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KU mit Titel nach Jobwechsel

 
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Ich habe einen neuen Job angefangen der mir auch mehr Geld im Monat einbringt. Mein aktueller Titulierter Unterhalt liegt bei 105%. Die KM hat seit der Titulierung nie von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht, wobei die Steigerung auch höchstens nut eine Stufe mehr wäre. 

Mit dem neuen Gehalt würde ich aber um 4-5 Stufen nach oben klettern.

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

- Muss ich dass nun von selber erhöhen und falls ja, kann der Titel bei 105% bleiben?

- Was wenn ich es nicht erhöhe und einfach bei den 105% lasse? 

- Wie viel müsste man Nachzahlen wenn ich beim JA das Gehalt angeben müsste?

- Sollte ich mal wieder weniger verdienen, kann ich (wenn der Titel nicht erhöht wird) den Unterhalt einfach wieder senken?

Wo ich auch aus allen Wolken gefallen bin war, als mir alle KU Rechner gesagt haben, dass ich automatisch eine Stufe höher rutsche, da ich ja nur für ein Kind zahlen muss. Wer hat sich denn bitte so einen sch... ausgedacht?

Schon mal vielen Dank und VG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2024 20:03
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, 

kommt vor allem drauf an wie das Verhältnis zwischen euch ist. Wenn ihr eine gute und entspannte Kommunikation habt, würde ich das Thema ansprechen.

Aber grundsätzlich zählen bei der Berechnung die letzten 12 Monate. Und sicherlich hast du eine Probezeit.

Also bringt es aktuell wenig es neu berechnen zu lassen.

Es wird erst ab dem Monat der Anfrage gezählt, was rückwirkend zu zahlen ist.

Und nein, einen Titel kannst du nicht einfach senken. Wenn du zu wenig verdienst, dann rechnen die dir ggf. ein fiktives Einkommen an. Unterhalt kennt nur eine Richtung...

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2024 20:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 99Problems,

erst mal, Glückwunsch zum neuen und  besser bezahlten Job.

Was das hier betrifft:

Geschrieben von: @99problems

Wo ich auch aus allen Wolken gefallen bin war, als mir alle KU Rechner gesagt haben, dass ich automatisch eine Stufe höher rutsche, da ich ja nur für ein Kind zahlen muss. Wer hat sich denn bitte so einen sch... ausgedacht?

Das ist die Regelung aus Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle.

Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten als Standardfall aus. Wenn es drei oder mehr Unterhaltsberechtigte sind, dann kann herabgestuft werden, und wenn es nur ein Unterhaltsberechtigter ist, d.h. wie bei dir, dann kann heraufgestuft werden.

Ich habe soeben mal in dein allererstes Thema (von vor sechs Jahren) reingeschaut, d.h. https://www.vatersein.de/forum/postid/28905/ - damals bist du um die Heraufstufung herumgekommen, weil du nicht nur dem Kind zu Unterhalt verpflichtet warst, sondern auch deiner Ex (nämlich Trennungsunterhalt). Somit damals zwei Unterhaltsberechtigte, und damit war es der Standardfall laut Düsseldorfer Tabelle.

Ab dem Moment, wo deine Ex keinen Unterhalt mehr bekommen hat, wäre eine Heraufstufung gemäß Anmerkung 1 in Frage gekommen, aber da deine Ex offenbar nie eine Neuberechnung angeleiert hat, ist es halt bei den damals festgesetzten 105% geblieben - ich würde sagen, Glück gehabt.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2024 21:06
(@99problems)
Rege dabei Registriert

VielenDank für eure Antworten,

 

@Samson1978:

Das Verhältnis ist "neutral" bis zeitweise Schwierig.

Dann muss man bei der Anfrage vom JA nicht gleich die letzten 12 Monate nachzhalen?

Von selber würde ich den Titel eh nicht erhöhen, sondern einfach mehr Geld überweisen.

 

@Malachit:

Vielen Dank das du dir extra die Mühe gemacht hast, meine alten Beiträge mit einzubeziehen.

Als ich damals den Titel gemacht hatte, habe ich schon keinen unterhalt mehr zahlen müssen. Das mein Kind das dritte ist (die ersten beiden sind nicht von mir) spielt dabei keine Rolle oder?

 

Ich muss spätestens im  Dezember eh erhöhen, da Mein Kind da 12 Jahre alt wird.

Die Frage ist nun nur, ob ich bei den 105% bleibe, oder evtl nur 3 Stufen erhöhe um den Schein zu wahren.

Das bei einem Jobwechsel meistens ein bisschen mehr Geld drin ist, ist ja fast klar.

Ich habe halt sehr oft gelesen, dass niemand von selber erhöhen würde und wenn das JA doch ankommen sollte, man auch keine Unsummen nachzahlen müsste.

Bin mir halt nicht so sicher ob das stimmt oder was ratsam wäre.

 

VG

 

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2024 18:44
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, 

nein, du bist nicht verpflichtet den neuen Job zu melden. Wenn die Ex mehr Geld möchte sollte sie selbst aktiv werden. Zuerst sollte sie dich formell in Verzug setzen und ab diesem Monat ist auch der neue Zahlbetrag fällig. Brauchst auch nichts rückwirkend zu zahlen. 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2024 18:54
(@lortaro)
Schon was gesagt Registriert

Ich würde den Unterhalt weiter nach dem Titel zahlen und keine Erhöhung der Zahlbeträge und erst recht nicht des Titels proaktiv durchführen. Natürlich aber die dynamische Erhöhung ab dem 12. Lebensjahres des Kindes, die musst Du machen.

Aber solange keiner kommt und eine Neuberechnung fordert, ob KM oder Jugendamt oder ein Anwalt, würde ich mich ruhig verhalten, regelmäßig den Titel bedienen und fertig. 
Nachzahlen musst Du eine evtl. Erhöhung des Unterhalts erst ab Verzug, d.h. erst rückwirkend ab dem Monat, in dem Du zur Offenlegung Deiner Einkünfte bzw. zur Neuberechnung des Unterhalts aufgefordert wirst.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2024 18:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @99problems,

Geschrieben von: @99problems

Dann muss man bei der Anfrage vom JA nicht gleich die letzten 12 Monate nachzhalen?

Normalerweise nicht, wie meine Vorschreiber auch schon gesagt haben.

Aber wenn du dich unwohl fühlst, weil 4 bis 5 Stufen Unterschied doch ziemlich viel Holz sind, nämlich ca. 150 Euro im Monat: Was hältst du davon, wenn du in den nächsten zwölf Monate jeweils diese 150 Euro beiseite legst, d.h. unabhängig von und zusätzlich zu deinem eigenen "Notgroschen" für die Wechselfälle des Lebens?

Wenn es dann wider Erwarten irgendwann doch zu einer größeren und plötzlichen Nachzahlung kommt, dann kannst du diese Reserve dafür anzapfen.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2024 19:34