Hallo,
habe ein Kind bald 3 J. Vor 2 Jahren beim JA ein Unterhaltstitel 100 % bis Volljährigkeit des Kindes unterschrieben.
Verdiene bereinigt ca. 1450 €.
Bekam heute ein Brief vom JA, dass ich 11 € für 8/15 nachzahlen soll, da KU in zwei Stufen angehoben wurde.
Wie wahrscheinlich ist es, dass mich bald das JA anschreibt und 105 % fordert, da ich nur für eine Person unterhaltspflichtig bin ?
Hallo,
Du hast einen dynamischen Titel mit 100%, deshalb musst Du die Zahlungen auch selbständig anpassen. Da das nicht geschehen ist, hat Dich das JA informiert, rein rechtlich ist es aber Deine Pflicht den Zahlbetrag an die aktuelle Höhe anzupassen.
Eine Höherstufung bei nur einem Unterhaltsberechtigten ist möglich. Hattest Du vorher 2 Unterhaltsberechtigte, Kind und KM?
In diesem Fall halte ich es für wahrscheinlich, dass bei einer erneuten Auskunft über Dein Einkommen (es darf aller 2 Jahre gefragt werden), Du höher gestuft wirst.
Wenn ich es richtig sehe ist der Unterschied im Moment 17 Euro pro Monat (100% 236 Euro, 105% 253 Euro).
VG Susi
ob das ein dynamischer Titel ist weiss ich nicht. In der Urkunde wird weder das Wort dynamisch oder statisch erwähnt.
Hallo,
aber dort steht etwas von 100% und kein Geldbetrag? Die Prozentzahl bezieht sich dann immer auf die gültige DDT.
Damit steigt es automatisch (theoretisch könnte es auch fallen, kann ich mir aber nicht vorstellen) und deshalb spricht man von einem dynamischen Titel.
VG Susi
Da steht 3 X 100 % der jeweiligen Alterststufe.
Geldbetrag steht da auch, mit dem Hinweis, Bla Bla zur nächsten Kindergeld
bzw. Unterhaltänderung ändern kann.
Frage morgen meine EX, ob es nicht sinnvoller ist Beistandschaft aufzulösen.
Ich verdiene seit wenigen Monaten ca. 100 € mehr. Habe vor 3 Monaten für knapp 40 € Kleidung fürs Kind gekauft.
Vor 2 Monaten für 20€.
Letzten und diesen Monat 0 €.
Grund mein Vater, obwohl er seit 31.6.215 Rentenanspruch bis heute keine Rente bekommen hat ( Ihm steht Rente zu und er bekommt sie bald ) .
Er lebt momentan von Witwenrente ca. 500 € und den 200 € die ich ihm jeden Monat leihe.
Davon weiss die Ex nichts.
Finde deshalb den Brief vom JA " .. zahlen Sie 11 € nach " lächerlich.
Hallo @Kukumini,
zunächst:
Das JA tut hier an dieser Stelle tatsächlich nur seine Pflicht.
Die DDT wurde per 08.2015 bei den Zahlbeträgen (geringfügig) angehoben, dass Kindegeld per 03.2015 rückwirkend zum 01.01.2015 ebenfalls (auf €188,- monatlich).
Und als "lächerlich" solltest Du das nicht unbedingt finden. Im Grunde könnte das JA (Beistandsschaft vorrausgesetzt), oder die KM direkt pfänden, wenn das Geld nicht pünktlich und in volle Höhe (gemäß Titel =100% gemäß DDT) von Dir überwiesen wurde. Es ist eigentlich Dein Job, darauf zu achten, dass zu jeder Zeit die Beträge korrekt zu Händen der KM (oder JA?) überwiesen werden. Das das JA Dich also extra nochmal darauf hinweisen ist da schon fast nett 😉
Das Du zusätzlich Klamotten für Dein Kind kaufst ehrt Dich, berührt und/ oder reduziert aber nicht die Zahlungpflicht zu Unterhalt (aktuell eben 100%, gemäß DDT) gegenüber Deinem Kind.
Auch das Du Deinen Vater aktuell mit €200,- helfend zur Seite stehst ändert daran nichts.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Kukumuni,
das Ganze ist leider noch etwas komplizierter:
Bekam heute ein Brief vom JA, dass ich 11 € für 8/15 nachzahlen soll, da KU in zwei Stufen angehoben wurde.
Du hast nicht geschrieben für welche Altersstufe die Nachforderung erfolgte, aber die 11,- € scheinen noch nicht die Hälfte der Kindergelderhöhung (die ja rückwirkend zum 01.01.15 erfolgte) zu beinhalten. Laut Gesetz soll die Kindergelderhöhung erst zum 01.01.16 in die Unterhaltszahlungen einfließen.
Allerdings musst du ja genau nach Wortlaut des Titels bezahlen. Dort steht üblicherweise "vermindert sich um die Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Kindergeldes".
Das Kindergeld wurde um 4,- € erhöht entsprechen wäre der eigentlich korrekte Betrag 9,- €.
Siehe: http://www.vatersein.de/Forum-topic-29841-start-msg350841.html#msg350841
Meine Vorschreiber haben dir ja schon deutlich gemacht, dass du um die Zahlung nicht herum kommst und das JA eigentlich sogar nett zu dir ist.
Wenn du dich da ein bisschen unbeliebt machen willst, zahlst du einfach nur den korrekten Betrag und wartest was passiert.
Grüßles aus dem Schwarzwald
PvF
Genau!
und das hat dann im worst case eine Pfändung zur Folge!
Die dann wer bezahlt???? Richtig, der TO!
Super-Tipp also....
Mima
Quatsch.
Ein Gerichtsvollzieher pfändet das, was im Titel steht und nicht die feuchten Träume des Justizministers.
Nachträgliche Gesetzesänderungen sind von der Dynamisierung nicht erfasst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ich hatte den Vorschreiber wohl falsch verstanden.....ich dachte, der TO sollte überhaupt nicht nachzahlen aber es ging wohl um 9€ anstatt 11€?
Mima
Hallo Kukumuni,
noch ein Wort zu diesem hier:
Wie wahrscheinlich ist es, dass mich bald das JA anschreibt und 105 % fordert, da ich nur für eine Person unterhaltspflichtig bin ?
Wenn das passieren sollte, dann melde dich bitte nochmal hier im Forum, damit wir da mit dem spitzen Bleistift rechnen. Der entscheidende Punkt wird dann nämlich der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile der Düsseldorfer Tabelle sein, d.h. 1.180 Euro.
Im Moment sieht's so aus: Du hast bereinigt 1.450 Euro, wenn das JA gerne die befürchteten 105% hätte (also die 2. Zeile der Düsseldorfer Tabelle), dann sind das für ein Kind unter 6 Jahren 253 Euro, dir bleiben also 1.197 Euro. Damit ist der maßgebliche Bedarfskontrollbetrag zwar noch gewahrt, aber halt nur gerade eben so. Es käme in diesem Fall also darauf an, ob deine "ca. 1.450 Euro", wenn man's genau rechnet, eventuell weniger als 1.433 Euro sind - in diesem Fall würde die Hochstufung in die 2. Zeile nämlich am Bedarfskontrollbetrag scheitern!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Das mit dem Kindergeld habe ich ohnehin nicht verstanden. Das Kindergeld bekommen beide Elternteile. Doof ausgedrückt. Ihr wisst wie ich das meine.
Wenn das Kindergeld nachträglich seit 1.1.15 erhöht wurde, dann habe ich seit 1.1.15 zumindest bis 1.8.15 zuviel bezahlt.
@ Kakadu59
Mit " lächerlich " Habe ich nicht das Jugendamt gemeint. Sondern die Situation, die KM hat sich mehrmals höfflich bedankt.
Ich hab ihr geantwortet " Brauchst Du nicht ist nicht für dich sondern fürs Kind "
Mir ist bewusst, dass der Beistand jeden Cent fürs Kind oder Mamma fordert oder fordern muss.
Ich meinte damit, sobald ich paar € mehr in der Tasche hatte, habe ich " freiwillig " mehr fürs Kind ausgegeben.
Doch wenn, mir das JA versucht jeden Cent aus der Tasche zu ziehen, kommt der Punkt wo ich sage ok nur KU.
Dann bezahle ich lieber 11 oder 9 € und wird nix mit 30 € Kleidung, oder wenn ich Weinachtsgeld bekomme mit 100 - 200 €
Wer bekommt weniger ? Entweder das Kind oder die Mama !
Und das finde ich traurig, deshalb habe ich es als lächerlich bezeichnet !!!
Zum Pfänden : Habe vor 2 oder 3 Monaten die Düsseldorfer Tabelle aufgerufen. Da stand nix von Erhöhung.
Bin ich als Vater verpflichtet Internetzugang zu haben ?
Bin ich verpflichtet jeden Monat das Jugendamt anzuschreiben ?
Bin ich verpflichtet Jeden Tag Zeitung zu lesen ?
Ich bin verpflichtet den aktuellen KU zu zahlen.
Deshalb empflnde ich es nicht als nett, dass mich das JA über den aktuellen KU informiert hat.
@ Papavonfuenfen
Habe geschrieben Kind 3 Jahre. Deshalb kann es sich nur um die erste Alterstufe handeln.
Möchte nicht um die Zahlung herumkommen. Das ist Ok. War auch nicht mein Anliegen.
@ Malachit
Werde ich machen !
Dachte der Bedarfskontrollbetrag hat nichts mit dem SB zu tun. Sofern es sich um eine unterhlatspflichtige Person handelt.
Und selbst wenn, liege trotzdem knapp drüber.
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Edit: doppelten Teil entfernt
oh, Doppelpost Sorry
Hallo,
eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird auch in den Medien verkündet (Nachrichten, Zeitungen), so dass vermutlich alle davon ausgehen, dass die, die es angeht das mitbekommen.
Zu viel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht, so dass das zwar ärgerlich aber nicht zu ändern ist.
Was das zusätzliche Ausgeben von Geld fürs Kind angeht, das würde ich einfach einstellen. Mit diesem Geld kannst du in der Zeit wo das Kind bei dir ist etwas unternehmen.
Sophie
Vielen Dank für Eure Hilfe !
Sorry fürs Rumheulen, war wohl zu sehr aufgebracht.
Kann mir jemand , wie Malachit schrieb " in diesem Fall würde die Hochstufung in die 2. Zeile nämlich am Bedarfskontrollbetrag scheitern! " Bitte erklären ?
Ich hab das bisher so verstanden, dass der Bedarfskontrollbetrag nichts mit dem SB zu tun. Es sei denn es gibt mehrere Unterhaltspflichtige.
Wenn das Kindergeld nachträglich seit 1.1.15 erhöht wurde, dann habe ich seit 1.1.15 zumindest bis 1.8.15 zuviel bezahlt.
Nein, Du hast dem Kind nicht zu viel bezahlt, weil damals das Kindergeld ja noch nicht erhöht war.
Du hast allerdings einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen die Mutter bezüglich der hälftigen Nachzahlung (14 Euro...).
Gruss von der Insel
Hallo,
der SB ist absolut, d.h. dieses Geld muss für Dich zur Verfügung stehen. Genauso wie der Mindestunterhalt in aller Regel "eingetrieben" wird.
Verdienst Du bzw. der Unterhaltsverpflichtete mehr, dann soll der Unterhaltsberechtigte mehr Unterhalt bekommen aber es soll auch dem Unterhaltsverpflichteten ein angemessener Betrag = Bedarfskontrollbetrag (letzte Spalte der DDT) erhalten bleiben.
Es geht also darum, dass der Unterhaltsverpflichtete nicht schlechter gestellt werden soll als der Unterhaltsberechtigte.
Wird der Bedarfkontrollbetrag unterschritten, dann soll deshalb keine Höherstufung erfolgen. In Deinem Fall würdest Du trotz höherem Einkommen nicht mehr Unterhalt zahlen müssen.
VG Susi
Mir ist bewusst, dass der Beistand jeden Cent fürs Kind oder Mamma fordert oder fordern muss.
Ich meinte damit, sobald ich paar € mehr in der Tasche hatte, habe ich " freiwillig " mehr fürs Kind ausgegeben.
Doch wenn, mir das JA versucht jeden Cent aus der Tasche zu ziehen, kommt der Punkt wo ich sage ok nur KU.
Dann bezahle ich lieber 11 oder 9 € und wird nix mit 30 € Kleidung, oder wenn ich Weinachtsgeld bekomme mit 100 - 200 €
Wie schon gesagt, dass Jugendamt tut an der Stelle nur das, was es soll: Per eingerichteter Beistandsschaft, namentlich und im Auftrag der KM.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Zum Pfänden : Habe vor 2 oder 3 Monaten die Düsseldorfer Tabelle aufgerufen. Da stand nix von Erhöhung.
Bin ich als Vater verpflichtet Internetzugang zu haben ?
Bin ich verpflichtet jeden Monat das Jugendamt anzuschreiben ?
Bin ich verpflichtet Jeden Tag Zeitung zu lesen ?Ich bin verpflichtet den aktuellen KU zu zahlen.
Deshalb empflnde ich es nicht als nett, dass mich das JA über den aktuellen KU informiert hat.
Naja, Du fühlst Dich einerseits nicht verpflichtet, Dich (allseitig) zu informieren, obwohl Du Dich (per Titel) dazu verpflichtet hast, immer den jeweils aktuellen Unterhalt zu zahlen.
Andererseits findest Du es nicht nett, dass Dich das JA vor Eintreten der Erhöhung darauf aufmerksam macht (Wohlgemerkt nicht erinnert!) :question:
Wäre es Dir an dieser Stelle lieber gewesen, Du wäst direkt gepfändet worden?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)