Hallo liebes Forum,
folgender Sachverhalt:
ich habe ein laufendes INso-verfahren als Folge der Scheidung.
Daher besteht lediglich ein Guthabenkonto.
Ich bin durch eine nicht bedachtew Abbuchung, ungewollt, mit dem KUnterhalt um 440,00 € in Verzug geraten.
Ich machte meiner Ex einen wirklich für sie lohnenden Vorschlag der Ratenzahlung, sodaß sie letzlich 460,00 € MEHR bekommen hätte. Da sie es aber vorzog, ihre RAin zu beauftragen, bekam ich von dieser auch die Aufforderung, die angefallenen Kosten zu zahlen. Bis zum gewissen Grade bin ich auch bereit dazu, aber die Höhe stört mich, zumal auch die RAin meiner Ex weiß, daß bei mir ein Inso-verfahren läuft.
Die hat den Jahresunterhalt ( 370,00 x 12 ) als Streitwert genommen, sodaß eine Rechnung von 380,00 € entstand. Bei einem Betrag von 440,00 € Rückstand, ist das schon ne Menge Holz.
Weiß ehrlich nicht, was ich davon halten soll, zumal in dem Schreiben stand, ich möge den Betrag an meine Ex überweisen.
Falls jemand Erfahrungen diesbezüglich hat, würde ich mich über Austausch sehr freuen.
Lg dimart
Die hat den Jahresunterhalt ( 370,00 x 12 ) als Streitwert genommen, sodaß eine Rechnung von 380,00 € entstand. Bei einem Betrag von 440,00 € Rückstand, ist das schon ne Menge Holz.
Klingt schon dubious, der Jahresbetrag ist zwar der übliche Streitwert bei Unterhaltssachen, aber hier ist der Unterhalt ja tituliert und damit unstrittig, also gilt doch eigentlich :
http://dejure.org/gesetze/RVG/25.html
und damit der rückständige Betrag als Streitwert.
Also ich würde das nicht glauben und bei der Dame mal höflich nach der Rechtsgrundlage fragen.
Moin dimart,
zu prüfen wäre m. E., ob hier nicht ein Verstoss gegen >>>§ 254 BGB<<< (Schadensminderungspflicht) vorliegt, weil der Schaden auch durch einen einfachen Anruf, eine SMS oder eine Mail ("Hallo, KU ist noch nicht eingetroffen!") hätte geheilt werden können. Selbst das bei Zahlungsverzug vorgesehene In-Marsch-Setzen des Gerichtsvollziehers wäre für Dich erheblich billiger gewesen und hätte den Zweck genauso erfüllt.
Anwälte haben nicht einfach Recht, nur weil sie Anwälte sind; sie versuchen auch vieles in der Annahme, dass ihr Briefbogen die Gegenseite einschüchtert. Ich persönlich würde die Bezahlung einer solchen Anwalts-Rechnung jedenfalls rundweg ablehnen. Die anwaltliche und schriftliche Aufforderung, diese Rechnung gar nicht an die Anwältin, sondern an die Ex zu bezahlen, ist eine kleine Pikanterie am Rande, die Du Dir aufheben solltest, falls die Anwältin die Bezahlung gerichtlich geltend machen möchte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hallo nochmal,
und danke für das Interesse, sowie die Reaktion.
Bestärkt mich zumindest in der Annahme, daß es nicht so ganz rechtens sein kann.
Ist allerdings auch immer abzuwägen, wann man selbst einen Anwalt einschaltet, zumal die Inso natürlich auch drückt.
Lg dimart
Moin dimart,
Ist allerdings auch immer abzuwägen, wann man selbst einen Anwalt einschaltet, zumal die Inso natürlich auch drückt.
im Moment brauchst Du keinen RA; da genügt ein Zweizeiler an diese Anwältin, dass ihre Einschaltung nicht geboten war und diese Kosten durch eine formlose Mitteilung ihrer Mandantin an Dich hätten vermieden werden können.
Möglicherweise folgt dann ein Mahnbescheid; dem musst Du innerhalb von 2 Wochen widersprechen. Erst wenn die Dame anschliessend ihre Rechnung einzuklagen versucht, kann ein Anwalt sinnvoll sein. Für dessen Einschaltung solltest Du Verfahrenskostenhilfe bekommen.
Mach Dir deswegen aber erst mal keinen Stress; auch Anwälte blamieren sich nicht so gern vor Gericht. Mit Anwaltskosten von 380 EUR zur Eintreibung eines Betrags von 440 EUR sieht sie dort nicht besonders gut aus. Und auch Ex-Ehefrauen müssen irgendwann lernen, dass die Musik bezahlt, wer sie bestellt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für den Tipp. Das werde ich dann mal so machen, mal sehen was passiert und..... wie sich das mal wieder auf den Umgang auswirkt. 🙂
Lg dimart