KU und Befristung v...
 
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KU und Befristung von EU in einem gerichtlichen Vergleich

 
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo liebes Forum,

heute haben wir eine Frage, die meinen LG betrifft, der gerade mitten drin ist im Scheidungsverfahren. Er, seine Ex und beide Anwälte haben einen Vergleich ausgearbeitet, der neben der Vermögensauseinandersetzung (Hausmiteigentum, Zugewinn) auch Regelungen zu Unterhalt enthält. Der Vergleich wurde als gerichtlicher Vergleich zum Scheidungsverfahren protokolliert. Derzeit ist er noch nicht rechtskräftig, da eine Kündigungsfrist festgelegt wurde.

Zu folgenden Punkten haben wir Fragen, die seine Anwältin nicht zufriedenstellend beantwortet hat (bzw. wir sind nicht sicher, ob sie richtig liegt).

1.) Für die Zahlung des KU wurde Stufe 2 der DT festgelegt.  Der Vergleich enthält keine zeitliche Begrenzung und auch keine Altersbegrenzung der Kinder. Die Kinder sind derzeit 11, 15. Die Höhereinstufung aufgrund des Alters der Kinder wird automatisch berücksichtigt, das ist uns klar. Es geht uns um die Frage, ab wann ggf. eine Höherstufung in Stufe 3 erfolgen könnte, die mein LG ganz knapp erreicht hätte (je nach Fähigkeit des jeweiligen Anwaltes bzw. je nachdem, was ein Richter z.B. an Fahrkosten berücksichtigt hätte oder nicht.). Teil des Kompromisses/Vergleiches war nun, Stufe 2 zu nehmen. Wir wissen nicht, wie lange diese gültig sein wird. Daher die Frage, wann darf die KM frühestens neue Gehaltsnachweise fordern um eine Neuberechnung anzustreben?

2.) Im Vergleich wurde weiterhin folgender EU festgelegt: Festbetrag in Höhe von x, unabhängig von evtl. Änderung der Einkommensverhältnisse, befristet bis zum x.x.20xx.  Zur Info: Das Risiko einer Einkommensänderung, also mehr oder weniger zu verdienen, und den EU trotzdem als Festbetrag zu zahlen, besteht auf beiden Seiten - das ist auch so gewollt, da der Vergleich ja daneben die gesamte Vermögensauseinandersetzung beinhaltet und somit beide Seiten Kompromisse eingehen mussten. Deshalb ist die Zahlung für diese gewisse Zeit überschaubar und in Ordnung so. Mein LG ermöglicht dadurch, dass seine Kindern weiter in dem Haus wohnen können.
Was für uns aber sehr wichtig ist:
Kann dann nach Ablauf der Befristung weiterer EU gefordert werden? Oder heißt befristet, dass danach definitiv Schluss ist mit EU?
(Die Ex ist nicht sozialhilfebedürftig, dann wäre es sicher etwas anderes und er käme nie raus aus seiner "Fürsorgepflicht". Sie arbeitet derzeit ca. 10 Std/Woche.)
Weitere Frage:
Wenn die Ex in dieser Zeit wieder heiraten sollte, lohnt sich dann eine Abänderungsklage oder ist die Befristung auf jeden Fall bis zum Ende des festgelegten Datums bindend?

Für Meinungen/Anworten bedanken wir uns schon mal!

Und für alle Kritiker: natürlich hätte mein LG unter seinem Nick schreiben können, er hätte sich aber wegen der Anonymität neu anmelden müssen. Sein Nickname läßt für eventuell unerwünschte Mitleser zu genau auf ihn schließen. Die Neuanmeldung sparen wir uns und schreiben unter diesem Nick hier. Ich hoffe es ist ok für euch  :redhead:

Viele Grüße,  ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2008 13:19
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ginnie,
1) Den Vergleich würde ich in einem Punkt ändern, nämlich eine Befristung auf das 18. Lebensjahr der Kinder. Es ist für euch einfacher, dann einen neuen Titel zu machen, statt Nachweisen hinterherzulaufen, warum KU nicht mehr nötig ist. Auch wird die KM im 18. LJ barunterhaltspflichtig.
Einen Nachweis kann sie nach Ablauf von 2 Jahren verlangen.

2) Passieren kann alles. Ich denke aber, dass es sehr schwierig für die Ex sein würde, nach Ablauf der Frist nachzukarten. Gegenbeispiel: Erkrankt sie "wegen der Ehe" ändern sich die Grundlagen und dann ist wieder alles offen.
Eine denkbare Heirat könnt ihr auch im Vertrag regeln. Der Vergleich ist aber auch prinzipiell kippbar, wenn explizit klar ist, dass Einkommen nur aus Gehalt und Unterhalt erzielt wird. Im allgemeinen ist es also sinnvoll, die Berechnung mit zum Vergleich zu nehmen. Ändern sich die Grundlagen, könnt ihr gegen den Vergleich klagen.
Natürlich ist eine klare Regelung im Vergleich sauberer - aber vielleicht auch abschreckend für Hochzeitspläne.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2008 20:45
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Weisnich,
Danke für die Antwort.
Zu 1.) wurde uns gesagt dass mit 18 nicht automatisch die Barunterhaltspflicht der KM eintritt, wenn das Kind noch bei ihr wohnt und noch in der Ausbildung ist. Somit wird KU auch mit 18 noch fließen, bis zum Ende der Ausbildung. Aber da ja ab 18 das Kind selbst den Anspruch auf den Unterhalt hat, halte ich es auch für besser das mit einfließen zu lassen, da er ja dann ab 18 auf das Konto des Kindes zahlen wird. Die Anwältin meines LG sagte, nein. Warum, ist mir selbst nicht ganz klar, aber hier können wir ja noch nachhaken. Dass die KM erst in 2 Jahren neue Nachweise fordern kann, gibt uns ja nun ein bißchen Planungssicherheit. Danke für die Info. Ich hatte schon Sorge, sie rennt gleich nach der Scheidung los und versucht ihn auf Stufe 3 zu heben, so dass er EU + höheren KU zahlt. Das wäre ziemlich übel.
zu 2.) muss ich gestehen dass ich das hier nicht so ganz verstehe: "Gegenbeispiel: Erkrankt sie "wegen der Ehe" ändern sich die Grundlagen und dann ist wieder alles offen."  - Die Ehe ist doch vorbei? Wie kann sie jetzt noch "wegen der Ehe" erkranken? Oder war es nur ein allgemeines beispiel?  Und wie ist das gemeint: "Der Vergleich ist aber auch prinzipiell kippbar, wenn explizit klar ist, dass Einkommen nur aus Gehalt und Unterhalt erzielt wird. Im allgemeinen ist es also sinnvoll, die Berechnung mit zum Vergleich zu nehmen." Wir haben kein Interese daran den Vergleich zu kippen. Außer sie würde erneut heiraten, dann ist doch EU irgendwie nicht mehr einzusehen, oder wie siehst du das?  Sie erzielt Einkommen aus ihrer Arbeit und zusätzlich nun aus EU, allerdings macht EU nur 1/10 ihres Einkommens aus. Die Berechnung, also welches Einkommen die beiden Parteien haben, wurde nicht im Vergleich, aber in der mdl. Verhandlung besprochen (wegen Streitwert). Also, noch mal zur Klarstellung. der Vergleich soll von uns aus gern so zustande kommen, aber wichtig wäre uns schon, dass nach den x Jahren dann Schluß mit EU ist. Das scheint deiner Meinung nach mit dem Wort "befristet" nicht sicher zu sein? Naja bis dahn gibt es ja sicher ne Menge Urteile, die die neuen Gesetze ab 2008 unterstreichen und die Ex zur Erwerbsobliegenheit verpflichten.

lg ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2008 00:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi ginnie,

Zu 1.) wurde uns gesagt dass mit 18 nicht automatisch die Barunterhaltspflicht der KM eintritt, wenn das Kind noch bei ihr wohnt und noch in der Ausbildung ist. Somit wird KU auch mit 18 noch fließen, bis zum Ende der Ausbildung.

Das ist so nicht ganz korrekt.
a)  Barunterhaltspflicht besteht vom Prinzip her immer, aber es gibt einige Ausnahmen (s. §1612 BGB).
b)  "... bis zum Ende der Ausbildung" da sag' ich mal Jein. Während der allg. Schulausbildung und während der berufl. Ausbildung hat ein vollj. Kind auch einige Pflichten gegenüber sich selbst und gegenüber dem Unterhaltszahler, so daß durchaus 'Zahlungslücken' auftreten können.
c) Und am wichtigsten dabei ist, der Unterhaltsbedarf für das vollj. privilegierte Kind wird vom zusammengerechneten EK beider ET ermittelt und anschließend gequotelt. Die Berechnungsgrundlage für den KU ist also eine andere, worauf im Vergleich oben überhaupt nicht eingegangen wird. Die KM ist dadurch euch gegenüber auskunftspflichtig. Darum sollte im Vergleich eine Befristung bis zum Ende des 18. LJ (also der 18. Geburtstag) des Kindes hinein. Nachzulesen ist das in den betreffenden URL unter Pkt.13 "Volljährige Kinder".

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2008 01:35
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ginnie,
1) Wenn Du nicht Nostradamus heißt und genau weißt, das in einigen Jahren bei der Volljährigkeit ist, lass es reinschreiben. Begründungen dafür gibt es ja auch genügend.
Oder lass es halt und jammer nicht, wenn ihr später mehr zahlen müsst.
2) Vergleiche sind keine Knebelverträge. Wenn sich die Grundlagen ändern, können beide Parteien diesen aufkündigen, wenn sie von der Änderung den Richter überzeugen können. Mehr wollte ich nicht sagen.

Du willst einen Vergleich, der euch bei neuer Ehe der Ex absichert und sonst bombenfest ist. In Frankreich würde man sagen, dass Du den Käse, den Erlös aus dem Verkauf der Kuh und einen Freifi... mit dem Bauern haben willst. Das geht aber nicht so.

Entweder ihr muschelt euch da durch und habt nachher vielleicht Probleme, EU abzudrehen oder ihr schreibt es explizit rein, legt fest, was in dem Fall passiert und habt Sicherheit.

Ich persönlich würde es nicht reinschreiben, weil ein Richter in diesem Fall einfach davon zu überzeugen sein sollte, dass sich die Grundlagen geändert haben.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2008 12:33
(@papi74)
Registriert

Hallo,

@Weisnich

2) Vergleiche sind keine Knebelverträge. Wenn sich die Grundlagen ändern, können beide Parteien diesen aufkündigen, wenn sie von der Änderung den Richter überzeugen können. Mehr wollte ich nicht sagen.

Oh doch...Vergleiche sind wie Knebelverträge...nur wenn sich was gravierend ändert, kann man auf den Richter hoffen. Bei normalen "Titeln /Urteile" etc. kann man Änderungen deutlich leichter herbei leiten. Bei einem Vergleich heisst es, dass hätten Sie damals schon absehen können und haben es nicht beanstandet...also wieso jetzt.

Wie DT immer schreibt: Schliesse niemals einen Vergleich in Sachen Unterhalt...Ich war leider so blöd....

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2008 14:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also meine frische und unerfreuliche Erfahrung mit vergleichen besagt, dass man sie durchaus ändern kann, wenn man die Grundlagen des Vergleichs und, ggf. Änderungsschwellen mit aufnimmt.

Wenn im Vergleich steht, zahle jeden Monat 1.000,- € dann zahlt man jeden Monat 1.000,- € und es wird schwer einen Änderungsgrund zu finden.

Wenn aber drinn steht: Weil du 2.000,-€ / Monat verdienst zahle bitte jeden Monat 1.000,- und zwar solange bis das Kind 18 ist, so endet die Zahlpflicht eben mit 18 von selbst, oder nach Abänderungsklage wegen geänderter Grundlagen.

Die statistische Basis für dieses Wissen ist mit einem Fall zwar ziemlich niedrig aber es erscheint mir dennoch plausibel.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2008 14:24
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Beppo:

Wenn aber drinn steht: Weil du 2.000,-€ / Monat verdienst zahle bitte jeden Monat 1.000,- und zwar solange bis das Kind 18 ist, so endet die Zahlpflicht eben mit 18 von selbst, oder nach Abänderungsklage wegen geänderter Grundlagen.

Danke! Willst Du mich heiraten?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2008 14:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

JA! aber nur bis du 18 wirst!  🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2008 14:36
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Beppo
Frechheit!
Ich darf übrigens heiraten. Das habe ich schriftlich von Molli, meinem Amtsrichter. Wie sieht es bei dir aus? *Salz-in-die-Wunde-streu*

Grüssle,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2008 14:52




 elwu
(@elwu)

Wie DT immer schreibt: Schliesse niemals einen Vergleich in Sachen Unterhalt.

Hallo,

ich *habe* einen Vergleich über nachehelichen Unterhalt geschlossen, und der hat mich sehr, sehr viel Geld und Nerven gespart. Zum einen hätte dann der eh schon ewig lange Prozess noch mal einige Monate länger gedauert bis zur Scheidung, und es wären mit Urteil statt Vergleich nach zwei Jahren wieder die Ex und ihre RAtte auf der Matte gestanden mit Auskunft hier und Erhöhungsforderung da. Zum zweiten hätte ich dann nicht so problemlos den Unterhalt für die Ex einstellen können, nachdem meine Tochter zu mir umgezogen ist. Ein Vergleich muss ganz und gar nicht nachteilig für den Zahlemann sein, aber er muss dafür halt einige praktische Sachen hineindiktieren. Einige davon um der Gegenseite die für die weniger schönen Teile schmackhafter zu machen. Mein Diktat an Richterlein und Anwältlein beim Termin im Mai 2005 (gekürzt aufs Wesentliche)

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750€ nachehelicher Unterhalt ab Juni 2005

Dieser Betrag kann aufgrund erhöhter Einkünfte der Antragsgegnerin nicht nach unten abgeändert werden. Er ändert sich auch nicht durch Erhöhungen des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle.

Der Vergleich kann nach unten abgeändert werden, wenn sich die Einkünfte des Antragstellers nachhaltig negativ entwickeln.

Die Bindung an die eingeschränkten Abänderungsmöglichkeiten nach unten gilt bis das gemeinsame Kind 15 Jahre alt ist (Dezember 2008). Ab diesem Zeitpunkt kann auch insoweit abgeändert werden nach den gesetzlichen Bestimmungen analog den Abänderungsmöglichkeiten eines Urteils.

Vergleichsgrundlagen: monatliches Netto des Antragstellers xxxx€, abgezogen wurden davon VWL i.H.v. xx€ / Monat und zusätzliche private Rentenvorsorge i.H.v. xxx€ / Monat. Bei der Antragsgegnerin wurde fiktiv ein Netto i.H.v. 950€ aus Teilzeittätigkeit angesetzt. Es wurde berücksichtigt, dass der Antragsteller 170% des jeweiligen Regelbetrages für das gemeinsame Kind bezahlt. Grundlage des Vergleichs ist weiterhin, dass das gemeinsame Kind bei der Antragsgegnerin wohnt.

--

Das fiktive Einkommen der Ex hatte der Richter  vorgeschlagen und  erwähnt, was da an Unterhalt rauskäme bei ihm. 726€. Die Ex und ihr Rechtsverdreher hatten sich praktischerweise durch absurde schriftliche Prozessführung im Vorfeld bei diesem (zweiten) Richter völlig unglaubwürdig gemacht, was die Chancen von Madame betraf, einen Job zu finden, und genau auf diese Unglaubwürdigkeit baute ich bei dem Teilaspekt 'fiktives Einkommen'. Ohne fiktives Einkommen in der genannten Größenordnung kein Vergleich, das war meine klare Ansage.

Ich denke, der doch überschaubare Einsatz hat sich sehr gut gerechnet. Denn eingesetzt hatte ich als Lockmittel für die beiden geldgierigen Figuren auf der Bank gegenüber 24€ Netto im Monat mehr, als das Richterlein für den Fall eines Urteils angekündigt hatte. Klar. es bedeutete auch noch mal höherer Anwaltskosten (die unnützesten sehr hohen Geldausgaben meines Lebens waren die für die Anwälte im Scheidungsverfahren). Die Gegenseite wollte weiter pokern auf 800€, ich blieb knochenhart, 750 oder Urteil. Richterlein hat dann wie von mir für diese Situation geplant sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es bei einem Urteil weniger als mein Vergleichsangebot werden würde. Und wie von mir ebenso erwartet, hat die Geldgier von Ex und ihrem Schwarzkittel dann die Oberhand behalten über die Zeitbomben im Vergleich.

Gekauft hatte ich mir damit dauerhaft Ruhe statt mindestens alle zwei Jahre Stress mit Ex und ihrem entsetzlichen *self-censored* von RAtte. Gekauft hatte ich mir damit zudem recht große Sorgenfreiheit vor steigenden Unterhaltszahlungen, und die  wären garantiert gekommen, da die Ex sich bereits damals absehbar dauerhaft vom Arbeitsleben verabschiedete.

Das Ganze entstand noch unter dem früheren Unterhaltsrecht, dieser Kontext ist wesentlich, ebenso -wie immer- die konkreten Umstände des Einzelfalles. Heute würde ich das, wenn mir denn ein Vergleich überhaupt noch günstig oder notwendig erschiene, natürlich gaaanz anders formulieren.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2008 15:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Weisnich,
na wenn ich schon immer älter werde, sollen wenigstens meine Partner immer jünger werden, damit der Durchschnitt wieder stimmt!

Und da meine noch-ZEF ja schon 37 ist!

Ich weiß, 5,- € in die Chauvi Kasse.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2008 15:05
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ein fröhliches Hallo in die Runde
@ beppo und Weisnich - herzlichen Glückwunsch zur Verlobung, nee also wirklich - ist das schöön

nun aber im ernst

@ weisnich - wir wollen keinen Vergleich der alles absichert, und schon gar nicht will ich den Käse, die Kuh und ooch noch den Bauern gleichzeitig. Es gibt immer Lücken, bzw. es können Vor- oder Nachteile entstehen, das ist uns klar, und betrifft ja beide Seiten. Die Anwältin meines LG riet ja auch zu, den Vergleich so anzunehmen und wie ich eingangs erwähnte, wurde er schon protokolliert. Mein LG hat aber noch die Möglichkeit, vor Rechtskraft Änderungen einzubringen, die müssen nun aber schon gravierend wichtig sein.  Denn der größte Gewinn für meinen LG aus dem Vergleich ist es, die anderen Vermögensauseinandersetzungen zeit- nerven- und geldparend gleich mit geklärt zu haben. Und kein Kreditnehmer (Haus) mehr zu sein in absehbarer Zeit.
deshalb:
@ elwu, da stimme ich dir wirklich zu, so ein Vergleich kann auch Zeit, Nerven sparen, sogar Geld, denn die ganzen Anwalt-Scheidungskosten sind so schon hoch genug. Und mein LG und ich wollen lieber gemeinsam nach vorne blicken, als diesen Kriegsschauplatz weiter zu führen. Wir erkaufen uns auch ein wenig die Ruhe und werden deshalb darüber nicht lamentieren, wenn es mal knapp wird in der Kasse, denn das wäre unkonsequent.
@papi74 - ok, das verstehe ich. Einen Vergleich schließt man sehenden Auges und freiwillig ab. Ein Urteil bekommt man übergeholfen, weswegen die Abänderungsgründe wesentlich geringfügiger ausgelegt werden können.

Trotzdem fanden wir es wichtig, die eingangs gestellten Fragen beantwortet zu bekommen. Einfach auch um ein Gefühl zu bekommen, ob es so in etwa richtig ist, oder ob mein LG voll über den Tisch gezogen wurde. Deshalb - Vielen Dank @alle - jede Meinung hilft weiter!

zu Punkt 1.) KU: hier werden wir tatsächlich die Begrenzung auf das 18. Lj reinnehmen lassen, wie uns hier von euch geraten wurde. Ihr habt uns von der Wichtigkeit überzeugt! Vielen Dank für diese Infos.
zu Punkt 2.) EU - den werden wir schon stemmen. Da überschaubar und befristet. Wir werden keine Berechnungsgrundlagen mit aufführen, da dann die Gegenseite garantiert den Vergleich kippen würde. Irgendwie steht die Ex auf EU, obwohl die Summe nur 1/10 ihres Einkommens ausmacht, aber scheint wichtig zu sein. Sollte sie heiraten, können wir ja dann überlegen den Vergleich zu beanstanden. Das wäre aber auch der einzige Grund. Sollte mein LG Einkommenseinbußen haben müsste ich die dann eben finanziell mittragen. Wird schon!! Leider hat hier auch keiner die Glaskugel, ob nach dem Befristungsdatum definitiv Schluß ist mit EU 😉 Das müssen wir eben abwarten, und die Zeit, sprich Rechtsprechung, Alter der Kinder usw. spielt ja hier für uns!

Trotzdem noch eine Frage: hat einer hier evtl. Ahnung, welche der beiden Formulierungen EU ist befristet bis  .. oder EU ist begrenzt bis... juristisch ausdrückt, dass es der Wille des Unterhaltspflichtigen ist, dass danach kein EU mehr fließt? Die Anwältin war übrigens der Meinung das muss man nicht extra noch reinschreiben, ist doch klar dass es danach keinen EU mehr gibt. Man schreibst ja schließlich auch nicht, das Auto ist weiß. Das heißt es ist nicht blau  :knockout: Das nur am Rande.

lg ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2008 23:44
(@weisnich)
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Hallo Ginnie,
sehr gut!

Befristete bezieht sich auf ein zeitliches Ende, begrenzt bezieht sich normalerweise auf die Zahlungshöhe, also deren oberes Limit. Also ist befristet der richtige Ausdruck. Du könntest aber auch zeitlich begrenzt als Synonym für befristet gebrauchen.

Ich denke, dass dein Mann mehr EU zahlt, als er wahrscheinlich müsste. Andererseits hat er auch den Vorteil, dass andere Dinge mit abgefrühstückt sind.
Ob das Sinn macht, oder nicht, könnt nur ihr bewerten. Als Abschätzung würde ich einfach den EU mit den Anzahl der verbleibenden Monate multiplizieren und irgendwas um die 50% abziehen. Das könnte in etwa der Preis sein (Abzüge, weil vielleicht noch EU bezahlt werden müsste und die Scheidung länger dauert...).

Dass die Scheidung dadurch billiger wird, stimmt nicht immer. Im allgemeinen sind Vergleiche teurer als Beschlüsse. Billiger wird es nur, wenn dadurch andere Verfahren wegfallen.

Und hier noch mal ein wichtiger Punkt: Es muss auch eindeutig in dem Vergleich drinstehen, dass diese wegfallen!!!!
Ein Beispiel: Ein Freund von mir machte einen erheblich teureren Vergleich vor Gericht. In dem Vergleich wurde festgelegt, dass die Scheidungsforderungen damit erledigt seien. Die Tinte war kaum trocken, schon forderte Madamme Lst-Rückzahlungen von vor 5 Jahren und noch irgendwelche Versicherungsgeschichten. Glaubt jetzt nicht, dass Madamme vom Richter ausgelacht wurde. Er gab ihr Recht! (Mit dem Richter habe ich übrigens auch ganz eigene Erfahrungen gemacht... eine Zuckerschnecke, sage ich euch...)
Immer wenn es mir schlecht geht und ich meinen Freund besuche, tröste mich damit, dass alles noch schlimmer kommen könnte.

Auch muss klar sein, dass bei Inkrafttreten keinerlei finanzielle Verbindungen bestehen. Bestehen bei der Bank irgendwelche Sparbücher, Fonds, Versicherungen braucht man dieser nur ein Scheidungsurteil zu geben und ab sofort darf man nur noch an die Geschichten, wenn beide ihre Zustimmung geben. Du hast dann quasi Geld auf der Bank, dass du nur abheben kannst, wenn Madamme zustimmt. Glaube mir einfach, dass dann auf einmal der € maximal einen Wert von 0,50€ hat.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2008 13:27
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Michael, vielen Dank! Nun kennen wir endlich den Unterschied zwischen befristet und begrenzt..wie gut dass es dieses Forum gibt!!

Ansonsten...
Ob er wirklich zuviel EU bezahlt? Ich denke ja, aber vielleicht, so muss ich fairerweise zugeben, ist ja subtil meine Meinugn zu EU durchgedrungen - nämlich dass jeder Cent EU irgendwie zuviel ist wenn eine Frau gesund ist, einen guten Job haben kann wenn sie will und die Kinder groß genug sind..Arbeit ist ja nicht schlimm..letztendlich würde es nur ein Richter (unrecht ?)sprechen, und da dann die vielen anderen Dinge ebenfalls auf der Kippe stehen würden...ist es so schon ok!
Zugewinn ist mit dem Vergleich abschließend geregelt, Miteigentum am Haus auch.. (dazu wird es noch einen Notarvertrag geben), weitere Versicherungen, Fonds usw. gibt es nicht, dürfte also kein Problem sein. Steuererklärungen haben sie auch schon gemacht, sogar die gemeinsame für 2007 (dreimal darfst du raten wer die Steuerrückerstattung geschenkt bekommt...). Also scheint alles im grünen Bereich.

Morgen geht es für uns ab in die Sonne, und wir sind für 1 Woche im Urlaub :3ertralala:

Deshalb, auch an alle anderen die das hier vielleicht lesen, schreibt ruhig noch eure Meinung, aber wundert euch nicht wenn wir erst in 1 Woche antworten ;-))

lg ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2008 01:38
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo liebe Leser, heute ist mal die Zeit für ein update. Achtung, ist ein wenig länger geworden, es ist aber auch einiges passiert.
Die Sache mit dem Vergleich ging wie folgt weiter:
Er wurde widerrufen, weil einige Voraussetzungen aus dem Vgl nicht innerhalb der Frist erfüllt wurden. Dies betraf beide Seiten.
Mein Lg hat seitdem völlig zurückgerudert, und läßt es auf eine gerichtliche Regelung ankommen, oder akzeptiert den Vegleich nur noch wenn er zu seinen Gunsten stark modifiziert wird. Außerdem ist er drauf und dran, den Verkauf des Hauses vorzubereiten. Das wollte er bis jetzt im Hinblick auf die Kinder gern verhindern.

Folgende Gründe haben ihn dazu veranlasst:
- die Ex hielt sich nicht daran, möglichst schnell seine Haftentlassung aus den Bankkrediten zu veranlassen, sondern trödelte so vor sich hin
- nachdem der Vergleich gerichtlich protokolliert wurde, aber noch keine Rechtskraft hatte, dachte sie, die Scheidung wäre durch. Sie stieß mit Champagner an, und erzählte dies meinem Lg auch noch. Das gab ihm schon ein wenig zu denken
- der Freund seiner Ex, von dem sie sich im Frühjahr bei gleichzeitigem Anwaltswechsel "getrennt" hatte, tauchte gleich nach dem Gerichtstermin aus der Versenkung auf, und die beiden haben immer noch Hochzeitspläne...
- die Tochter meines Lg will plötzlich nicht mehr mit in unseren Sommerurlaub mitkommen, obwohl sie ursprünglich zugesagt hatte. Die Äußerung der Ex, sie wisse auch nicht warum, mag ich nicht glauben, da die Tochter nun als Alternative mit ihrer Mama in eine Art Feriencamp mitfahren wird. Außerdem: Vielleicht hat sie die Anwaltsbriefe nicht verkraftet, die Ex ihr immer zu lesen gibt???
- die Ex hetzte ihre Anwältin los, sobald der Vergleich gekippt war, und wollte ab sofort KU nach DT 3. Dabei war ihr von meinem Lg zugesagt worden, dass eine rückwirkende Zahlung des TU in der vereinbarten Höhe erfolgen wird, sobald die Sache mit den Banken geklärt ist. Bis dahin sollte weiter DT 2 gezahlt werden, wie seit Januar (seit mein Lg die STkl 1 hat). Der Vergleich hatte neben dem TU auch den KU nach DT 2 beinhaltet. Wo ist also ihr Problem?

Dazu sind ja theoretisch die Anwälte da, wir haben also von unserer erwartet, sie würde auf den anwaltsbösen Brief mit der Forderung DT 3 genauso anwaltsböse zurückschreiben - nix.

Auch über einen Anwaltswechsel denken wir daher nach…denn unsere kleine Schlafmütze wird vor Gericht sicher nicht die besten Argumente bringen, und würde voll aufgeraucht werden… Sie macht ihre Arbeit ansonsten gut, aber mit dem Tempo einer Schnecke, und immer versucht sie, meinen Lg zu Kompromissen zu bewegen. Der Klügere gibt nach, zahlen Sie doch, dann haben Sie Ihre Ruhe? Nun ja. Und sie hat weniger Arbeit. Auch schön.

So langsam geht uns die ganze Sache auf den Keks, und wir müssen sehr daran arbeiten, dass unser eigenes Leben im Vordergrund steht und diese Thematik nicht zu viel Raum einnimmt. Da war er nun so weit, diesen Vergleich zu akzeptieren, und hat sich nun zurücktorpediert zum Anfang. Diese Entscheidungen treffen wir aber gemeinsam, so dass ich ihm überhaupt keinen Vorwurf mache. Auch ist es so immer noch besser als sich über den Tisch ziehen zu lassen. Schnell noch EU als Taschengeld für ein paar Jahre abgreifen und dann gleich wieder heiraten? Na also wirklich. Und was sagt unsere Anwältin dazu? Na wenn sie heiratet können sie den Vgl anfechten. Tja, sagte mein Lg aber einen Vergleich schließt man sehenden Auges ab, und der ist nur sehr schwer abänderbar, das wissen Sie doch?? Ja ja da haben Sie auch wieder recht. (danke liebes Forum, für diese Erkenntnis und für viele andere Argumente!!) 

Irgendwie wie bei Monopoly. Vielleicht zieht mein Lg ja mal die Ereigniskarte wo ihm ganz viel Geld geschenkt wird???

So weit so gut.

Gruß ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2008 20:06
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo in die Runde.
Es ist mal wieder an der Zeit, ein update zu schreiben und vielleicht kann uns einer helfen bei der Frage mit dem Haus.
Bis jetzt ist: GAR NICHTS passiert.
Eine Situation die an unseren Nerven zehrt.
Verlobter der Ex hat sich verabschiedet ("sie passen nicht zusammen"). Also keine bevorstehende Hochzeit mehr, schade aber auch.
Anwaltswechsel für meinen LG ging mangels finanzieller Möglichkeiten nicht, und außerdem hat die Anwältin meines Lg doch noch ihre strategisch guten Seiten herausgekehrt. Sie ist vielleicht kein Kämpfer aber dafür auch kein Wadenbeißer. Sondern eben sehr vernünftig. Wünschen wir uns ja alle irgendwie.

Der Vergleich wie bisher beschrieben wird nun nicht zustande kommen, denn Ex findet keinen der in den Kreditvertrag einsteigt. Somit bleibt mein Lg im Grundbuch.
Ein Verkauf geht gar nicht - im Moment bei der Finanzkrise... es wären ca. 50.000 € Schulden (schwarz gemalt).

Seine Ex wohnt im Haus, was beiden gehört, und beide stehen auch im KV. Im Moment bezahlt sie die Raten allein.
Also würde mein Lg gern von den Kosten im Innenverhältnis freigestellt werden, und einfach mal warten was die nächsten Jahre passiert. Er würde sofort seinen GB-Anteil ohne dafür Geld haben zu wollen auf sie überschreiben, sobald er aus den Kreditverträgen raus ist! (so sah ja auch die 1. Vergleichsvariante aus). Er gönnt ihr und den Kindern ja auch da zu wohnen.... Sie will aber trotz dieser Aussicht das Haus allein zu bekommen, nur die Raten weiter zahlen, alle anderen Kosten (Vers., Grundsteuer, Reparaturen) will sie teilen. Das kann sich mein Lg aber gar nicht leisten. Er zahlt ja nun Miete, da gibt es auch Nebenkosten (na gut außer große Reparaturen).

Ex hat nun einen Vgl vorgeschlagen, der natürlich nur sie bevorteilt. Ua soll mein Lg sich schon jetzt verpflichten in ca 6 Jahren die Anschlußfinanzierung mitzumachen. Sie selbst wird ja kaum allein kreditwürdig sein. Das zeigt ja schon wie hoch ihre Motivation ist richtig arbeiten zu gehen, das ist aber ein anderes Thema. Außerdem soll ihrer Meinung nach der gemeinsame Bausparer dann für die Anschlußfinanzierung eingesetzt werden.

Weitere (Mini) Baustellen:
EU: wird nicht wirklich rumkommen
KU: hier geht es letzlich nur um Stufe 2 oder 3, was darüber entscheidet ob er sich einen Urlaub mit seinem Sohn leisten kann oder nicht.

Somit geht es hauptsächlich um den Zugewinn der ja negativ ist: ein Bausparvertrag (um die Teilung wird sich ja trefflich gestritten) und eben das Haus (2004 gekauft und somit nur Schulden).

Was könnt ihr uns raten?

Wie würdet ihr das mit den sonstigen Kosten (außer Kredit) lösen, Reparaturen können ja wirklich hoch sein und mein Lg hat es einfach nicht! Er nutzt ja sein Eigentum auch nicht, und deshalb ist es doch nur gerecht wenn sie das zahlt + "seine" Rate als Nutzungsausfall?

Oder soll er dem Gezerre ein Ende machen und verkaufen? Dann wird der heiß umstrittene Bausparvertrag für Schulden eingesetzt. Auf dem Papier teilen sie sich die restlichen schulden, aber in der Realität wird er doch allein haften? Sie hat ja nix. Und sein Gehalt kann gepfändet werden ?!?
Mein Lg hofft immer noch einen Teil vom Bausparvertrag für die Prozesskosten nehmen zu können - denn, richtig, Ex bekommt PKH.

Und bei einem Verkauf - da hetzt sie seine Kinder doch noch mehr gegen den bösen Vater auf. Das klappt übrigens ganz wunderbar, die Kinder glauben nur ihr .

Im Moment eine ganz verfahrene Kiste. Wir sehen kaum einen Ausweg.

Sind für alle möglichen Anregungen dankbar

lg ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2008 22:03