Hallo Liebs Forum,
hätte mal folgende Frage, ich habe einen 8 jährigen Sohn, der jetzt in die 3. Klasse kommt. Ich habe die letzten 2 Jahre heftig die Kosten für die Schulbetreung von mtl. knapp 100€ gezahlt. Jetzt hatte ich mit meiner Ex-Frau Streitigkeiten wegen anderer Finanzieller Dinge, ich war bis jetzt immer recht "großzügig" wenn es um finanzielle Dinge ging.
Nun frage ich mich aber, ob ich wirklich die Kosten für die Schulbetreuung heftig zu zahlen habe. Meine Recherche im Netz brachte sehr wiedersprüchliche Ergebnisse.
Mein Sohngeht gerne hin, dort werden auch Hausaufgaben gemacht, mein Sohn ist allerdings schulisch sehr gut und es handelt sie dabei nicht um Nachhilfe.
Für mich stellt sich nun die Frage, weiterzahlen des Friedens willen oder ggf. einen Anwalt einschalten.
Danke im Voraus...
Grüße
Um das wirklich sauber beantworten zu können müsste man wissen, wie sich die Kosten zusammensetzen und was da geschieht. Ist es eine reine Betreuung (bei uns heißt das VGS), ist das eine OGS, sind Gelder für Essen drin enthalten.
Aber selbst wenn es sich um Mehrbedarf handeln sollte, musst du den nur anteilig bezahlen. Um deine Quote zu errechnen, müsste die Mutter ihre finanzielle Situation offen legen. Kennst du die?
Hallo,
die Frage ist tatsächlich nicht eindeutig zu beantworten. Es gibt aber die Tendenz die Betreuung von Schulkindern in einer staatlichen Schule (ggf. auch freien Schule) als Mehrbedarf anzuerkennen, da die Betreuung als pädagogisch wertvoll eingestuft wird. Es kommt tatsächlich auf das pädagogisch wertvoll an.
Weiterhin sind natürlich nur die reinen Betreuungskosten und nicht das Essengeld als Mehrbedarf anzusetzen. Das Essensgeld ist aus dem normalen Unterhalt zu bestreiten.
Der Mehrbedarf wiederum ist gequotelt nach Einkommen der Eltern zu zahlen. Hälftig wäre also nur dann richtig, wenn ihr auch annähernd gleich viel verdient.
VG Susi
Danke schonmal für Eure Antworten, ich bezahle "nur" hälftig ohne den Essensanteil. Wahrscheinlich ist es nicht wirklich "sinnvoll" deswegen vor Gericht zu ziehen.
Mein Sohn muss ab der 5. Klasse in eine andere Schule, kann man als Vater dann einer weiteren Betreuung nicht zustimmen? Ich will spätestens ab dann keine Schulbetreungskosten mehr übernehmen.
Grüße
Servus!
Mein Sohn muss ab der 5. Klasse in eine andere Schule, kann man als Vater dann einer weiteren Betreuung nicht zustimmen? Ich will spätestens ab dann keine Schulbetreungskosten mehr übernehmen.
Ich denke, hier spielen zwei Faktoren eine Rolle:
ist die Betreuung zwingend erforderlich (z. B. weil beide Eltern Vollzeit arbeiten) und
könnt ihr euerm Sohn "zumuten", nach der Schule eigenverantwortlich uns selbständig sein Ding (Hausaufgaben und dergl. zu Hause zu erledigen?
Davon wird in der Zukunft sicherlich abhängen, ob und wie intensiv dann "betreut" werden muss.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
kann man als Vater dann einer weiteren Betreuung nicht zustimmen? Ich will spätestens ab dann keine Schulbetreungskosten mehr übernehmen.
Grüße
könntest du denn dann nachmittags die Betreuung übernehmen? Also wenn z.B. die KM argumentiert, dass sie dem Kind noch nicht zutraut, nachmittags komplett auf sich gestellt zu sein und du aber sagst "hey, da komm ich uns Spiel, übernehm ich" ist das sicherlich gut.
Ansonsten denke ich, dass die KM einschätzen kann, ob das Kind zuhause alleine bleiben kann (wie weit ist die Arbeitsstätte der Mutter entfernt, wie selbständig ist das Kind, kann man sich drauf verlassen, dass der Hausaufgaben macht). Und wenn du dann aber sagst "ich betreue aber auch nicht, sieh zu, wie du das machst" sind deine cen eher schlecht.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Ich sehe das anders und meine, dass das bisher auch die Rechtsprechung so sieht:
- bei Hortbetreuung steht NICHT der pädagogische Bedarf im Vordergrund, der ist durch den Schulbesuch bereits gedeckt.
- er stellt keinen Mehrbedarf dar, weil die Betreuung der Arbeit der Mutter geschuldet ist.
- da das BGB unterscheidet in "einer betreut, einer zahlt", ist es m. E. im Residenzmodell das Problem der Mutter, wenn sie ihren Unterhalt in Form von Betreuung nicht in voller Höhe leisten kann.
Im Wechselmodell sieht das natürlich anders aus.
Meine 2 Cents.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
die Frage ist worum es ab der 5. Klasse geht.
Eine einfache Betreuung damit die Mutter arbeiten kann ist nicht pädagogisch wertvoll, es könnte aber z.B. bei einer Ganztagsschule auch hier anders aussehen. In Bayern wird in der Ganztagsschule nur Essengeld erhoben, wie das in anderen Ländern aussieht kann ich nicht sagen.
Eine Hortbetreuung geht normalerweise nur bis zum Ende der Grundschule und in den meisten Ländern (außer Berlin und Brandenburg) endet die Grundschule mit der 4. Klasse.
Da ein Schulwechsel ansteht, gehe ich davon aus, dass hier mit der 4. Klasse die Grundschule endet und deshalb auf eine weiterführende Schule gewechselt wird.
VG Susi
Danke für Eure Antworten,
für mich stellt sich halt die Frage, ob ich weiter bezahle oder ggf. einen Rechtsstreit eingehe. Momentan ist das Verhältnis zur KM relativ entspannt, das würde sich vermutlich ändern, wenn ich die Schulbetreuungskosten nicht mehr anteilig zahle. Hätte ich Aussicht auf erfolg vor Gericht, wäre es sicherlich ein Option.
Wenn ich jedoch nicht recht bekommen würde, hätte ich einen häufen Zusatzkosten an der Backe (Gericht, Rechtsanwalt).
Warum ist das nicht ganz klar geregelt.
Ich bin etwas ratlos...
Es ist nicht klar geregelt, weil es eine Vielzahl von Betreuungsangeboten gibt. Mein Sohn geht in die verbindliche Ganztagsschule, da werden die Kinder bis 14.00 Uhr "verwahrt". Da gibt es keine pädagogischen Angebote. Die würde ich im Residenzmodell sicher nciht bezahlen wollen, weil sie nur dazu dient, dass man länger arbeiten kann (kostet aber auch nur 35EUR).
Mein Sohn, macht u.a. auch seine Hausaufgaben in der Schulbetreuung, ob das allerdings ausreicht für ein pädagogisch sinnvoll, weiß ich leider nicht.
Gibt es da eine Definition, wann etwas pädagogisch sinnvoll ist?
Hausaufgaben ist egal, die müsste die Mutter ja auch machen. Wenn es aber noch andere Angebote gibt (Sport, oder sowas), dann findet da auch eine pädagogische Förderung statt. Grundlegend geht es darum: findet da etwas statt, was die Mutter so nicht selbst organisieren könnte?
Die Kinder essen dort, machen Hausaufgaben, spielen Brettspiele, Fußball etc., ab und an wird wohl auch ein wenig musiziert.
Hallo,
ich denke, dass es schwer sein wird eine Betreuung eines Grundschülers in der Schule nicht als pädagogisch wertvoll zu deklarieren. Etwas anders wäre eine private Betreuung. In aller Regel werden aber Kinder ab der 5. Klasse sowieso nicht mehr betreut und die Frage nach den Kosten der Betreuung steht damit auch nicht mehr.
Du solltest Dir mal überlegen, was die Konsequenzen sind, wenn man argumentiert, dass es nicht pädagogisch wertvoll ist.
In diesem Fall müsste also die Mutter zu Hause sein um das Kind zu betreuen. Bisher war das eine übliche Argumentation und deshalb wurde eine Betreuung eines Kindes außer Haus auch nicht belohnt.
Heute ist die Argumentation anders. Wenn Du nicht die Betreuung zahlen willst, dann zahlst Du den Verdienstausfall der Mutter und ich denke, dass diese Kostenbetrachtung eindeutig für das anteilige Zahlen der Schulbetreuung spricht.
VG Susi
@Susi: bisher hat die Rechtsprechung argumentiert, dass der pädagogische Bedarf des Kindes durch den Schulbesuch gedeckt ist. Es schickt ja auch rein lebenspraktisch gedacht niemand sein Kind in den Hort, weil das pädagogisch Sinn macht, sondern weil man das Kind nicht betreut bekommt und seine Aufsichtspflicht ggf. verletzen könnte.
Gegen den pädagogisch wertvollen Grund würde ich mich jedenfalls wehren wie die Zicke am Strick.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ Susi,
ist das wirklich so mit dem Verdienstausfall? Die KM geht nur halbtags arbeiten (Schicht) und hat einen 450€ Nebenjob.
Hallo,
nein, natürlich ist das nicht so. Aber die Frage ist trotzdem inwieweit für sie Arbeit und Kinderbetreuung vereinbar sind.
VG Susi
Ich verstehe immer noch nicht, wieso das bei einem 8jährigen das Problem des Vaters sein soll, zumindest im Residenzmodell.
Der Vater erbringt seinen Unterhalt in Bargeld, die Mutter in Betreuung. Wenn sie diese Art Unterhalt nicht selbst leisten kann, muss sie sich kümmern und das auch bezahlen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Mal blöd gefragt, gibt es eine Beratungsstelle für solche Fälle oder muss man gleich einen Anwalt konsultieren?
Es stellt sich für mich halt die Frage ob ich des Friedens willen die Betreuungskosten weiter übernehme oder einfach sage ich zahle nicht weiter und schaue mal was passiert.
Da du die letzten 2 Jahre gezahlt hast, würde ich behaupten, dass man sie dir im Falle eines Rechtsstreits auch weiter an der Backe haben wirst.
Du musst eins sehen: Die Rechtssprechung im Familienrecht hat nichts Fairness gegenüber allen Parteien zu tun, sie dient nur dazu dem Unterhaltspflichtigen das Maximum abzunehmen (solange er seinen Selbstbehalt behält), um ihm dem Unterhaltsempfänger zukommen zu lassen, damit der Staat bloß nicht einspringen muss. Dass eine OGATA als Mehrbedarf gilt, ist eine absolute Frechheit. Eigentlich ist gem. BGB der Sachverhalt ziemlich klar: einer betreut das Kind, der andere zahlt für das Kind. Nun gehen heute Frauen deutlich mehr arbeiten als es der Fall war, als diese Gesetze gemacht wurde (was ja auch gut so ist). Im Sinne dieses Gesetzes wäre es also so, dass eigentlich die Frau die Kosten der Betreuung (deren Höhe sich ja auch ausschließlich an ihrem Einkommen orientieren) zahlen müsste. Das fand der BGH aber blöd, also wurde hier mit Mehrbedarf argumentiert. Diese Argumentation sieht auf den ersten Blick gut aus, ist aber kompletter Mumpitz, denn würde das Kind bspw. nicht in der OGATA betreut werden, wo es Sport und Musik macht, sondern in einen Sportverein und eine Musikschule gehen, so wären diese Dinge aus dem Regelunterhalt zu zahlen. Der Mehrbedarf ist klassisch eigentlich ein Bedarf, der nur wenige Kinder trifft, bspw. wenn das jahrelang Reiten war und dies auch nach einer Scheidung weiter ermöglicht werden soll. OGATA trifft aber heute fast jeden, wo die Frau arbeiten geht.
Insgesamt muss das Unterhaltsrecht eigentlich komplett reformiert werden, aber mit den ganzen Radikalfeministinnen im Frauenministerium (ich sage explizit nicht Familienministerium, weil die nicht die Interessen der Familien vertreten) wird das ein ziemlich schweres Unterfangen.