Hi,
zur Berechnung des Kindesunterhalts fordert die Gegenseite die Kontostände zu einem bestimmten Stichtag an.
Ich verstehe das nicht, der KU wird doch aus dem Einkommen berechnet, wieso muss der Kontostand meines Gehaltskontos angegeben werden und was kann ich dagegen tun.
Es geht nur um KU, kein TU oder Scheidung.
Gruß und Dank
Servus Sonny_6!
Du liegst schon richtig, Deine Kontostände gehen der Gegenseite prinzipiell nix an. Wer (RA. JA) fordert denn überhaupt diese Auskunft?
Evtl. sollst Du anhand der Auszüge irgendwelche abgezogenen Posten nachweisen? Oder geht es um weitere (nicht angegebene) Einkünfte (z.B. aus Kapitalvermögen oder dergl.)
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
Deinen Kontostand must du nicht mitteilen. Die einzigen Auskünfte die zu erteilen sind (nach Aufforderung) ist das Gehalt der letzten 12 Monate (bei Angestellten) und ggf. der Steuerbescheid.
Solltest du weitere wiederkehrende Leistungen erhalten, so sind auch diese mitzuteilen.
Vg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Alle Einkunftsarten habe ich angegeben, also Steuererstattung und Zinserträge und über den Steuerbescheid und Zinsbescheinigungen auch nachgewiesen.
Ich habe nichts verschwiegen, ich will nur nicht, meine Kontostände offenlegen. Es ist der RA, der das wissen will.
Wo kann ich das nachlesen, dass ich das nicht muss, über Google lange ich immer wieder auf Seiten bei denen es um Scheidung und Vermögensteilungen geht.
Danke!
Moin Sonny,
Du kannst auch nirgends nachlesen, ob Du Deine Haare färben musst, falls ein Anwalt das verlangt.
Reagiere einfach nicht auf den Blödsinn. Wenn er eine Rechtsgrundlage findet, kann er Dich ja verklagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
also ich musste mein gesamtes Vermögen offenlegen, Kontostände, Auto, Wertgegenstände etc pp.
Bei mir hat der RA der Gegenseite eine Stufenklage eingereicht und das Gericht mich zu dieser Auskunft verdonnert, mein RA meinte, dass ich dagegen nichts machen kann, auch wenn der Unterhalt nicht vom Wert einer Briefmarkensammlung berechnet wird.
Gruß