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Hallo,
ich möchte noch einmal auf die Kosten eingehen. Mehrbedarf bedeutet, dass es gequotelt nach Einkommen der Eltern zu zahlen ist. Da gibt es jetzt 2 Möglichkeiten.
Wenn der TO bisher alle Kosten getragen hat, dann ist das nur richtig, wenn das Einkommen der KM so gering ist, dass sie leistungsunfähig ist.
Hat die KM ein anrechenbares Einkommen, dann wird sie auch einen Teil der Kosten tragen müssen, dieser könnte aber kleiner als die Hälfte der Kosten sein.
VG Susi
Geschrieben : 27.07.2020 14:28
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