KU Deutschland - Sc...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KU Deutschland - Schweiz?

 
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Hallo erstmal,

nun schreibe ich im Auftrag einen Freundes, der ein "kleines freudiges" "Problem" hat.
Er lebt in Deutschland, seine Ex Freundin in der Schweiz.

Nun teilte sie ihm nach der Trennung mit, dass sie schwanger sei.
Die Beiden warn nicht lange zusammen, ein paar Wochen, aber scheinbar genügend...
Er hat einen Brief von ighrem Frauenarzt erhalten, da der Glaube natürlich "etwas" fern liegt.

Er freut sich auf das Baby, sollte es wirkich so ein dass sie schwanger ist und das Kind von IHM ist.
Aber er stellt sich natürlich bereits die Frage nach KU und EU.
Kann ihm da jemand weiterhelfen?

Wie sehen die Gesetze in der Schweiz diesbezüglich aus?

Liebe, dankende Grüße, Hallgrim

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2006 16:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hallgrim,

Du solltest Deinem Freund raten, jetzt erst mal nicht die Pferde scheu zu machen. Dass die Dame schwanger ist (falls sie es ist - ein "Gynäkologenbrief" ist kein Beweis; sowas kann ich auch selbst schreiben), setzt für sich allein noch nichts in Gang. Und dass er der Vater ist, ist damit auch noch nicht bewiesen.

Ich an seiner Stelle würde der Mutter mitteilen, dass ich die Geburt abwarte und aus verständlichen Gründen auch einen Vaterschaftstest, bevor ich mir weitere Gedanken mache. Dein Freund wäre schliesslich nicht der erste, der ganz bewusst als Zahlvater ausgesucht wird, weil beim biologischen Vater nichts zu holen ist oder dieser nicht als Vater in Erscheinung treten darf (weil er beispielsweise verheiratet oder aufgrund eines ONS nicht einmal namentlich bekaannt ist).

Weitere Gedanken sollte Dein Freund sich erst machen, wenn diese Voraussetzung zweifelsfrei erbracht ist. Hier ist dann angesichts der grenzüberschreitenden Problematik ein tüchtiger Familienrechtler die erste Anlaufadresse.

Aber wie gesagt: Erst kommt der Vaterschaftstest, in den die junge Mutter gerne einwilligen sollte, wenn sie sicher ist, dass nur Dein Freund als Vater in Fraage kommt. Die blosse Aussage "Du wirst Vater" ist dagegen etwa so sinnig wie "Du baust nächste Woche einen Autounfall". Oder würde sich jemand wegen einer solchen Aussage sicherheitshalber schon mal ein Krankenhausbett reservieren und ein neues Auto kaufen?

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2006 17:39
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

ja, einen  Vaterschaftstest wird gemacht. So oder so.
Schon alleine die Tatsache dass die Beiden nur kurze Zeit zusammen waren und immerhin 400 km zwischen ihnen liegen/lagen löst einen "Verdacht" aus.

Ein Ultraschallbild hat sie ihm auch schon geschickt, nun, viel zu sehen ist nicht..
Er wird ohnehin die Geburt abwarten und nichts unterschrieben ehe nicht per DNA nachgewiesen ist, dass dieses Kind (sollte es ernnsthaft eines geben) seines ist.

Und dann wird er erst einen Anwalt aufsuchen....

Irgendwie würde er sich freuen aber er sieht es auch wie es ist.
Ein Baby in dieser Entfernung ist ein Schock für ihn.
Aber wenn es seines sein sollte wird er ein stolzer Papa sein.

Er fragt sich nur, welche finanziellen Forderungen kommen könnten.
Klar, um soetwas macht man sich halt doch Gedanken.

Liebe Grüße, Hallgrim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2006 11:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Hallgrim,

Er fragt sich nur, welche finanziellen Forderungen kommen könnten.
Klar, um soetwas macht man sich halt doch Gedanken.

Vielleicht hilft Dir bzw. Deinem Freund diese Seite weiter:

http://www.vev.ch/

Das Forum ist im Moment zwar geschlossen, aber ich würde einfach mal eine mail an den Webmaster schicken.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2006 15:27