Hallo,
das OLG Koblenz sagt:
entweder 5 %, max aber 150 € oder pro gefahrener Kilometer (einfach) 10 €. Wie die zweite Regelung ist, wenn das eine große Entfernung zur Arbeit ist kann ich nicht sagen.
Sophie
Hallo Sophie,
Danke für Deine Antwort.
Ich denke in Deiner Antwort hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen.
10€ pro Kilometer wäre natürlich nicht schlecht 😉
Kann ich Hin- und Rückfahrt in Abzug bringen?
Oder nur eine einfache Fahrt zur Arbeitsstelle?
Gruß
masku
Hallo masku,
hier mal der vollständige Text von OLG Koblenz: "10.2.2. Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs können in der Regel 10 € pro Entfernungskilometer im Monat angesetzt werden. Hierin sind alle mit dem Kfz verbundenen Kosten enthalten (einschließlich Finanzierungskosten). Bei längerer Fahrtstrecke kommt eine Kürzung der Pauschale in Betracht."
In deinem Fall, d.h. bei 21 Entfernungskilometern, somit 210 Euro im Monat. Also etwas weniger als bei den Süddeutschen Leitlinien (da wären's 231 Euro gewesen), aber ich denke, das macht in diesem Fall keinen echten Unterschied. Die Koblenzer lassen sich zwar nicht darüber aus, was eine "längere Fahrtstrecke" ist, aber ich hoffe mal, die Grenze liegt da ebenfalls bei ca. 30 Kilometern, und trifft dich somit nicht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. für die Koblenzer Leitlinien guckst du bitte hier: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2007.html
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich grübele nun schon 2 Tage, wie oder was ich dem Amt in meinem Fall schreiben kann.
Klar ist, dass ich der Auskunftspflicht unterliege, was ich ja auch tun werde.
Nur diesen "Ermittlungsbogen" werde ich nicht ausfüllen und/oder sogar unterschreiben.
Es ist zwar meine Pflicht Auskunft über mein Einkommen zu geben,
jedoch ist es nicht meine Pflicht irgendwelche Bögen ausfzfüllen.
Hat jemand Formulierungshinweise für mich?
Oder gibt es Mustertexte, die auf meinen Bedarf anpassen kann?
Ich möchte (noch) freundlich, aber bestimmt auftreten und die Mitarbeiterin
soll merken, dass ich mich nicht deren Willkür aussetze!
Kann mir jemand bei der Formulierung Hilfeleistung geben?
Wäre supi!
Vielen Dank.
masku
Servus masku!
Den Bogen musst Du tatsächlich nicht ausfüllen...Du kannst einach Deine Zahlen (so wie hier bereits gemacht) angeben, am Besten entsprechend belegen und fertig.
Das Ganze evtl. mit einem Zweizeiler eingeleitet á la: wie erwünscht nachstehend die Angaben zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens.
Zum Schluss kannst DU das Schreiben noch mit diesem (fetten) Hinweis von Malachit garnieren:
Lange Rede, kurzer Sinn: Meiner Meinung nach ist es glasklar Zeile 2, und somit 291 Euro, zahlbar ab März an die angegebene Stelle des Jugendamtes. Die geforderte Zahlung nach Zeile 3 weist du höflich, aber bestimmt zurück. Und was die Nachzahlung für den Februar betrifft, informierst du die Burschen darüber, dass Madame für Februar insgesamt bereits 200 Euro für die Versorgung des Kindes bekommen hat, und die vom JA geforderte Nachzahlung somit auf 91 Euro zusammenschnurrt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!