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Kosten für private Krankenversicherung der Kinder als Mehrbedarf

 
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

seit letztem Jahr bin ich geschieden. Meine Ex-Frau ist vollzeit berufstätig und gesetzlich krankenversichert. Meine 2 jüngsten Kinder (13 und 14 Jahre alt) leben bei meiner Ex und sind seit ihrer Geburt über mich privat krankenversichert. Nun habe ich meine Ex gefragt, ob sie die Kinder über ihre Krankenversicherung versichert und habe ihr gleichzeitig angeboten, dafür den von mir gezahlten Kindesunterhalt um eine Stufe der Düsseldorfer Tabelle (von 120% auf 128% des Mindestunterhalts) zu erhöhen.

Meine Ex hat meine Bitte abgelehnt, mit dem Argument, dass sie nicht an der Gesundheit der Kinder sparen möchte. Dazu muss man wissen, dass ich die Krankenversicherungsbeiträge und Zusatzkosten (u.a. 600 Euro Selbstbehalt je Kind) bisher komplett alleine getragen habe. Dazu bin zukünftig aber nicht mehr bereit.

Spricht aus eurer Sicht etwas dagegen, dass ich zukünftig die Krankenversicherungskosten anteilig als Mehrbedarf (Beiträge) bzw. Sonderbedarf (Zahnspangen, Selbstbehalt) von ihr fordere? Kann ich als Unterhaltszahler beim Unterhaltsempfänger Mehrbedarf einfordern? Was muss ich dabei evt. beachten?

Grüße
Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2016 14:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die Kinder privat versichert sind, dann wirst du nur mit Zustimmung der KM daran etwas ändern können.

Du kannst aber die Kosten für die Krankenversicherung vor Berechnung des Unterhaltes abziehen. Hier stellt sich mir die Frage, ob du nicht auch den Selbstbehalt (aufs Jahr gerechnet) abziehen kannst, da die Kosten ja entstehen.

Was die Kosten für Zahnspangen und Sonderbedarf angehen.
Ich würde der KM die Vertragsunterlagen mit dem was alles abgedeckt ist in Kopie zukommen lassen.
Nur das bezahlen was die Krankenkasse zahlt.

Wie läuft das im Moment? Bekommst du die Rechnungen und überweist an die Ärzte und holst dir das Geld von der Krankenkasse?
Kannst du nicht erst die Rechnung vom Arzt einreichen und auf die Erstattung der Krankenkasse warten und dann erst dem Arzt das Geld überweisen?

Hier müsste in meinen Augen den Ärzten mitgeteilt werden, dass Sondervereinbarungen von dem zu zahlen sind, der diese vereinbart hat. Und das du nur für den Bereich der Krankenkasse zuständig bist und keine Sondersachen finanziert.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2016 14:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt ein Urteil des OLG Koblenz von 2010 (<a href="http://www.ischeidung.de/private-krankenversicherung-der-kinder-nach-scheidung-_136.html>11" UF 620/09</a>), dass bei einer Scheidung die Kinder nicht in die gesetzliche KV wechseln müssen, die Kosten für die PKV muss der Unterhaltsschuldner zusätzlich tragen.

"Grundsätzlich haben -> beide Elternteile für die Kosten zur Deckung eines Mehrbedarfs -> anteilig aufzukommen. Jedoch gilt bei der Haftung für Beiträge zur privaten Krankenversicherung eine  Ausnahme: Es besteht einhellige Auffassung, dass Kosten der privaten Krankenvorsorge für Kinder allein vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zusätzlich zum Barunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (DT) geschuldet werden." (<a href="http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/private-krankenversicherung-and-kindesunterhalt.html#mehrbedarf>Quelle</a>)"

Allerdings steht in den Südeutschen Unterhaltsleitlinien:
"Ziff.11.1 SüdL folgendes geregelt: Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das Kind, wenn dieses nicht in einer gesetzlichen Familienversicherung mitversichert ist. Das Nettoeinkommen des Verpflichteten ist um solche zusätzlich zu zahlenden Versicherungskosten zu bereinigen."

Außerdem: Ein Anspruch auf den Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht, wenn dadurch den Kindern in der Krankenvorsorge keine Nachteile bezüglich des Umfangs der bisher gewohnten Versicherungsleistungen entstehen oder mögliche Nachteile durch eine private Zusatzversicherung kompensiert werden können (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18. 4. 2012 - 3 UF 279/11, in: FamRZ 2013, 138-139; vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 2010, 1457). Der Anspruch wird dabei auf -> § 1612 Abs.1 S.2 BGB gestützt. (Quelle wie oben).

Aus meiner Sicht heißt dies, Deine Kinder könnten sehr wohl in die gesetzliche KV wechseln, es sei denn es gibt besondere Gründe für die PKV.
Bleiben Sie in der PKV ist das zwar Mehrbedarf, dieser ist aber von Dir alleine zu tragen. Lassen es die Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG zu, dann können die Kosten vorab von Deinem bereinigten Einkommen abgezogen werden und ggf. musst Du dann weniger Unterhalt zahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2016 14:43
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Aus meiner Sicht heißt dies, Deine Kinder könnten sehr wohl in die gesetzliche KV wechseln, es sei denn es gibt besondere Gründe für die PKV.

Nein, das besagt das Urteil eben nicht. Es besagt, dass der Wechsel dann verlangt werden darf, wenn keine Nachteile entstehen oder diese Nachteile entsprechend kompensiert werden.

Da Nachteile natürlich immer entstehen, weil die gesetzliche Kasse nun einmal weniger zahlt, kann man der KV den Wechsel dann durchsetzen, wenn er gleichzeitig eine private Zusatzversicherung für die Kids abschließt, die all das abdeckt, was die PKV abgedeckt hätte, die gesetzliche aber nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2016 14:55
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bis letztes Jahr waren Kind und ich auch in der PKV. Bei mir war es in der PKV so geregelt, dass wenn KM mit Kind zum Arzt gegangen ist, die KM auch die Rechnung bekommen hat, nicht ich. Die Rechung konnte KM dann bei meiner Versicherung einreichen und abrechnen.
Die Erstattung habe ich aber erstmal auf mein Konto bekommen und das Geld dann weitergeleitet. Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit das KM das Geld auch direkt erstattet bekommt.

Seit Anfang des Jahres bin ich wieder in der GKV und Kind damit auch.
Habe für das Kind jetzt noch 2 Zusatzversicherungen abgeschlossen. Mutti informiert, KV-Karte gegeben, läuft.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2016 15:08
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Da Nachteile natürlich immer entstehen, weil die gesetzliche Kasse nun einmal weniger zahlt.

Das kann man so pauschal nicht sagen, auch für Kinder gibt es unterschiedliche PKV-Tarife und die Unterschiede zu GKV können sehr gering sein. Ich habe insofern einen direkten Vergleich, weil meine Stieftochter bei ihrer Mutter in der GKV und unsere gemsinsame Kinder bei mir in der PKV versichert sind. "Normale" Untersuchungen und Behandlungen sind für alle drei von beiden Versicherungen zu 100% abgedeckt. Zum Glück brauchten sie keine Zahnspange, da zahlt die PKV, je nach Tarif, wohl mehr. Andererseits: ich habe den Eindruck, dass die Versicherungsbeiträge höher sind als eventuelle  Zusatzkosten bei der GKV. Bis zum 18. Geburtstag zahle ich immerhin über 30.000 € Beiträge, in der GKV wären es 0 €...

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2016 15:29
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

wenn die Kinder privat versichert sind, dann wirst du nur mit Zustimmung der KM daran etwas ändern können.

Das ist mir bekannt, deshalb hatte ich als Anreiz für meine Ex die Erhöhung des KU angeboten.

Wie läuft das im Moment? Bekommst du die Rechnungen und überweist an die Ärzte und holst dir das Geld von der Krankenkasse?
Kannst du nicht erst die Rechnung vom Arzt einreichen und auf die Erstattung der Krankenkasse warten und dann erst dem Arzt das Geld überweisen?

Die Rechnungen bekomme ich entweder direkt oder über meine Ex. Ich überweise dann an die Ärzte. Bei hohen Kosten zöger ich die Bezahlung möchlichst lange hinaus um auf die Erstattung durch die Krankenkasse zu warten.

Bleiben Sie in der PKV ist das zwar Mehrbedarf, dieser ist aber von Dir alleine zu tragen.

Schade, das hatte ich mir anders erhofft.

Lassen es die Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG zu, dann können die Kosten vorab von Deinem bereinigten Einkommen abgezogen werden und ggf. musst Du dann weniger Unterhalt zahlen.

Zuständig ist das OLG Düsseldorf. Das hatte letztes Jahr bei der Rückweisung der Klage meiner Ex auf nachehelichen Unterhalt die Krankenversicherungsbeiträge sowie die tatsächlich angefallenen zusätzlichen Kosten einkommensmindernd berücksichtigt. Auch bei der Berechnung des KU hatte das JA das in der Vergangenheit akzeptiert.

Grüße
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2016 15:33
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Zuständig ist das OLG Düsseldorf. Das hatte letztes Jahr bei der Rückweisung der Klage meiner Ex auf nachehelichen Unterhalt die Krankenversicherungsbeiträge sowie die tatsächlich angefallenen zusätzlichen Kosten einkommensmindernd berücksichtigt. Auch bei der Berechnung des KU hatte das JA das in der Vergangenheit akzeptiert.

Na ja, dann ist ja alles in Butter und so, wie es sein soll. Dass Du die PKV Eurer Kinder doppelt geltend machen willst, ist denn doch etwas dreist.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2016 15:44
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Tina,

Na ja, dann ist ja alles in Butter und so, wie es sein soll. Dass Du die PKV Eurer Kinder doppelt geltend machen willst, ist schon etwas dreist.

Wie kommst du zu dieser Unterstellung. Die Nichtberücksichtigung der KV-Kosten hätte keine andere Einstufung gemäß DT zur Folge. Trotzdem habe ich meiner Ex eine Höherstufung des KU angeboten.

Grüße
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2016 15:54
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na ja, dann ist ja alles in Butter und so, wie es sein soll. Dass Du die PKV Eurer Kinder doppelt geltend machen willst, ist schon etwas dreist.

:question: :question:

Macht der TO doch gar nicht! Stattdessen bietet er eben gerade an, die KU zu erhöhen, wenn er die PKV sparen kann.
Dafür muss er sich nicht feiern lassen, das ist folgerichtig, wenn sich eine höhere Stufe nach DT ergibt!
Zusätzlich müsste er für eine Zusatzversicherung aufkommen, wenn die PKV derzeit mehr als die GKV abdeckt, was zu überprüfen wäre.

Dass das vielmehr die KM es mehr oder weniger pauschal ablehnt

mit dem Argument, dass sie nicht an der Gesundheit der Kinder sparen möchte.

zeigt, dass sie das Thema nicht wirklich durchblickt oder nicht durchblicken will, weil KV ja schön zahlen muss... (Und so ein Verhalten fällt bei mir nicht unter den Punkt "nacheheliche Solidarität"  :mad:)

Den einzigen Vorteil der nämlich entsteht ist eine "Vorzugsbehandlung" bei Ärzten für die PKV-Patienten (ja, aus eigener Erfahrung, die gibt es auch bei Kindern). Davon hat aber in erster Linie sie selbst etwas... Und dem gegenüber stünde ein Mehr an frei verfügbarem KU... Mag jeder sich selbst sein Urteil bilden...

Als KV würde ich dezidiert aufzeigen, dass eine GKV + evtl. Zusatzvers. keine schlechteren Leistungen umfasst bei gleichzeitigem Schmankerl des höheren KU. Mal schauen, wie sie reagiert...

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2016 15:59




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Achja - das Procedere des Bezahlens ist doch gar nicht das Thema.

Allerdings - wenn KM nicht mithilft Geld zu sparen, dann würde ich beim Abrechnungsthema ein wenig komplizierter werden.

- Rechnung möge bitte an KM gehen, KM ist auch Schuldner ggü Arzt
- Weiterleitung an KV mit Bestätigung, dass die in Rechnung gestellten Leistungen erbracht wurden
- KV verpflichtet sich, unverzüglich Rechnung einzureichen
- KV wartet auf Erstattung aufs eigenen Konto
- KV überweist den erstatteten Betrag an KM zzgl. SB, aber ohne Sonderlocken

Wann und wie KM den Arzt bezahlt, ist ihr Thema. Jegliche Rechnungen, die an Dich direkt gehen, kannst und wirst Du nicht bezahlen, da Du ja gar nicht weisst, ob die Rechnung inhaltlich richtig ist

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2016 16:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da Nachteile natürlich immer entstehen, weil die gesetzliche Kasse nun einmal weniger zahlt, kann man der KV den Wechsel dann durchsetzen, wenn er gleichzeitig eine private Zusatzversicherung für die Kids abschließt, die all das abdeckt, was die PKV abgedeckt hätte, die gesetzliche aber nicht.

Dies ist pauschal so nicht richtig und kommt immer auf den Einzelvertrag an. Es gibt genügen Verträge, die denen der gesetzlichen KKV angepasst sind und genau die gleichen Leistungen abdecken.
Allerdings dürften die Zusatzleistungen auch leicht, wenn denn welche vorhanden sind, durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden. Meiner Meinung nach, nur wieder ein Machtgeplänkel, ohne tatsächlichen Hintergrund.

Ich würde auch auf einen Wechseln drängen, mit welchen Mitteln auch immer. Dies ist eine erhebliche Kostenersparnis, von dem auch die Kinder wesentlich mehr haben. Die Vorteile einer KKV bei Kindern sind marginal.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2016 16:51