Lebenspartner zieht...
 
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Lebenspartner zieht ein. Auswirkungen auf EU??

 
(@skater)
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Bei meiner Exe zieht der neue Lebenspartner mit in die Wohnung.
Hier nun meine Frage: Wirkt es sich sofort auf den EU aus?

Ich weiß, eine eheähnliche Gemeinschaft ( Verwirkung § 1579 ) muss erst mindestens 2 Jahre bestehen, ehe sie eventuell ihren Unterhalt verwirken kann.

Ich habe aber hier gelesen, dass wegen einer Haushaltsführung ( Kochen, Waschen etc.)ein pauschaler Betrag von 350 € angesetzt werden kann, um welcher dann der EU zu kürzen ist.
Wer kann mir dafür eine qualifizierte Auskunft geben.

Muss ich erst in eine Abänderungsklage gehen, falls sie nicht freiwillig zustimmt oder kann ich einfach selbst diese Kürzung vornehemen?

Hab nächste Woche auch einen Anwaltstermin, hätte aber gern vorher ne Info.

Vielen Dank
Skater

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2006 16:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zu deinem Thema zwei Urteile: >hier< und >hier<.

Muss ich erst in eine Abänderungsklage gehen, falls sie nicht freiwillig zustimmt oder kann ich einfach selbst diese Kürzung vornehemen?

Können kannst du vieles... Wenn ein Titel besteht wird deine Ex sicherlich (und auch rechtens) eine Vollstreckung anleiern. Gegen einen Titel kannst du dich nur mit einer Änderungsklage wehren. Gibt es keinen Titel, Zahlugn einstellen und auf Klage durch Ex warten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2006 16:23
(@skater)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Deep!!

Hatte bei meiner Scheidung einen Vergleich über den EU mit der EX geschlossen.
Das müsste, meiner Meinung nach, aber keine Titulierung sein, oder???

Skater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2006 21:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin skater,

doch, ein Vergleich ist auch ein Titel.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2006 09:50