Hallo an alle,
Ich brauch mal eure Hilfe! Zur Sachlage: 2006 nach langer Gerichtlicher Auseinandersetzungen wegen dem lieben Unterhalt habe ich mich mit meiner Ex auf einen monatlichen Unterhalt von 350 € geeinigt, sowie Diese Vereinbarung ist für die Antragsgegnerin jederzeit Abänderbar jedoch für den Antragsteller frühestens nach dem 01.01.2009. Ist es möglich einen Untehaltstitel der durch mich nicht Abänderbar ist vor dem 01.01.2009 abzuändern auf der Grundlage, da sie jetzt ein gemeinsames Kind mit ihren LG hat, mit dem sie zusammen Lebt? Aus freien stücken will sie nicht darauf verzichten da Wörtlich sie mein Geld braucht um ihr gemeinsames Haus abzubezahlen und außerdem
Könnte ich ja auch noch den Kindergartenplatz von meinen Sohn zahlen in höhe von 85 €
diesen könnte ich ja Steuerlich absetzen. Wobei ich Natürlich jeden Monat meinen Unterhalt für den kleinen Bezahle und dieser auch kein Streitpunkt für mich ist!
Schon mal Viele Dank für euere Antworten auch wenn sie mir nicht gefallen sollten 😉
Hi,
erstmal herzlich willkommen ... auch für die EU - Geplagten. :exclam:
Hmm, dies ist ein Vergleich. Dem hast DU zugestimmt.
Nach meiner Meinung ist es so, daß du den wirklich erst ab 2009 abändern kannst, wegen eheähnlicher Gemeinschaft. Bin mir aber nicht sicher, da es eben ein Vergleich ist.
Lebt denn der LG mit ihr in dem Haus, und wie lange ?
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Ja leider, davor hab ich 350€ mehr gezahlt, die Leben gemeinsam in ihren neu gekauften Haus und dieses seit etwas über einen Jahr.
Ja leider, davor hab ich 350€ mehr gezahlt, die Leben gemeinsam in ihren neu gekauften Haus und dieses seit etwas über einen Jahr.
Eine Unterhaltsreduzierung kommt da sowieso erst nach 2-3 Jahren in Betracht. Vergleich von 2006, Abänderung ab 01.01.2009, das passt.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse