Hallo,
ich frage hier mal für eine Freundin die kein Internet hat.
Sie hat zwar am Freitag einen Termin beim Anwalt aber da sie ziemlich Panik hat kribbelts natürlich sehr unter den Fingernägel.
Folgende Situation: es sind mal wieder 2 Jahre rum und KV verlangt eine Überprüfung wegen der Unterhaltsberechnung. Der Unterhalt wird ja aufgrund der letzten 12 Monate berechnet. Jetzt ist sie seit 1 Monaten Krankgeschrieben und das aller Wahrscheinlichkeit nach noch für weitere 5 Monate. Wenn jetzt der zu zahlende Unterhalt aufgrund des Einkommens berechnet wird, daß sie die letzten 11 Monate bekommen hat, wird es verdammt knapp mit dem Geld. Kann man auch den Unterhalt aufgrund des Krankengeldes errechnen lassen und wenn sie wieder arbeiten geht dann einfach mehr bezahlen? Weiter hat ihr Mann seit kurzer Zeit wieder Arbeit. Da sie verheiratet sind, muß doch der Verdienst mit eingerechnet werden oder? Und wenn ja, muß sie ihn überhaupt mit angeben?
Gruß
Matthias
Hallo Matthias!
also, 1. der Unterhalt wird anhand des Gehalts der letzten 12 Monate berechnet, Krankheit oder Arbeitslosigkeit sind kein Grund einen titulierten Unterhalt sofort abzuändern. Bei dauerhafter Veränderung kann nach 6 Monaten eine Abänderungsklage eingereicht werden. Das sieht also schlecht aus.
2. das Einkommen des neuen Partners geht i.d.R. niemanden etwas an. Es muss weder angegeben werden noch sonst was. Es kann jedoch passieren, wenn Deine Freundin ein Mangelfall ist, dass ihr ggf. der Selbstbehalt gekürzt wird wegen Haushaltsersparnis.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
und danke für deine schnelle Antwort! Natürlich habe ich ihr das direkt weiter gegeben. Ebenso wollte sie das nicht wirklich gerne hören und ich habe erstmal Seelentröster gemacht. Daher jetzt erst meine Antwort. Jetzt aber noch eine Kleinigkeit, die ja wenn es um Gesetze geht oftmal riesige Auswirkungen haben kann.
Der Unterhalt ist nicht tituliert! Macht das eventuell einen Unterschied? Weiter, wird dann der Unterhalt aufgrund des Einkommens errechnet das sie ohne den Krankenstatus erhalten hat?
Gruß
Matthias
Hallo Matthias,
Der Unterhalt ist nicht tituliert! Macht das eventuell einen Unterschied? Weiter, wird dann der Unterhalt aufgrund des Einkommens errechnet das sie ohne den Krankenstatus erhalten hat?
die Berechnungmethode ändert sich dadurch nicht, allerdings kann ohne Titel nicht zwangsvollstreckt werden, wenn die Unterhaltszahlungen ganz oder teilweise eingestellt werden.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo sky,
ich suche anscheinend in den Krümel. Daher muß ich leider nochmal fragen, weil ichs nicht verstanden habe.
Du sagst, der Unterhalt wird aufgrund der letzten 12 Monate errechnet. Die Krankensituation und der damit unterschiedliche Gehalt interessiert nicht. Ist im Grunde auch logisch. Ich denke, was kann denn das Kind dazu, denn ihm steht ja im Grunde auch der Unterhalt zu der Erwachsene verwaltet das Geld ja nur weil das Kind noch nicht volljährig ist, wenn die Mutter krank wird. Es braucht ja deshalb ja nicht weniger zum leben. Daher leider nochmal die Frage. Wird einfach das monatliche Gehlt vor der Krankheit mal 12 genommen und daraus der Unterhalt errechnet?
Hallo Matthias,
der Anwalt Deiner Freundin wir natürlich in Richtung "bedingt Leistungsfähig wegen langfristiger Erkrankung" argumetieren, was aus seiner Sicht (und für die Mandantin) auch richtig ist.
Die Gegenseite wird "vorübergehend" entgegenhalten und auf die letzten 12 Monate der Erwerbstätigkeit verweisen.
Man wird einfach sehen müssen, was die Schriftwechsel jetzt ergeben. Die Gegenseite dürfte m.E. aber ein wenig "gehemmt" sein, weil kein Titel existiert und sie i.Z. mit der Argumentation bei Gericht durchdringen muss.
Die Frage lässt sich also nicht so einfach beantworten. Zahlt sie denn jetzt schon einen geringeren Betrag als vor der Krankschreibung?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
ja, sie bezahlt jetzt schon weniger. Was bedeutet "i.Z."?
ja, sie bezahlt jetzt schon weniger.
Hab ich mir schon so gedacht. Deshalb wird jetzt auch zur Auskunft aufgefordert.
Was bedeutet "i.Z."?
im Zweifel
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Dann bin ich mal auf den Schriftwechsel gespannt. Danke dir für deine ausdauernde Hilfestellung.
Gruß
Matthias