Deine U-zahlungen für die Kinder werden von deinem Netto bereinigt als ein Betrag, der dir nicht zur Verfügung steht, und somit bekommst du ergänzendes ALG II.
Soweit gehe ich mit - bis zu dem Punkt, wo ich mir sagen lassen muss, dass meine Ausgaben (letztendlich aber die Dinge, von denen wir hier reden) zu hoch sind und ich diesen Zustand sozusagen selbst verursacht habe. Dann kommen wir dahin wo wir oben waren: "Stellen Sie die Zahlungen ein!" .... Da drehen wir uns grad etwas im Kreis - hab ich den Eindruck :knockout: oder?
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo,
geh doch einfach mal auf einen bekannten LGII online Rechner im Netz, bspw bei sozialhilfe 24.de, wo du deine Daten eingibst.
Oder befasse dich mal mit der Berechnung von ALG II. Oder mail mir deine Daten, ich mach das auch für dich (schon zig1000mal für mich und andere gemacht)
Gruß
Ein erstes Zwischenergebnis:
ALG II kommt für mich nicht in Frage! Schon in der Berechnung kommt nichts heraus. Zudem hängt die Frage "Titel oder nicht" in der Luft...
Beim Mediationsgespräch gestern (lief ganz entspannt) haben wir meinen Verfahrensweg beleuchtet. Die Argumentation scheint angekommen zu sein - ohne auf ein Urteil etc. zu verweisen. Es hat aber einige Ansätze gebraucht, um Sinn und Unsinn zu trennen. Jetzt will der RA meiner Ex Unterlagen sehen, welche eine neue KU-Berechnung unter Einbeziehung der Tilgung (obwohl in Thüringen nicht festgelegt) zur Folge hat.
Nachdem er irgendwann eingelenkt hat, bot er sogar eine überzeugende Darstellung gegenüber der ARGE von seiner Seite an. Etwas verwunderlich - entweder hat er es wirklich genauso gesehen wie ich oder er spielt falsch (was ich aber nicht unterstellen will, überzeugt mich nicht) Eines war mir klar: Solange meine Ex ALGII-Empfänger ist, funktioniert das alles bestens. Sollte sie aber mal wieder im Job stehen, dann muss ich wieder reagieren... Soweit muss ich auch mitgehen!
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)