Hallo Ihr,
ich bin seit Dez. 2011 in Kurzarbeit (vorausichtliche Laufzeit der Kurzarbeit bis Dez. 2012)
und das Jugendamt ist seit Januar 2012 dabei den
Unterhalt neu zu berechnen.
Bis einschliesslich Dez. 2011 den Unterhalt nach 105% der 2.Stufe der DT beglichen.
Ab Januar 2012 den verminderten Unterhalt 100% der 2.Stufe der DT beglichen.
Nach meinen Berechnungen kann ich aber nur 160 Euro Unterhalt zahlen, wenn ich
den Selbstbehalt von 950 Euro, den gemeinsamen Kredit (hälfte) mit der KM und die 5%
der berufsbedingten Aufwendungen miteinbeziehe.
Einzigstes Vermögen: Auto ca. 6000 Euro Wert
Ist eine Unterhaltsabänderungsklage in dieser Situation sinnvoll?
was meint Ihr?
Viele Grüße
-Skillshot-
Moin skillshot,
Kurzarbeit bedeutet ja nicht nur "weniger Geld", sondern gleichzeitig auch "mehr Zeit". Was spricht gegen einen Nebenjob? In einer "normalen" Familie müsste man sich in dieser Situation ja auch Gedanken machen, wie man die Einkommenslücke stopft.
Bei UH-Abänderungsklagen wird selbst Arbeitslosigkeit erst einmal 6 Monate lang als "vorübergehendes Problem" bezeichnet; das wird bei Kurzarbeit nicht anders sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Ihr,
@brille: vielen dank für Deine schnelle Antwort
wie macht man das mit dem Nebenjob, wenn man täglich mit
dem Rückruf in die Firma rechnet und im Arbeitsvertrag steht,
das keine Nebenjobs zu machen sind?
Das mit dem Nebenjob hat das Jugendamt auch erwähnt.
Sollte dann die Neuberechnung des Jugendamtes ab Januar 2012 sein?
wie gesagt bis Dez. 2011 normal den Unterhalt beglichen.
Letze Berechnung war Oktober 2011.
Viele Grüße
-Skillshot-
Hi,
wenn deine Ex nicht zustimmt kannst du es vergessen unter den Mindestunterhalt kommst du nicht so leicht.
Gibt es einen Titel über diesen Unterhalt?
Eine Abänderungsklage läuft über locker mal ein Jahr, die meines Exmannes läuft schon über 2,5 Jahre und Ende ist bisher nicht in Sicht.
Du könntest versuchen mit der KM zu sprechen und sie (wenn ihr einen Titel habt) darum bitten dir den auszuhändigen und den abändern zu lassen, oder sie bitten einen Verzicht über den Betrag zu unterschreiben der zu viel ist.
Dieses miteinander sprechen wird auch vom Gericht gern gesehen wenn du wirklich klagen möchtest.
Ansonsten vermute ich stark, dass es auch bei Kurzarbeit heißen wird: " Das ist vorübergehend, den Mindestunterhalt müssen sie auf jeden Fall leisten."
Der einzige Weg den ich hier als schnell und realistisch sehen würde wäre ein Einlenken deiner Ex, vielleicht könnt ihr ja darüber reden? Es würde vermutlich helfen ihr zuzusichern, dass du nach der Kurzarbeit wieder mehr bezahlen möchtest.
Und dann sehe ich durchaus die Möglichkeit nochmal mit deinem Chef zu sprechen ob es bei Kurzarbeit nicht doch die Erlaubnis für einen Nebenjob gibt.
LG
Nadda
Tja,
willkommen in der schönen Welt des Unterhalts. Nicht umsonst gilt hier das Mantra "Aufwärts immer, abwärts nimmer" und entsprechend schnell werden Erhöhungen ausgeurteilt.
Genauso wie eine Einkommensminderung, sei es AU, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit, immer erst einmal als "Vorübergehend" und somit nicht relevant gilt, es aber eine nur 'Vorübergehende' Erhöhung nicht gibt und selbigt selbstverständlich direkt Unterhaltsrelevant ist. An der Tatsache das die Erhöhung nicht dauerhaft ist trägt natürlich auch der Unterhaltszahler die Schuld, und wird den erhöhten Unterhalt kaum mehr los.
Ach ja, das kleine Detail das in einer 'Normalen' Familie bei einer Einkommensminderung alle sparen müssen, bei einer Unterhaltsfamilie aber nur der Zahler gilt offensichtlich als Vernachlässigbar. Ist ja auch Logisch, die 'nacheheliche Solidarität' ist explizit nur in eine Richtung - in die auch das Geld fließt - vorhanden.
Das im Zweifelsfall jetzt halt nicht im Falle von Krankengeld eine Familie 30% einsparen muss, sondern eine gar nichts und eine andere 60% wird einfach so hingenommen.
(Klar ist das Beispiel vereinfacht: Unterhaltszahler leistet 50% seines Gehaltes als UH und versorgt mit den Rest eine neue Familie).