Kosten für ein iPad...
 
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Kosten für ein iPad - wie berechnet sich der Anteil, den ich bezahlen soll.

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(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @colouralive

Sie hat der Anwältin jetzt eine Frist gestellt, dass der "fehlende" Unterhalt in den nächsten 14 Tagen zu zahlen ist.

Dann gehe ich mal davon aus, dass die beiden nicht zusammen quatschen, sondern schriftlich miteinander verkehren. Hat die KM auch schon gerichtliche Schritte angedroht?

Und ja, was meint deine Anwältin eigentlich zu dir in Sachen Höhe des Unterhalts?

Geschrieben von: @colouralive

Beim Jugendamt war sie bisher nicht. 

Möglicherweise war sie längst dort zur Beratung und ihr wurde mitgeteilt, dass sie bei Mehr- bzw. Sonderbedarf auch selbst die Hosen herunter lassen muss.

Geschrieben von: @colouralive

Den Unterschied zwischen Selbstbehalt und Kontrollbedarsfbetrag will sie leider nicht verstehen.

Dann wird sie wohl auch den Unterschied zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt (1.370 bzw. 1.650) nicht verstehen.

Geschrieben von: @colouralive

Ich kenne die Höhe ihres Einkommens nicht - als wird uns getrennt haben, hat sie allerdings mehr verdient als ich. Und da sie weiterhin vollarbeitet, gehe ich davon aus, dass sie es auch weiterhin tut.

Das kann noch lustig werden bei entsprechend hohem Einkommen...

Das hättest du im Forum schon längst mal ansprechen sollen. Ist deine Anwältin informiert?

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Geschrieben : 12.02.2023 14:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine Anwältin ist Partei der KM und kann natürlich im Interessen ihrer Mandantin fordern. Rein rechtlich ist das zunächst genauso sachgerecht und wirksam wie meine Einschätzung der Situation. Eine verbindliche Unterhaltsregelung kommt durch Einigung oder Entscheidung des Familiengerichts zustande.

Wenn die Anwältin eine Frist setzt, dann heißt dies, dass sie danach ggf. eine Klage einreichen wird oder eben auch nicht.

Regeln für die Berechnung des Unterhalts sind die Unterhaltsleitlinien der OLG, dabei sind immer diejenigen gültig in dessen Bezirk das Kind wohnt. Die Unterhaltsleitlinien sind im Netz verfügbar. Weiterhin die DDT. Damit kannst Du ausrechnen wieviel Unterhalt Du zahlen musst. Einen Titel kannst Du nicht verweigern, da das Kind einen Anspruch darauf hat. Wir können dabei Tipps geben.

Ob das iPad nun Sonderbadarf ist oder nicht will ich nicht weiter diskutieren. Ich würde davon ausgehen, dass es Sonderbedarf ist. Damit der Anteil der Mutter bestimmt werden kann bittest Du um die Einkommensnachweise der Mutter, ersatzweise würde ich an Deiner Stelle das Einkommen schätzen und so rechnen, dass Dein Anteil 150 Euro sind.

VG Susi

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Geschrieben : 12.02.2023 14:25
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @susi64

eine Anwältin ist Partei der KM und kann natürlich im Interessen ihrer Mandantin fordern.

ER hat eine Anwältin, nicht SIE.

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Geschrieben : 12.02.2023 14:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@tacheles OK, tut mir leid. Aber dann verstehe ich die Situation noch weniger. Nur einfacher wird es davon auch nicht. Ich würde dann der Anwältin die Sache übertragen und davon ausgehen, dass die Berechnung stimmt und beim iPad das machen, was die Anwältin vorschlägt. Letztlich willigt die KM ein oder die Sache geht vor Gericht.

VG Susi

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Geschrieben : 12.02.2023 15:42
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da ich die Sache falsch aufgefasst habe und jetzt verstanden habe wer was will, würde ich sagen, dass Du Dich nicht zu sehr unter Druck setzen lassen solltest. Die KM kann zum JA oder Gericht gehen. Daran kannst Du nichts ändern. Im Zweifelsfall sind das zwar neue Kosten für Dich, wenn Du aber über jedes Stöckchen, das die KM hinhält springt, dann ist das für Dich nervenaufreibend und teuer.

VG Susi

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Geschrieben : 12.02.2023 15:51
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @susi64

Ich würde dann der Anwältin die Sache übertragen und davon ausgehen, dass die Berechnung stimmt und beim iPad das machen, was die Anwältin vorschlägt.

Im anderen Thread wurde lang und breit mit ihm über 110%, 105% und sogar 100% diskutiert, einschl. Thema Bedarfskontrollbeträge (siehe Beiträge von @Malachit) . Und sehr spät wurde klar, dass gar kein Titel existiert.

Und vor rund 1 1/2 Stunden hab ich ihn gefragt:

Geschrieben von: @tacheles

Und ja, was meint deine Anwältin eigentlich zu dir in Sachen Höhe des Unterhalts?

 

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Geschrieben : 12.02.2023 15:53
(@colouralive)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @tacheles

Und ja, was meint deine Anwältin eigentlich zu dir in Sachen Höhe des Unterhalts?

 

Die Anwältin hat meine Rechnung bestätigt, bzw. kam sie auf einen noch tieferen Wert. Daher habe ich weiterhin 403 und 493 Euro überwiesen.

Es gibt doch hier einen "geschützen" Bereich wo man die Rechnung überprüfen kann? Könnt ihr mir erkären wie das funktioniert.

Ich wollte hier keine Verwirrung stiften - ich hab deinen neuen Thread aufgemacht, da ich das als "neues Thema" sehe, dass mit der ursprünglichen Unterhaltsberechnung nichts zu tuen hatte.

Wenn ich vielleicht nicht zu 100 Prozent genau schreibe oder Infos fehlen, dann seht mir bitte nach. Für mich ist das gerade eine extrem belastende Situation, die für mich starke gesundheitliche Auswirkungen hat.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von colouralive
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Themenstarter Geschrieben : 12.02.2023 18:35
(@wasserfee)
Registriert

@slam 

das ist sehr wohl überraschend.

Als wir alle Endgeräte für das homeschooling angeschafft haben war davon noch keine Rede.

Und mir ist nicht klar, wie man 800€ ansparen kann, zumal bei mehreren Kindern.

Meinen jüngeren Sohn betrifft das auch zeitnah.

Ich bekomme keinen Unterhalt und stehe damit komplett im Regen.

 

Das mag bei Eltern mit fettem Unterhalt anders aussehen aber ich finde das mit den iPads eine Unverschämtheit.

 

WW

 

 

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 13.02.2023 08:24
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Für mich wäre die Frage warum das Teil 800 - 900€ zu kosten hat, falls der TE sich doch beteiligen muß. Ich habe erst kürzlich meiner Tochter das ganz normale IPAD, 10 Zoll, 9. Generation geschenkt und das für unter 400€. Das ist vollkommen ausreichend für den schulischen Unterricht. Auf die richtigen Apps, die man nutzt, kommt es auch an.

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen das die Schule hier eine Vorgabe macht, dass zwingend das viel teurere Gerät zu kaufen ist. Da laufen doch die Eltern sturm.

Ich würde der KM vorschlagen, das günstigere Gerät zu nehmen (oder brauchen die etwa leistungsstarke Geräte, weil inmitten einer Architektur-Arbeit ??!) und das du dich daran entsprechend beteiligst unter der Bedingung, das zukünftig sowas mit dir vorab besprochen wird mit für dich alle relevanten Infos.

Bzgl. 100% oder 110% laut DDT. Laß sie doch klagen. Schadenswert wäre dann sowieso nur der Unterhaltsunterschied d.h. in dem Fall wohlmöglich die 10% (100eur insgesamt?). Welcher Anwalt macht sich da die Finger krumm?

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Geschrieben : 13.02.2023 10:53
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@brave 

die machen von der Schule schon vorgaben was für ein I pad das sein soll, denn es kann z.B. icht jedes Ipad mit dem Stift genutzt werden. 

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Geschrieben : 13.02.2023 12:02




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@der-frosch 

Also, meine Azubis haben vom AG ein iPad gestellt bekommen, das mit jedem normalen Stift funktioniert und irgendwas zwischen 300 und 400 Euro gekostet hat. Es kann mir keiner erzählen, dass ein Grundschulkind ein 900-Euro-iPad braucht. 

Ich würde direkt die Schule kontaktieren und das klären.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 13.02.2023 15:22
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(@wasserfee)
Registriert

@lausebackesmama 

 

nein, auch ich glaube nicht, dass mein ein derart teures iPad braucht. Ich glaube nicht mal, dass es ein Apple sein muss.

Ich finde es auch unter aller Kanone, dass die uns nicht schon vor 3 Jahren bescheid gesagt haben, dann hätten wir fürs homeschooling keine Android-Geräte angeschafft.

So kaufen wir 2x und da das  IPad auch zuhause genutzt werden kann ist das Android-Gerät obsolet.

ich bin Elternsprecherin, wir haben wieder und wieder versucht, dagegen anzugehen.

Schriftlich, persönlich...mehrfach.

Die Schule macht Vorgaben. Kommt man mit einem iPAD, was deren Meinung nach nicht kompatibel ist wird es halt nicht eingebunden und dan kann man es nicht nutzen.

 

Alternativ darf das Kind mit Zetteln arbeiten.

 

WW

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 13.02.2023 15:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist echt unverschämt. Da fehlen mir echt die Worte.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 13.02.2023 17:42
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@der-frosch, nö stimmt nicht. Das von Lausebackemama und mir erwähnte Einsteiger IPAD ist eigentlich das Standard IPAD an Schulen. Und es fuktioniert mit einem Stift ganz fantastisch. Dafür ist es ja gemacht.

Schule proaktiv kontaktieren und hinterfragen. Verlaß dich nicht auf Aussagen der KM.

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Geschrieben : 13.02.2023 19:03
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

Vielleicht nicht auf eine Handlungsmöglichkeit versteifen:

Spricht eigentlich etwas gegen ein gebrauchtes Gerät?

Auch wenn es immer noch recht teuer sein wird mit Apple. Aber vielleicht lassen sich dennoch einiges sparen.

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Geschrieben : 13.02.2023 22:13
(@colouralive)
Rege dabei Registriert

Das Modell wird von der Schule vorgegeben. Es muss ein iPad der 9. oder 10. Generation sein. Einzig beim Speicher kann man sich für 64 oder 256 GB entscheiden. Familien, die sozial schwach sind, können sich an den Förderverein der Schule wenden.

Die Anwältin hat meiner Ex-Frau mitgeteilt, dass sie ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen muss, damit mein Anteil errechnet werden kann. Ebenso wurde sie über den Unterschied von Selstbehalt und Bedarfskontrollbetrag aufgeklärt.

 

 

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Themenstarter Geschrieben : 13.02.2023 23:32
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @colouralive

Die Anwältin hat meiner Ex-Frau mitgeteilt, dass sie ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen muss, damit mein Anteil errechnet werden kann.

👍

Könnte es sein, dass deine Ex aufgrund der SFV bisher davon ausgegangen ist, dass du zusätzlich zum Regelbedarf auch allein für Mehr- und Sonderbedarf aufzukommen hast? 

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Geschrieben : 14.02.2023 10:35
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@colouralive, ich spreche exakt von diesem Ipad. Das habe ich für unter 400€ gekauft. Woher kommen denn die weiteren 400€ her?

Erstmal ein guter Ansatz das KM ihre Einnahmen offenlegen muß. Dann kann man immer noch nach günstigeren Optionen bzgl. des gleichen Modells schauen.     

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2023 11:40
(@colouralive)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @tacheles
Geschrieben von: @colouralive

Die Anwältin hat meiner Ex-Frau mitgeteilt, dass sie ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen muss, damit mein Anteil errechnet werden kann.

👍

Könnte es sein, dass deine Ex aufgrund der SFV bisher davon ausgegangen ist, dass du zusätzlich zum Regelbedarf auch allein für Mehr- und Sonderbedarf aufzukommen hast? 

Sie lässt jetzt neben dem iPad alle Sonderbedarf vom Jugendamt überprüfen. In der SFV steht nur, dass ich Mehr- und Sonderbedarf nach der gesetzlichen Regelung schulde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2023 11:44
(@colouralive)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @brave

@colouralive, ich spreche exakt von diesem Ipad. Das habe ich für unter 400€ gekauft. Woher kommen denn die weiteren 400€ her?

Erstmal ein guter Ansatz das KM ihre Einnahmen offenlegen muß. Dann kann man immer noch nach günstigeren Optionen bzgl. des gleichen Modells schauen.     

256 GB Modell, Hülle, Stift und Versicherung macht dann 850 Euro. Gibt auch ein Modell für 597 Euro. Die Frage für mich ist ja auch: Darf sie alleine über die Konfig entscheiden und muss die da mich mit einbeziehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2023 12:21




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