Hallo,
Ich brauche mal Hilfe zum Unterhalt meines Volljährigen.
Ich habe in 2014 einen Titel beim JA über 115% MinU erwirkt. Abzgl. hälftiges Kindergeld.
Blöderweise ohne Altersbegrenzung.
Dieser Titel wurde 2014 mit Beschluss/vollstreckungsfähig auf 120% angehoben.
Zahlung erfolgt nach 5. Einkommen 2.701 - 3.100 €.
Bei Durchsicht meiner Auszüge fällt mir auf, dass ich ab Volljährigkeit 6.2017 das volle Kindergeld in Abzug habe
633 € - 192 € KiG (2017) = 441 €
Wäre laut Titel die korrekte Rechnung 633 – 96 = 537 € für 2017
und für 2018 dann 633 – 97 = 536 € ?
Wenn ja
1. Kann der Volljährige die zu wenig gezahlten Beträge zurückfordern?
2. Spielt es bei so einem Titel eine Rolle, ob das Kind priviligiert ist oder „nur“ unterhaltsberechtigt?
Hintergrund: Kein Schulbesuch mehr seit 8.2017, da „krank“.
3. Wie kann ich einen Verzicht auf Unterhalt des Titels und Unterhalts erwirken?
Ich hatte folgendes formuliert:
Hiermit verzichte ich –Volljähriger – auf alle Ansprüche aus der Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt _Urkunden NR.- gegenüber meinem Vater XX.
Das wurde aber nicht unterschrieben, trotzt nachgeschobenen Schreibens meiner Anwältin.
Muss ich das jetzt einklagen?
4. Ich werde zum 1. Juli den KU einstellen.
Kann ich gepfändet werden, auch wenn unklar ist, ob dem Volljährigen Unterhalt zusteht?
Gruß
Karlo
Hallo,
der Volljährige hat Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen und nur wenn er außerstande ist sich selbst zu unterhalten.
Was hat er für eine Krankheit (Hausarztattest wird nicht reichen).
Rein theoretisch musst du ihn auffordern dir darzulegen, was er tut (mit Bescheinigung) und die Haftungsquote beider Elternteile berechnen zu lassen, wenn er Anspruch auf Unterhalt hat.
Ja, aufgrund der Urkunde kannst du gepfändet werden, dann musst du dagegen vorgehen, weil es keine Nachweise gibt, dass das Kind überhaupt unterhaltsberechtigt ist. Und deswegen eine Pfändung nicht rechtens ist.
Was den Titel angeht, eigentlich ist er zu bedienen, bis er abgeändert wird, aber wenn Kind bisher nicht die Differenz eingefordert hat und keine Unterlagen vorgelegt hat, würde ich mir darüber die geringsten sorgen machen.
Sophie