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KU für vollj. studierende Tochter

 
(@pedro-2016)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich war hier vor Jahren schon mal angemeldet und habe sehr viel gelesen und es hat mir auch sehr viel gebracht.

Jetzt möchte die KM die Unterhaltszahlungen für unsere Tochter (Studium Jura 2. Semester) einstellen.

Ich fasse mal kurz die Historie zusammen :

1994 Geheiratet(sie hatte bereits einen Sohn geb. 1987) , 1995 Geburt der gemeinsamen Tochter , 1997 Geburt des gemeinsamen Sohnes  Wir haben viele Jahre glücklich in dem Nachbarhaus (hat Sie von ihren Eltern geerbt) zu meinen Eltern gelebt. 2008 Trennung .Weil sie die räumliche Nähe nicht ertragen konnte, ist Sie nach einigen Monaten  in die nächste Stadt gezogen (8 KM Entfernung). Ihr Haus ist dann verkauft worden. Jedes zweite WE und Mittwochs waren meine Kindern bei mir. Zwischenzeitlich hatte ich mein Elternhaus umgebaut und bin in die erste Etage eingezogen. Unterhaltszahlungen für die Kinder wurden von mir immer geleistet. Meine Ex kommt aus reichem Elternhaus (Unternehmer) und hatte es nicht so nötig zu arbeiten. Sie hat in den letzten Jahren sehr viele verschiedene Jobs gehabt und immer wieder aufgehört. Mein Sohn kam dann im April 2014 zu mir(was mich sehr freute), weil sie angeblich nicht mehr mit ihm fertig wurde. Er hat dann im Sommer eine Ausbildung als Koch begonnen. Im September 2014 ist dann auch meine Tochter bei mir eingezogen. Die KM ist dann in unser Dorf zurückgekommen und hat sich bei ihrer Mutter eingenistet.  Da beide Kinder arbeiteten brauchte die KM nur sehr wenig Unterhalt bezahlen. Unsere Tochter studiert seit September 2015 in Bochum Jura. den Unterhalt haben wir uns bisher geteilt. Meine Tochter hatte bis Ende April einen Job und wir haben nur je nur 140 Euro bezahlen müssen. Nun hat sie aber keine Zeit mehr, denn ihr Studium ist sehr aufwendig. Jetzt hat die KM angeblich keine  Kohle mehr. Die Unterhaltszahlung an unseren Sohn hat sie zum 1.8. eingestellt, da er jetzt im 2. Jahr 650 Euro verdient. Sie hat aber weder ihm noch mir Bescheid gegeben!?

Ich habe von ihr eine Aufstellung ihrer Einnahmen bekommen. Sie kommt auf 1336,83 Euro . Sie hat im letzten Jahr  ein Haus in unserem Dorf gekauft. In diesem bewohnt ihr Sohn die erste Etage und zahlt nur 125 Euro Miete. Ist in den 1336,83 enthalten. Das Dahrlehen, welches in der Firma ihres Bruders steckt ca. 200.000 Euro wirft lt. ihrer Aussage i.M. nichts ab.

Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und verdiene ca. 2300 Netto.

Was ist nun die richtige Vorgehensweise? Unsere Tochter möchte sich raushalten. Ich habe auch keine Lust mehr mich mit meiner Ex auseinander zu setzen. Habt ihr Tipps? Ist es ratsam, dass ich mich mit meiner Ex auseinandersetze?? Wer von uns müsste wieviel KU bezahlen. Unsere Tochter sollte 735 Euro bekommen.

Vielen Dank schon mal vorab

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2016 14:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was ist nun die richtige Vorgehensweise?

Die Tochter ist volljährig und somit selbst dafür zuständig, dass sie ihren Unterhaltsanspruch ggü. euch durchsetzt.

Unsere Tochter möchte sich raushalten.

Dann ist es ihr Problem wie sie ihr Studium finanziert. Sie kann Bafög beantragen, du kannst/muss ihr das KG überweisen und kannst ihr einen Anteil, der dir genehm ist als Unterhalt an sie überweisen. Will sie ihre Mutter nicht zum Unterhalt auffordern, dann ist das so. Entweder kommt sie dann mit deinen Zahlungen aus, jobbt selber oder beantragt eben Bafög.

Ich habe auch keine Lust mehr mich mit meiner Ex auseinander zu setzen.

Musst und kannst du auch gar nicht mehr. Beide Kinder sind volljährig, d.h. du darfst sie gar nicht mehr vertreten, da sie u.a. ja auch einen Anspruch gegen dich haben.

Habt ihr Tipps?

Ja, halte dich raus. Zum erwachsen werden gehört auch dazu, dass die Kinder ihre Ansprüche selbst klären und sich nicht auf "Mama oder Papa machen das zurückziehen"

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2016 15:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Ergänzung:

Zum erwachsen werden gehört auch dazu, dass die Kinder ihre Ansprüche selbst klären und sich nicht auf "Mama oder Papa machen das zurückziehen"

... und als angehende Juristin sowieso!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2016 15:54
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eure Tochter kann einfach Bafög beantragen. Sie kann dir und der Km dann das Formblatt für das Einkommen zukommen lassen.

Sollte KM dies nicht ausfüllen, dann kann das Bafög-Amt in Vorleistung gehen.
Nach dem Bafög-Rechner bekommt sie volles Bafög.

Also Antrag stellen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2016 16:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pedro,

nur zur Klarstellung: BAFöG muss sie sogar vorrangig vor dem Unterhalt beantragen; d.h. als Unterhalt von Mama und Papa gibt's sowieso nur den Teil ihres unterhaltsrechtlichen Bedarfs, der nicht durch Kindergeld und BAFöG sowieso schon gedeckt ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2016 16:28