Hallo
ich bin ganz neu hier und es kann auch sein, dass ich zu Beginn ganz dämliche Fragen stelle. Deshalb vorab schonmal Entschuldigung!
Meine Frage ist wie sich der Selbsbehalt errechnet? Je nach Bundesland, je nach Familienstand usw. ? Ich hab schon versucht mich da durchzulesen, aber ich bin ein totaler Laie auf dem Gebiet und weiß nach lauter lesen wieder nicht mehr als vorher.
Es geht hier um meinen Zukünftigen und da interessiert mich wieviel wir nun in Zukunft, wenn wir zusammen wohnen, haben werden.
Er müsste KU an zwei Kinder aus zwei Beziehungen zahlen. Noch muss er nichts zahlen, aber da sich die finanziellen Umstände bessern werden, wird er das in Zukunft wohl tun müssen ( oder auch nicht, kommt ja auf den Selbstbehalt an, oder?)
Wir leben dann in Niedersachsen, die zwei Kinder in einem anderen Bundesland. Ich verdiene nichts, bekomme noch Bafög.
Erstmal soviel an Hintergrundinformationen, falls mir bitte jemand helfen kann?? Oder ist der Betrag des Selbsbehaltes, unabhängig von Lebensumständen, gleich hoch bzw niedrig?
Grüße
PS
Mir sind noch mehr Fragen eingefallen. Weiß nicht wo ich sie zuordnen kann und schreibe sie mal hier rein.
Müssen vom Selbstbehalt noch die anfallenden Mietkosten bezahlt werden oder errechnet sich der Selbstbehalt nach Abzug der Mietkosten?
Wie ist das wenn man keine Mietkosten hat, aber einen Kredit abbezahlen muss? Ändert sich da die Sachlage?
Kann man den Betrag des Selbstbehaltes erhöhen, wenn man noch weitere private Schulden zu begleichen hat?
Guten Morgen Dienstag,
der SB gegenüber minderjährigen Kindern beträgt 900 €.
In diesem sind sämtliche Lebenshaltungskosten enthalten (Miete, Lebensmittel, Kleidung, u.U. auch Kredite etc.)
Der KU geht vor allem anderen. Wenn das Einkommen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht (Kinder und eine Ehefrau; LG haben keinen Anspruch) werden erst die Kinder berücksichtigt. Bliebe dann noch etwas übrig würde das an eine berechtigte Ehefrau oder eine KM mit Kind unter 3 Jahren gehen.
Es geht hier um meinen Zukünftigen und da interessiert mich wieviel wir nun in Zukunft, wenn wir zusammen wohnen, haben werden.
Wollt ihr heiraten oder nur zusammenziehen? Wenn er nur den Mindestunterhalt oder weniger zahlt, werden ihm, auch nur 900 € zum leben bleiben und dein Bafög bzw. das was du später mal verdienst. U.U kann sein SB aber auch durch zusammenleben gesenkt werden (Haushaltsersparnis), wenn er nicht den Mindestunterhalt zahlen kann.
aber da sich die finanziellen Umstände bessern werden, wird er das in Zukunft wohl tun müssen
Das klingt nach lästiger Pflicht, die man gerne umgehen möchte... Er hat Kinder gezeugt und ist damit auch für diese verantwortlich. Sie können sich noch nichtselsbt versorgen, also ist er da in der Pflicht und hat sogar eine sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit, um den Mindestunterhalt sicherzustellen.
Ich verdiene nichts, bekomme noch Bafög.
Bafög zählt übrigens als Einkommen
Oder ist der Betrag des Selbsbehaltes, unabhängig von Lebensumständen, gleich hoch bzw niedrig?
Liegt bei 900 € und kann nur unter ganz wenigen Umständen erhöht werden.
Müssen vom Selbstbehalt noch die anfallenden Mietkosten bezahlt werden oder errechnet sich der Selbstbehalt nach Abzug der Mietkosten?
Miete ist enthalten
Wie ist das wenn man keine Mietkosten hat, aber einen Kredit abbezahlen muss? Ändert sich da die Sachlage?
Kommt auf den Einzelfall an. Ist der Kredit für eine Eigentumswohnung kann dieser Unterhaltsmindernd wirken. Allerdings wird dann wiederein sog. Wohnwertvorteil draufgerechnet, den man durch die Mietersparnis hat. Ist meistens eine Nullnummer.
Kann man den Betrag des Selbstbehaltes erhöhen, wenn man noch weitere private Schulden zu begleichen hat?
Existieren die Schulden aus der Zeit vor den Kindern oder waren zuerst die Kinder da? Allg. werden Schulden beim KU nicht unbedingt berücksichtigt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
wir wollen heiraten und zusammenziehen. Liegt der Selbstbehalt auch bei verheirateten Paaren bei 900 Euro? Ich kann mir das gar nicht vorstellen - ich habs heut Nacht mal grob überschlagen. Nach Abzug der Fixkosten, die wirklich sein müssen und keine "Sahnehäubchen" beinhalten, hätten wir 180 im Monat übrig für Lebensmittel, Kleidung, GEZ, etc.
Ok, wenn mein Bafög dazu kommt wären es an die 200 mehr. Aber Studium kostet heutzutage leider nen Batzen an "Nebenkosten" (uns werden in jedem Seminar z.T. Bücher für 30-50 Euro "aufgebrummt") und da wäre dieses Geld auch für mich weg.
Ich verstehe aber nicht wie mein Bafög dazugerechnet werden kann, wenn die Hälfte nicht einmal mir gehört, sondern ich diese ja wieder zurück zahlen muss?!
Das klingt nach lästiger Pflicht, die man gerne umgehen möchte... Er hat Kinder gezeugt und ist damit auch für diese verantwortlich. Sie können sich noch nichtselsbt versorgen, also ist er da in der Pflicht und hat sogar eine sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit, um den Mindestunterhalt sicherzustellen.
Nach "lästiger Pflicht" klingt es in meinen Augen, da wir wissen, dass die KM das Kind nicht einmal wissen lassen wird, dass der Papa zahlt und zu allem Übel verweigern beide Mütter über das Jugendamt den Kontakt . Sprich, er steht nur als Zahlesel da und darf die Kinder nicht sehen und hat nicht einmal Kontaktdaten, über die er das probieren kann. Das ist schon echt traurig - zum Zahlen wird man schnell gebeten, aber zum Sehen nicht!
Aber meine Frage dazu, stelle ich lieber in einer anderen Sparte, sonst wird das zu sehr Off-Topic.
Kommt auf den Einzelfall an. Ist der Kredit für eine Eigentumswohnung kann dieser Unterhaltsmindernd wirken. Allerdings wird dann wiederein sog. Wohnwertvorteil draufgerechnet, den man durch die Mietersparnis hat. Ist meistens eine Nullnummer.
Ja, wäre für Eigentum. "Nullnummer" heißt, dass sich da nicht viel ändern wird am Betrag des KU?
Servus Dienstag!
Liegt der Selbstbehalt auch bei verheirateten Paaren bei 900 Euro?
Deine Bald-Frau ist Deinem Kind nicht unterhaltsverpflichtet, daher bleibts bei 900 Oyro!
Ich verstehe aber nicht wie mein Bafög dazugerechnet werden kann, wenn die Hälfte nicht einmal mir gehört, sondern ich diese ja wieder zurück zahlen muss?!
Zum jetzigen Zeitpunkt ist Bafög Dein Einkommen, ob und wann Du wieviel zurück zahlen wirst, ist mometan nicht relevant.
Zum Thema Unterhalt vs. Umgang:
Beides sollte und darf nicht miteinander vermengt werden; wenn das JA der KM bei der Umgangsverweigerung nachweislich "beisteht", würde ich einen Beschwerdebrief an den Amtsleiter schreiben.
Umgangsrecht ist einklagbar und gem. § 1684 BGB ein Grundrecht des Kindes.
Wenn friedliche Versuche der Einigung nicht funzen, wird Klage auf geregelten Umgang eingereicht werden müssen.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
wir wollen heiraten und zusammenziehen. Liegt der Selbstbehalt auch bei verheirateten Paaren bei 900 Euro?
Erstmal liegt der SB des KV bei 900 €. Wenn du mal verrätst, was er verdient und wie alt die Kinder sind könen wir etwas besser weiterhelfen. Würden wir mal davon ausgehen ,das beide Kinder unter 6 Jahren sind wäre des Mindestunterhalt nach DDT 202 € pro Kind.
Das bedeutet: Erst wenn sein ber. Nettogehalt (incl. Weihnachtsgeld, Sonderzulagen etc.) 900 +202+202=1303 € überschreiten würde, wäre Platz für Unterhalt an die Ehefrau. Solange das nicht gegeben ist muß Frau eben ihr eigenes Geld verdienen.
Verdient er mehr , kann aber auch eine höhere Tabellenstufe angesagt sein und damit höhere Zahlbeträge.
Überlegen muß man auch, das die Kidner von derehebedingten günstigetren Stuerklasse profitieren, was den KU auch etwas erhöhen könnte, wenn er jetzt an einer Grenze zur nächsthöheren Stufe eingruppiert ist.
Noch muss er nichts zahlen,
Wurde das vom JA auch so festgestellt? Bekommen die Kinder derzeit Unterhaltsvorschuß, den er evtl. zurückzahlen muß? Besteht schon ein Titel?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Erstmal liegt der SB des KV bei 900 €. Wenn du mal verrätst, was er verdient und wie alt die Kinder sind könen wir etwas besser weiterhelfen. Würden wir mal davon ausgehen ,das beide Kinder unter 6 Jahren sind wäre des Mindestunterhalt nach DDT 202 € pro Kind.
noch verdient der KV nichts. aber wenn es bald der Fall sein wird, wird er wohl nicht höher als "Stufe1" kommen, sprich bis 1500 verdienen. Ich habe gestern nochmal gegoogelt und hab noch eine andere DDT gefunden zu 2008. Da sind 279euro für Kinder bis 6Jahre angegeben. Nach welcher Tabelle wird man sich nun richten? Oder ist das eine allgemeine Erhöhung des KU?
Im Übrigen muss kein Unterhalt an KM gezahlt werden.
Wurde das vom JA auch so festgestellt? Bekommen die Kinder derzeit Unterhaltsvorschuß, den er evtl. zurückzahlen muß? Besteht schon ein Titel?
Ja, natürlich wurde das vom JA festgestellt. Er muss auch nichts zurückzahlen. Was ein Titel ist, weiß ich nicht, hab ich auch vergessen ihn nochmal zu fragen.
Mich hat eben nur interessiert, ob der Selbsbehalt, wenn ich mein Studium beendet habe, der Gleiche bleiben wird, da ich nach dem Studium nicht arbeiten werde, aber auch keine Förderung o.ä. vom Staat beziehen werde.
Wir sind uns da auch einig, dass wir, wenn wir nicht fähig sind, den vollen KU zu zahlen, versuchen werden, so viel wie möglich zu zahlen. Das Kind kann ja nichts für seine Mutter..
Uns ist eben nur wichtig, dass wirklich das Kind einen Teil bekommt. Könnte man dem Kind nicht ein Sparbuch oder Ähnliches anlegen, auf das es das Geld bekommt? Oder ist der KU für die Mutter gedacht, welche sich dann aussuchen darf für was und wen sie das Geld ausgibt?
Grüße
Hallo Dienstag,
wenn Du nach dem Studium nicht arbeitest ändert das nichts an seinem Selbstbehalt, weder wenn ihr verheiratet seid, noch so.
Die Kinder Deines LG gehen Dir unterhaltsrechtlich IMMER vor, denn im Gegensatz zu Dir können sie nicht für ihren Unterhalt selber arbeiten.
Die KM verwendet das Geld schon allein dadurch für die Kinder, dass sie für ihre Unterkunft, für ihre Nahrung, Kleidung und allen sonstigen Bedarf aufkommt. So ein Kind (ver-)braucht ja auch Strom, Wohnraum und sonstige Nebenkosten wie Müll, Wasser, usw.
Demzufolge braucht das Kind das Geld für den täglichen Bedarf und nicht irgendwann mal in Form eines Sparkontos.
Die von Dir benannten Beträge stammen aus der gültigen Düsseldorfer Tabelle, jedoch vor Berücksichtigung des halben Kindergeldes, das Dein LG sich anrechnen darf.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Dienstag,
Stufe 1 der DDT in der Altersklasse bis 6 jahren hat einen Zahlbetrag von 279 €, das stimmt. Von diesem Betrag werden dann noch 77 € KG abgezogen, was einen Zahlbetrag von 202 € pro Kind (soweit unter 6) ergibt.
Mich hat eben nur interessiert, ob der Selbsbehalt, wenn ich mein Studium beendet habe, der Gleiche bleiben wird, da ich nach dem Studium nicht arbeiten werde, aber auch keine Förderung o.ä. vom Staat beziehen werde
Sein SB bleibt bei 900 €. Wenn du nicht arbeiten willst oder kannst ist das erstmal dein Problem. Zuhausebleiben muß man sich auch leisten können. Allerdings können seine Kidner eben nichts dafür und wenn das Kind nicht für alle 3 Berechtigten reicht, gehen die Kinder vor, da Erwachsene eben arbeiten können und sich so selbst versorgen können.
Könnte man dem Kind nicht ein Sparbuch oder Ähnliches anlegen, auf das es das Geld bekommt? Oder ist der KU für die Mutter gedacht, welche sich dann aussuchen darf für was und wen sie das Geld ausgibt?
Der KU steht dem Kind zu und wird bei Minderjährigen von der KM verwaltet und für das tägliche Leben und die Belange des Kindes ausgegeben (im KU sind neben Lebensmitteln, Kleidung, Hobby und Schulbedarf auch die Anteilskosten an Miete, Nebenkosten etc. enthalten)
Das Kind muß jetzt leben, nicht erst in 10 Jahren oder so.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey
@dienstag also ein wenig kommt mir ja doch die Galle hoch, wenn man das so ließt..das klingt sehr wohl sehr nach "einer lästigen Pflicht den Ku leisten zu müssen" !
Das Kind kann ja nichts für seine Mutter..
Was soll so ein Spruch??
Was hat das mit dem KU zu tun u mit der Verantwortung die dein LG hier hat??
Wir sind uns da auch einig, dass wir, wenn wir nicht fähig sind, den vollen KU zu zahlen, versuchen werden, so viel wie möglich zu zahlen
Na wie gnädig von euch!
Wenn müßte er nicht leistungsfähig sein, er wird er aber offensichtlich leistungsfähig sein, u wenn nicht dürfte man ihn schnell an seine gesteigerte Erwerbspflicht erinnern..
Uns ist eben nur wichtig, dass wirklich das Kind einen Teil bekommt.
Das Kind bekommt nicht nur einen Teil, es bekommt gar alles..oder meinst du mit dem KU allein kann man ein Kind ernähren, versorgen, etc. ???
Im Übrigen muss kein Unterhalt an KM gezahlt werden.
Ist er sich dessen sicher?
Wie alt sind denn eigentlich die Kids u von was leben die Mütter?
Könnte man dem Kind nicht ein Sparbuch oder Ähnliches anlegen, auf das es das Geld bekommt?
Nein...
Oder ist der KU für die Mutter gedacht
Es ist für das Kind gedacht, welches aber von der Km verwaltet wird, u sehr sicher auch fürs Kind ausgegeben wird..siehe schon @LBM`s Beitrag.
welche sich dann aussuchen darf für was und wen sie das Geld ausgibt?
Ich glaub kaum das sie sich da irgendwas aussuchen kann, wofür sie es verwendet..u für wen sie es ausgibt, dürfte klar sein...
Mich hat eben nur interessiert, ob der Selbsbehalt, wenn ich mein Studium beendet habe, der Gleiche bleiben wird, da ich nach dem Studium nicht arbeiten werde
Was sollte das daran ändern, wie wäre es wenn du dich nicht im Bahnhof der Ehe dann ausruhst, sondern etwas zu deiner Familie dann beiträgst u auch Einkommen erzielst, denn er hat nunmal auch noch eine andere Verpflichtung u das weißt du!
Gruß
Jens
Gruß
Jens
Hallo
erst einmal versteh ich nicht, warum man mir in solch einem Ton antworten muss! Und zweitens interessiert es mich nicht ob irgend jemandem, sprich dir Jens, die Galle hoch kommt!
Ich spreche hier schließlich für mich und nicht für den KV. Denn mir kommt gewaltig die Galle hoch,
während wir uns bzw. ich hier mir schon Gedanken darüber mache wieviel wir dem Kind zahlen können (und wie wir noch über die Runden kommen werden, sobald mein Freund eine Arbeit hat und wir zusammen ziehen können,) ich hier, ich sag mal ganz salopp, von der Seite "angegallt" werde.
Was soll so ein Spruch??
Was hat das mit dem KU zu tun u mit der Verantwortung die dein LG hier hat??
Natürlich hat das nichts mit der Verantwortung und der KM zu tun. Habe ich beides miteinander in Beziehung gebracht?! Sei mir verziehen, dass ich auch Emotionen habe und gegenüber der KM eine gewisse Antipathie, aufrgund von handfesten Fakten in Bezug auf ihre Lebensweise, in der das Kind mit aufwächst, pflege!
Na wie gnädig von euch!
Ja, danke! Ich weiß wie gnädig ich bin! Schließlich mach ich mir, als neue LG, jetzt schon über den KU darüber Gedanken und überlege mir die ganze Zeit über eine Lösung zu finden damit der KV mal sein Kind nach Jahren zu Gesicht kriegen kann, während die KM mit allen Mitteln versucht ein Kontaktversuch abzuwehren und dem JA immer wieder scheinheilige Gründe angibt, weshalb das Kind nicht in der Lage sei! Wenn man den KV mit irgendetwas beschuldigen könnte, Gewalt oder Aggressionen etc. da würde ich voll und ganz nachvollziehen können, warum man Kontaktversuche abwehrt. Aber wenn nicht einmal ein Grund vorliegt, dann kann und darf das nicht richtig sein!
Es gibt noch so viele Dinge, die vorgefallen sind, welche ich hier aber nicht nennen möchte - dreckige Wäsche waschen gehört hier nicht hin!
Es gibt so viele Fälle, in denen der KV mit Absicht auf fauler Haut liegt oder schwarz arbeiten geht um kein Geld abdrücken zu müssen und in keinster Weise daran interessiert ist, sein Kind auch nur mal zu sehen. Da müsste dir mal die Galle hoch kommen! Und nicht, wenn ich hier, die am Rande beteiligt und aufrgund der nichtkommunikativen Umstände angepi** ist, versuche einen Annäherungsversuch zu schaffen und trotz der Abwehrhaltung der KM jetzt schon mich informieren will, wieviel der KM bzw. dem Kind zukommen kann!
wie wäre es wenn du dich nicht im Bahnhof der Ehe dann ausruhst
Dein Sarkasmus in allen Ehren, aber das tut dann schon weh. Aufrgund von gesundheitlichen Problemen, die mich immer wieder einholen und ich rede hier nicht von Schnupfen, habe ich jetzt schon Probleme mein Studium durchzustehen und stehe kurz vorm Abbruch deshalb. So wie ich bis jetzt gegen mein Handicap angekämpft habe, um voranzukommen, lasse ich mir nicht solche "Bahnhof-Sprüche" anleiern und habe sie auch nicht verdient!
Nee, also entweder habe ich mich so unverständlich ausgedrückt, dass mir solche Reaktionen kommen oder ich weiß auch nicht! Kinder stehen bei mir immer an erster Stelle, egal wessen Kinder es sind. Da brauch ich diesbezüglich auch keine Belehrungen. Schließlich bin ich aktiv auf die Suche gegangen und versuche abzusichern dass das Geld dem Kind zu Gute kommt! "Da gibt es nichts abzusichern, die KM kriegt das Geld, das sie eh für das Kind ausgibt"? Gut, kann ich im Nachhinein auch nachvollziehen, dass das Geld dem Kind auf einem Sparbuch nichts bringt!
Dann ist die erste Sache ja geklärt und ich werde mich als Zweites darüber schlau machen, was man tun kann, damit das Kind seinen Vater auch mal sehen darf! Aber wahrscheinlich nicht mehr hier, da ich andauernd missverstanden und mit Belehrungen bombardiert werde, obwohl ich nur am Rande beteiligt bin! Andere würden auch meinen, dass ich gar nicht beteiligt sein müsse. Aber ich interessiere mich nunmal für die Kinder meines Freundes und möchte ihm helfen, da er sich z.Z. keinen Internetanschluss leisten kann!
Soviel dazu, Tschüss
Hallo Dienstag,
findest Du es jetzt nicht ein wenig überzogen, weil Dir EIN User deutlicher geschrieben hat, wie sich Deine Beiträge lesen? Der Grundtenor, der - wenn nicht wörtlich, dann zwischen den Zeilen zu lesen ist - lautet "Selbstbehalt erhöhen, Zahlung so gering wie möglich halten". Dabei werden Antipathien gegen KM (die berechtigt sein mögen) konsequent mit Belangen des Kindes vermischt.
Das ist ein Problem, besonders dann, wenn ihr zukünftig (?) um den Umgang kämpfen wollt.
Dass Du in irgendeiner Form gehandicapt bist, kann niemand aus seiner Glaskugel lesen. Aber der Zusammenhang: Studium fertig -Zusammenziehen - Ehe - nicht arbeiten wirft in dem Kontext ohne passende Hintergrundinformationen kein gutes Licht.
Daher wäre mein Rat: packe in die Beiträge alle die Informationen, die man braucht, um sie richtig zu lesen. Im www fehlen Mimik und Gestik, es bleibt das geschriebene Wort gepaart mit den Erfahrungen, die die User hier über die Jahre sammeln.
Und kleiner Rat: Lies deinen Beitrag einmal selbst und denke Dir das Wissen weg, was nur Du hast. Vielleicht kannst Du dann Jens (der übrigens auch keinen KU für seine Kinder bekommt!) verstehen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM
danke für deinen Versuch der Beschwichtigung. Naja ein User hat es deutlich, ich sag mal, ausgegallt, aber zwischen den Zeilen anderer Antworten hab ich nichts Abweichendes gelesen.
Ich habe wohl auch ein Herz, sonst hätte ich mich nicht darüber informiert, wie man sich absichern könnte, dass das Geld dem Kind wirklich zu Gute kommt. Ich weiß natürlich, dass es kaum Mütter gibt, die ihr Geld dem Kind vorenthalten, aber es gibt schließlich leider doch noch vereinzelt solcher Fälle. Wenn mir die Kinder piepegal gewesen wären, hätte ich schließlich nicht solch eine Frage gestellt.
Und wegen der Frage nach dem Selbstbehalt: ich habe einfach schlichtweg Angst, dass wir kein Geld für Arzt und Medikamente haben werden, auf die ich hin und wieder eben angewiesen bin! Ich habe schließlich noch gesagt, selbst wenn vom JA fest steht, dass wir kein KU zahlen müssen, haben mein Freund und ich uns darauf geeinigt, dass wir trotzdem hin und wieder ein Paar angesparte Euros dem Kind überweisen wollen. Und da kam der Wink auf unsere Gnädigkeit. Nee tut mir leid, so verständnisvoll wie ich für jeden zu sein versuche, aber dafür habe ich eben keins, das war schon frech muss ich sagen!
Selbst wenn ich ohne Grund hätte Hausfrau werden wollen/ müssen (Was auch immer), wäre es mit dem "schlechten Licht" dennoch nicht angebracht. "Kein gutes Licht" verdienen geizige Tiere, die Hartz4 kassieren, heimlich arbeiten gehen, sich vom KU reißen können und sich einen Dreck um ihre Kinder interessieren!
Ich dachte, man wolle Fakten von mir und da nenne ich auch nur diese. Dass ich Beschwerden habe tut ja hier nichts zur Sache, so wie ich kein Interesse daran hatte hier Sympathie oder Mitleid zu kriegen.
Hallo Dienstag,
Eure guten Absichten oder aber auch Deine Krankheit können unter Umständen wichtig sein, um Dinge zu beleuchten und zu verstehen. Vielleicht liest Du einmal ein paar andere Beiträge, um Dich da einzufühlen, wie das ist, mit dem "Bild kriegen".
Grundtenor in diesem Forum ist, dass ein Unterhaltspflichtiger (das halte ich bewusst geschlechtsneutral) in erster Linie alles tun muss, um den Unterhalt seiner Kinder zu gewährleisten. Und das geht auch vor der persönlichen Lebensplanung, das heißt, wenn ich das nicht gewährleisten kann, kann ich nichts tun, was meine Verpflichtung unmöglich macht. Z.B. eben eine LG, die ich mit unterhalten muss (aus welchen Gründen auch immer). Genauso, wenn ihr mal Kinder haben wollt. Das ist einfach ein No-Go, wenn dort Kinder sind, die die Allgemeinheit finanziert, selber weitere in die Welt zu setzen, wenn man es sich nicht leisten kann. Das hat einfach etwas mit Verantwortungsbewusstsein zu tun.
Die Frage sollte also lauten: was kannst Du zu eurem Lebensunterhalt beitragen, damit nach Abzug des regulären KU ihr gemeinsam die Möglichkeit habt, etwas aufzubauen. Sein Beitrag dazu lautet: Netto - KU. Du wirst doch durch Dein Handicap auch sicher irgend eine Form der Rente o.ä. bekommen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ Dienstag,
dieses Forum ist nicht zuständig für Wunschantworten. Im übrigen kann hier jeder logischerweise nur nach dem beurteilt werden, was er schreibt. Der Zündstoff Deiner Ansichten liegt in Deinen eigenen Postings; dort liest man beispielsweise:
Mich hat eben nur interessiert, ob der Selbsbehalt, wenn ich mein Studium beendet habe, der Gleiche bleiben wird, da ich nach dem Studium nicht arbeiten werde, aber auch keine Förderung o.ä. vom Staat beziehen werde.
aber eben auch:
Oder ist der KU für die Mutter gedacht, welche sich dann aussuchen darf für was und wen sie das Geld ausgibt?
Damit wirfst Du den Ex-Partnerinnen Deines LG prinzipiell dasselbe vor, was Du bei Dir selbst für richtig hältst: Nicht arbeiten. Die Gründe dafür (Krankheit) lieferst Du erst später nach. Aber normaldenkende Menschen gehen nun einmal davon aus, dass ein Studium üblicherweise einer Berufstätigkeit (und eben nicht dem Nichtstun) vorausgeht. Wenn das - warum auch immer - in Deinem persönlichen Fall anders liegen soll, kannst Du das nicht der Userschaft dieses Forums vorwerfen.
Persönliche Anmerkung: Vielleicht forderst Du ein bisschen viel von anderen und dafür ein bisschen wenig von Dir selbst. Denn in einem Land, in dem auch Kranke und Behinderte weitmöglichst in den Arbeitsprozess eingegliedert und gefördert werden und in einer Zeit, in der es so viele Teilzeit- und Heimarbeitsplätze gibt wie nie zuvor, gibt es für ein kategorisches "ich selbst werde nicht arbeiten" wenig nachvollziehbare Gründe: Ein Teilzeit-Schreibtischjob ist sicher nicht anstrengender als ein Studium.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Dienstag,
aus den von dir geschilderten Zahlen (Vater zukünftig max. 1500 € Netto, du 0 € Netto, Unterhaltsverpflichtung für 2 Kinder) ist klar zu ersehen, dass wenn ihr zusammenzieht es für euch beide finanziell nicht reichen wird.
In dieser Konstellation bist entweder du oder seine Kinder auf die Unterstützung der Allgemeinheit angewiesen.
Wenn er es sich nicht leisten kann, neben den Kindern auch noch dich finanziell zu unterstützen, so könnt ihr euch nach meiner Auffassung ein Zusammenziehen einfach nicht leisten. Entweder findet er einen besser bezahlten Job, oder du sorgst für zusätzliche Einnahmen (z.B. 400€ Minijob vom "Home Office" aus); oder beides.
Sein Selbstbehalt beträgt - wie bereits geschrieben - 900€ gegenüber den minderjährigen Kindern.
Es gibt einige wenige schöne Urteile, die den Selbstbehalt gerade im Falle des Zusammenlebens mit einer neuen Frau / Partnerin senken (einen Link hatte ich schon in diesem Thread geschrieben). Dies wird in Eurem Fall kaum zutreffen, da du kein eigenes Einkommen hast / haben wirst lt. deinen Angaben.
Gruß
Martin
Hi Dienstag
ich muss ganz ehrlich sagen (um bei Deiner Wortwahl zu bleiben), beim Lesen dieses Threads kommt mir die Galle hoch. Solche Sprrüche wie
Dein Sarkasmus in allen Ehren, aber das tut dann schon weh. Aufrgund von gesundheitlichen Problemen, die mich immer wieder einholen und ich rede hier nicht von Schnupfen, habe ich jetzt schon Probleme mein Studium durchzustehen und stehe kurz vorm Abbruch deshalb. So wie ich bis jetzt gegen mein Handicap angekämpft habe, um voranzukommen, lasse ich mir nicht solche "Bahnhof-Sprüche" anleiern und habe sie auch nicht verdient!
ohne konkrete Angaben, aus einer Position heraus, die Du als quasie unangreifbar hinstellst, tust Du all denen Menschen Unrecht, welche ebenso gehindert sind, einem Standardleben nachzugehen. Und glaube mir, da kenne ich genug Leute, welche aber nicht nach einem Versorger rufen und ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Dein Geist scheint hellwach zu sein, also nutze ihn. Einen PC kannst Du auch bedienen.
Um es deutlicher zu sagen: Du solltest versuchen, in der Realität, in Deiner Dich umgebenden Realität, anzukommen. Es gibt nun mal Umstände, die es Menschen unmöglich macht, für sich selbst zu sorgen. Bei Dir kann ich es weder herauslesen noch sehe ich hinreichend Gründe, warum Du dies nicht können solltest.
Von mir bekommst Du jedenfalls kein Mitleid, eher Akzeptanz und Verstehen. Doch dazu musst Du ehrlich sein, den Leuten hier und woanderswo und vorallem Dir selbst gegenüber. Das die User hier sauer auf Dich sind verwundert mich nicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.