Krankheitsbedingte ...
 
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Krankheitsbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag annehmen? Unterhalt fürs Kind.

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(@mr999)
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Ja es besteht einer. Wie und wo  und auf was ändern?

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Themenstarter Geschrieben : 08.12.2018 21:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

entweder gibt die KM den Titel freiwillig heraus, dabei könnte über den dann zu zahlenden Unterhalt ein neuer Titel erstellt werden oder die KM erklärt einen Vollstreckungsverzicht über die Summe, die den tatsächlichen Unterhalt übersteigt.
Gibt es keine Einigung musst Du vor dem Familiengericht auf Abänderung des Unterhalts klagen. In Unterhaltssachen besteht Anwaltspflicht. Dadurch entstehen leider Kosten, allerdings sind Deine Erfolgsaussichten um konkreten Fall sehr gut.

VG Susi

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Geschrieben : 09.12.2018 01:41
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Ok Danke,

wann muss ich dem Jugendamt mitteilen, dass ich geerbt habe?
Aktuell sind auf dem Haus noch jede Menge Schulden.

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Themenstarter Geschrieben : 16.12.2018 11:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nach meiner Meinung erst, wenn du auch tatsächlich eine Zahkung erhältst. Keine vorauseilenden Gehorsam, noch hast du überhaupt nichts in der Hand und weißt auch garnicht was kommt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 16.12.2018 17:38
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Jetzt habe ich, wie alle 1-2 Jahre, einen Brief vom Jugendamt erhalten, in dem ich meine Vermögenssituation und Einkünfte auflisten muss.

Unter anderen kann/soll man dort auch Haus und Grundstück mit angeben, sowie Verbindlichkeiten.
Da muss ich ja wohl das 1/2 geerbte Haus mit angeben jetzt, ne?
Sowie die geerbten Schulden, die noch auf dem Haus sind.
Die eine Wohnung im Haus ist noch von meiner Schwester bewohnt.

Kann das Jugendamt jetzt verlangen, dass es verkauft wird oder so?
Ich selbst wohne dort nicht, sondern mit meiner Lebensgefährtin in einer Mietwohnung.
Auf dem Formular des Jugendamtes wollen die auch wissen, wieiviel meine Freundin verdient.
Muss man das überhaupt alles angeben?

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Themenstarter Geschrieben : 19.01.2019 20:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das JA wird nicht verlangen, dass Du Deine Hälfte des Hauses verkaufst. Das JA interessiert ob Du Einnahmen, z.B. Mieteinnahmen aus dem Haus hast und den Einnahmen werden die Aufwendungen gegengerechnet. Ob die Schulden angerechnet werden ist eine andere Frage. Hier wäre es denkbar, dass sie als Altersvorsorge zumindest z.T. berücksichtigt werden könnten.

Das Einkommen Deiner Freundin spielt dahingehend eine Rolle, dass Dir eine Haushaltsersparnis (beim Mangelfall) angerechnet werden kann, wenn sich Deine Freundin selbst unterhalten kann. Gibst Du hier nichts an, dann wird davon ausgegangen, dass Dir eine Haushaltsersparnis von ca. 12,5% angerechnet werden kann und der Selbstbehalt entsprechend abgesenkt wird.

VG Susi

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Geschrieben : 19.01.2019 23:59
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Ja Mangelfall und 10% haben die schon angerechnet wegen meiner Freundin im gemeinsamen Haushalt.
Mieteinnahmen gibt es nicht beim Haus. Meine Schwester wohnt dort halt nur noch weiterhin alleine, bis es dann verkauft wird.
Schulden als Altersvorsorge? Wie meinst du das?

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Themenstarter Geschrieben : 20.01.2019 00:23
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo mr999
Susi 64 meint wenn  beim Verkauf des Hauses nach Abzug der Schulden für Dich noch was übrig bleibt, das es dann als Schonvermögen oder Altersvorsorge angesehen werden kann.

LG der Frosch

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Geschrieben : 20.01.2019 01:44
(@mr999)
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Gibt es da einen Freibetrag?

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Themenstarter Geschrieben : 20.01.2019 09:02
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Das JA interessiert ob Du Einnahmen, z.B. Mieteinnahmen aus dem Haus hast und den Einnahmen werden die Aufwendungen gegengerechnet. Ob die Schulden angerechnet werden ist eine andere Frage. Hier wäre es denkbar, dass sie als Altersvorsorge zumindest z.T. berücksichtigt werden könnten.

das gilt aber nur für selbst bewohntes Eigentum.

Bei Vermietung ergibt sich der anrechenbare Anteil nach dem Steuerrecht und wird im Rahmen der Steuererklärung festgestellt. Schulden und Ausgaben die dem vermieteten Eigentum anzulasten sind werden da berücksichtigt.

Sollte das Haus verkauft werden wird der Anteil der schulden auf dem Haus vom Verkaufspreis getilgt.
Der Rest wird auf die Erben aufgeteilt und wird deren Vermögen.
Die Gewinne die aus diesem Vermögen erzielt werden gehen ins Einkommen und aus diesem muss Unterhalt geleistet werden.

Im Mangelfall kann von einem Familiengericht festgelegt werden dass das Vermögen in die Unterhaltszahlungen einfließt bis es aufgebraucht ist. Evtl. wird ein Schonbetrag berücksichtigt.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 20.01.2019 11:49




(@mr999)
Rege dabei Registriert

Und wie wird das berechnet?
So wie mit der Abfindung über mehrere Jahre oder wie?

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Themenstarter Geschrieben : 20.01.2019 13:56
(@sturkopp)
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Hallo,

es wird da keine feste Regelung geben. Gehe davon aus das bis zum Mindestunterhalt hochgerechnet wird.
Du unterliegst ja der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und die endet nicht durch Krankheit oder Behinderung.

Was auch noch zum tragen kommt ist das deine Schwester zur Mietzahlung verpflichtet wäre die dann zur Hälfte dir zugerechnet wird.

Eine Prognose wie ein Richter da rechnet kann dir niemand geben.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 20.01.2019 17:13
(@mr999)
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Kommt es in jedem Fall zu einer Verhandlung vor Gericht?
Du schreibst immer vom Richter.

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Themenstarter Geschrieben : 01.02.2019 18:08
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

es muss nicht vor Gericht gehen. Im Rahmen eines Vergleichs unter den Parteien kann jegliche Einigung zustande kommen. Durch ein Gericht kann eine Berechnung erzwungen werden, wenn die Parteien sich nicht einigen. Weder Anwalt noch JA haben das Recht eine Anrechnung von z.B. Vermögen zu bestimmen.

Unterhalt wird aus dem Einkommen, nach den in den LL´s festgelegten Bestimmungen, errechnet.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 01.02.2019 20:38
(@mr999)
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Und was ist wenn ich nach der 4. Reha wieder gesund bin und eine Arbeitsstelle habe?
Gehalt in meinem Beruf ist max 1000 -1100 € Netto.
Wird das Vermögen dann immer noch angerechnet?

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Themenstarter Geschrieben : 01.02.2019 20:50
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

wenn der min.Unterhalt gezahlt wird ist da Ruhe, vorher ist alles möglich.
Kind hungert und du hast Millionen auf dem Konto passt halt nicht.

Du unterliegst dem minderjährigen gegenüber der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und hast somit alles einzusetzen um deiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Wie dein Vermögen in diesem Fall verwertet wird entscheidet aber ein Gericht und nicht ein Anwalt oder JA-Mitarbeiter. (Ausnahme Vergleich)

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 02.02.2019 10:07
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Ja ok, mein Kind hungert nicht.
Die Mutter und ihr neuer Mann haben genug Geld.
Sie muss nicht mal arbeiten gehen seit 17 Jahren...

Kann das Ja oder die Kindesmutter den für die letzten Jahre (Magelfall) zu wenig gezahlten Unterhalt zurückverlangen, wenn ich Vermögen habe duch den Hausverkauf?

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Themenstarter Geschrieben : 02.02.2019 10:27
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo mr999,

Die Mutter und ihr neuer Mann haben genug Geld.

Kann das Ja oder die Kindesmutter den für die letzten Jahre (Magelfall) zu wenig gezahlten Unterhalt zurückverlangen, wenn ich Vermögen habe duch den Hausverkauf?

Die Mutter oder ihr neuer Mann sind für den Unterhalt erst mal nicht zuständig.
Sollte bis jetzt kein Rückstand aufgelaufen sein (weniger gezahlt als im Titel steht) kann da nix gefordert werden.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 02.02.2019 11:50
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Vom Rückstand weiß ich nichts. Bekommt man da sonst immer einen jährlichen Bescheid oder ähnliches?
Den Titel finde ich aktuell nicht in den Papieren. Aber da stand glaube ich was von 100%.

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Themenstarter Geschrieben : 03.02.2019 00:32
(@mr999)
Rege dabei Registriert

Das ist das Titel von 2007

Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung.

"Ab dem 1.3.07 100%  gem §1 der jeweiligen Regelbetrag- Verordnung des jeweiligen Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe
Auf den Unterhalt ist das hälftige Kindergeld für anzurechnen, soweit dieses zusammen mit dem Unterhalt 135% des Regelbetrages übersteigt.
Somit sind derzeitig 199,-€ zu zahlen."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2019 00:55




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