Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage und hoffe sehr, ihr könnt mir helfen: mein Vater (58 J.) lebt in Trennung. Seine Noch-Ehefrau (2.Ehe) ist freiwillig ausgezogen, die beiden Kinder ( 10 und 14 J.) leben bei ihr. Mein Vater war sein Leben lang selbständig, ist nun aber seit einem Jahr in einer privaten Insolvenz, da er sein Geschäft schließen mußte. Nun fällt er ja nicht in die gesetzliche Krankenkasse zurück, sondern müßte sich privat versichern. Das geht aber logischerweise nicht, da er insolvent ist und kaum Geld im Monat hat. Einen neuen Job hat er noch nicht, er bewirbt sich gerade überall. Ist ja auch nicht einfach, bzw. fast aussichtslos, in dem Alter 🙁
Nun ist er zur Zeit nicht krankenversichert, und seine Anwältin hat ihm gesagt, dass er sich über die Krankenversicherung seiner Frau mitversichern lassen soll (geht ja, da getrennt lebend und noch nicht geschieden, bzw. ist Scheidung auch z.Zt. kein Thema).
Meine Frage: ist seine Frau dazu eigentlich verpflichtet, ihn über sich mitversichern zu lassen, oder könnte sie das auch verweigern?
Bin grade ratlos, was man tun könnte....
Lieben Dank für eure Infos und LG,
Stella
Servus Stella!
Meine Frage: ist seine Frau dazu eigentlich verpflichtet, ihn über sich mitversichern zu lassen, oder könnte sie das auch verweigern?
Sie ist nicht dazu verpflichtet, da getrennt lebend. Wenn sie allerdings wollte, könnte sie Deinen Vater mitversichern, sofern die Kasse mitmacht. Hierzu habe ich noch Fragen:
- war dein Vater privat oder ges. versichert zu Zeiten der Selbständigkeit?
- wovon lebt dein Vater jetzt (ARGE??)?
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
erstmal lieben Dank für deine Antwort! 🙂
Ich weiß es ehrlich gesagt gar nicht, ob er zu Zeiten seiner Selbständigkeit privat oder gesetzlich versichert war - muß ich ihn fragen.
Er hatte einen Wäschereibetrieb, und nimmt zur Zeit noch Wäsche von Kunden an, die dann von einer anderen Firma gewaschen wird, und die er dann wieder zurückbekommt . Der Kunde holt seine Wäsche dann wieder bei ihm ab, und er erhält von der Einnahme einen Teil Provision. Momentan hat er dadurch ca. 400,- Euro im Monat, von denen er Benzin, Strom, Heizöl und Lebensmittel bezahlen muß.
LG, Stella
Hai Stella!
...und er erhält von der Einnahme einen Teil Provision. Momentan hat er dadurch ca. 400,- Euro im Monat,
Demnach arbeitet er auf 400-Euro-Basis für die Wäscherei? Wenn dem so ist, müßte der Arbeitgeber die Leistung tragen...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Stella!
Wieso gesteht der Insovenzverwalter den Betrag für die KK nicht zu???
Gruß
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Marco82,
Demnach arbeitet er auf 400-Euro-Basis für die Wäscherei? Wenn dem so ist, müßte der Arbeitgeber die Leistung tragen...
Tja, und was nützt das dem Vater? Bei einem 400-Euro-Job muß zwar der Arbeitgeber (so es sich denn überhaupt um ein abhängiges Versicherungsverhältnis handelt) Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung zahlen. Der Arbeitnehmer jedoch erhält dadurch keinerlei Versicherungsschutz! Es handelt sich bei 400-Euro-Jobs nämlich um versicherungsfreie Arbeitsverhältnisse. Der 400-Euro-Jobber ist dadurch weder kranken-, pflege-, arbeitslosen- noch (sofern man von Ausnahmen absieht) rentenversichert und erwirbt somit in diesen Versicherungssparten keinerlei Ansprüche!
Daß die Sozialversicherungsträger (Bundesknappschaft) vom Arbeitgeber 28% Pauschalbeiträge bekommen, ändert nichts daran, daß sie im Gegenzug keinerlei Leistungen an den Arbeitnehmer gewähren ....
Wer also (Sozial-)Versicherungsschutz erlangen will, muß wenigstens 401 Euro pro Monat verdienen.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Stella,
soviel ich weiß (mein Vater ist zur Zeit auch nicht krankenversichert), ist ab April ein neues Gesetz bezüglich der Krankenversicherung raus,
wonach die gesetzlichen KK dazu verpflichtet sind, auch jeden der keine KV hat oder vorher privat versichert war - grade im Insolvenzfall-, zu übernehmen. Das was Papa Nico schrieb, würde ich ihn auch noch mal fragen.
Dich zu dem von mir genannten noch mal schlau zu machen und die zwei Wochen vielleicht noch abzuwarten. Soviel ich weiß, ist das auch OHNE Nachzahlung!
Mein Vater wartet da nämlich auch drauf! Der war vorher privat versichert und konnte die Beiträge nicht mehr zahlen, geschweige den die Nachzahlungen, um wieder in die gesetzliche aufgenommen zu werden (wenn ich seine Story richtig verstanden habe).
Wünsche Euch viel Glück dabei! 🙂
LG Nixena
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Hallo ihr Lieben,
da habt ihr mir schon sehr geholfen, vielen Dank an alle! 🙂 Das mit dem neuen Gesetz ab 01.04.07 ist sehr interessant, da werde ich mich dann mal informieren.
Liebe Grüße und einen schönen Abend,
Stella