Hallo Leute,
ich hatte vor kurzem einen Unfall und werde ~4-5 Wochen Krankengeld beziehen. Mir fehlen Netto für einen Monat dann etwa 500€, genau weiß ich es noch nicht.
Jetzt ist es so. Ich zahle Kindesunterhalt 257€ und 750€ BU. Für Februar wird mein Einkommen dann etwa 1900€ sein. Damit ist mein Selbstbehalt unterschritten. Meine Frage:
Wenn das Jobcenter involviert ist. Wird der Unfall für diesen Monat voll berücksichtig oder ist die Berechnung einfach über die letzten zwölf Monate gemittelt. Muss man einmal festgelegte Summen einfach immer weiterzahlen und bei Änderungen klagen.
Ich werde eventuell noch eine Reha machen. Da werde ich mind. 3 Wochen länger krank sein und mein Einkommen entsprechend gemindert.
Mit der Mutter habe ich eine mündliche Vereinbarung. Es ist bisher kein Jobcenter oder Anwalt involviert gewesen. Das Kind ist jetzt 2,5 Jahre alt.
Zusatzfrage:
Ich habe noch eine andere Sachen die gemacht werden müßte. Dafür würden 3 Monate Klinik anstehen. Wie ist das mit laufenden Unterhaltsverpflichtungen bei vorhandenem Urteil/Titel? Für Kindesunterhalt werde ich immer aufkommen können. Für BU nicht.
Muss ich mir das vorher ansparen?
Danke für die Auskunft
Unterhalt zahlt man ja immer im voraus. Krankengeld gibt es nur rückwirkend außerdem steht die Krankheitsdauer auch nicht unbedingt fest. Zumindest offiziel.
Hallo,
wie die rechtliche Lage ist, kann ich nicht sagen. Bei KU wird davon ausgegangen, dass vorübergehende Ereignisse (bis zu 6 Monate) die Unterhaltsanspruch und damit Zahlungen nicht beeinflussen.
Da Du Dich aber freiwillig mit der KM geeinigt hast, könntest Du sie einfach fragen und ihr mitteilen, dass Du krankheitsbedingt nicht in der Lage bist 750 Euro BU zu zahlen, Du aber 450 Euro (oder auch 550 Euro) für Februar zahlen würdest. Einmalig sollte die KM damit sicher einverstanden sein. Den geplanten Krankenaufenthalt würde ich in die Zeit verschieben, wenn Euer Kind 3 Jahre alt ist, das scheint doch bald zu sein und dann dürfte auch der BU sowieso entfallen (oder gibt es Gründe, dass das nicht eintreten wird?)
VG Susi
Hallo Susi64,
Danke für die Antwort.
Mittlerweile habe ich ein Urteil für meinen Fall gefunden. Gegenüber der Mutter greift ein gemindeter Selbstbehalt.
Ich weiß nicht ob sie sich auf einen geminderten Betrag einläßt, mal fragen.
Es wäre schön wenn der BU mit drei wegfällt. Die Mutter möchte aber so lange nicht arbeiten bis der kleine aus der Schule raus ist... Die anderen Muttis geben ihr Tips wie das zu erreichen ist.
Wir werden sehen was der Richter entscheidet wenn er drei ist.
LG Bessergehtnicht
Hi bgn,
Mittlerweile habe ich ein Urteil für meinen Fall gefunden.
Nein, dieses Urteil gilt nicht für Deinen Fall, es gilt einzig und allein für den damals dort verhandelten.
Deiner ist schon deshalb anders, weil Du nur für einige Wochen Krankengeld beziehen wirst. Ein so kurzer, vorübergehender Zeitraum hat keinen Einfluss auf die Höhe des Unterhalts.
Im Übrigen: hast Du diese Entscheidung gelesen und verstanden? Weisst Du, was ein geminderter Selbstbehalt bedeutet? Das ist für Dich eher schlecht.
Gruss von der Insel
Die Mutter möchte aber so lange nicht arbeiten bis der kleine aus der Schule raus ist... Die anderen Muttis geben ihr Tips wie das zu erreichen ist.
:puzz: Dies wäre im längsten Fall dann irgendwann mit 21 Lebensjahren ... dürfte schwer zu argumentieren sein :wink:!
Da muss die Mutti aber mehr nachlegen, wie "ich will nicht" und wenn es nur mit Teilzeit losgeht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Im Übrigen: hast Du diese Entscheidung gelesen und verstanden? Weisst Du, was ein geminderter Selbstbehalt bedeutet? Das ist für Dich eher schlecht.
Ja ich habe verstanden das es für mich schlecht ist, wie sollte es auch anders sein. Ich werde die Krankheit wohl vom ersparten bezahlen und die anschließende Reha von 3 Wochen nicht machen, die bedeutet ja wieder Verdienstausfall. Da fragt man sich allerdings wieso man überhaupt Vollzeit arbeiten geht. Es sollte ja wenigste etwas mehr als bei Teilzeit rumkommen.
Moin.
Da ihr bisher eine private Einigung habt, kannst du im Prinzip die Zahlung einfach senken, jedoch läufst du dann natürlich Gefahr, dass deine Ex gerichtlichen Titel gegen dich durchsetzt.
Um das zu vermeiden und den Schock für sie nicht so groß zu machen, würde ich ihr vielleicht vorschlagen, den Minderbetrag auf ein Jahr umzulegen, ihn also pro Monat um ein 1/12 des fehlbetrages zu senken.
Ob du das dann nach einem Jahr dann wieder erhöhst oder nicht, lasse ich jetzt mal so offen im Raum stehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
bist du angestellt oder selbständig?
Evtl. zahlt dein Arbeitgeber ja einen Teil des Ausfalls - müsste im Arbeitsvertrag stehen. Vergisst man gern, wenn es bisher nicht notwendig war.
Wichtig wäre in meinen Augen, dass du das Gespräch mit der KM suchst. Evtl. lässt sie sich ja auf einen Kompromiss ein, dass du weniger zahlst und später nachzahlst...
Sophie