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Lohnt sich eine neu Berechnung des Unterhaltes?

 
(@locke76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal,

ich bin Vater von 3 Kinder wovon mein 1. Kind aus einer früheren Beziehung ist und bei der Mutter lebt und ich Unterhalt zahle. Mtl. zahle ich seit Dez. 11 272€ lt. Düsseldorfer Tabelle, nun wissen wir seit gestern, dass unser Sohn jetzt 2 J. frühkindlichen Autismus hat und es sich ersteinmal für meine Frau erledigt hat arbeiten zu gehen, da wir auch von allen 12 in Frage kommenden Kitas absagen erhalten haben.

Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen, lohnt es sich den Unterhalt neu berechnen zu lassen, da jetzt ab August ein komplettes Gehalt wegfällt und wir ehrlich gesagt keinen Schimmer haben, wie wir das finanziell stemmen sollen.

Viele Grüße
Locke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2012 17:19
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !
Davon ausgegangen das der KU korrekt berechnet wurde und sich dein Einkommen nicht geändert hast ist die Klage komplett sinnlos.
Allein die Tatsache das deine jetztige Frau wegen einem gemeinsamen Kind nicht mehr arbeiten kann hat keinerlei Einfluss auf die Berechnung des KU.
Das würde bestenfalls dann relevant werden wenn du an deine Ex noch BU zahlst - und selbst dann ist derzeit völlig offen ob und wie sich eine Unterhaltspflicht gegenüber einer Zweitfrau auf Unterhaltspflichten gegenüber einer Erstfrau auswirkt.

Um die harte juristische Realität auf den Punkt zu bringen: Wie ihr das stemmt ist euer Problem.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 17:34
(@locke76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo habakuk,

ersteinmal danke für die schnelle Antwort.

Für die Kindsmutter bin ich nicht Unterhaltspflichtig aber ist es nicht so, dass die Kinder alle egal ob im Haushalt lebend oder nicht gleichgestellt sind? Dies wäre ja nicht mehr gegeben, da unsere 2 Kinder die im Haushalt leben, somit benachteiligt wären und bin ich nicht für meine Frau Unterhaltspflichtig?

Für meine Tochter besteht eine Beistandschaft mit der ich leider überhaupt nicht zurecht komme, ich zahle regelmäßig und pünktlich aber sie scheint eher ein persönliches Problem mit mir zu haben, daher bin ich mir nicht einmal sicher ob das alles so richtig ist. Wenn überhaupt muss ich doch den Titel anfechten, oder?

Habe mich mit diesem Thema bisher nie befasst, weil es nicht nötig war und bin daher vollkommen unwissend.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2012 17:42
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo locke76,

in Deiner Konstellation könnte evt. eine Mangelfallberechnung
den Unterhalt des ersten Kindes reduzieren. Wenn ich das richtig
sehe, bist Du vier Personen unterhaltspflichtig (3 Kindern + Deiner Frau).

Deine Kinder sind alle gleichgestellt, Deine Frau ist nachrangig.

Wie hoch ist denn Dein bereinigtes Nettoeinkommen?

Stell mal Zahlen ein, dann kann gerechnet werden.

Du hast doch bereits die Berechnung der Beistandschaft. Lass uns mal drüber
schaun.

LG,
Mux

P.S.: Ja, den Titel musst Du anfechten, sofern er nicht freiwillig abgeändert wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 17:54
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

... das meinte ich mit 'korrekt Berechnet', denn in diesem Fall sind die Kinder die bei dir Leben bereits korrekt berücksichtigt.

Ich würde auch ganz ehrlich die Variante einen bestehenden Unterhaltstitel über den Mindestunterhalt ändern zu wollen, ohne das sich die Einkommenssituation geänder hat, als extrem aussichtslos sehen - da schon alleine für das Ansinnen der Änderung keine Grundlage besteht - und hier spielt nur sein eigenes Einkommen eine Rolle und nicht das weggefallene der neuen Ehefrau.

Die Urteile sind da sehr eindeutig: Selbst wenn der KV diesen Titel freiwillig erstellt hat, und bei der Erstellung nichts von Sachen wie "Mangelfall" gehört hat wird ihm dies als seine eigene Schuld ausgelegt - denn er hätte sich ja besser informieren können.
So zumindest die Ansicht eines Familiengerichtes gegenüber einem KV der einen Titel aufgerund einer falschen JA-Berechnung unterzeichnet hat: Das JA hat einen Unterhaltsbetrag bestimmt, wobei es die Betragserhöhung der DDT berücksichtigt hat, allerdings 'übersehen' hat das die Beträge von einer Unterhaltspflicht gegenüber 2 Personen (zuvor 3) ausgehen und der KV somit hätte eine Stufe niedriger eingestuft werden müssen. Das Gericht vertrat der Meinung das der Unterhaltspflichtige sich da selber über die Rechtslage informieren muss und eine Fehlinformation kein Grund für die Abänderung eines Unterhaltstitels ist.

Klar - Abänderung nach oben geht natürlich immer.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 18:50
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo Locke76,

mein Sohn ist ebenfalls Autist, von daher kann ich Dir hierzu einiges sagen.

Ab dem 3. Lebensjahr habt ihr Anspruch auf einen KiTa-Platz. Hier gibt es sogar reine Integrations-KiTas. Schau Dich mal um.

Zuständig ist hier das Jugendamt (frühkindliche Förderung).
Wenn es bei Euch keine Integrations-KiTas gibt oder aber KiTas mit Integrationsplätzen, kann über das Jugendamt über die sogenannte Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) ein Integrationshelfer in der KiTa installiert werden, oder aber von Euch über das "Persönliche Budget" abgerechnet werden. Das JA ist bei einem Antrag gem. dieses Paragraphen innerhalb von 14 Tagen die Zuständigkeit zu prüfen und zu bearbeiten oder an eine andere Stelle weiter zu leiten. Ein Hin- und Herschubsen der Zuständigkeiten gibt es hier nicht; es ist klar geregelt.

Viele JA's stellen sich da quer (ich kämpfe auch gerade mal wieder) und behaupten, sie seien gar nicht für den § 35a zuständig. Lass Dich da nicht ins Boxhorn jagen. Nachteil ist, dass das der einzige Paragraph ist, der nicht ins Sozial-, sondern ins Verwaltungsrecht fällt und somit bei Unstimmigkeiten teuer ist : :exclam:.

Des Weiteren besteht, gerade bei frühkindlichem Autismus, Bedarf aus der Pflegekasse, d.h. Pflegestufe I oder II schätze ich mal. Das wären zur Entlastung für Euch bei Pflegestufe I =  230,- Euro, die nirgendwo (auch Hartz IV nicht) angerechnet werden dürfen. Wende Dich an Deine Krankenkasse.

Danach Schwerbehindertenausweis usw.

Wenn Du Hilfe brauchst, sag bescheid.

LG
Phili

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2012 20:58
(@locke76)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin begeistert, soviel Infos  🙂

@habakuk: das ist ja der Knackpunkt, meine in meinem Haushalt lebenden Kinder sind "NICHT" berücksichtigt, da die nette Dame der Beistandschaft grundsätzlich alles ignoriert, was von mir kommt. Ein bsp. ich wollte einen Termin und musste 1 Jahr warten und wirklich von ganz Oben mit Androhnung der Presse durchtreten, mit endlos vielem Schriftwechsel damit überhaupt etwas passiert ist. Leider kann man die Beistandschaft ja nicht ablehnen.

@ux: muss dier Unterlagen mal raussuchen, werde auf jedenfall darauf zurückkommen.

@Phili: wir haben alle Kitas genommen Regel, Integrations, Heilpädagogisch und sogar einen Waldorf aber alles absagen, jetzt haben wir uns an den OB gewand mal schaun ob es etwas bringt.
Meine Frau ertrinkt gerade in Anträgen und wird bestimmt die ein oder andere Frage haben. Vielen Dank schon mal.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2012 01:51
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Gibt es einen Titel, oder nicht?
Wenn ja, dann hast DU den doch unterschrieben, und nicht die Beistandschaft. Dein Gutes Recht wäre es gewesen zu sagen "Der ist zu hoch" und einen niedrigeren zu erstellen.
Wie gesagt, die Chance den Titel nach unten zu korrigieren scheint mir bei NULL zu liegen. Die Begründung "Die Beistandschaft hat das falsch ausgerechnet" führt lediglich zu der Antwort "Wer hat Sie denn dran gehindert sich selber richtig zu informieren - jetzt ist da nix mehr zu ändern".

Ja, UnterhaltsRECHT hat so überhaupt nix mit Gerechtigkeit zu tun,

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2012 10:58
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Waren die 2 Kinder zu diesem Zeitpunkt schon aktuell, falls nicht müßte doch eine Abänderung möglich sein?

Ansonsten stimme ich habakuk zu mein LG hat auch eine sogenanntes " freiwilliges Schuldanerkentniss " unterschrieben und versucht dieses im Moment abzuändern.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2012 11:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Locke,

Wenn überhaupt muss ich doch den Titel anfechten, oder?

272 EUR hören sich nach Mindestunterhalt an ...

Wie sind denn die Einkommensverhältnisse aktuell (und in Zukunft) ?
Habt Ihr Euch schon mal zu aufstockendem Hartz-IV Gedanken gemacht ? Dieser Weg ist evtl. erfolgsversprechender ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2012 11:43




(@hdanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Allerseits,

ich bin alleinerziehender Vater eines autistisch schwerbehinderten Sohnes (17). Die Mutter hatte ihn bei der Trennung als Verhaltensmonster hinstellen lassen, der allen weiblichen Wesen an den Busen und an den Schritt geht, zu Hause nicht mehr tragbar ist, und in ein Heim muss. Sie hat ihn regelrecht verstoßen. Trotzdem hat sie das ABR per EA für die gesunde Tochter (11) bekommen. Ich darf neben der Betreuung und Förderung meines Sohnes noch 30 Stunden / Woche Teilzeit arbeiten und an meine DEF 800 Euro TU im Monat zahlen. Meine Meinung über unsere Familienrechtsprechung ist am absoluten Nullpunkt.

Nun aber zum Autismus, da kann ich doch auf einige Jahre Erfahrung zurückgreifen:

1) Pflegestufe formlos bei der Pflegeversicherung beantragen. Es kommt der MdK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) vorbei, der die Pflegestufe festsetzt
2) Verhinderungungspflege und zusätzliche (u.U. erhöhte) zusätzliche Betreuuungsleistungen beantragen
3) Einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
4) Eingliederungshilfe beim Sozialamt beantragen (manche Ämter zahlen aber ums Verrecken nicht!)

5) Dann mach' Dich über Therapieformen schlau: ABA/VB (Applied Behaviour Analysis / Verbal Behaviour) hat mit Abstand die beste Evidenzlage, leider ist diese Therapieform
   in Deutschland wenig bekannt. Dann suche im Internet nach, was es sonst noch gibt, z.B. Biomedizin. Mein Sohn profitiert stark von CF/GF Ernährung. CF: Casein-free, GF: Gluten free.

Ein Arzt, der sich auf die Behandlung von Autisten spezialisiert hat, ist Dr. med. Faraji in Wetzlar. Er ist selbst Vater eines autistisch schwerbehinderten Sohnes.

Es gibt viel zu tun. Je eher Du anfängst, umso besser.

Viele Grüße
hdanne

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 01:48