Hallo zusammen,
ich weiß, dass schon jemand diese Frage gestellt hat und ich weiß auch, dass der Kindesunterhalt immer vorgeht 🙂
Bei mir ist der Unterhalt meiner Kinder aber tituliert, die beiden sind 11 und 14 Jahre alt, momentan zahle ich 717,-/Monat.
Wie bei so vielen anderen auch, wurde ich in Kurzarbeit versetzt, d.h. von 8h/Tag, auf 3h/Tage und einem Nettogehalt von 1466,-. (altes Nettogehalt 1877,-)
Lt. Aussage der Beistandschaft ist Kurzarbeit ja trotzdem noch ein Arbeitsverhältnis und der Eigenbedarf beträgt hier immer noch 1160,-.
Attest vom Arzt liegt vor, dass ich zu einer Risikogruppe gehöre, also Minijob ist auch nicht.
Ich gehe gar nicht mehr vor die Tür, bin also nur noch im Homeoffice.
Wie muss ich da jetzt vorgehen? Mein Chef schickt mir die Tage eine Bescheinigung zu, damit meine Exfrau Unterhaltsvorschuss etc. beantragen kann.
Grüße und bleibt gesund 🙂
Hallo distance
Da der Unterhalt tituliert ist und Du dann bei Zahlung des Unterhalts unter Deinen Selbstbehalt fällst, solltest Du mit diesem Titel einen Antrag auf ergänzendes ALG II stellen. Denn der Unterhalt wird bis zur titulierten Höhe von Deinem Netto Einkommen abgezogen. Den Antrag kannst Du online herunterladen, ausfüllen und dann abschicken per Post.
LG der Frosch
Minijob ginge auch so nicht, wenn er nicht vor der Kurzarbeit schon bestanden hat. Sonst wird er (derzeit noch bis auf Bayern) beim KUG mit angerechnet und man bekommt entsprechendn weniger KUG
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
heute vormittag hatte ich ein sehr gutes Telefonat mit einer Sachbearbeiterin der UVS.
Ihre Aussagen gebe ich mal sinngemäß hier zu Gute:
Grundsätzlich hat der KU immer Vorrang und muss bezahlt werden! Aber wegen der schwierigen Situation, die momentan herrscht, würde kein Richter in DE, kein Gerichtsvollzieher und auch keine BS, einem KV dies übel nehmen und negativ anrechnen, wenn er jetzt nicht zahlen bzw. nur einen Teil zahlen kann.
Man müsse aber natürlich den KU nachbezahlen und das dann mit der UVS abklären, wie man den bezahlt.
Es gibt seitens der Regierung, auch noch keine Einigung oder Vorlagen bzgl. dem KU, d.h. die UVS bzw. die BS wissen noch gar nicht damit umzugehen. Das ist noch alles in der Schwebe.
Die KM kann UV beantragen, was zwar etwas dauern wird, aber ich denke die Ämter wollen einen auch nur etwas abschrecken. Wir stellen jetzt auch sämtlich Anträge, aber wann die durch sind steht auch in den Sternen.
Ich für meinen Teil, habe mich dazu entschieden, Miete, Strom, Telefon und KFZ Versicherung zu bezahlen, der Rest geht dann an die KM, das wären dann ca €100,-, ist nicht viel aber besser als nichts. Meinen Lebensunterhalt bestreiten wir dann vom Kindergeld und Unterhalt der kleinen Stieftochter, die große bekommt ja eh nix.
Grüße und viel Kraft! Bleibt gesund!