KU und bereinigtes ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KU und bereinigtes Einkommen

 
(@la100)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

das Thema ist zwar mehrmals besprochen, doch immer wieder etwas anderst.

Bin geschieden, zahle nur KU, derzeit nicht tituliert. Die private Insolvenz wurde von der Gegenseite 2005 gefordert.
Somit sind das aus der Ehe geprägte Schulden und berücksichtungsfähig.

Mein Netto nach Steuer beträgt: 2.170,99 €
abzüglich AvmG (Altervorsorge max. 4 %)   140,00 €
abzüglich Pfändungsbetrag(Insolvenz)   108,29 €
abzüglich 5 % berufbedingte Aufw.     92,64 €

ergibt ein bereinigtes Nettoeinkommen: 1.830,06 €
normalerweise müßte ich 3 x 312 zahlen.
bei Berücksichtigung des Kontrollbetrages aber komme ich in die:

Einkommensgruppe 1 12-17 Jahre x 3 Kinder ergibt 3 x 288 € = 864,00 €

Was hier anscheinend strittig ist, ob die Altersvorsorge bei KU abzugsfähig ist? Wohne in Südhessen und OLG wäre Frankfurt am Main.
Sind bei KU 890 oder 900 Teuro maßgebend?

Kann hier mir jemand Auskunft geben, ob das bei Gericht  greifen könnte.

Gruss und Danke

LA100

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2007 18:22
(@bengel)
Registriert

hi la,

ich habe bei mir auch die 4% abgezogen. anwalt der gegenseite hat akzeptiert und ich wohne auch in südhessen 😉

viele grüsse nach DA/HP oder so

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2007 19:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

wenn ich mich nicht irre, hat das OLG FF/M am 27.07.2004 oder 27 08.2004 dahingehend ein entsprechendes Urteil gefällt, wo priv. Altervorsorge anerkannt wird, begründed z.B. mit der Riester-Regelung . Leider merke ich mir immer die falschen Zahlen.

Edit: Nicht direkt ein Urteil zu dem Thema, sondern da war ein Unterhaltsstreit und in der Begründung des Urteils wurde darauf eingegangen. Bei relativ hohem Einkommen durfte der Beklagte sich 275,- einkommensmindernd anrechnen lassen.

Dein SB ist seit 1.7.07 900,- gegenüber mind./priv. Kindern.

Tschau oldie
_________________________________________________
Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2007 19:50