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Krankenversicherung nach Scheidung?

 
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe hier einmal eine Frage? Mein LG will Scheidungsantrag stellen nachdem ihm seine Ex vor 2 1/2 Jahren wegen eines anderen verlassen hat. Er zahlt für beide Kinder 100% Unterhalt der Altersstufe und hat im Moment sehr hohe berufsbedingte Aufwendungen Fahrtkosten 180 Km am Tag dazu noch sehr hohe Umangskosten (seine Frau ist ca.400 Km weggezogen)im bleiben im Moment nicht mal 700€ im Monat.Wegen der Fahrtkosten und dem Stress hat er sich eine neue Arbeit gesucht bei der er zwar die Fahrtkosten nicht mehr hat aber weniger verdient geht 1 zu 1 raus also auch nicht mehr Geld.Wir waren beim Anwalt und der sagte etwas von Krankenversicherungsanspruch seiner Frau die ja nicht berufstätigist(Hartz4) und die nach der  Scheidung nicht mehr Versichert wäre. Sie könnte in da irgentwie dazu Verklagen?? Weis jemand was da gemeint ist?

Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2009 22:16
(@kosmos25)
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Hallo!

Deine Frage musst du anders formulieren!

Dein Freund ist zu dir gezogen und hat seitdem 180 km zur Arbeit (habe ich im alten Thread gelesen).

D.h. er hatte davor weniger Fahrtkosten und mehr Einkommen.

Jetzt hat er die Arbeit gewechselt, weniger Fahrtkosten - aber auch weniger Einkommen.

Er hat sein Einkommen verringert, nicht weil er musste (z.B. Kündigung), sondern weil er zu dir gezogen ist.

Jetzt könnte es möglich (sogar sehr wahrscheinlich), dass vom alten Einkommen mit der alten Wegstrecke (zu Ehezeiten) gerechnet wird.

Rechne dir mal durch,
- altes Einkommen
- berufsbedingte Aufwendungen zu Ehezeiten
- Altersvorsorge
- Kindesunterhalt
ob mehr als 1000 Euro bleibt.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2009 02:43
(@anfree72)
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Wenn man das so rechnet hätte er etwa 1027€.Aber er mußte doch umziehen das Haus konnte er nicht mehr halten.Und wie gesagt hat er sehr hohe Umgangskosten. Ich verstehe das System nicht mehr .Frauen suchen sich einen andren dürfendie Kinder 370 Km wegziehen aber er darf es nicht? Wir wollen doch auch wieder eine Familie sein hat er nicht auch recht darauf? Ich selbst bin geschieden und bekomme Unterhalt von meinen Mann für die Kids bin auch froh über jeden Pfennig aber wenn ich so lese wie es vielen Männern nach der Trennung geht schäme ich mich für meine Mitfrauen.
Es geht ja wirklich ums Exsistieren und Uberleben.Sollten nicht beide dem Kindeswohl verplichtet sein.Ich weis laut Gesetz ist man das aber in wirklichkeit sieht das anders aus.Er zahlt ja den Kindesunterhalt selbst wenn ihm nur die 600€ bleiben. Warum sollte aber sie noch Anspruche haben . Die Kinder sind 5 uns 8 Jahre alt von früh bis Abends nicht zu Hause (Schule,Kindergarten und Hort).Wie gesagt waren wir am Freitag beim Anwalt wegen Scheidung ich war geschockt. Wegen der Umgangsregelung kann man schon machen das man versucht sie mitzuverplichten aber mit sicherheit würde die Gegenseide argumentieren das sie wegziehen mußte nicht zu letzt durch Lügen und plötzlich ware er ein Schläger usw. das Gegenteil wäre zu beweisen. Die Kinder haben auch schon geäußert das sie gerne hier bei uns wären ,mein Freund ist und war schon immer ein Übervater aber der Anwalt sagt so wie man das beantragen möchte fängt es an das die Kinder von der anderen Seite manipuliert werden und plötzlich sind sie krank ect. Umgang kann nicht stattfinden und das kann sich über das Jahr hinziehen und er sieht seine Kids vorerst gar nicht.Das Problem ist wir trauen ihr so ein verhalten auch wirklich zu.Also heist es gar nichts machen der Kinder zuliebe. Ich fragte wo bleibt die Gerechtigkeit, seine Antwort ich schau mal aus dem Fenster vielleicht seh ich sie. Im deutschen Gerichtsäälen werde schonlange kein Recht mehr gesprochen. Letztlich geht es ja auch an den Kindern aus weil das Geld fehlt um einen Umgang zu ermöglichen wie gesagt im Moment läut es ja aber nur mit dicken Minus auf dem Konto aber das kann ja nicht ewig so gehen. Bei seinem alten Job hat er ja auch nur soviel verdien weil er Überstunde über Überstunde gemacht hat (LKW Fahrer lenkzeiten uber 10 Stunden dazu noch 2 Stunden hin u. zurück von Arbeit) ist er ja jetzt auch zu bereit auch einen Nebenjob annehmen würde er ja machen.Warum ist man(n) für Ex verantwortlich wenn sie keine Ehe mehr will. Hat man(n) kein Recht auf eine neue Beziehung und Leben ? Kann er auch noch zur zahlung ihrer Krankenkasse bzw. Unterhalt für sie verplichtet weden nur weil er zeitens der Ehe ein anders EK hatte?
Sorry bin aber total gefrustet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2009 12:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

deine Eingangsfrage zielte, wenn ich es richtig verstehe, auf die KV bzw. eine Klage nach der Scheidung ab. Mit der rechtskraftigen Scheidung muss isch jeder selbst in der KV versichern. Erfolgt dies im Rahmen des ALG-2-Bezuges, wird eine Unterhaltspflicht geprüft. Dies hat mit der KV nichts mehr zu tun.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2009 13:36
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

wenn ich das richtig verstehe kann die Ex keinen anspruch erheben aber eventuell das Amt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2009 13:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ansprüche stellen kann sie bis zum Abwinken, ob sie damit erfolgreich sein wird, muss ggf. ein Gericht feststellen. Ein evtl. Erfolg lässt sich nur mit konkreten Zahlen prognostizieren.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2009 13:45
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo @ deep
ich möchte deine Aussage

Mit der rechtskraftigen Scheidung muss isch jeder selbst in der KV versichern.

dahingehend präzisieren, dass dies natürlich nur für die zutrifft die während der Ehe familienversichert beim Ehepartner waren, weil sie kein bzw. nur ein geringfügiges eigenes Einkommen hatten. Diese Familienversicherung bleibt bis zur rechtskräftigen Scheidung, danach ist eine (freiwillige) eigene KV möglich.
Ehepartner die schon "vorher" einen Tatbestand der Pflichtversicherung erfüllen, sind natürlich schon dann und dadurch in der KV selbst versichert.
zB wenn sie nicht nur geringfügig arbeiten gehen, oder eben SGB III - Leistungen beziehen.

deshalb @anfree72, wie ist die Ex deines LG z.Zt. versichert? Ich vermute sie hat eine eigene Versicherung, als ALG-II-Bezieherin? Das würde dann auch nach der Scheidung so bleiben.

Ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2009 18:58
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Kann ich nicht sagen.Sie war mit meinem LG Familienversichert.Wird man als Alg2 Empfängerin automatisch selbst versichert???? Falls ja dann mit der Arge.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2009 19:12
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dein Lg sollte mal bei seiner Krankenkasse anrufen und sagen dass er getrennt lebt, und nicht weiß wie es um den Vers.schutz seiner NochFrau bestellt ist, er will ja schließlich dass sie weiterhin krankenversichert ist  😉 und deshalb die Frage, ob sie bei ihm noch familienversichert ist oder eine eigene Versicherung über die Agentur f Arbeit hat. Die Frage nach Familienversicherten, die ja unter seiner Hauptversicherung laufen, ist nicht gegen den Datenschutz und dürfte deshalb eher Hilfsbereitschaft hervorrufen 😉

Wird man als Alg2 Empfängerin automatisch selbst versichert????

Die Anmeldung bei der Krankenkasse führt die Agentur für Arbeit selbstständig durch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Also - aus Sicht des Versicherten - "automatisch" (mehr Infos würden jetzt verwirren, also lass ihn mal nachfragen, dann wißt ihr mehr)

liGr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2009 23:08
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

erstmal Danke für eure Gedanken und Antworten ich habe das ganze nochmals mit ihm besprochen und er sagte seine Frau wäre damals selbst versichert gewesen wegen Arbeit und dann Elternzeit. Die Trennung war knapp vor Ablauf des 3 Jahres .Sie zog ausging zur Arge und erst nach der Trennung mußte er sie mit bei sich versichern. Also läuft sie im Moment über ihn. Aber nach der Scheidung geht das wohl nicht mehr auser er zahlt freiwillig ihren Beitrag  geht aber nicht er ist ja wie gesagt gar nicht zahlungsfähig nach all dem das er ihr schon gibt und all den Umgankosten. Mal sehn was da für Vorderungen kommen wenn dann so weit ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2009 15:12