Lebenmittelpunkt be...
 
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Lebenmittelpunkt bei Mutter trotz 50/50-Betreuung?

 
(@theobald)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.

Ich hoffe, "mein" Fall wurde hier nicht schon x-mal behandelt.

Meine Lebensgefährtin hat sich vor kurzem von mir getrennt, wir haben einen 3-jährigen Sohn, ich bin vor kurzem ausgezogen, wir haben gemeinsames Sorgerecht und teilen uns die Betreuung 50/50.

Nun will meine Verflossene gerne angegeben haben, dass der "Lebensmittelpunkt" unseres Sohnes bei ihr liegt, will ALG II und Wohngeld beantragen. Wir leben beide noch mit einem großen Teil von der finanziellen Unterstützung durch unsere Väter, ich verdiene so zwischen 300 und 600 Euro im Monat dazu (je nach Auftragslage, Tendenz steigend). Die Mutter unseres Sohnes verdient im Moment so um die 200 Euro dazu, kann auch mal Richtung 400 gehen.

Jetzt habe ich gerade bei pro familia erfahren, dass es von offizieller Seite sowas, wie gemeinsame Betreuung garnicht gibt, wir unseren Sohn also nur bei ihr oder mir melden können.

Erste Frage: Ist das wirklich wahr?

Mir stellt sich jetzt natürlich die Frage, was für Nachteile ich daraus ziehen würde/könnte. Mein Vertrauen in sie ist absolut im Arsch und ich gehe nicht davon aus, dass sie irgendwelchen mündlichen Zusagen später nicht doch irgendwann mal einfach für nichtig erklärt.

Die Frau von pro familia hat mir gesagt, dass sie im Falle, dass sie als alleinerziehend gelten würde 124,- Euro als Zuschuß für Alleinerzeihende bekäme, sowie 207,- Euro Sozialgeld, sowie einen höheren Anspruch auf Wohngeld. Es ginge jetzt darum, ob das zuständige Amt (weiß garnicht, welches) die 53 Euro (Sozialgeld abzüglich Kindergeld) von mir einfordern würde oder nicht bzw. für den Fall, dass sie für ihren Unterhalt selbst aufkommen kann ginge es um 122 Euro, die das Jugendamt als meinen Unterhaltsanteil vorschießen würde.

Ist das so alles korrekt?

Und dann geht es natürlich darum, dass ich befürchte bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung, z.B. falls ihr in zwei Jahren plötzlich einfällt, dass sie mit unserem Sohn lieber sonstwohin umziehen möchte schlechter da zu stehen, wenn offiziell angegeben ist, dass unser Sohn bei ihr gelebt hat.

Habt ihr da vielleicht einen klararen Einblick und könnt mir Empfehlungen aussprechen?

Liebe Grüße,
...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2006 15:23
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

nach meiner einschätzung ist es so: stimmst du zu dass der lebensmittelpunkt des kindes jetzt bei der KM liegt, wird es immer so bleiben.

für mich ist die vorgehensweise der KM eine art, leistungen zu beziehen, vortäuschen; gleich zu stellen mit einem genialen schachzug.

denke immer daran dass du diesen fehler, zustimmung, nicht wieder rückgängig machen kannst.

des weiteren stimmst du einem leistungsmissbrauch zu.

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 18:00
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

also was ich soo weiß und denke....(ich/wir praktizieren auch das 50/50 Model und hatten uns erst vor 2-3 Tagen auf dem Jugendamt geeinigt,da ich meine Exfrau per Eil-Antrag verklagen wollte)Wir haben 2 kinder.

ja er kann nur an einer stelle gemeldet werden.Als zweitwohnsitz(Nebenwohnsitz)dann bei dir          So .....wie das mit Sozialgeld und Zuschüssen ist weiß ich nicht, aber es ergeben sich andere Vorteile bzw. Nachteile aus dieser Meldung des Kindes die Ihr,meiner Meinung nach,dringend regeln (schriftlich)solltet.Die dann wären,...

bei wem das Kind gemeldet ist bekommt auch das Kindergeld. (Lebensmittelpunkt der Kinder)
Alle Briefzustellungen von Schule/Artzt oder was auch immer geht an die gemeldete Adresse.

Wenn du angst haben solltest bezüglich eigenwilliger Ummeldung des Kindes kann man auch das vertraglich regeln das Ihr das Kind nur gemeinsam bzw.mit einverstädnis des anderen Partner ummeldet.
Also zur Zeit kann jeder von euch beiden das Kind willkürlich dort anmelden wo es ihm paßt...rein rechtlich eben da ihr beide sorgerecht habt

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 18:04
(@theobald)
Schon was gesagt Registriert

Hi.

nach meiner einschätzung ist es so: stimmst du zu dass der lebensmittelpunkt des kindes jetzt bei der KM liegt, wird es immer so bleiben.

Warum?

des weiteren stimmst du einem leistungsmissbrauch zu.

Ich weiß eben nicht, wie das läuft. Wenn das Amt nur zwei Optionen kennt: a) Kind lebt bei Vater, b) Kind lebt bei Mutter, dann muss man ja was angeben und letztlich wäre beides falsch bzw. besser beides richtig. Das ist eben auch meine Frage, ob es sowas wie gemeinsame Betreuung von Seiten des Jugendamtes oder wo auch immer die Mutter den Antrag stellen möchte tatsächlich garnicht gibt.

Wenn dem so ist, stehe ich dann wohl vor der Wahl, dem Amt gegenüber einfach die Auskunft zu verweigern, oder wie? Frage mich dann weiter, wo unser Sohn beim Einwohnermeldeamt wie gemeldet sein muss.

Ist halt die alte Kiste, dass ich auf der einen Seite den Konflikt nicht unnötig nähren möchte und auch ihr nicht unnötige Steine für ihr Auskommen in den Weg legen möchte. Auf der anderen Seite bin ich aber auch nicht bereit, weiter Kompromisse einzugehen und Opfer zu bringen, um dann hinterher wieder abserviert zu werden. Ich hab mein ganzes altes Leben für diese Familie aufgegeben und sitze jetzt da als tageweiser Papa in einem WG-Zimmer in einer Stadt, die ich mir nun wirklich nicht alleine ausgesucht hätte.

Scheiße das alles!

Aber ist auch ein andere Schuh die Emotionen. Mir geht es jetzt hier vor allem darum, nach guten Lösungen zu suchen. Und dabei eben die Mutter meines Sohnes nicht einfach draußen zu lassen - auch wenn ich keine Verantwortung mehr für ihren Lebensunterhalt übernehme.

aber es ergeben sich andere Vorteile bzw. Nachteile aus dieser Meldung des Kindes die Ihr,meiner Meinung nach,dringend regeln (schriftlich)solltet.

Wie regelt man denn sowas schriftlich? Einfach ein Papier, das beide unterschreiben oder bruachts dazu noch mehr?

Wenn du angst haben solltest bezüglich eigenwilliger Ummeldung des Kindes kann man auch das vertraglich regeln das Ihr das Kind nur gemeinsam bzw.mit einverstädnis des anderen Partner ummeldet.
Also zur Zeit kann jeder von euch beiden das Kind willkürlich dort anmelden wo es ihm paßt...rein rechtlich eben da ihr beide sorgerecht habt

Die Frau von pro familia hat mir eben gesagt, dass es andersrum nicht rechtens sei, das Kind einfach umzumelden (bzw. wegzuziehen - vielleicht ist das ja nochmal ein Unterschied), wenn nicht beide Eltern ihre Einverständnis geben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2006 18:38
(@theobald)
Schon was gesagt Registriert

[wie löscht man denn einen Beitrag?]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2006 18:46
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo, theobald,

das Melderecht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allgemein kann man aber sagen, das man verpflichtet ist sich dort zu melden, wo man sich überwiegend aufhält. An dieser Tatsache orientieren sich auch die Sachbearbeiter, das gilt natürlich auch für Kinder - sie sollten da gemeldet sein, wo sie sich überwiegend aufhalten. Manche Einwohnermeldeämter verlangen das Einverständnis beider Sorgeberechtigten, manche eben nicht.

Deine Profamilia-Beraterin hat insofern Recht, dass der Gesetzgeber keine hälftige Betreuung zu diversen Belangen vorsieht .

Wenn sich euer Kind auch nur eine Minute mehr in deiner Obhut befindet, wie bei der Mutter, wäre es einfach falsch, den Hauptwohnsitz bei der Mutter zu melden.
Ist der erstmal bei ihr gemeldet, hat sie die Hand auf dem Kindergeld (obwohl es euch beiden zu gleichen Teilen zusteht - aber eine aufgeteilte Bezahlung ist eben nicht vorgesehen), kann jederzeit Kindesunterhalt einklagen, Vorschuß beantragen, welchen sich das JA bei dir holt, oder eben 1200 km weit weg ziehen, und es interessiert keinen, wenn du dagegen bist.

Wenn ihr wirklich eine exaktes Wechselmodell zu gleichen Teilen anstrebt, bleibt noch:1/2 Jahr Hauptwohnsitz bei dir, dann 1/2 Jahr bei Ihr (wobei wichtig ist, daß jeder von Euch ausreichend Unterschriebene Einverständniserklärungen für das nächste Ummelden hat, von wegen des Vertrauens).

Wenn dir das mit dem Wohnsitz nicht so wichtig ist, dann überlass den Hauptwohnsitz eben ihr,
aber bloß nicht, ohne dass ihr einen exakte Einigung bzgl. der Betreuung eures Kindes getroffen habt.
Wichtig ist dabei auch, dass ihr euch wechselseitig den Unterhalt nicht schuldet, da ihr den Jungen(?) zu gleichen Teilen betreut.
Diese Formulierunng ist wichtig, denn ein einfaches: "Wir verzichten auf Kindesunterhalt"  ist unwirksam, da niemand auf den KU des Kindes in dessen Namen verzichten darf.

Übrigens kann immer der Elternteil wo der Hauptwohnsitz sich nicht befindet den Nebenwohnsitz bei sich anmelden schliesslich hält sich das Kind dort auch sehr  oft auf - soweit ich weiß wirkt das auch positiv auf Wohngeld und Angemessenheit der Whg. bei Hartz 2 oder 4 oder sowas - da kenne ich mich nicht so gut aus.

Wenn du in deinem Profil eine E-Mail-Adresse hast, schicke ich dir mal eine Muster-Elternvereinbarung zum Wechselmodell.

alles Gute

haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 21:07
(@theobald)
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Hallo.

Ist der (Hauptwohnsitz) erstmal bei ihr gemeldet, hat sie die Hand auf dem Kindergeld (obwohl es euch beiden zu gleichen Teilen zusteht - aber eine aufgeteilte Bezahlung ist eben nicht vorgesehen), kann jederzeit Kindesunterhalt einklagen, Vorschuß beantragen, welchen sich das JA bei dir holt, oder eben 1200 km weit weg ziehen, und es interessiert keinen, wenn du dagegen bist.

[...]

Wenn dir das mit dem Wohnsitz nicht so wichtig ist, dann überlass den Hauptwohnsitz eben ihr,
aber bloß nicht, ohne dass ihr einen exakte Einigung bzgl. der Betreuung eures Kindes getroffen habt.
Wichtig ist dabei auch, dass ihr euch wechselseitig den Unterhalt nicht schuldet, da ihr den Jungen(?) zu gleichen Teilen betreut.
Diese Formulierunng ist wichtig, denn ein einfaches: "Wir verzichten auf Kindesunterhalt"  ist unwirksam, da niemand auf den KU des Kindes in dessen Namen verzichten darf.

Der (offizielle) Wohnsitz ist mir eigentlich ziemlich Wurscht. Wichtig ist mir eben, dass sie keine Unterhaltsansprüche an mich stellt, sie nicht einfach mit ihm (ja, es is ein Junge) abhaut ohne vorher mit mir einen Streit darüber anzuzetteln und dass ich im Falle einer juristischen Auseinandersetzung keine schlechteren Karten habe, weiler eben bei ihr gemeldet war, obwohl wir uns die Betreuung zu gleichen Teilen geteilt haben.

Hilft dafür eine solche Elternvereinbarung denn auch wirklich? Also für diese drei Punkte: Unterhalt, Wegzug und Anerkennung der gemeinsamen Betreuung vor Gericht? Oder zählen da dann doch mehr die "harten" Fakten, wie Meldepapiere?

Was bringt es mir, von den drei Punkten abgesehen, für Vor- und Nachteile, wenn er bei mir/ihr gemeldet wäre (z.B. halbjährlich)? Ich hab nicht vor ALG II oder sonstige Sozialleistungen zu beantragen (und sehe da mittelfristig auch keine Änderung) und im Kindergeld sehe ich eigentlich kein Problem. Ist das für die Steuer relevant?

Wenn du in deinem Profil eine E-Mail-Adresse hast, schicke ich dir mal eine Muster-Elternvereinbarung zum Wechselmodell.

Danke. Ich werd mal eine Mail-Adresse einrichten und hier veröffentlichen, denn so ganz will ich meine Anonymität hier nicht aufgeben. Schaffs nur grad nicht mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2006 16:23
(@theobald)
Schon was gesagt Registriert

So, hier mal eine Mailbox:

*gelöscht*

Wäre schön, wenn du mir die Erklärung zumailen würdest.

Vielen Dank.


Anm. Admin: Board-Regeln beachten (Nr. 2). Macht das ggf. via PN.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2006 14:56
(@theobald)
Schon was gesagt Registriert

Board-Regeln beachten (Nr. 2). Macht das ggf. via PN.

Die E-Mail-Adresse hab ich nur schnell unter falschen Angaben für diesen Zweck eingerichtet. Ich hätte sowohl den Mail-Account als auch den "Link" hier nach dem Zustandekommen des Kontakes wieder gelöscht.

Die PM-Funktion hatte ich natürlich zuerst gesucht, kann sie abe nicht finden. Ebenso wie die Option, einen Betrag (oben) wieder zu löschen. (Den Log Out Button habt ihr ja auch gut versteckt.)

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, wie ich eine PM absende?

[edit]
Ah, Kommando zurück! Über die Mitgliederliste gehts wohl mit den PM.
[/edit]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2006 16:37
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, theobald

du hast ne mail  😉

gruß
haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2006 00:38




(@theobald)
Schon was gesagt Registriert

Danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2006 12:56