KU Pflicht Kontostä...
 
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KU Pflicht Kontostände anzugeben

 
(@sonny_76)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

zur Berechnung des Kindesunterhalts fordert die Gegenseite die Kontostände zu einem bestimmten Stichtag an.
Ich verstehe das nicht, der KU wird doch aus dem Einkommen berechnet, wieso muss der Kontostand meines Gehaltskontos angegeben werden und was kann ich dagegen tun.

Es geht nur um KU, kein TU oder Scheidung.

Gruß und Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2014 14:43
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sonny_6!
Du liegst schon richtig, Deine Kontostände gehen der Gegenseite prinzipiell nix an. Wer (RA. JA) fordert denn überhaupt diese Auskunft?
Evtl. sollst Du anhand der Auszüge irgendwelche abgezogenen Posten nachweisen? Oder geht es um weitere (nicht angegebene) Einkünfte (z.B. aus Kapitalvermögen oder dergl.)

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2014 14:59
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Deinen Kontostand must du nicht mitteilen. Die einzigen Auskünfte die zu erteilen sind (nach Aufforderung) ist das Gehalt der letzten 12 Monate (bei Angestellten) und ggf. der Steuerbescheid.
Solltest du weitere wiederkehrende Leistungen erhalten, so sind auch diese mitzuteilen.

Vg
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2014 15:01
(@sonny_76)
Schon was gesagt Registriert

Alle Einkunftsarten habe ich angegeben, also Steuererstattung und Zinserträge und über den Steuerbescheid und Zinsbescheinigungen auch nachgewiesen.
Ich habe nichts verschwiegen, ich will nur nicht, meine Kontostände offenlegen. Es ist der RA, der das wissen will.

Wo kann ich das nachlesen, dass ich das nicht muss, über Google lange ich immer wieder auf Seiten bei denen es um Scheidung und Vermögensteilungen geht.

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2014 15:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sonny,

Du kannst auch nirgends nachlesen, ob Du Deine Haare färben musst, falls ein Anwalt das verlangt.

Reagiere einfach nicht auf den Blödsinn. Wenn er eine Rechtsgrundlage findet, kann er Dich ja verklagen.
Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2014 15:24
(@glaubsnicht)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

also ich musste mein gesamtes Vermögen offenlegen, Kontostände, Auto, Wertgegenstände etc pp.

Bei mir hat der RA der Gegenseite eine Stufenklage eingereicht und das Gericht mich zu dieser Auskunft verdonnert, mein RA meinte, dass ich dagegen nichts machen kann, auch wenn der Unterhalt nicht vom Wert einer Briefmarkensammlung berechnet wird.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2015 16:06