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Kredit für eigene Wohnung

 
(@traurig2019)
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Hallo zusammen,
die Anwälte von meiner Frau und mir setzen sich gerade mit dem Thema Unterhalt auseinander. Bei mir wird einkommensmindernd die Kreditrate für das gemeinsame Haus angesetzt. Ich denke, das ist ok, dass wir die Rate meiner Frau als hälftige Miteigentümerin über den Unterhalt ausgleichen.
Dabei ist mir folgender Gedanke gekommen (Achtung Luxusproblem): Wenn das Haus verkauft ist, würde diese Einkommensminderung entfallen, der Unterhalt v.a. an meine Frau würde sich erhöhen (der Kindsunterhalt steigt entweder gar nicht oder nur in die nächst höhere Stufe) und von meinem Rest müsste ich Miete für eine Wohnung zahlen.
Da könnte es doch für mich besser sein, wenn ich mir eine Wohnung in angemessener Größe (2-3 Zimmer, die Kinder müssen ja auch irgendwo hin, wenn sie bei mir sind) kaufe und das wieder unterhaltsmindernd ansetze. Man könnte das ja noch weiterspinnen - vielleicht macht es sogar Sinn, einen höheren Kredit aufzunehmen, obwohl noch Bargeld da wäre.
Weiß evtl jemand, ob das so möglich ist?
Ich habe versucht, im Internet dazu etwas zu finden, aber da ist nur die Rede davon, dass Luxusschulden normalerweise nicht angerechnet werden. Nur was sind Luxusschulden? M.E. ist eine selbstgenutzte Eigentumswohnung zu ortsüblichen Preisen kein Luxus... Als Luxus würde ich einen Fernseher für > 5000 € oder einen Sportwagen ansehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2019 20:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei der Berechnung von Unterhalt werden nur "berücksichtigungswürdige Schulden" angerechnet. Konsumkredite sind in der Regel nicht berücksichtigungswürdig.
Beim Kredit für eine gekaufte Wohnung sind nur die Zinsen, nicht aber die Tilgung absetzbar, da die gekaufte Wohnung nur zu Deinem Vorteil ist und Deine Ex-Frau davon nicht profitiert. Allerdings könnte die Tilgung als Altersvorsorge bis maximal 4% vom Brutto berücksichtigt werden.
Außerdem würde auch die gekaufte Wohnwohnung einen Wohnvorteil darstellen, der berücksichtigt werden würde.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2019 20:34
(@traurig2019)
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Hallo Susi,

danke 🙂

Also hätte ich die Zinsen als einkommensmindernd und auf der anderen Seite den Wohnvorteil als formal einkommenssteigernd. Der Wohnvorteil ist zumindest in den bisherigen Rechnungen eher niedriger angesetzt als das, was ich ortsüblich an Miete zahlen würde... Demnach könnte die Rechnung am Ende für mich positiver sein. (Abgesehen davon wird durch den Verkauf des Hauses ein ordentlicher Erlös erzielt, der irgendwo hin muss, angesichts von null Zinsen für Guthaben.)

Für den Kindsunterhalt würde ich das auch nicht kleinlich betrachten. Eine Stufe mehr oder weniger wäre für mich ok. Aber den Unterhalt für meine Demnächst-Ex-Frau möchte ich nicht unnötig hoch haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2019 20:46
(@inselreif)
Moderator

Du solltest die Entscheidung, eine Immobilie zu kaufen nicht davon abhängig machen, ob die Exe mehr Geld bekommt oder nicht. Das greift arg kurz.
Zunächst einmal ist es erst einmal so, dass mit Verkauf des Hauses das Darlehen nicht mehr zu zahlen ist. Du sparst Geld und etwa die Hälfte von dem Ersparten geht an die Ex. Das ist in Summe immer noch ein Gewinn.

Alles andere sollte davon unabhängig geplant und entschieden werden. Es ist auch nicht gesagt, dass Du beim Wohnvorteil noch mal so glimpflich herauskommst. Beim Kauf einer neuen Immobilie wird da sicher sehr genau geschaut, ggf. wurde Dir bislang noch ein subjektiver Wohnwert gerechnet.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2019 21:20
(@traurig2019)
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Hallo auf die Insel 🙂

Über die Kreditrate heute will ich gar nicht so genau nachdenken, die ist nämlich ca. 1/3 unter dem, was man hier ortsüblich als Miete für eine 4-Zimmer-Wohng zahlen würde... Klar, mit dem Verkauf entfällt diese Belastung erstmal, wird aber durch eine Miete oder Rate für eine Eigentumswohnung (teilweise) kompensiert. Die massiv gestiegenen Immobilienpreise und der zu erwartende Verkaufserlös entschädigen natürlich zu einem gewissen Grad.

Wir sind noch im Trennungsjahr und der Wohnvorteil wurde von der Anwältin meiner Ex angesetzt. Daher unterstelle ich mal, dass er keinesfalls zu niedrig ist ;-). Vielleicht lässt sich auch eine Einigung erzielen...

Aber danke für eure Anmerkungen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2019 21:43
(@inselreif)
Moderator

Wir sind noch im Trennungsjahr

Da liegt der Hund begraben - subjektiver Wohnwert, wie bereits vermutet. Nach dem Trennungsjahr gilt der objektive Wohnwert, also die für das Objekt am Markt erzielbare Miete.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2019 23:41
(@maxmustermann1234)
Registriert

Der objektive Wohnwert wird eine marktgerecht Miete sein und die muss aus wirtschaftlichen Gründen höher sein als das, was du an Aufwand durch Zins, Tilgung und Nebenkosten hast (sonst würden Immobilien als Kapitalanlage keinen Sinn machen). Du kannst in der jetzigen Zinswelt auch nicht wirklich viel ansetzen. Dazu kommt, dass du beim Kauf Nebenkosten hast, etwa 5% ohne Makler und ca. 10% mit Makler. Das Geld ist erstmal weg, egal was du tust.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2019 16:50
(@traurig2019)
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Danke euch für die Hinweise. Ich hatte tatsächlich nicht auf dem Schirm, dass es einen Unterschied zwischen Trennungsjahr und der Zeit nach der Scheidung gibt.
Meine Ex denkt wohl auch darüber nach, eine Wohnung zu kaufen. Da sie mit den Kindern eine größere Wohnung braucht, gleicht sich der Wohnvorteil mindestens aus, eher ist er am Ende zu meinem Gunsten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2019 19:51
(@tellerchen)
Benutzer

zitat: "Da sie mit den Kindern eine größere Wohnung braucht, gleicht sich der Wohnvorteil mindestens aus, eher ist er am Ende zu meinem Gunsten."
zitatende

sagt wer ??? deine Exe???

na da mach dich mal auf was gefasst, nachher gets um jeden 1...cent, wirst dich wundern, was Exe  an tips von ihren Freundinnen an rat und tips zugesteckt bekommt.

ausserdem, was deine EXe sagt...(in bezug auf <haus... etcetc..was sie vorhat) glaub das mal nicht, das ist Routine den EX geschmeidig zu halten, je mehr kann man durchsetzen... wenn man den Expartner willig macht anstatt störrisch, das ist kontraproduktiv..
Habe die Sätze meiner Anwältin noch im Kopf..."ihre EXe ist nicht mehr ihre Frau, sie ist vielmehr meine gegnerische Person, ich solle vorsichtig sein, was ich äussere, das kann mir nachteilig ausgelegt werden...

Erst wusste ich nicht was sie meinte, aber in den nachfolgenden 3 Scheidungsjahren vor Gericht habe ich es erfahren was sie meinte, da wurde mit allen Bandagen gekämpft...

bring deine Unterlagen ...dokumente Zeugnisse, Verträge in Sicherheit...bunkere sie bei deinen Eltern oder Person deines Vertrauens, nachher kommst du nicht mehr da dran...bzw nur "gibtst du mir... geb ich dir"

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2019 17:18
(@traurig2019)
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Das mit dem Kauf der Wohnung hat die Ex im Gegenwart von mir und 2 Anwälten gesagt. Ob sie es macht, weiß ich nicht. Ich kann sie ja auch nicht zwingen und wenn sie nicht genug Geld hat, wirds nix mit dem Kauf.

Dass sie mit 2 Kindern eine größere Wohnung braucht als ich allein ist m.E. offensichtlich.

Und ja, es geht um jeden Cent. Schon jetzt.

Oh, das mit den Unterlagen hatte ich direkt am Tag nachdem sie die Trennung ausgesprochen hat, gemacht. Das meiste (Zeugnisse) hab ich sowieso elektronisch, man braucht es ja auch fast nur noch elektronisch und ich hatte es auch ausgelagert. Und die Unterlagen über mein Vermögen vor der Heirat hatte ich erst ausgelagert. Und jetzt ist beides sicher bei mir verwahrt und es gibt auch Kopien, auch elektronisch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2019 20:50