Liebe Foris.
kann ich den Unterhalt für meinen volljährigen Sohn, welcher sich noch in der Schulausbildung befindet, steuerlich geltend machen und wenn ja, wie? :question: :question:
Ich habe hier im Forum schon mal gestöbert, aber nix gefunden ;(
Es besteht ein KU Titel, Sohni wohnt bei KV, ich bekomme den halben Kinderfreibetrag. Ich habe nach Titel bis Juli 2014 gezahlt, Unterhalt direkt auf Sohnis Konto überwiesen, seitdem durch Abänderungsbeschluss nicht mehr.
Danke für eure Mühe.
LG
LM
Geht nicht.
Die steuerliche Absetzbarkeit ist durch das Kindergeld ersetzt und abgegolten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Die einzige Möglichkeit ist die Günstigerprüfung von Kinderfreibetrag vs. KG. Und diese wird m.E. automatisch durchgeführt. Das betrifft aber nur Gutverdiener, und man sollte auch den vollen KFB geltend machen können.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Beppo und Oldie, lieben Dank für die so schnellen Antworten :thumbup: :thumbup: