?
das dürfte unter Mehrbedarf fallen und damit nach den Einkommen beider Elternteile unter Berücksichtigung des selbstbehaltes zu quoteln. Bei dir wird vorab der kindesunterhalt abgezogen.
sophie
Vor allem würde ich mal nachhaken (am besten in der Schule direkt), was für Anforderungen an das iPad gestellt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein 900 Euro teures Modell sein muss und den (ggf) Luxus Deiner EX musst Du nicht finanzieren.
wenn es - wie ich glaube - das einfachste Modell auch tun würde, würde ich meinen Anteil auch nur an den Kosten für das einfache Modell orientieren.
Ein Tablet ist eine erwartbare Ausgabe für Schulkinder und muss daher aus dem Unterhalt angespart werde.
Unsere Kinder benutzen auch regelmäßig Tablets in der Grundschule, zB für die Anton App. Es gab absolut keine Vorgabe, was für ein Tablet gekauft werden soll. Ich habe ein Samsung Tablet gekauft. Kostenpunkt: 180 Euro. Das Teil reicht völlig. Sie benutzen es, wenn sie bei der KM sind. Bei mir benutzen sie ein IPad, das ich mal bei einem Gewinnspiel gewonnen habe.,
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Ich hab von meiner Ex-Frau die Info bekommen, ich mich a den 900 Euro zu 50% beteiligen soll.
Die KM hat doch erst kürzlich beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt. Sie möge sich doch bitte an den Beistand wenden, der ist nun für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen rundum zuständig, also auch für Mehr- und Sonderbedarf. Der Beistand darf dann auch bitteschön darlegen und beweisen, warum 900 Euro notwendig waren.
hier in Niedersachsen darf es nicht "irgendein" Tablet sein. Es muss ein neues IPad sein.
Android geht nicht. Ist super, dem viele Eltern haben ihren Kindern Laptops fürs homescho gekauft, die können jetzt nicht genutzt wurden.
Ich hatte gerade vor 2 Jahren einen Laptop gekauft.
Es gibt keine Zuschüsse, auch bei H4 nicht
Leibgeräte nur, sofern verfügbar, ukrainische Kinder gehen vor (ohne Mist!).
Ich bin bedient.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
hier hat die Schule klar gesagt, welche Versionen kompatibel sind.
Mit Stift kostet der Spaß ca. 800.-
Da braucht kein Beistand etwas beweisen, das steht im Infomaterial.
Die Eltern hatten hier in Niedersachsen zu keinem Zeitpunkt Mitspracherecht.
WW
nicht mein Zoo
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@wasserfee Du hast recht, ich habe das von einer Bekannten , die ihr Kind gerade eingeschult hat in Niedersachsen, auch gehört. Da ist ab dem drittn Schuljahr auch zwingend ein I Pad gefordert.
LG der Frosch
Ich hab von meiner Ex-Frau die Info bekommen, ich mich a den 900 Euro zu 50% beteiligen soll.
Die KM hat doch erst kürzlich beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt. Sie möge sich doch bitte an den Beistand wenden, der ist nun für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen rundum zuständig, also auch für Mehr- und Sonderbedarf. Der Beistand darf dann auch bitteschön darlegen und beweisen, warum 900 Euro notwendig waren.
Das hat sie nur meiner Anwältin erzählt aber bisher noch nicht gemacht. Sie fordert, ohne jemals mit mir dazu Rücksprache gehalten zu haben, 50 Prozent vom, natürlich teuersten Paket.
Das wäre dann das größte iPad, mit Hülle, Stif und Versicherung für 846,09. Ich habe ihr auch nur die Anmeldung an der Schule unterschrieben aber keine Vollmacht. Kann sie das alleine einfach so entscheiden?
Muss ich mich denn an der Versicherung beteiligen?
Hallo,
wenn, dann handelt sich um Sonderbedarf, also ein unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war.
Damit wären die Kosten gequotelt nach dem (bereinigten) Einkommen der Eltern zu bezahlen. Es müssten deshalb beide Einkommen wie üblich bereinigt werden und dann jeweils der Selbstbehalt abgezogen werden. Liegt ein Einkommen unter dem Selbstbehalt, dann zahlt nur einer, ist dieser auch nicht leistungsfähig, dann muss der Sonderbedarf aus dem Unterhalt bestritten werden.
bereinigtes Einkommen KM - 1370 Euro = M, bereinigtes Einkommen KV - 1370 Euro = V,
Damit ergibt sich: Mutter 900*M/(M+V) Euro, Vater 900*V/(M+V) Euro.
Ob Du bei dieser Rechnung besser wegkommst musst Du wissen.
VG Susi
Ob Du bei dieser Rechnung besser wegkommst musst Du wissen.
VG Susi
Danke Susi. Wir da innerhalb des Preises noch anders gerechnet oder zählt der Gesamtpreis? Sprich wenn ich mich am Gerät beteilige, muss ich dass auch bei der Versicherung und der Hülle auch machen? Und kann meine Ex-Frau das einfach alleine entscheiden welches Paket sie sich da aussucht? Es gibt auch kleinere Gerät ohne Versicherung und mit weniger Speicher, die dann auch weniger Geld kosten.
@wasserfee Du hast recht, ich habe das von einer Bekannten , die ihr Kind gerade eingeschult hat in Niedersachsen, auch gehört. Da ist ab dem drittn Schuljahr auch zwingend ein I Pad gefordert.
LG der Frosch
Wenn das stimmt, sind die Kosten für das iPad weder überraschend noch in der Höhe nicht abschätzbar. Damit ist es kein Sonderbedarf und muss vom regelmäßigen Unterhalt angespart werden. Das würde ich der Ex mitteilen und schauen, was dann als Reaktion kommt.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
@wasserfee Du hast recht, ich habe das von einer Bekannten , die ihr Kind gerade eingeschult hat in Niedersachsen, auch gehört. Da ist ab dem drittn Schuljahr auch zwingend ein I Pad gefordert.
LG der Frosch
Wenn das stimmt, sind die Kosten für das iPad weder überraschend noch in der Höhe nicht abschätzbar. Damit ist es kein Sonderbedarf und muss vom regelmäßigen Unterhalt angespart werden. Das würde ich der Ex mitteilen und schauen, was dann als Reaktion kommt.
Die erste Ankündigung dazu kam im Herbst des letzten Jahres.
Ein Tablet ist eine erwartbare Ausgabe für Schulkinder und muss daher aus dem Unterhalt angespart werde.
Hast du dafür eine Quelle?
Ein Tablet ist eine erwartbare Ausgabe für Schulkinder und muss daher aus dem Unterhalt angespart werde.
Hast du dafür eine Quelle?
Auf der Seite Unterhalt.com nach „Handy fürs Kind“ suchen. Dort steht:
„ZÄHLT BEIM UNTERHALT DAS HANDY ALS SONDERBEDARF?
Sonderbedarf stellt sich als unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf dar und ist zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt zu leisten. Er lässt sich nur begründen, wenn er nicht vorauszusehen war und deshalb bei der Bemessung des regulären Unterhaltsbedarfs keine Berücksichtigung gefunden hat. Dabei müssen sich beide Eltern anteilsmäßig nach dem Verhältnis ihrer Einkommen beteiligen.
Nach Maßgabe dieser Voraussetzungen dürfte sich ein Handy unterhaltsrechtlich nicht als Sonderbedarf begründen lassen, der zusätzlich zum normalen Kindesunterhalt zu leisten wäre. Soweit ersichtlich, gibt es hierzu keine Rechtsprechung. Wächst ein Kind heran, ist abzusehen, dass der Wunsch nach einem Handy entsteht. Der betreuende Elternteil, der den normalen Kindesunterhalt für das Kind vereinnahmt, hat damit ausreichend Zeit, Geld für das Handy anzusparen und vielleicht auch das Kind anzuhalten, sein Taschengeld danach auszurichten.“
Dort beziehen die sich zwar auf ein Handy, aber das kann man problemlos auf ein Tablet „mit Ansage“ übertragen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Verstehe ich das dann richtig: Im November wurde das erstmal angekündigt, dass die Geräte um die 600 Euro kosten. Damit ist es kein Sonderbedarf mehr, da es früh genug angekündigt wurde?
Hallo,
der Fall des Handys ist so nicht anwendbar, da das Kind kein Handy haben muss. Ein iPad ist hier aber Pflicht. Man könnte argumentieren, dass es auch Leihgeräte gibt, aber in aller Regel werden da nur Sozialfälle bevorzugt und es gilt eben nicht für alle.
Mehrbedarf und Sonderbedarf beinhaltet immer, dass es eine Zahlung ist, die über dem üblichen Bedarf liegt. Es ist nicht davon auszugehen, dass Kinder regelmäßig ein iPad für 900 Euro brauchen.
Klassenfahrten sind ein üblicher Streitpunkt. Hier wird das Argument des Ansparens aber in der Regel nicht genommen sondern es wird darauf abgestellt, dass die Klassenfahrt nicht besonders teuer ist.
Ein iPad für 900 Euro macht in den Stufen 1-4 der Unterhaltstabelle 2023 (Kind 6-11) zwischen ca. 16,5% und 19% der jährlichen Unterhaltszahlungen (ohne Kindergeld, also Zahlbetrag) aus. Ich denke nicht, dass ein Gericht dies besonders teuer und nicht ansparbar einstuft.
VG Susi
das I pad oder Android Tabletts gefordert sind, lässt sich dem betreffendem Internet Auftritt der entsprechenden Schule nachlesen.
LG der Frosch
Das hat sie nur meiner Anwältin erzählt aber bisher noch nicht gemacht.
Wie muss man sich das "erzählt" eigentlich vorstellen?
Das hat sie nur meiner Anwältin erzählt aber bisher noch nicht gemacht.
Wie muss man sich das "erzählt" eigentlich vorstellen?
Kennst du auch die Höhe des Einkommens der KM?
Die Berechnung des Unterhalts erkennt sie nicht an. Sie hat der Anwältin jetzt eine Frist gestellt, dass der "fehlende" Unterhalt in den nächsten 14 Tagen zu zahlen ist. Beim Jugendamt war sie bisher nicht.
Laut ihrer Begründung liege ich ja deutlich über dem Selbstbehalt von 1370 Euro. Daher muss ich natürlich die 110 Prozent zahlen. Den Unterschied zwischen Selbstbehalt und Kontrollbedarsfbetrag will sie leider nicht verstehen.
Das Thema iPad kam zum ersten Mal im Oktober/November auf. Sie hat bei meiner Anwältin ihre Ansprüche geltend gemacht und fordert mich jetzt auch auf, dass ich mich an den Kosten zum iPad beteilige.
Ich kenne die Höhe ihres Einkommens nicht - als wird uns getrennt haben, hat sie allerdings mehr verdient als ich. Und da sie weiterhin vollarbeitet, gehe ich davon aus, dass sie es auch weiterhin tut. Ihr ist im Skiurlaub augefallen, dass ich den Unterhalt reduziert habe.