KU ab 18 mit Ausbil...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KU ab 18 mit Ausbildung

 
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage! Bin mir da gerade jetzt nicht wirklich sicher!

Mein Sohn wurde im August 18 und macht seit März eine Berufsausbildung. Er wohnt auch noch bei seiner Mutter.
Es bestand eine befristete Kindesurkunde.

Jetzt habe ich Post vom Anwalt meiner Ex bekommen, allerdings in ihrem Namen das ich noch einen gewissen Betrag an KU für ihn zu zahlen habe.
Meines Wissens ist es doch so, das sie das gar nicht mehr fordern kann, sondern mein Sohn sich selbst darum kümmern muss.
Enweder anwaltlich oder über das JA.

Es besteht ein sehr gutes Verhältnis zwischen mir und meinem Sohn und wir hatten uns früh genug darüber unterhalten was den KU betrifft.
Er selbst möchte keinen Unterhalt von mir beziehen.

Seine Mutter verdient zu wenig um auch KU zahlen zu müssen.

Jetzt droht ihr Anwalt mir mit einer gerichtlichen Klärung. Ich denke das man mich nur einschüchtern will. Auch weil man mich nicht mehr vollstrecken kann, da die Urkunde abgelaufen ist.
Da er mir mit Vollstreckung im ersten Schreiben gedroht hat.

Kann seine Mutter mich doch verklagen? Sie meinte, ja, da er noch bei ihr wohnt! ich denke aber das ist egal!

Ich habe mich auch beim JA schlau gemacht. Man sagte mir, wenn ein volljähriges Kind, Unterhalt von seinen Eltern fordert, muss es das auch selbst einklagen. Aber es steht ja ihr Name auf dem Schreiben und nicht seiner.
Eine 100% Antwort konnte man mir aber nicht geben, ob mich da jetzt eine Klage erwarten könnte.

Bevor das vor Gericht geht, würde ich das lieber zahlen, allerdings dann an meinen Sohn und nicht an seine Mutter!

Vielen dank im voraus für eure Hilfe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2018 19:04
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ab 18 ist der Nachwuchs selbst dafür verantwortlich Unterhalt zu "fordern" (egal in welcher Form), da hat die KM nix mehr zu sagen. Da könnte man den RA auffordern, die unterschriebene Vertretungsvollmacht für den Sohn beizubringen 🙂 Die Mutter kann ihn da nicht mehr vertreten bzw. der RA nicht beauftragen.

Wenn er sich in der Berufsausbildung befindet wird das Lehrgeld auch auf den Unterhalt angerechnet, außerdem sind ab dem 18 Lebensjahr beide Elternteile barunterhaltspflichtige, also müsste der Sohn auch von der Mutter die notwendigen Unterlagen beibringen und Dir zur Verfügung stellen damit der Unterhaltsanspruch korrekt berechnet werden kann.

Da Du aber anscheinend schon mit Sohni gesprochen hast und er keinen Unterhalt fordern möchte, könnte man es als Einkommensoptimierung der KM auffassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2018 19:14
(@inselreif)
Moderator

Eine 100% Antwort konnte man mir aber nicht geben, ob mich da jetzt eine Klage erwarten könnte.

Ob eine Klage kommt, kann keiner sagen. Nur Erfolg hätte sie keinen, es fehlt die Aktivlegitimation.
Wenn Du Dir sicher bist, dass Junior sich nicht bequatschen lässt, doch noch etwas zu unterschreiben, dann ignoriere das Schreiben.
Ansonsten (wenn die Forderung berechtigt ist) zahl es dem Junior und verprasst es gemeinsam. Nur keinesfalls der Mutter.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2018 19:18
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Genau so ist auch mein Wissen. Die Ausbildung ist voll mit angerechnet sowie auch das Kindergeld, was die KM ja noch bekommt.
Ich war mir jetzt nur nicht so sicher, da er noch zu Hause bei ihr wohnt. Aber das spielt scheinbar keine Rolle.

Werde ihren Anwalt jetzt nochmal kontaktieren und ihm das so in aller deutlichkeit nochmal klar machen!

Ich sehe es auch so, das es nur um mehr für meine Ex geht. Da wir vor Gericht den TU klären mussten, weil ihr neuer bei ihr eingezogen ist. Der TU ist dadurch deutlich geringer für sie ausgefallen!

Wenn der Junge irgendwas unterschrieben hat, hätte er es mir gesagt. Wie gesagt, wir hatten uns früh genug über den KU unterhalten und er hat abgelehnt. Ich habe ihm gesagt das ich gerne weiter an ihn zahlen würde, kein Problem.
Er meinte Zitat: Nein Papa, dann hast du auch wieder etwas mehr für dich über! Er hätte auch bescheid gesagt, wenn er doch KU haben möchte.
Wir haben auch letztens über dieses Thema gesprochen, als die Post kam und war auch etwas verwundert und etwas böse auf seine Mutter. Weiß auch selbst das sie das nicht machen kann aufgrund seiner Volljährigkeit.
Ich denke er wird seiner Mutter das auch noch sagen. Allerdings ist er eben im Urlaub und ich möchte ihn damit jetzt nicht belasten.

EDIT:

Wenn mein Sohn allerdings so etwas unterschrieben hat, müsste das dann nicht in diesem Schreiben vom Anwalt vermerkt werden? Also mich informieren?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2018 19:30
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann würde der RA den Namen des Sohnes als Auftraggeber nennen und nicht die Mutter

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2018 19:42
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Reima,

Jetzt habe ich Post vom Anwalt meiner Ex bekommen, allerdings in ihrem Namen das ich noch einen gewissen Betrag an KU für ihn zu zahlen habe.

hast du die Ansprüche mal überprüft? Evtl. besteht ja kein Anspruch, dann braucht dir eine Klage auch keine Sorgen zu machen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2018 19:44
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Anspruch würde noch bestehen. Seine Ausbildungsvergütung ist nicht sehr hoch. Viel wäre es aber nicht was ich noch zahlen müsste.
Darum geht es auch nicht. Wenn mein Sohn es gewollt hätte, hätte ich auch an ihn gezahlt, er wollte aber nicht.

Es geht ihr nur um noch mehr für die EX. Denn Sohni wäre auf mich zu gekommen und nicht über einen Anwalt.
Er hat auch nix unterschrieben wie er mir eben sagte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2018 20:05
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn es Sohni nicht war und nix unterschrieben hat, Brief -> Runde Ablage

Oder wenn Du den RA ärgern willst zurückschreiben und Vertretungserklärung des Berechtigten verlangen!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2018 20:43
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Habe schon vor dem Anwalt zu antworten.
Da mein Sohn mir aber bereits gesagt hat, das er nicht unterschrieben hat, wäre fragen nach so einer Erklärung ja unnötig.
Aber vielleicht erwähne ich das trotzdem.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2018 21:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Manchmal sollte man den Drang sich mitzuteilen einfach mal unterdrücken.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2018 21:26




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Reima,

Jetzt habe ich Post vom Anwalt meiner Ex bekommen, allerdings in ihrem Namen das ich noch einen gewissen Betrag an KU für ihn zu zahlen habe.

Das einzige, was mir noch einfällt - dass es eventuell um rückständigen Unterhalt aus der Zeit vor der Volljährigkeit gehen könnte?!? Und nicht einmal da bin ich mir sicher, ob die KM solche Rückstände überhaupt noch selbst einfordern könnte, oder ob das ab Volljährigkeit nicht auch Sache des Sohnemanns wäre. Schau aber in dem Anwaltsschrieb ggf. noch mal nach, um was für eine Forderung es genau geht. Wenn es tatsächlich um den laufenden Kindesunterhalt geht, dann hat die Frau Mama da definitiv keine Aktien mehr drin.

Ansonsten haben meine Vorschreiber eigentlich schon alles gesagt: Da die Sache nicht von deinem volljährigen Sohn ausgeht, ist es auch aus meiner Sicht völlig angemessen, den Anwalt auflaufen und die Mutter auf den Anwaltskosten sitzen zu lassen ... keine Antwort ist in diesem Fall vermutlich tatsächlich die beste Antwort 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2018 21:49
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt keine Rückstände, ich habe immer anstandlos bezahlt. Sonst wäre ich auch gepfändet worden, durch die Urkunde.

Ich würde schon gerne antworten um zu sehen was als nächstes kommt. Ich denke der nächste Schritt wäre eine Frist zur Zahlungsaufforderung mit erneuter gerichtlicher Drohung.
Die sicherlich auch dann kommen wird, wenn ich mich jetzt nicht mehr dazu äussere.

Edit:
Er hatte mir ja auch angedroht durch die Urkunde mich zu vollstrecken, obwohl er ja wusste das die Urkunde befristet war und somit nicht mehr gültig ist. Versuchen kann man es ja, war halt nur eine Einschüchterung, vielleicht klappts ja.
Denn im zweiten Schreiben, wurde darauf überhaupt nicht mehr eingegangen. Auch mein Hinweis darauf, das mein Sohn volljährig ist und seine Mutter nicht mehr für in Handeln kann, wurde auch mit keinem Wort von ihm darauf eingegangen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2018 22:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du dem Antwalt antworten willst, dann schreibe einfach, dass Dein Kind volljährig ist und die KM vertreten durch ihn gar keinen Unterhalt fordern kann.

Natürlich kann der Anwalt auch von Deinem Sohn ein Mandat bekommen, aber das muss er dann auch nachweisen.

VG Susi

Nachtrag: Selbst wenn der Titel in irgendeiner Form fortbestehen würde, müsste jetzt Dein Kind den Unterhalt fordern bzw. vollstrecken lassen. Die KM ist außen vor.
Wenn Du es schon einmal erwähnt hast und der Anwalt nicht darauf eingegangen ist, dann fordere den Nachweis, dass das Kind den Anwalt beauftragt hat, ansonsten betrachtest Du das Schreiben des Anwalts als gegenstandslos.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2018 23:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Malachit: auch Rückstände kann nur noch das Kind einfordern. Die Mutter erhält den KU ja nur als gesetzliche Vertreterin. Die "Schulden" bestehen aber immer beim Kind, egal ob es 3 oder 13 ist. Ist das Kind volljährig endet somit auch die Befugnis des Elternteils Rückstände beizutreiben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2018 23:37
(@inselreif)
Moderator

keine Antwort ist in diesem Fall vermutlich tatsächlich die beste Antwort 😉

Genau das ist es meistens.
Man muss den Anwalt nicht auf etwas hinweisen, was er eh schon weiß.
Jede Reaktion auf das Schreiben zeigt der Gegenseite nur, dass Du auf deren Provokation anspringst. An sachlichem Austausch besteht da kein Interesse.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2018 00:03
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure Antworten, eure Hilfe.
Ich hab mich jetzt dazu entschlossen, nicht mehr zu reagieren!
Mal abwarten was dann kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2018 17:01