Hallo miteinander,
es steht eine Zwangsvollstreckung an. Es wird kein laufender titulierter Unterhalt bezahlt und es gibt noch alte Rückstände im hohem 4 stelligen Bereich.
Nun weiß ich schon, dass die Pfändungsfreigrenzen nicht bei Pfändungen nach §840d ZPO Anwendung finden. In diesem konkreten Fall ist es so, dass der KV 1900 netto verdient.
Folgende Konstellation:
Kind 1: Titel über 210 Euro (Mangelfall) Altersklasse 6- 12 Jahre
Vater gründet neue Familie.
Es werden Kind 2 und 3 geboren. Mit der Mutter inzwischen verheiratet. Die Kinder sind noch unter drei, sodass die Mutter nicht zur Arbeit verpflichtet ist.
Wie viel kann man erfahrungsgemäß pfänden? Oder andersrum wie viel bleibt zum Leben für die Familie.
Vielen Dank
hallo,
zunächsteinmal ist mir nicht klar, wie es dazu kommen konnte, dass du.mit einem netto von 1900€ den Kindesunterhalt von albernen 210 nicht bedienst?
wenn du dich nun fragst, wovondeine Zweitfamilie leben soll kann ich da nachvollziehen, sinnvoller wäre jedoch gewesen, doch vor Gründung dieser zu überlegen, wievielen Kindern du mit deinem netto Unterhalt leisten kannst.
Ich denke, dass bei deinem netto auf jeden Fall der laufende Unterhalt gepfändet werden kann.
Dass deine Frau nicht arbeiten muss ist richtig, niemand MUSS arbeiten aber in diesem Fall wäre es wohl sinnvoller, wenn sie es täte.
Deine 3 Kinder sind unterhaltstechnisch absolut gleichrangig zu behandeln.
An deiner Stelle würde ich so schnell wie möglich anfangen, den titulierten Interhalt zu bedienen und deine Frau arbeiten schicken, 400€ reichen ja.
Versteh mich nicht falsch, sie MUSS nicht arbeiten aber du MUSST den Titel.bedienen.
mmm
@mmm: der Text ist bewusst neutral geschrieben, so dass man nicht mit Sicherheit sagen kann, ob hier der Pfändende oder der Gepfändete schreibt.
Verurteilungen, moralische Statements sind deplatziert und die Frage beantwortest du auch nicht. Was soll das?
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
im fred von jenny haben Brille und ich exakt die selben Antworten gegeben.
Ich bleibe dabei, Zweitfamilie und 3 Jahre EZ muss man sich leisten können.
Und wenn der Titel schon nur bei 210.- für die 3. Altersstufe liegt ist es bei einem bei ein netto von 1900€ nicht wirklich geschickt, es so weit kommen zu lassen.
mmm
Hallo,
auch ich bin kein Experte, was die Sache angeht. Aus meiner Sicht wird es hier um den notwendigen Selbstbehalt gehen, d.h. für KV und beide bei ihm lebenden Kinder, die Mutter der Kinder ist außen vor, erhält sie Elterngeld? ansonsten wäre die Arge bzw. das Sozialamt zuständig.
Mit Sicherheit wird der laufende Unterhalt gepfändet werden, was darüber hinausgeht, kann ich auch nicht sagen. Geht aus der Ankündigung des GV hervor wieviel gepfändet werden soll? U.U. wäre es sinnvoll dies von einem Gericht überprüfen zu lassen, inwieweit die Pfändung so richtig ist.
Generell wird die Pfändung aber nicht zu verhindern sein bei Rückständen im 4stelligen Bereich.
VG Susi
@mmm: das mag sein. Trotzdem kannst du dir den Verfasser des Beitrages nicht einfach als Unterhaltsschuldner deuten, nur damit deine Meinung auch passt. Könnte ja auch die KM sein, die erst mal die Chancen für die Vollstreckung checken will, bevor sie auf ihre Kosten den Gerichtsvollzieher in Marsch setzt.
Manchmal ist es sinnvoll, einfach nur den Sachverhalt anzunehmen statt Belehrungen in die Welt zu setzen.
So und nun back to topic please.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo miteinander.
@Mimamause
der UH Rückstand ist nicht nur durch die "albernen" 210 Euro entstanden. Die Kinder aus der neuen Familie sind deutlich jünger als Kind Nummer 1, das heißt es war eine ganze Zeit lang ein höherer Betrag fällig, der nicht gezahlt wurde. Davon ab, sind die Kids nun auf der Welt, eine Diskussion ob das ein Fehler war, ist nicht zielführend.
@Lausebackesmama
Danke für deinen Beitrag. Tatsächlich ist es egal ob hier BET oder UET schreibt.
Zum eigentlichen Thema:
Der Gerichtsvollzieher ist angekündigt, es wird auf jeden Fall etwas zu pfänden sein zumal es Weihnachtsgeld gibt. Allerdings ist der ja meines Wissens nicht komplett pfändbar.
hi
Die Kinder aus der neuen Familie sind deutlich jünger als Kind Nummer 1, das heißt es war eine ganze Zeit lang ein höherer Betrag fällig, der nicht gezahlt wurde.
naja, aber wenn der tituliert ist, ich den nicht zahle, weitere Kinder zeuge und dann den herabgesetzten Titel auch nicht zahle passiert eben genau das, was jetzt passiert.
Und deine kids sind gleichrangig, es wird hier sicherlich der laufende KU in Höhe des Titels gepfändet
Ich habe auch nie geschrieben, dass es ein Fehler ist weitere Kinder in die Welt zu setzen. Ich muss eben schauen, ob ich es mir leisten kann. Mehr habe ich gar nicht gesagt.
Und nun sind sie da (und das ist sicher auch gut so 🙂 ) und jetzt muss der Unterhalt eben aufgebracht werden.
mmm
@LBM
Da muss man aber schon beide Augen zudrücken um nicht in Versuchung zu kommen den TO für den Schuldner zu halten 😀
Ich finde den Auftritt übrigens etwas unverschämt.
Hallo zusammen,
ich denke, es handelt sich hier um die Zweitfrau und Mutter der kleineren Halbgeschwister... Deren Sorge kann ich verstehen, den KV dagegen weniger!
@Jeroni
Versucht mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung zu vereinbaren um keine Lohnpfändung zu provozieren. Grundsätzlich sollte man alles versuchen um eine Lohnpfändung zu vermeiden, da manche Arbeitgeber darauf sehr "allergisch" reagieren. Hier geht es ja nicht um einen einmaligen Ausrutscher sondern um fortwährende Verschuldung. Letztendlich habt ihr alle nichts davon, wenn der alleinverdienende Vater seine Arbeitsstelle verliert.
LG
Sternchen
Hallo psoidonuem,
meinst du mein Auftritt? :erstaunt039:
Hallo Sternchen,
der Arbeitsverlust droht eher nicht. Es ist eine relativ große Firma, die Betriebszugehörigkeit beträgt knapp 10 Jahre. Da wird es eher schwer jemanden los zu werden. Dennoch ist es natürlich peinlich und keine schöne Situation.
Eine Einigung mit dem JA wird nicht möglich sein. Es sollen innerhalb von 7 Tagen 600 Euro gezahlt werden. Oder meinst du bei einer Gehaltspfändung wird der Gerichtsvollzieher vorher noch Kontakt suchen?
Bei einer Gehaltspfändung gehen die Unterlagen direkt an den Arbeitgeber. Der Schuldner erfährt das erst hinterher. Das dumme bei Unterhaltsschulden und Gehaltspfändung ist, dass man sie kaum mehr los wird. Wen nder Rückstand getilgt ist kann durchaus der laufende KU weiter gepfändet werden, da der Schuldner ja in der Vergangenheit gezeigt hat, dass er nicht so gerne freiwillig zahlt.
Aber wie kommt es, dass Unterhaltsschulden aufgelaufen sind?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Eine Einigung mit dem JA wird nicht möglich sein. Es sollen innerhalb von 7 Tagen 600 Euro gezahlt werden. Oder meinst du bei einer Gehaltspfändung wird der Gerichtsvollzieher vorher noch Kontakt suchen?
Vielleicht beim Arbeitgeber nach einem kurfristigen AN-Darlehen fragen (explizit Vorschuß) und dann in Raten an den AG zurück zahlen. Bei der Summe sollte man nicht noch unnötige Kosten zusätzlich produzieren.
...mit einem netto von 1900€ den Kindesunterhalt von albernen 210 nicht bedienst?
wenn du dich nun fragst, wovondeine Zweitfamilie leben soll kann ich da nachvollziehen, sinnvoller wäre jedoch gewesen, doch vor Gründung dieser zu überlegen, wievielen Kindern du mit deinem netto Unterhalt leisten kannst.
Da ist sie wieder, die Moralkeule ... interessant immer dann, wenn KU-Empfänger (ob sie ihn bekommen, oder nicht) anderen vorrechnen, ob sie sich die Kinder überhaupt leisten sollten. Solange das System ist wie es ist, kann man den Umkehrschluß nicht verteufeln.
Gruß
Kasper
(Der eine hälftige Verteilung des Barunterhalts begrüßt)
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@midnightwish
Kurz gesagt: Die Anerkennung der Vaterschaft hat sich 1 1/2 Jahre gezogen. In der Zeit wurde nichts gezahlt (außer UHV) und ab Titel Erstellung gab es auch mehrere Monate wo kein KU gezahlt wurde.
So läppert sich das zusammen.
@Kasper
Der AG wird keinen Vorschuss geben. Sowas gibt es nur wenn das Haus abgebrannt ist oder in der Familie einer Sterbenskrank ist. Man muss es begründen und Schulden werden nicht anerkannt.
Zumal dann immer noch das Problem der Rückstände sind.
Hallo,
die momentane Pfändung kann man mit den 600 Euro vielleicht abwehren, aber da bisher kein laufender Unterhalt gezahlt wurde und es Rückstände im (hohen) 4stelligen Bereich gibt, habe ich wenig Hoffnung, dass es keine Gehaltspfändung gibt. U.U. kann die Pfändung verhindert werden, wenn Du ab sofort pünktlich 210 Euro laufenden Unterhalt und 50 Euro Rückstände zahlst.
VG Susi