guckt mal hier. http://www.vaeternotruf.de/kindesunterhalt-staat.htm
ich fürchte daran hat sich bisheute nichts geändert.
Lohnt sich Karriere? Übliche Gehaltserhöhungen kommen "zur Hälfte" der EX zugute (erhöhen den KU und EU). Beim Karrieresprung wird das höhere Einkommen bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt. Doch ab wann ist eine Karrieresprung ein Karrieresprung im unterhaltsrelevantem Sinne? Sowie ich die Gesetzeslage und die Richter kenne, gibt es kein % Angabe sodner wird im Einzelfall entschieden, sodaß man immer schön die Ex an dem höherem Einkommen beteiligen kann.
Wie viele Fundstellen auf anderen Seiten willst du zwecks Entfachung einer Grundsatzdiskussion noch einstellen?
Um jedoch deine Frage nicht unbeantwortet zu lassen: Ja.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!