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Mal etwas zum schmunzeln

 
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hi Leute,

habe heute mal wieder eine Diskussion mit meiner Ex gehabt. Geht mal wieder um den Unterhalt für die Kinder, den ich auch pünktlich bezahle.

Meine Frau wollte von mir wissen, wieso ich eigentlich die Hälfte des Kindergeldes einbehalte, es wäre ja eine Frechtheit das es soetwas überhaupt gibt. Die Kinder leben schließlich bei ihr und nicht bei mir.

Mir ist fast der Hörer aus der Hand gefallen.

Wollte ihr einen Vorschlag machen, daß ich ihr die Stufe 10 der DDT zahle und sie im Gegenzug auf nach ehelichen Unterhalt verzichtet. Ich zahle aktuell stufe 1, bin selbständig und könnte in ein Angestelltverhältnis wechseln, welches mich dann in die 10 der DDT bringt.

Da meinte sie, ich müsse noch etwas drauflegen, da sie ja dann durch die höheren Einnahmen weniger Unterstützung vom Staat bekommt und somit wieder weniger in der Tasche hat.

Da überleg ich mir schon, ob ich nicht doch lieber selbständig bleibe, mir ein paar Tips und Tricks hole und mtl. nur 1000 EUR verdiene.

lg Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 00:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

Meine Frau wollte von mir wissen, wieso ich eigentlich die Hälfte des Kindergeldes einbehalte, es wäre ja eine Frechtheit das es soetwas überhaupt gibt. Die Kinder leben schließlich bei ihr und nicht bei mir.

Da hätte ich aber geantwortet: Die Kinder können gerne auch zu mir - und wenn du magst, darfst du von deinen Unterhaltszahlungen gerne das halbe Kindergeld einbehalten, ich hab' keine Einwände dagegen ... 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 00:57