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KU nach Volljährigkeit kürzen?

 
(@officertommy)
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Habe nach einem JA-Unterhaltstitel von 2004 und einer vom JA errechneten Minderung des Titels für meinen Sohn bisher 377 Euro Unterhalt gezahlt. Nun erreicht mich ein Schreiben des JA, wonach ich weiterhin denselben Betrag leisten soll, und zwar auch weiterhin an die KM, solange mein Sohn keinen anderen Wunsch äußert!
Ich bin erstens davon ausgegangen, daß ich nun den Betrag wegen der Anrechnung des vollen Kindergeldes selbständig kürzen kann, zweitens an meinen Sohn direkt zahle.

Was ist richtig?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2013 16:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ot,

Habe nach einem JA-Unterhaltstitel von 2004 und einer vom JA errechneten Minderung des Titels für meinen Sohn bisher 377 Euro Unterhalt gezahlt. Nun erreicht mich ein Schreiben des JA, wonach ich weiterhin denselben Betrag leisten soll, und zwar auch weiterhin an die KM, solange mein Sohn keinen anderen Wunsch äußert!
Ich bin erstens davon ausgegangen, daß ich nun den Betrag wegen der Anrechnung des vollen Kindergeldes selbständig kürzen kann, zweitens an meinen Sohn direkt zahle.

vielleicht reichst Du noch ein paar basics nach:

- wann wird/wurde Sohnemann 18?
- was macht er aktuell? Schule? Ausbildung? Studium? Nix?
- gibt es ausser der JA-Berechnung einen Unterhaltstitel und wenn ja: Was steht da drin?
- wie hoch ist Dein Netto?
- wie hoch ist das Netto seiner Mutter?
- hat Sohnemann Dir Unterlagen über das Einkommen seiner Mutter vorgelegt?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2013 16:21
(@officertommy)
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Naja, es gilt der alte Titel aus 2004, der nach einer Berechnung des JA von 2012 gemindert wurde. Dewegen ja 377 Euro bis jetzt. Ab Oktober iste r 18, die KM verdient verm. nix, er geht zur Schule. Ich verdiene  aktuell  ca. 3284 Euro netto.. FRage ist ja, ob ich nicht selbst nur 353 an KU zahlen darf, und dann an meinen Sohn direkt. Soll ich das KG für ihn beantragen??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2013 17:34
(@officertommy)
Zeigt sich öfters Registriert

.
Ich bin nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches meinem Kind... geboren am ... zum Unterhalt verpflichtet.
Ich verpflichte mich, diesem Kind Unterhalt zu zahlen, und zwar - unter Anrechnung- von 77 Euro Kindergeld vom 1. Oktober 2004 bis 30.Juni 2005 von 255,00 EUR (in Buchstaben...) sowie vom 1. Juli 2005 an 142 % des jeweiligen Regelbetrages der zweiten und dritten Altersstufe nach § 1 der jeweiligen Regelbetrag- Verordnung.
Der sich jeweils ergebende Unterhaltsbetrag vermindert sich ab einem Unterhaltsbedarf von 135% des jeweiligen Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe um die Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Kindergeldes für ein 2. Kind.
Der Unterhalt ist jeweils zum 1. des Monats im voraus zu zahlen.
II.
Ich unterwerfe mich wegen der Verpflichtung zu I. der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2013 18:11
(@officertommy)
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2012 wurde der Betrag nach einer Berechnung der Einkommen von KM und KV von 386 Euro auf 377 Euro montl. vom JA gemindert, wegen geringeren Einkommens meinerseits. Ich hätte den Betrag einfach mal erneut gemindert, da jetzt mehr KG anzurechnen wäre, oder muß ich den Titel unbedingt ändern lassen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2013 18:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ot,

wenn in diesem Titel keine Befristung drinsteht - also ein bestimmtes Datum oder ein Ereignis wie der 18. Geburtstag Deines Sohnes - gilt er juristisch einfach unverändert weiter; da ist dann in der Vergangenheit gepennt worden. Denn dass Kinder irgendwann volljährig werden, ist absehbar. Die Frage ist, ob Dein Sohn mit dem Titel Unsinn machen würde - denn nur noch er könnte daraus eine Pfändung in Gang setzen; Deine Ex ist aussen vor: Ab dem 18. Geburtstag ist sie nicht mehr vertetungsberechtigt, aber gleichermassen barunterhaltspflichtig.

Um die Frage, ob sie auch leistungsfähig ist, brauchst Du Dich nicht zu kümmern. Sohnemann muss Dir ihre und ihr Deine Einkommensunterlagen vorlegen, wenn die Unterhaltsquote berechnet werden soll. "Ich glaub, die hat nix" ist dabei ebenso wenig zielführend wie "ich hol mir lieber Geld von Papa".

Nichts desto trotz musst Du überlegen, welche Fässer Du aufmachen willst. Die [URL= http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc ="s&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0CEEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.olg-duesseldorf.nrw.de%2Finfos%2FDuesseldorfer_tabelle%2FTabelle-2013%2FDuesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf&ei=9V5ZUqvnL8e34AT6xYDIBw&usg=AFQjCNHCAR0rJncVIPOaM1ztZJasZ0P1ng&sig2=yfIWPjWRXkwHy0WCcfq5FA&bvm=bv.53899372,d.bGE"]Düsseldorfer Tabelle[/URL] wirft beim von Dir genannten Nettoeinkommen einen Unterhaltsbetrag von 625 EUR abzüglich 184 EUR Kindergeld = Zahlbetrag 441 EUR aus. Wenn sonst keine weiteren Unterhaltsberechtigten vorhanden sind, könnte man Dich bei streitiger Klärung sogar noch eine Stufe heraufsetzen; dann sind es 480 EUR. Es kommt also auch bei kompletter Kindergeld-Anrechnung nicht zwingend ein geringerer Zahlbetrag für Dich heraus.

Mein erster Schritt an Deiner Stelle wären daher nicht Titel, Anwälte oder Tabellen, sondern ein Gespräch mit Sohnemann, wie er sich die Gestaltung und Finanzierung seiner Zukunft als junger Erwachsener vorstellt. Danach siehst Du weiter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2013 18:50
(@officertommy)
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Danke brille! Ja ich denke du hast Recht, Es sind zwar noch drei weitere Unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden, aber um 20 Euro mehr oder weniger ein Faß zu öffnen ist wohl ungünstig...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2013 19:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tommy,

Nun erreicht mich ein Schreiben des JA, wonach ich weiterhin denselben Betrag leisten soll, und zwar auch weiterhin an die KM, solange mein Sohn keinen anderen Wunsch äußert!

Das Jugendamt kann dir viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Frag' deinen Junior, ob er das wirklich so will; und wenn ja, dann lass' es dir von ihm am besten schriftlich geben (braucht kein Roman zu sein, einfach nur ein "Unterhaltszahlungen weiterhin auf Konto Nr. xxx xxx xxx von <Name der KM>", seine Unterschrift sowie das Datum drunter, und fertig ist die Laube).

Weil es sonst nämlich einige Zeit später heißen könnte, von obigem JA-Schreiben habe er ja gar nichts gewusst ...

Die Entscheidung, wohin der Unterhalt zu fließen hat, trifft er nämlich ab dem 18. Geburtstag selber, und nicht irgendeine Trulla vom Jugendamt!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2013 14:25