Hallo zusammen!
Ich habe die eine oder andere Frage zum KU für meinen bald volljährigen Sohn.
Ich habe schon soviel gegoogelt, finde aber irgendwie nicht die richtigen Antworten.
Folgende Situation:
Mein Sohn wird am 14. Juni 18 Jahre jung. Ich weiß nicht genau wie hoch der Unterhalt für diesen Monat ausfällt.
Ist es so das ich bis zum 13.Juni anteilig an die KM zahlen muss und den Rest anteilig dann an meinen Sohn?
Er geht bis dato noch zur Berufsschule. Lebt noch zu Hause bei der KM. Unterhaltstitel ist bis zur Volljährigkeit gültig, läuft also aus.
Die andere Frage, die ich mir stelle ist, wie geht es weiter mit dem KU?
Folgende Situationen könnten passieren:
Er macht ein weiteres Jahr Berufsschule (BVJ/BGJ)
Er beginnt eine Ausbildung, wenn er eine Stelle findet
oder er macht gar nichts.
Eine Ausbildung möchte er gerne machen. Allerdings hat er jetzt schon große Probleme selbst eine Praktikumsstelle zu finden.
Er bekommt nur absagen. Was daran liegt, das er einen Förderabschluß und einen Hauptschulabschluß hat.
Krankheitsbedingt hat er leider sehr, sehr viele Fehltage auf seinen Zeugnissen.
Er hat eine psychische Krankheit (Depressionen, Angstzustände) und ist deswegen oft der Schule ferngeblieben. Er befindet sich auch in
psychologischer Behandlung. Eventuell geht er in ein betreutes Wohnen, das ist aber noch nicht fix.
Meine Frage ist was ich ihm an KU in besagten Situationen zahlen müsste.
Wie gesagt, habe ich im Netz nicht wirklich was aussagekräftiges dazu gefunden.
Bei einer Ausbildung wüsste ich wie es berechnet wird. Selbe Situation hatte ich schon bei seinem älteren Bruder.
Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe.
Hallo Reima,
Mein Sohn wird am 14. Juni 18 Jahre jung. Ich weiß nicht genau wie hoch der Unterhalt für diesen Monat ausfällt. Ist es so das ich bis zum 13.Juni anteilig an die KM zahlen muss und den Rest anteilig dann an meinen Sohn?
Wenn das Verhältnis zwischen der KM, dem Sohn und dir auch nur knapp unterhalb von "Krieg" ist, dann setzt euch bitte zu dritt zusammen und klärt dieses Nebenthema als Aufwärmübung, bevor ihr dann über die wirklich wichtigen Dinge redet - nämlich, wie es generell mit diesem jungen Mann weitergehen soll.
Folgende Situationen könnten passieren:
Er macht ein weiteres Jahr Berufsschule (BVJ/BGJ)
Er beginnt eine Ausbildung, wenn er eine Stelle findet
oder er macht gar nichts.
Ausbildung, wenn er eine Stelle findet: Wenn du die Sache schon von seinem älteren Bruder kennst, dann wirst du alles Wesentliche sowieso auf dem Radar haben - ab Volljährigkeit ist die Mutter ebenfalls unterhaltspflichtig; da keine allgemeinbildende Schule mehr, entfällt die Gleichstellung mit Minderjährigen, d.h. die Eltern haben höhere Selbstbehalte und es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr; Ausbildungsvergütung wird größtenteils auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Ein weiteres Jahr Berufsschule (im Sinne von Berufsvorbereitungsjahr o.ä.): Da er somit in schulischer Ausbildung ist und er noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, bleibt sein Unterhaltsanspruch bestehen. Da es keine allgemeinbildende Schule ist, gilt sinngemäß das gleiche wie bei einer Ausbildung, mit der für dich unerfreulichen Maßgabe, dass es keine anzurechnende Ausbildungsvergütung gibt.
Nichtstun: Nach einer "angemessenen" Orientierungsphase (das können allerdings schon mal mehrere Monate sein) besteht kein Unterhaltsanspruch mehr. Entweder er ist arbeitsfähig, dann muss er halt einen Job finden oder Stütze vom Arbeitsamt bzw. Bürgergeld beziehen; oder er ist es wegen einer psychischen Behinderung nicht, dann ist er ein Fall für SGB XII (d.h. staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe o.ä.; aber da hoffe ich dann mal, dass er trotz seiner Depressionen usw. noch nicht in diesen Gewässern unterwegs ist). In letzterem Fall kann es sein, dass ihr als Eltern anstelle zu Unterhaltszahlungen zu einer teilweise Erstattung dieser staatlichen Leistungen herangezogen werdet (insbesondere solange er noch unter 21 Jahre alt ist).
Und falls ihr bislang noch nicht darüber nachgedacht habt, dann überlegt ruhig, ob für ihn nicht auch ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr in Frage käme.
Zum Schluss habe ich noch eine Verständnisfrage:
Er geht bis dato noch zur Berufsschule.
Er beginnt eine Ausbildung, wenn er eine Stelle findet
Also ist er derzeit an der Berufsschule, hat aber keine Ausbildungsstelle - wie genau läuft denn das? Berufsschule ist üblicherweise kein Vollzeitunterricht, sondern Bestandteil einer dualen Ausbildung, und der andere Bestandteil ist doch die Ausbildung in einem Betrieb. Heißt das, er ist derzeit neben der Schule nicht in einem Betrieb, sondern z.B. in einem Berufsbildungswerk?
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@malachit danke erstmal für deine Antwort.
Aktuell macht er das BVJ in der Berufsschule und hat keine Ausbildungsstelle, somit auch kein Einkommen.
Wenn er einen Ausbildungsplatz bekommt, kann ich ja die Ausbildungsvergütung abziehen. Finde nur gerade die Berechnungsformel nicht. Die KM müsste glaube ich nicht zahlen, da sie ihm ja Naturalunterhalt bietet, da er ja bei ihr wohnt. Ich glaube sie verdient auch zu wenig.
Das Verhältnis zu meinem Sohn ist sehr gut, zur KM mittlerweile auch okay, aber man redet nur wenn es ums Kind geht, ansonsten sprechen wir nicht miteinander. Ich wohne auch 300 km weit weg.
Naturalunterhalt zählt ab der Volljährigkeit nicht mehr.
Beide Elternteile sind, gemäß ihrer finanziellen Möglichkeiten, zum Barunterhalt verpflichtet.
Hallo Reima,
Die KM müsste glaube ich nicht zahlen, da sie ihm ja Naturalunterhalt bietet, da er ja bei ihr wohnt.
Jein.
Für die Berechnung des Unterhalts (und somit insbesondere für die Berechnung deines Anteils am Unterhalt) ist das egal. Was Mutter und Sohn dann im Innenverhältnis vereinbaren, geht dich nichts an. Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten, wie Mutter und Sohn den Sachverhalt einschätzen können:
- Der mütterliche Anteil am Unterhalt mit dem Naturalunterhalt exakt abgegolten.
- Die KM leistet Naturalunterhalt und legt noch ein bisschen Barunterhalt obendrauf.
- Der Naturalunterhalt ist sogar mehr wert als das, was die Mutter eigentlich zahlen müsste, daher zahlt der Sohn als Ausgleich aus dem väterlichen Unterhalt noch Kostgeld an seine Mutter.
Je nachdem was die beiden vereinbaren, kann es also sein, dass tatsächlich kein Geld zwischen den beiden fließt (so wie du es vermutet hast), aber das ist nicht zwangsläufig so. Für dich ist nur wichtig: Was die beiden miteinander vereinbaren, wirkt sich in keinerlei Weise auf die Höhe deiner Unterhaltszahlung aus.
Ich glaube sie verdient auch zu wenig.
Das heißt, du verdienst genug und die KM wahrscheinlich zu wenig, um leistungsfähig für Unterhalt zu sein?
Zur Abschätzung, die maßgebliche Grenze ist der angemessene Selbstbehalt, derzeit 1.750 Euro. In erster Näherung also: Wenn die KM weniger als 1.750 Euro verdient und du mehr als 1.750 Euro, dann bist du allein dran.
Das Verhältnis zu meinem Sohn ist sehr gut, zur KM mittlerweile auch okay, aber man redet nur wenn es ums Kind geht, ansonsten sprechen wir nicht miteinander. Ich wohne auch 300 km weit weg.
Nun, es geht in diesem Fall offensichtlich ums Kind, was auch sonst.
Bei dieser Entfernung wäre es natürlich sinnvoll, ein paar grundsätzliche Dinge vorab per Telefon, WhatsApp, Videokonferenz oder was-auch-immer zu besprechen, aber wenn ihr alle drei ein grundsätzliches Interesse daran habt, hier eine möglichst gute Lösung für den Junior zu finden, dann sollte das m.E. auch mal 300 km Hinfahrt und 300 km Rückfahrt wert sein - oder ihr trefft euch halt an einem neutralen Ort, irgendwo auf der Mitte der Wegstrecke.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Mein Sohn wird am 14. Juni 18 Jahre jung. Ich weiß nicht genau wie hoch der Unterhalt für diesen Monat ausfällt.
Ist es so das ich bis zum 13.Juni anteilig an die KM zahlen muss und den Rest anteilig dann an meinen Sohn?Er geht bis dato noch zur Berufsschule. Lebt noch zu Hause bei der KM. Unterhaltstitel ist bis zur Volljährigkeit gültig, läuft also aus.
Für die Zeit bis einschließlich 13.6.2024 sind 13/30 des titulierten Minderjährigenunterhalts an die Mutter zu zahlen.
Für den Rest des Monats Juni sind 17/30 des noch zu berechnenden Volljährigenunterhalts direkt an den Sohn zu zahlen. Vorausgesetzt, er bleibt unterhaltsberechtigt.
Ich glaube sie verdient auch zu wenig.
Dazu beispielhaft aus den SüdL:
13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle.
Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des Kindes i.d.R. nach dem zusammengerechneten Einkommen (ohne Anwendung von Nr. 11.2) zu bemessen. Für die Haftungsquote gilt Nr. 13.3. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle (ggf. Herauf-, Herabstufung abzüglich volles Kindergeld) ergibt.
Was die KM verdient seit sie ihre neue Stelle hat weiß ich nicht. Denke aber weniger als ich. Wie du schon sagts, kann mir das egal sein. Ich möchte nur für mich alles richtig machen.
Meine Jungs und ich, wir sehen uns oft. Entweder fahre ich über eine Wochenende runter oder sie kommen. Jetzt zu Ostern kommen sie wieder zu mir. Dann hatte ich auch vor, mit dem jüngsten darüber zu sprechen.
Ich finde nur die Berechnungsformel nicht mehr. Alternativ würde ich dem Jungen auch meine Unterlagen geben und er kann zum JA gehen und sich das berechnen lassen.
Bei Berücksichtigung der Einkommensstufe 3 ist an die Mutter Minderjährigenunterhalt (3. Altersstufe) zu zahlen:
13/30 von 585,00 = 253,50 €
Und an den Sohn Volljährigenunterhalt (4. Altersstufe):
17/30 von 508,00 = 287,87 €
ah ja stimmt, für ihn ja dann ab 18 Jahre, ich vergaß. Danke dir, so werde ich dann im Juni zahlen.
Und ab Juli werde ich Stufe 2 zahlen, da mein aktuelles Gehalt darin eingestuft ist.
Hätte ich vorher auch schon machen können, allerdings hätte eine Änderungsklage nicht gelohnt, da die Differenz nur 32€ betrifft. Grund ist das ich im Juli 2021 den Job wegen Umzug gewechselt habe und dann weniger verdient habe.
Was mir jetzt noch fehlt ist die Berechnungsformel für KU wenn er durch eine Ausbildung ein Einkommen hat. Ich habe die schon mal im Netzt gefunden, leider nicht gespeichert und nun finde ich diese nicht mehr.
Was mir jetzt noch fehlt ist die Berechnungsformel für KU wenn er durch eine Ausbildung ein Einkommen hat. Ich habe die schon mal im Netzt gefunden, leider nicht gespeichert und nun finde ich diese nicht mehr.
In Punkt 13 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG findest du die "Anleitung" für die Berechnung des Volljährigenunterhalts.