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Mal ne Frage zum Sonderbedarf

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(@taccina)
Registriert

Hallöle,

ich habe da mal ne Frage zum Sonderbedarf.
Und zwar steht nächstes Frühjahr die Kommunion meines Sohnes ins Haus.

Ich werde alles versuchen, das ich das selber finanziert bekomme, aber wie viele wissen, ist so eine Kommunion nun auch nicht ganz billig (ich werde hier keine Mega-Party veranstalten, aber ein kleines Fest mit Familie und ein paar Freunden meine Sohnes soll es schon werden).

Jetzt habe ich mich schon durchs Forum gewühlt und nachgesehen..
Allerdings wird da ganz unterschiedliche entschieden..
Selbst hier in BW gilt es einmal als Sonderbarf, ein anderes Mal aber wieder nicht...

Was denn nun?
Oder unter welchen vorrausetzungen wird es als Sonderbedarf gesehen oder nicht?
Und wie müßte ich es denn wenn anmelden?

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 12:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Taccina,

Sonderbedarf ist deshalb in der Rechtsprechung "flexibel" gehandhabt, weil die KU-Höhe einfließt. Es gilt: Je weniger KU, desto eher Sonderbedarf.

Sonderbedarf ist dem KU-Schuldner gegenüber geltend zu machen - ggf. per Gericht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 12:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mal abgesehen davon, das - wie Du bereits schriebst - es von jedem Gericht anders gesehen wird, hängt es doch wohl auch vom gezahlten Unterhalt ab.

Wird 135% nach DT gezahlt, dann könnte man davon ausgehen, das dieses vorhersehbare Ereigniss durch Rücklagen bedient werden sollte. Wird weniger Unterhalt gezahlt, könnte sich ein Sonderbedarf ergeben.

Aber, hast Du schon mal einem nackten Mann in die Tasche gegriffen?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 12:19
(@taccina)
Registriert

Hi Deep,

hm also er bezahlt 249€ Unterhalt für den Jungen. (Kindergeld schon abgerechnet)
Sind doch dann die 135% oder so stimmts?

Na dann werde ich wohl nichts bekommen, sollte ich e denn brauchen.

Hab aber schon ein klein bissel gespart und meine Eltern wollen auch noch was dazu steuern...vielleicht schaffe ich es ja auch so.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 12:20
(@taccina)
Registriert

Aber, hast Du schon mal einem nackten Mann in die Tasche gegriffen?

Na wenn man seinem Lebensstandart so glauben kann, dann ist der Mann alles andere als nackt....
Ist mir aber auch egal, was er sich wie und wo und wovon leistet..

Mir gehts nur darum, das der Junge wenigstens ein kleines Fest bekommt.

Und wenn Ex sich alles leisten kann und sich allgemein schon nicht um den Jungen kümmert, dann könnte er dem Jungen das kleine Fest ja wenigstens gönnen...

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 12:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber i.a. auch wieder nur dann wenn weniger als 135% der DT und mindestens der Mindestsatz gezahlt wird.

Bei mehr als 135% ist Sonderbedarf allgemein nicht gegeben, da von KU angespart werden kann.

Bei wengier als Stufe 1, also Mangelfall gibts auch keinen Sonderbedarf, weil der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist mehr zu zahlen.

Das ist zumindest das was der Gesetzgeber so in Urteilen als Rahmen dazu sagt. Alles andere ist dann wieder von OLG zu OLG verschieden, bzw. vom Prozeß zu Prozeß...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 12:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Taccina,

ich meinte eigentlich nur verallgemeinert den teilweisen Widerspruch:

Na wenn man seinem Lebensstandart so glauben kann, dann ist der Mann alles andere als nackt....

Jemand, der ein Mangelfall ist und kaum den KU zahlen kann, geschweige den seine eigenen Aufwendungen, soll dann noch "Sonderbedarf" übrig haben.
Kann man natürlich argumentieren, "aber die Mutter soll....". Allerdings richten sich auch in intakten Familien die feierlichen Gegebenheiten immer nach dem Geldbeutel.

Welchen Lebensstandard Dein Ex hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 12:36
(@taccina)
Registriert

Allerdings richten sich auch in intakten Familien die feierlichen Gegebenheiten immer nach dem Geldbeutel

Hi Kasper...

ja das ist schon klar.
Wie gesagt ich will hier ja auch keine Mega-Fete veranstalten oder auf kosten des KV hier weiß ich was vom Stapel lassen.
Soweit es geht, will ich das ja auch alles selber bezahlen und ich will mich sicher nicht an dem Sonderbedarf bereichern.
Mein einziges Anliege ist es, ein einigermassen nettes kleines Fest fürs Kind zu organisieren.
Und da brauch auch sicher kein Hummer auf dem Tischs tehen...nee...aber ein kleines Essen sollte es auch geben...

Naja, dazu kommt dann noch ein Anzug (obwohl ich da was kaufen werde, was er später auch noch anziehen kann) und dann der ganze kleine KrimsKrams drumherum den man dann alles noch braucht und was ins GEld geht (nein damit meine ich jetzt kein tolles Fotostudio oder sowas...die Bilder werden wir selber machen und alles andere was selber gemacht werden kann, wird auch selber gemacht...selbst kochen werden wir selber...)

Allerdings von Hartz IV noch Geld abzwacken, wo man sowieso schon für alles mögliche Rücklagen bilden soll und muss.......(von den paar Kröten)

Naja...

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 13:05
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Taccina,

Allerdings von Hartz IV noch Geld abzwacken, wo man sowieso schon für alles mögliche Rücklagen bilden soll und muss.......(von den paar Kröten)

Da liegt der Hase im Pfeffer. Wenn du, von wem auch immer (KV, Großeltern, Paten), finanzielle Zuwendungen für das Fest bekommst, dann musst du das bei der Arge angeben und die rechnen dir das an. Ergo wäre es besser, wenn euch jemand Sachspenden (also Klamotten, Kühlschrank vollmachen, etc) machen würde.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 14:16
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Taccina,

da Du HartzIV Empfängerin bist hast Du sehr gute Chancen die Kommunion unter Sonderbedarf durch zu bekommen.

Wenn Du zuhaus feierst würde ich eventuell die Familie Paten Freunde bitten einen Kuchen zu backen oder Salat zu machen etc.

Bei uns ist es übrigens so das seit 4 Jahren Konfirmationsgottestdienste erst am  Nachmittag stattfinden.

Lieber Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 14:32




(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Was sagt denn der EX zur Kommunion an sich, ist er damit einverstanden, oder ist Dir seine Meinung gleich?
Ein kleines Fest? Ich denke eine Entscheidung des Glaubens eines Kindes, Taufe, Kommunion etc. sind Themen von erheblicher Bedeutung.

Wer hat denn letztendlich das "kleine Fest", das Kind, oder die ganze Verwandschaft? Unterschiede gibs sicher, also persönlich hab ich damals 10 Pflichttermine in der Kirche abegesessen um an das Konfirmationsgeld ranzukommen  :rofl2:

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, grad in der katholischen Glaubenserziehung, schon klar. Zur Taufe unseres Sohnes ( röm-kath) haben wir für 30 Leute 450€ gezahlt, aber man muss auch bedenken das ein Teil, wenn nicht gar mehr wieder reinkommt durch die Verwandten.

Einen Sonderbedarf kann ich nicht sehen, höchstens für ein Kommunionsgewand samt der Kerze - die man allerdings noch von der Taufe haben sollte, gell?!  😉

Edit, wir haben in Privaträumen eines Wirtn gefeiert, die Kosten waren inkl. Essen und Trinken.

www.selitsch.at , genauer dort: http://www.selitsch.at/html/raeume30.html . Wenn ihr selber kocht usw. dürfte die Feier nicht wirklich viel ausmachen und ist ansparbar.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 14:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Liebe Taccina,

ich glaube, wir haben uns schon verstanden.  😉
Hast Du den KV schon mal nach einen freiwilligen Zuschuss gefragt? Wobei .... wenn man Deine bisherigen Ausführungen über den KV zugrunde legt, dann weiß ich nicht, ob man sowas wirklich fragen sollte. :erstaunt039:
Gibt es vielleicht sogar Zuschüsse von der ARGE? Ich frag jetzt mal, ohne wirklich Ahnung davon zu haben.

@all,

ob es ein Sonderbedarf ist, oder nicht, wird anscheinend von Fall zu Fall entschieden. Auch dieser Hinweis:

da Du HartzIV Empfängerin bist hast Du sehr gute Chancen die Kommunion unter Sonderbedarf durch zu bekommen.

geht meines erachtens nicht darauf ein, das der KU für Kind ist, auch wenn vielleicht das SGB eine andere Aufrechnung vornimmt. Dies wäre im übrigen nicht das erste mal, das sich die Familengerichtsbarkeit und die der Sozialgerichte gegebseitig im Weg steht ... und es nicht wirklich jemanden interessiert (ausser den Betroffenen).

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 15:10
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Nochmal, KU gibt es bei Hartz4 nicht im Programm, das sind lediglich Bezüge die in die Bedarfsgemeinschaft einzurechnen sind! Ich denke Kaspar meinte das denn so, oder? Eine Bedarfsgemeinschaft kann aber denoch gewisse, vorhersehbare Ereignisse ansparen. Sonderbedarf wäre nach meinem Erachten das Gewand, oder/ und die Kerze ( welche ja eh noch existieren sollte seit der Taufe).
Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 15:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na ja,

zu einer halbwegs vernünftigen Feier gehört noch ein wenig mehr, wie nur der Anzug und (in diesem Fall) die Kerze ....
Ich denke, mit der entsprechenden Unterstützung kann durchaus was vernünftiges herauskommen.
Es ging ja auch "nur" um eine Beteiligung des KV.

😉 Vielleicht sollte man den KV mit einladen ....!

Alles nur Theorie, die Entscheidung muss Taccina alleine treffen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 15:26
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Diesbezüglich warte ich auch noch auf eine Antwort  🙂 Sicherlich gehört mehr dazu, aber wie schon geschrieben kommen ja auch Summen zurück, von daher....

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 15:29
(@taccina)
Registriert

Was sagt denn der EX zur Kommunion an sich, ist er damit einverstanden, oder ist Dir seine Meinung gleich?

Tja Suffering, das kann ich Dir nun wirklich nicht sagen, weil mit dem KV nicht zu reden ist und er sich ja auch nicht kümmert (KU bezahlt er allerdings und das bis jetzt auch regelmäßig).
Da er selber katholisch ist und auch darauf erpicht war, das das Kind getauft wird, kann ich nur annehmen, das er mit der Kommunion auch einverstanden ist.
Was anderes habe ich bis jetzt noch nicht von ihm gehört.
Und mal ganz ehrlich, ein Vater der sich eh nicht kümmert, soll mir da auch bloß keine Vorschriften machen....
Hört sich bös an, ich weiß, aber was würdest Du davon halten, wenn die Mutter Deines Kindes sich nen feuchten Kehrricht um Dien Kind kümmert, Du das Kind erziehst und sie dann bei solchen anlässen versucht Dir nen Strich durch die Rechnung zu machen? 

Und klar sind solche Feste erheblicher Bedeutung, aber da ich es mir nicht leisten kann, wird ein Fest im Familienrahmen gehalten. Ein paar Freunde meines Kindes kommen noch, aber Nachbarschaft und Freundeskreis von mir lasse ich da außen vor. Das würde den Rahmen echt sprengen. Zum Gück ist es hier auch nicht so schlimm, wie im Dorf aus dem ich stamme...... da wird dann Hinz und Kunz eingeladen...

Alles in allen sind es (inklusive uns) 20 Erwachsene und 7Kinder.
Was allerdings auch auf 2 mal aufgeteilt ist, da mein Sohn in BW mit zur Kommunion geht und die Verwandschaft ausschließlich in NRW wohnt.
Die Möglichkeit alle Leute hier unterzubringen habe ich nicht und ich kann nicht verlangen, das die Gäste morgens 4Stunden hier anreisen und abends wieder 4 Stunden zurück.

Wer hat denn letztendlich das "kleine Fest", das Kind, oder die ganze Verwandschaft?

Naja, das Fest ist aber für das Kind und ich weiß das ich mich als Kind unheimlich auf dieses FEst gefreut habe.

aber man muss auch bedenken das ein Teil, wenn nicht gar mehr wieder reinkommt durch die Verwandten.

Ähmmmm....
das ist jetzt nicht Dein Ernst oder???
Ich soll vom Kommunionsgeld das mein Kind geschenkt bekommt, die Feier bezahlen????

NEEEEEEE, das gehört dem Kind!!!!!

samt der Kerze - die man allerdings noch von der Taufe haben sollte, gell?!

Ja die habe ich auch sehr gut aufbewahrt...nur bei meiner Flucht leider nicht einpacken können..
Und nun bekomm ich sie nicht mehr von meinem Ex.
Genau wie die ganzen anderen persönlichen Sachen meines Sohnes...
Da wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als eine neue zu kaufen.
Aber ich glaub soooo teuer sind die Kerzen nun auch nicht, das werde ich wohl noch überleben.

Edit, wir haben in Privaträumen eines Wirtn gefeiert, die Kosten waren inkl. Essen und Trinken.

Da wir das "richtige" Fest eh bei meinen Eltern feiern, brauchen wir uns da schon mal keine Sorgen machen. Die Räumlichkeiten sind da.
Nachmittags gibts Kaffee und Kuchen (der zum Großteil von meiner Tante gebacken wird, denn die kann herrlich backen) und abends ein kalt/warmes Buffet das meine Mutter und ich zubereiten werden.
Dazu kommen dann noch Getränke.

@Kasper

Hast Du den KV schon mal nach einen freiwilligen Zuschuss gefragt? Wobei .... wenn man Deine bisherigen Ausführungen über den KV zugrunde legt, dann weiß ich nicht, ob man sowas wirklich fragen sollte.

Ehrlich gesagt....nö habe ich nicht und das brauch ich auch gar nicht, denn ich hab einmal nach 20€ für ein paar Schuhe für den Jungen gefragt (zu dem Zeitpunkt als er überhaupt keinen Unterhalt gezahlt hat und mein HartzIV Antrag noch nicht bearbeitet war und ich absolut kein Geld mehr hatte und der Junge DRINGEN neue Schuhe brauchte, weil seine viel zu klein waren). Selbst da habe ich nicht einen einzigen € bekommen....obwohl es super wichtig war und ich nicht wußte wo ich das Geld hernehmen sollte....an seinen Sohn denkt er da gar nicht....
Ich galub das sagt alles, oder?

Gibt es vielleicht sogar Zuschüsse von der ARGE?

Puh das kann ich Dir nicht sagen...da hab ich noch nicht nachgefragt.
Aber da die mich ja verdonnert haben, meinen Ex zu verklagen, als ich HartzIV eingereicht habe, werden die mich bei der Bitte dann wohl auch wieder zu meinem Ex schicken.

Vielleicht sollte man den KV mit einladen ....!

Mal ganz ehrlich Kasper, den Gedanken hatte ich schon, den KV einzuladen.
Aber das wird nicht gut gehen und eigentlich will ich das auch gar nicht.
Aber da gehts ja nicht um mich, sondern um meinen SOhn und ihn werde ich, wenn wir die Einladungen verschicken, fragen, ob er seinen Vater auch einladen will.
Das überlasse ich ganz und gar meinem Sohn...
Will er es, dann bekommt er ne einladung...will er es nicht, dann eben nicht...

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 16:43
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Taccina,

@all,

ob es ein Sonderbedarf ist, oder nicht, wird anscheinend von Fall zu Fall entschieden. Auch dieser Hinweis:geht meines erachtens nicht darauf ein, das der KU für Kind ist, auch wenn vielleicht das SGB eine andere Aufrechnung vornimmt. Dies wäre im übrigen nicht das erste mal, das sich die Familengerichtsbarkeit und die der Sozialgerichte gegebseitig im Weg steht ... und es nicht wirklich jemanden interessiert (ausser den Betroffenen).

Gruß
Kasper

Hartz IV soll die Grundsicherung der Empfänger gewährleisten.Mit dem KU  und dem Kindergeld die VOLL in die Berechnung mit einfliessen kann also kein Sonderbedarf angespart werden.
Nein es gibt keine Zuschüsse von der ARGE für Kommunion/Taufe/Konfirmation.

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 17:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Delphin,

womit bewiesen wäre, das sich zwei rechtssprechende Instanzen gegenseitig das Wasser abgraben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 18:06
(@taccina)
Registriert

@Delphin,

danke für diese Info.
dann brauche ich da ja schon mal nicht nachfragen.

Naja und ansparen...ein bissel was konnte ich mir bis jetzt abzwacken und ich hab ja noch ein paar Monate bis dahin (ca dreivierteljahr).
Ich will ja auch keine tausende Eur vonmeinem Ex.

Ich hab mal grob gerechnet das die Feier mit Anzug und drum und dran ca 500€ kostet.
Vielleicht hab ich hier und da auch noch ein paar Kleinigkeiten vergessen...vielleicht habe ich aber auch etwas zuviel gerechnet....
Was es wirklich kostet sieht man eh erst am Ende

Wenn ich nur 100€ dazu bekommen würde, dann wäre ich schon seelig.

Ich will mich ja nicht an seinem Geld bereichern....Gott bewahre...
Ich möchte dem Jungen eben nur ne vernünftige Kommunion bieten können.

Liebe Grüße Taccina

PS: Wären wir nicht geschieden, würde die Kommunion locker das 3fache kosten
Also von daher habe ich jetzt denke ich nicht übertrieben.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 18:30
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Taccina,

mittlerweile hat es sich ja nun geklärt, dass es sich bei der Arge nicht um einen Mehrbedarf handelt. Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass du dir kein Geld aufs Konto für die Feier überweisen lässt, da es immer sein kann, dass du deine Kontoauszüge vorweisen musst.

Viele können sich gar nicht vorstellen, wie hat das Leben unter der Regie der Arge sein kann (und ich sag ausdrücklich nicht, dass es bei allen Argen so ist!), Leseprobe gefällig?

Die Sachspenden müßten dann wohl nach der SachBezV bewertet werden. In einer Schulung bei der AfA wurde daraufhingewiesen, dass Geldgeschenke anläßlich der Konfirmation/Kommunion anzurechnen sind

Quelle: http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=1786&highlight=kommunion

Ich wünsche dir, dass deine zuständige Arge nicht die Mittel hat, sich mit derlei Dingen herumzuschlagen. Denn genau das ist das, was Xe an anderer Stelle schrieb: Die Bürokratie des ALG II verschlingt weit mehr Kosten als vorher angenommen.

LG

eskima

*sorry, etwas vom Thema ab, aber ich fands trotzdem grad wichtig*

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 23:05




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