Hallo liebe Gemeinschaft,
wer kann eine belastbare Auskunft geben.
Aktuell bin ich unverh. in Steuerklasse 1 und danach wurde zuletzt der KU berechnet und aktuell bez.
Ich erwäge der Schritt in der "Hafen der Ehe" zu machen.
In unserem Fall lohnt es die Steuerklasse 3 bei mir zu installieren.
Nun meine Frage: Wird der nächste KU aus meinem neuen (erhöhten) Nettoeinkommen berechnet?
D.h. würde meine Frau den Unterhalt hierdurch mitfinanzieren?
Wenn ja, wie läßt sich das umgehen, da sie mit meinem Kind/ Unterhalt nicht in Verbindung steht.
Gruß Sky1
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Moin sky,
wie diese Frage bei gerichtlichen Klärungen üblicherweise entscheiden wird, kannst Du unter anderem >>>HIER<<< nachlesen.
Allerdings klingt das meist dramatischer als es ist: Selbst im worst case müsstest Du aufgrund des Splittingvorteils erst einmal in eine höhere Stufe der DDT rutschen (was nicht automatisch der Fall ist) - und selbst dann reden wir über kaum mehr als 20 EUR mehr Kindesunterhalt im Monat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
dein Kind profitiert von dem Wechsel deiner Steuerklasse.
Wie wäre es, wenn ihr beide die Steuerklasse IV/IV mit Faktor nehmt?
Sophie
Hallo brille,
vielen Dank für den Link, also doch ehr Klasse IV.
hallo AnnaSophie,
hast schon recht, jedoch sieht es meine Lebensgefährtin so.
Sie mag mein Kind sieht sich jedoch nicht in der Position dafür anteilig KU zu bezahlen.
Gruß Sky1
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Hi sky,
das schiebt Dein Problem aber nur um ein Jahr auf. Spätestens bei der Steuererstattung wird Dir der (ggf. anteilige) Splittingvorteil zugerechnet.
Von daher ist Klasse IV mit Faktor optimal.
Gruss von der Insel
Hallo Sky1,
das schiebt Dein Problem aber nur um ein Jahr auf. Spätestens bei der Steuererstattung wird Dir der (ggf. anteilige) Splittingvorteil zugerechnet.
Es ist zwar korrekt, dass das Problem nur aufgeschoben wird - aber m.E. ist das für dich trotzdem wünschenswert: Zu viel entrichtete Steuern zahlt das Finanzamt nämlich immer zurück, wenn du eine Steuerklärung abgibst (nämlich als Rückzahlung anhand des Einkommenssteuerbescheids); hat die Gegenseite aber eine Unterhaltserhöhung erst einmal durchgedrückt, dann ist der Mehrbetrag ab genau diesem Zeitpunkt futsch für alle Zeiten. Es ist aus meiner Sicht durchaus legitim, der Gegenseite nicht all zu offensichtlich auf die Nase zu binden, dass es bei dir demnächst mehr Beute zu holen gibt.
Daher ist es m.E. durchaus sinnvoll, bis auf weiteres mit einem optisch niedrigen Netto durch die Gegend zu laufen. Ich persönlich würde in deiner Situation zunächst Steuerklassenkombination IV/IV bevorzugen; in eine günstigere Steuerklasse wechseln kann man immer noch, wenn man tatsächlich mit der Forderung nach höheren Unterhaltszahlungen aufgrund des Splittingvorteils konfrontiert wird.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nun warte ich erst einmal ab, wie es im Prozess zum Thema -Vati soll die Privatschule (2/3) bezahlen - weitergeht.
Da ist das Thema Steuerklasse ehr ein "Schnäppchen".
LG Sky1
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky