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Kurze Frage zu Kosten der OGS Ferienbetreuung

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(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Meine Ex schreibt mir, dass ich ihr bitte die Hälfte der Kosten für die Ferienbetreuung in der OGS überweisen soll. Wir haben die Kosten für die OGS 50/50 aufgeteilt. Anstatt vorher mal mit mir zu sprechen, dass eine extra Ferienbetreuung gibt, bzw. diese kostenpflichtig ist, schickt sie mir nur eine Screenshot des Schreibens, welches sie schon seit ein paar Tagen bei sich liegen hat und mir dann schreibt, dass ich ihr das Geld bitte sofot überweisen soll, da es wohl eilt(?).

Es geht mir nicht um die insgesamt 25€, sondern generell darum, ob es sich bei diesen Kosten um zusätzlichen Mehrbedraf handelt, oder ob so etwas nicht im Unterhalt mit drin ist.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2017 22:08
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in welche Ferienzeit fallen die Kosten an? In deiner Umgangszeit oder bei ihr?
Geht sie arbeiten und das Kind muss deshalb betreut werden?

Gibt es eine hälftige Umgangsregelung bei euch? Wenn ja, würde ich sagen, dass jeder von euch für seine Ferienzeit zahlt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2017 22:13
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo, Danke für die schnelle Antwort.  🙂

Wir haben keine hälftige Umgangszeit, mein Sohn ist ein Tag die Woche und alle 2 Wochen das Wochenende bei uns, die Ferien haben wir halb/halb geteilt. Sie hat eine 3/4 Stelle, theoretisch könnte der Sohnemann aber auch alleine von der Schule nach Hause gehen (ist direkt um die Ecke, 1 Minute Fußweg, evtl. noch nicht jetzt mit 7, aber demnächst, wobei ich da auch etwas Bedenken hätte, man weiß ja nie, wer da alles an der Schule die Kinder beobachtet...)

Wir haben einen Übersichtskalender, wo dann jeder seinen Urlaub eingertragen hat und wer wann übernimmt, wenn Schule/OGS zu haben. Sie hat diesen Kalender aufgestellt, da bei ihr auch die Briefe der Schule/OGS bzgl. der freien Tagen ankommen. Für die zwei fraglichen Wochen steht ursprünglich nur drin, dass dort die OGS aufhat, daher bin ich nicht davon ausgegangen, dass dies eine Ferienbetreuung darstellt, die noch zusätzlich zu den normalen OGS Gebühren berechnet wird. Die 25€ für eine der Wochen (insgesamt sind es 2, die teilen wir uns) ist an sich nicht das Problem, sondern mal wieder, dass sie mir das nicht zuvor mal kommuniziert hat und jetzt einfach schreibt, dass ich ihr schnellstmöglich das Geld überweisen soll, ohen vorherige Info.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2017 11:34
(@wasserfee)
Registriert

hi,

was hätte dir die Info vorher gebracht? Die Betreuung ist doch notwendig.
Oder wolltest du die 2 Wochen Urlaub nehmen und selber betreuen?

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2017 13:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es geht im Grunde um eine Ferienbetreuung, auch wenn sie an der Schule stattfindet.
Damit sind die Kosten kein Mehrbedarf, da Ferien nicht regelmäßig sind. In Frage käme Sonderbedarf, dafür sind die Kosten aber zu gering.

Auch wenn Dir die Umstände nicht gefallen bleibt doch die Frage, warum die Kosten nicht geteilt werden sollen.
Wenn es sich um Essengeld handelt, dann wäre es mit dem Unterhalt abgegolten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2017 13:45
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

hi,

was hätte dir die Info vorher gebracht? Die Betreuung ist doch notwendig.
Oder wolltest du die 2 Wochen Urlaub nehmen und selber betreuen?

Wasserfee

@ Wasserfee,

die Notwendigkeit bestimmt wer?
Hier geht es "nur" um max. 50€. Meine Ex und meine Tochter haben auch ohne mich zu fragen für einen Vertrag mit einer privaten Hochschule abgeschlossen. Wir reden hier von 500,-€ im Monat. Die Notwendigkeit wurde dann mit vielen Lügen versucht zu begründen.

Hätte man im Vorfeld eine Info gehabt hätte die Tochter jetzt keine Schulden in Höhe von 18000,-€
Wer Geld aus einer anderen Geldbörse begehrt sollte schon vorher darüber informieren und die Machbarkeit erfragen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2017 13:50
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

@:Wasserfee: man hätte Alternativen besprechen können, wie z.B. die Großeltern. Generell interessiert mich auch, ob diese Kosten nicht schon in den Unterhaltskosten/meinem OGS Beitrag nicht schon drin sind. Was mich generell aufregt, Madame fordert erstmal ohne vorher darüber gesprochen zu haben. Das ist seit ich mal eine Ansage gemacht habe, etwas besser geworden, aber je nach Tagesform wirds auch mal wieder schlechter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2017 13:53
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

@Susi

Hallo,

es geht im Grunde um eine Ferienbetreuung, auch wenn sie an der Schule stattfindet.
Damit sind die Kosten kein Mehrbedarf, da Ferien nicht regelmäßig sind. In Frage käme Sonderbedarf, dafür sind die Kosten aber zu gering.

Auch wenn Dir die Umstände nicht gefallen bleibt doch die Frage, warum die Kosten nicht geteilt werden sollen.
Wenn es sich um Essengeld handelt, dann wäre es mit dem Unterhalt abgegolten.

VG Susi

Weil die Kosten für die OGS eigentlich keinen Mehr oder Sonderbedarf darstellen 🙂

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2017 14:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ob die Kosten nicht schon abgedeckt sind ist so einfach nicht zu beantworten. Die Betreuung in der OGS erfolgt nämlich während der Schulzeit nicht ganztägig, das ist nur in den Ferien so. Deshalb könnte es durchaus sein, dass die 2 Wochen extra kosten.
Es müsste aber aus dem Schulvertrag hervorgehen ob die Ferien mit abgedeckt sind (wobei ich davon ausgehe, dass dem nicht so ist, siehe <a href="http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/F%C3%BCr-Betreuung-in-den-Ferien-sollen-OGS-Eltern-extra-zahlen-article1777282.html>hier</a>" Wobei aus dem konkren Fall hervorgeht, dass die Ferien erst ab 2017 extra kosten).

Ansonsten geht es zwar um Ferienbetreuung, die so nicht geregelt ist, wenn ihr euch aber schon darauf geeinigt habt, dass die Kosten der OGS geteilt werden und es sich eigentlich um wenig Geld haldelt, dann halte ich ein Entgegenkommen bzw. zahlen durchaus für angemessen. Wichtig wäre aber zu wissen ob es tatsächlich um Kosten der OGS in den Ferien handelt oder nur um Essensgeld.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2017 15:03
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

@Susi

Weil die Kosten für die OGS eigentlich keinen Mehr oder Sonderbedarf darstellen 🙂

Das Stichwort an dieser Stelle ist "eigentlich". Das ist leider nicht so klar definiert wie man es sich wünschen würde und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

@Susi: die Betreuung während der Schulzeit ist genauso lang wie während der Ferienzeit. Natürlich hatten wir uns auf 50/50 geeinigt, zu dem Zeitpunkt war aber auch noch incht die Rede, dass zu den monatlichen Kosten auch noch Zusatzkosten dazu kommen könnten. Vom Geld her stimme ich da zu, es ist nicht viel und tut mir auch nicht weh, die frage ist halt nur, wenn ich jetzt erstmal zahle wer weiß was dann noch an Zusatzkosten kommt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2017 15:32




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

heißt das, dass die Ferienbetreuung eine Halbtagsbetreuung ist? Das würde zumindest die geringen Kosten erklären.
Wie gesagt, eigentlich müsste der Vertrag über die OGS klären wie Ferienbetreuung funktioniert und was sie kostet.

Typische Zusatzkosten wären Essensgeld (mit Unterhalt abgedeckt) oder aber auch Eintrittsgelder für spezielle Veranstaltungen, Bad, öffentliche Verkehrsmittel, Bastelmaterialien. Hier wäre schon die Frage inwieweit das nicht durch den Unterhalt abgedeckt ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2017 16:14
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo, also die OGS ist normalerweise bis 16 Uhr auf, in den Ferien bis 17 Uhr. Ich habe gerade mal nachgesehen, die 3 Wochen Schließzeiten in den Sommerferien stehen auch so im Vertrag. In den restlichen Sommerferien hat die OGS normal bis 16 Uhr auf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2017 16:25
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Die OGS Ferienbetreuung ist doch freiwillig.
Ein Kind, dass an Schultagen an der OGS teilnimmt muss nicht zwingend auch an der Ferienbetreuung teilnehmen. Zumal die zusätzliche OGS Betreuung auch nicht die gesamte Ferienzeiten und in allen Ferien angeboten wird.
Weiterhin entstehen, wenn auch nur geringfügig, zusätzliche Kosten für eine freiwillige Teilnahme.
D.h. Mutti bestellt die Musik, will sie aber nur halb bezahlen  :knockout:

Frag deine Ex mal, ob sie sich auch an den Kosten beteiligt, wenn du das Kind in deiner Ferienzeit in eine Betreuung gibst.
Nach dem Motto: Das Zeltlager kostet 300 €, bitte überweise mir 150 € Euro

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2017 17:32
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Das Problem ist ja, dass sie in der Zeit keinen Urlaub nehmen kann (ich ebenfalls nicht), wir haben ja die Ferienregelung schon anfangs des Jahres besprochen. Das ist auch ok für mich. Es geht eher darum, dass mal wieder im Vorfeld die Situation nicht kommuniziert wurde. Ich denke bei der Summe lohnt sich dann ein ständiges Hin- und her nicht, aber ich wered ihr nochmal Bescheid geben, dass so etwas im Vorfeld besprochen und geklärt werden muss und ich dann zukünftig wenn keine vorherige Absprache stattfindet nach dem Motto gehe, dass wer die Kapelle bestellt diese auch bezahlen muss.

Aber Danke für eure Einschätzungen, das hilft immer.  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2017 17:51
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich versuche es mal ganz emotionslos:

Ferien 50:50, dh jeder 3 Wochen in den Sofe - idealerweise, wenn nicht anders besprochen am Stück.

Solltest jmd nicht "seine" 3 Wochen vollständig Urlaub nehmen können, dann muss er/ sie für Betreuung sorgen - zB OGS. Die Kosten dafür sollte dann derjenige tragen, in dessen Ferienteil dies fällt. Ganz einfach.

Wenn nun in diesem Jahr offensichtlich das Kind je 2 Wochen SoFe mit jedem ET verbringt, und die KM die verbleibenden 2 Wochen OGS Ferienbetreuung gebucht hat, dann wäre sicherlich eine vorherige Absprache angemessen gewesen. Wg 25€ würde ich allerdings kein Fass aufmachen. Allerdings sicherstellen und kommunizieren , dass Du in den nä Ferien selbst etwaig notwendige Ferienbetreuung in Deinem Teil der Ferien organisierst und notfalls auch bezahlst.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2017 01:46
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Problem ist ja, dass sie in der Zeit keinen Urlaub nehmen kann (ich ebenfalls nicht),

Da ihr beide nicht die Möglichkeit habt das Kind zu betreuen, finde ich es auch völlig ok, wenn Ihr beide die Kosten für die externe Betreuung übernehmt.

Ich finde 25 Euro alles andere als zu viel verlangt.

Oder was hattest Du gedacht, was in der Zeit mit dem Kind ist?
Ja, schön ist es nicht, wenn man vor vollendete Tatsachen gestellt wird, aber logisch ist es, dass das Kind ja irgendwie anderweitig betreut werden muss. Sollte also nicht die ganz große Überraschung sein, dass das auch mit Kosten verbunden ist.
LG Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2017 21:50
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Zudem - wenn es offene Betreuungszeiten während der Ferien nun mal gibt (auch Du kannst sicherlich rechnen) dürfte klar sein, dass eine externe Betreuung her muss. Und wenn Du Dich als aufmerksamer KV empfindest dürfte es leicht sein, zusätzliche Kosten für diese externe Betreuung selber zu recherchieren. Dazu bedarf es keiner KM, die Dich an die Hand nimmt. Aber nach meiner Beobachtung erwartest Du genau das.

:knockout:

Gruss oldie

PS: Und das alles wegen bescheidener 25€. Ich fass' es nicht.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2017 00:10
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Zudem - wenn es offene Betreuungszeiten während der Ferien nun mal gibt (auch Du kannst sicherlich rechnen) dürfte klar sein, dass eine externe Betreuung her muss.

Äh, Moment - es ist zwar völlig klar, dass auch zwei Jahresurlaube meistens nicht mal bei idealer Verteilung ganz ausreichen, um die vollen Schulferien abzudecken, aber wenn wie hier ...

die Ferien haben wir halb/halb geteilt

... die Schulferien halbe-halbe aufgeteilt sind, und nicht ein Elternteil bei der Ferien- und Urlaubsplanung komplett gepennt hat, dann trifft das beide Elternteile ungefähr im gleichen Maße. Ich habe bislang aber noch nichts davon gelesen, dass Klaus für Betreuungsprobleme in seiner Hälfte der Schulferien bei seiner Ex wegen einer finanziellen Beteiligung ihrerseits angeklopft hätte. Vielleicht sollte er aber genau dies tun, damit die Lady merkt, dass so eine Forderung keine Einbahnstraße ist - auch wenn es absurderweise die verherrschende Meinung in diesem Lande zu sein scheint, ein Geldschein in der Hand eines Mannes sei etwas völlig anderes als exakt der gleiche Geldbetrag in der Hand einer Frau.

Die einfache Lösung des vorliegenden Problems lautet jedenfalls: Jeder kümmert sich um "seine" Hälfte der Schulferien, indem er seinen eigenen Urlaub soweit möglich in genau diese Zeit legt, und sich für den verbleibenden Rest selbst um eine Alternative kümmert. Wenn dieses "sich kümmern" aber bedeutet, dem anderen eine Rechnung über vollendete Tatsachen zu schicken - doch, dann habe ich ein gewisses Grundverständnis dafür, wenn jemand da auf die Barrikaden geht, auch wenn's effektiv nur ein paar Euro fuffzich sind.

Diesmal sind's fünfundzwanzig Euro - und wenn die Mutter mit der Nummer widerstandslos durchkommt, was fällt ihr dann für die nächsten Ferien ein?

Nebenbei bemerkt: Das Argument, fünfundzwanzig Euro seien so lächerlich wenig, dass sich kein Streit darüber lohne, hat durchaus seinen Charme - aber wer genau hatte auch gleich wieder den Streit um diese Kleinigkeit überhaupt erst entfacht, nämlich mit der Forderung nach einer Kostenbeteiligung in eben dieser Höhe?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2017 00:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Äh, Moment - es ist zwar völlig klar, dass auch zwei Jahresurlaube meistens nicht mal bei idealer Verteilung ganz ausreichen, ...

Weder bei ganz idealer noch sonstiger Verteilung. Von daher interpretiere ich Deine Ausführung als Bestätigung, dass sich die Eltern deshalb Gedanken darüber zu machen haben, wie die Betreuung außerhalb ihrer Möglichkeiten stattzufinden hat. Und mein Anspruch lautet hierbei: in (vorheriger) Absprache, beide haben Initiator zu sein. Ist ein ET nicht in der Lage, dies zu erkennen, hat er mit der Eigeninitiative das anderen ET's zu rechenen und dies zu dulden, solange ein angemessener Rahmen nicht überschritten wird. 25€ für eine Woche sind da sicherlich kein Aufhänger.

... die Schulferien halbe-halbe aufgeteilt sind, ...

Siehe Deine Ausführung zuvor: Danach geht das gar nicht. Von daher kann von Deine Mutmaßung

..., dass Klaus für Betreuungsprobleme in seiner Hälfte der Schulferien bei seiner Ex wegen einer finanziellen Beteiligung ihrerseits angeklopft hätte.

schlicht und ergreifend keine Rede sein, da es eine sogenannte Hälfte gar nicht gibt. Klaus seine Behauptung, das die Ferien 50/50 aufgeteilt sind, trifft bei offenen Zeiten nunmal nicht zu.

Und diese offenen Zeiten hat Klaus nach meiner Beobachtung einfach ignoriert und in den Verantwortungsbereich der OGS (und damit letztendlich der KM, da er selber nicht in der Lage ist zu sagen, was die OGS abdeckt) verschoben, den es so entsprechend der Rechnung von der KM wohlmöglich gar nicht gibt. Oder gibt es von ihm eine Gegendarstellung?
Jedenfalls habe ich von @KLaus79 noch nicht vernommen, dass es sich bei der strittigen Betreuungszeit um die Zeit handelt, in welcher die KM die Betreuung für sich in Anspruch genommen hat. Hierraus umgekehrt zu agrumentieren, das es nicht seine Betreuungszeit ist,  ist freilich bequem. Nur würde ich ein deutliches Statement von @Klaus79 diesbezüglich bevorzugen, statt einfach zu behaupten. Es gab bereits einige Nachfragen, nur keine Antwort.

Wenn man schon relativ frei und großzügig den Urlaub und die Ferien zu gestalten versucht (Kalendereintragung), dann sollte auch selbstverständlich die durch Urlaub nicht abgedeckte Zeit im Auge behalten werden. Scheint manchen zu schwierig zu sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2017 01:52
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

@oldie: ich verstehe an dieser Stelle ehrlich gesagt deine Aussagen nicht ganz. ich hatte hier nur nachgefragt, ob das Geld für die zusätzliche OGS Betreuung generell geteilt wird. Dass die 25€ an sich kein Problem darstellen, habe ich auch schon erwähnt. Es ging ja auch in erster Linie darum, dass die EX etwas bestellt ohne vorher mal Bescheid zu geben, oder zu informieren, so dass man mal gemeinsam Lösungen überlegen und besprechen kann.

Die Wochen um die es geht sind eigentlich die Standardwochen, also er ist hauptsächlich bei ihr, und einmal die Woche sowie jedes zweite Wochenende bei mir. Dass die OGS an einigen Wochen zu hat in den Ferien hatten wir nicht besprochen, mir hatte sie dazu vorher keine Info zukommen lassen, daher war ich auch etwas überrascht, als das ganze jetzt so kurzfristig kam

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2017 11:30




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