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 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe wieder einmal ein paar Fragen. Da ich zum Glück kein Mangelfall bin, bezahle ich für meine 3 Kinder Unterhalt lt. DDT (110%).

Erst einmal ein paar Fakten zu den Hintergründen:

Der Sohn meiner Lebensgefährtin ist 6 Jahre alt. Sein Vater hat noch ein Kind aus einer weiteren Beziehung das 14 Jahre alt ist.

Der Vater ist Mangelfall. Er bezahlt für seinen Sohn 162€, was er für die Tochter bezahlt kann ich nicht genau sagen - es sind so um die 190€. Für die Tochter besteht eine Beistandschaft. Für den Sohn (noch) nicht. Es sind 2 verschiedene Jugendämter zuständig.

Zum 6. Geburtstag wurde eine Neuberechnung angestoßen und das "verfügbare" Geld wie oben genannt neu verteilt. Laut JA steht dem Sohn meiner Lebensgefährtin eine Aufstockung um 18€ auf 180€ zu. Nach Rücksprache mit dem KV wurde mündlich vereinbart, dass er die 18€ bezahlt, um keine Schulden beim JA auflaufen zu lassen. Der Dauerauftrag von KV wurde jedoch nun seit mehreren Monaten nicht angepasst. Somit wird sich wohl das JA damit beschäftigen müssen.

Nun zu den eigentlichen Fragen:

1. Ich bezahle nach DDT. Warum stockt das JA nicht auf den entsprechenden Zahlbetrag (100% lt. DDT) auf?

2. Ich vermute, dass die versprochene und nicht bezahlte Aufstockung (seit August 2014) durch KV nicht mehr geltend gemacht werden kann. Nur noch die Beträge (nun beim JA) für die Zukunft, oder?

3. Wir haben erfahren, dass KV bereits seit längerer Zeit einen Nebenjob hat, welchen er bei der letzten Neuberechnung verschwiegen hat. Er arbeitet bei einem Kumpel in der Firma. Angeblich ist er angemeldet.
Mir hat KV erzählt, dass sein Kumpel sein neues Auto gekauft hat und er es abarbeitet. Diese "Einkünfte" wären doch sicher auch interessant, zumal KV möglicherweise kein Mangelfall mehr wäre, wenn er diese Einkünfte angegeben hätte.
Wie ist damit um zu gehen?

4. Bringt es Vorteile, ebenfalls eine Beistandschaft beim JA zu beantragen?

Grüssilies
ToPS

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2014 19:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wurde für den Mangelfall ein Titel erstellt? Davon hängt ab was im Moment gefordert werden kann.
Wurde nichts tituliert, könnt ihr auf einer Titulierung bestehen und ggf. den Betrag einklagen.

Die Sätze für den Unterhaltsvorschuss liegen unter 100% DT, deshalb wird bestenfalls bis zur Höhe des UV aufgestockt, d.h. UV gezahlt.

Dass sich das Einkommen des KV geändert hat, müsstet ihr nachweisen, ansonsten existiert es nicht. Daran ändert auch eine Beistandschaft nichts, allerdings könnte eine Beistandschaft euch entlasten und den KU professioneller eintreiben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2014 20:02
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi64,

ein Titel existiert im Moment noch nicht, wird aber demnächst auf anraten des JA gefordert. Was sollte darin tituliert werden? Der Unterhalt, den KV als Mangelfall bezahlen kann oder der, der dem Kind zusteht, eben bis 180€ lt. UVG?

Einkommen nach zu weisen ist wohl eher schwierig. Ist also eine Auskunftspflicht nur so viel Wert, wie der Verpflichtete bereit ist preis zu geben?

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2014 20:41
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Einkommen nach zu weisen ist wohl eher schwierig. Ist also eine Auskunftspflicht nur so viel Wert, wie der Verpflichtete bereit ist preis zu geben?

So sieht es leider oft aus. Meine Ex arbeitet auch munter schwarz nebenher und zahlt keinen Cent Unterhalt.

Weder das JA noch die Unterhaltsvorschußkasse schaltet hier einen Detektiv ein. Im Zweifelsfall musst Du das selber tun, um die Mehreinnahmen nachzuweisen. Bringt am Ende aber auch eher nichts, denn dann wird die Schwarzarbeit einfach eingestellt und der Mangelfall ist objektiv vorhanden.

Einem nackten Mann oder auch Frau kann man leider nicht in die Tasche greifen.

Sch... System, ist aber leider so.

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2014 20:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

tituliert werden kann natürlich nur der Unterhalt, den der KV auch leisten kann.
Im Prinzip könnt ihr natürlich versuchen 100% DT titulieren zu lassen, allerdings würde dies dem Grundsatz der Leistungsfähigleit widersprechen und der KV muss das nicht akzeptieren. Selbstverständlich kann aber aller 2 JAhre Auskunft über das Einkommen gefordert werden und der Titel dann auch angepasst werden.
Da es sich um einen Mangelfall handelt, wäre eine Beistandschaft des JA sicher günstig, die wissen wie man in so einem Fall vorgeht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2014 21:52