Mangelfall - erhöht...
 
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Mangelfall - erhöhte Fahrkosten auch während Kranheit

 
(@elfchen)
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Erstmal ein freundliches HALLO,

bin neu hier und würde gerne eine Frage stellen:

Ich, alleinerziehend mit 3 Kinden, bekomme fast gar keinen Unterhalt für die Kinder.

Mein Ex hat eine Arbeitsstelle( einfache Fahrt 25 km) und will sich 280 Euro Fahrkosten anrechnen lassen. Soweit so gut.
In seinem Arbeitsvertrag steht eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std,( 8 Std täglich)
Nun bekomme ich Abrechnungen, aus denen hervorgeht dass er ca 100 Std gearbeitet hat, zusätzlich 40 Std in dem Monat krank war( diese werden natürlich mitbezahlt). Komme somit auf eine montl. Arbeitszeit von 140 Std und nicht von 176 Std(müssten im September, laut meines Kalenders, gearbeitet werden)

Seit 8 Monaten hat mein Ex nun wieder Arbeit, aber in fast jeder seiner Abrechnungen ist er mehrere Tage krank und arbeitet nicht die volle Stundenzahl ( er nimmt sich unbezahlten Urlaub)
Darf er trotzdem die vollen Fahrkosten gelten machen? Er ist Mangelfall
Und muss er nicht die volle Std Zahl arbeiten?

Er verdient 13 Euro die Stunde, wenn er regelmäßig 30 oder mehr Stunden im Monat nicht arbeitet und zusätzlich noch mehrer Tage krank ist, bekommt er ca 300 Euro weniger. Wir leben hier von Alg2 und das obwohl ich arbeite.

Und kann er sich trotzdem die vollen Fahrkosten anrechnen lassen?

Freue mich auf viele Meinungen und Antworten
elfchen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 19:36
(@elfchen)
Schon was gesagt Registriert

Oh, ich glaube ich bin im Umgangsforum und nicht Unterhalt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 19:38
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Elfchen,

Erstmals Wilkommen hier in Forum. Bestimmt findest Du ein wenig Hilfe wie mit die KU und dein EX umgehen kannst.

Soweit ich weiss:

a) Der Bar Unterhalt Pflichtiger (dein ex) kann Pauschal 5% von seine einkommen als Betriebsaufwand / Kosten anrechnen. Hoehere Kosten mussen Belegt bzw. Nachgeweisen werden.

b) Er darf NUR anrechnen was er tatsaechlich gefahren bzw. Kosten hatt. Bis 5% braucht er nichts Beweisen. Mehr als 5% muss er alles Belegen.

c) Er darf NUR (und hier kann auch ein Richter dagegen entschieden) die Unbezahlte Tage abziehen in dem er Nachweisbar Krank war (Falls er bei Krankenfall, kein Einnahmen hatt). D.h. eben, Es ist irrelevant wenn er unbezahlte Urlaub nimmt. Diese Unbezahlte Urlaub sollten als Normale Arbeitstage geltent gemacht werden, insbesonders weil er schon ein Mangelfall ist. Fichtive einnahme hier kommt in betracht.

Mein Vorschlag, versuche deine EX zum vernunft zu reden. Falls er nicht hoehren will, einfach zum JugendAmt gehen. Falls auch nicht geht, dann schnell zum Amtsgericht.

Wichtig ist, DU MUSS und SOLLTEST so schnell wie moeglich dein EX zum Unterhalt verpflichten und dass schriftlich und Nachweissbar.

Du kannst auch in zwinschen Unterhalt vorschuss von das Jugendamt beantragen und bekommen (soweit die Kinder nicht alter als 12 Jahre sind und du nicht wieder verheiratet bist. Aber bitte beim Jugendamt fragen oder vielleicht jemand hier aus dem Forum besser kennt)

viel Glueck und bitte um enstschuldingung wegen meine Schlechtes Deutsch...

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 20:43
(@elfchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und Danke,

leider kann ich mit meinem Ex nicht reden. Er hat mir durch seinen RA mitteilen lassen, dass ich ihn weder anrufen noch SMS noch Briefe schreiben darf. Er will auch die Kinder nicht sehen. :gunman:

Mit den 5% das wusste ich, aber ist es tatsächlich so, dass er täglich nachweisen muss, dass er zur Arbeit gefahren ist?
Wie soll er das denn beweisen?

Mein RA hat gesagt, dass es sehr schwierig ist mit den Fahrkosten. Er kann beweisen, dass er nicht anders als mit dem Auto zur Arbeit kommt. Habe ich überprüft, seine Arbeitszeit beginnt zu früh.

Weiter teilte mein RA mit, dass er 220 Tage gelten machen kann aber muss ich nun immer seine Krankenbescheinigungen verlangen? Und was ist mit seinen niedrigen Arbeitsstunden?

Unterhaltsvorschuss bekomme ich für die beiden Kleinen. Für die größere nicht. Reicht trotzdem nicht, muss von der Arge leben.

L.G.
elfchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 20:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Elfchen.

Die Antwort hängt vor Allem davon ab, ob der Unterhalt tituliert, also "amtlich" festgelegt ist.

Wenn ja, muss er genau das bezahlen, was da drauf steht.

Alle 2 Jahre hast du dann die Möglichkeit, ihn zur Einkommensauskunft aufzufordern um festzustellen, ob sich an seinen Einnahmen oder Ausgaben etwas geändert hat.
Dazwischen kannst du nur etwas dran drehen, wenn du nachweisen kannst, dass sich sein Einkommen so weit erhöht hat, das er mindestens 10% mehr Unterhalt bezahlen müsste.

Ohne Titel könnt ihr euch selbst auf einen Betrag einigen.
Wenn das nicht möglich ist, kannst du ihn durch das Jugendamt oder ein Gericht zur Titulierung auffordern lassen.

Du solltest allerdings auch wissen, dass die Behandlung, die Vätern dort in der Regel zuteil wird, euer Verhältnis womöglich weiter belasten könnte.

Wenn die letzte Auskunft länger als 2 Jahre her ist, würde ich ihn zunächst höflich darum bitten, dir die Auskunft über sein Einkommen der letzten 12 Monate und evtl. Abzüge, wie z.B. berufsbedingte Aufwendungen und private Altersvorsorge zukommen zu lassen.

Wir würden euch dann dabei helfen, den "korrekten" Unterhaltsbetrag zu errechnen.
Vielleicht erübrigt sich dann ja ein zermürbender Behörden- oder Gerichtsstreit.

Gruss Beppo

Edit: Ok, ein Teil meiner Antwort hat sich erledigt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 21:10
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo elfchen,

Er ist Verpflichtet einen Bessere bezahltes Job aus zu suchen um seine verpflichtungen nach zu kommen. Falls er nicht tut kommt Fichtives Einkommen in betracht. Ob das was bringt, weiss ich es nicht. Versuchen schadet auch nichts.

Ja, die Beweisslast liegt mit deinem ex Mann. D.h. er kann ohne Nachweiss 5% Pauschal abziehen. Mehr als 5% mussen Belegt werden. Wie? Tanken Quittungen, Belege, ect ect. Anders geht nichts! Falls er Glaubhaft machen kann dass er wirchlich 220 mal zum arbeit gefahren ist, kann man nicht viel dagegen tun.

Er benuzt Ja keinen Flugzeug zum seinen Arbeit, also er "wird" vielleicht einbissien "schummeln" aber viel kann er auch nichts.

Er muss bis 48 Wochen Stunden arbeiten um seine Unterhalt verpflichtung nach zu kommen. Naturlich gilt anders falls er Nachweislich staendig Krank ist. Man kann ihn nichts zwingen Krank zum arbeit zu gehen.

Ja Du MUSS und SOLLTEST seine Krankenbescheinigung verlangen, weil es geht um Betrug versuch falls er nichts Nachweisen kann dass er nicht wirchlich Krank war.

Ich habe das Gefuehl aber dass deinen Anwallt nicht viel unternehmen will, weil Ja, das wird auch nicht viel Geld bringt. Es geht zwinschen Mangelfall bestaetigung und ein Gering KindesUnterhalt.

Lieber durch deinen Anwallt, ein Vorschlag an deine ex machen:

z.b.

a) Wahrend seine Urlaubstage er ubernimmt die Kinder bzw Betreut die Kinder und Du einen Nebenjob machst.

oder, falls er nichts will,

b) durch die Jugendamt das Mindes Unterhalt verlangen und anklagen. Kann auch direkt durch deinen Anwallt gehen, aber wie ich sehe, wird er nicht viel unternehmen.

Gibt es aber ein Unterhaltstitel? Hast Du ihn gezwungen einen zu unterschreiben? Falls noch nichts getan, tue es SOFORT! Du kannst das auch einklagen und die Gerichtskosten durch PKH finanzieren lassen.

viel Glueck

mfg

Cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 21:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Cicero, ich denke nicht, dass du die TO in dieser Situation noch aufstacheln und Öl ins Feuer gießen musst.

Das tun die Ämter schon zur Genüge.

Etwas wie

"wird" vielleicht einbissien "schummeln"

muss zum Glück noch bewiesen werden.

Es gibt zunächst keinen Grund dafür, so etwas zu behaupten.
Und um bei drei Kindern nicht Mangelfall zu sein, muss man schon recht gut verdienen.

Da das JA bereits in den Fall involviert zu sein scheint, ist es fraglich, ob man da jetzt noch mehr Staub aufwirbeln muss.
Zumal auch der Arbeitgeber schon ein Auge drauf haben, dass er nicht zu oft fehlt, wenn er nicht krank ist.

Elfchen, vielleicht gibst du uns noch ein paar Details, damit wir konkreter werden können.

Wie alt sind die Kinder?
Was wurde bisher tituliert?
Wann wurde zum letzten mal Auskunft gegeben?
Was hat er zu dem Zeitpunkt verdient?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 21:40
(@elfchen)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal ein großes DANKE!

Ich werde versuchhen das alles mal in Form zu bringen.

1. Nebenjob bei mir geht nicht, ich gehe ja schon 30 Std arbeiten. Mehr ist echt nicht drinne. Bin so schon oft am Ende. 3 Kinder alleine großzuziehen, ohne irgendwelche Unterstützung ist wirklich schwer. Ich achte halt auf gute Schulbildung und das kostet seine Zeit.

2. Wir haben seit 4 Jahren Stress, wegen Unterhalt und damit, dass er seine Kinder nicht mehr sehen will. Er meint, er muss seine Kinder nicht nehmen, nur dann wenn er mal will.( 1x im Jahr wenn überhaupt)

3. Unterhalt ist tituliert 1. Kind(15 Jahre) 70 Euro,  2. Kind (10)50 Euro,  3. Kind (7)50 Euro. Titel ist erst ca ein Jahr alt, damals war er arbeitslos ( Juni 2009 bis Februar 2010), davor war er krank ( von September 2008 bis Juni 2009),
Davor habe ich keinen Titel haben wollen, damit er sieht, dass ich es nicht böse meine und es nicht noch mehr Streit gibt.

4. Zur Zeit hat er immer genau das Einkommen, das er laut Titel zu zahlen hat. Im Schnitt ca 1350 Euro. Davon gehen ca 280 Fahrkosten ab. Verbleiben noch ca 1070Euro. Abzüglich 900 Euro Selbstbehalt, verbleiben noch ca 170 Euro.

5. Tankquittungen hat er genug, er fährt ja in den Tagen an denen er krank ist oder an denen er nicht arbeitet mit seiner Freundin weg. Bleibt in unserem Freundeskreis nicht verborgen, wird schon gefragt, bei welcher Firma es soviel Urlaub gibt.

6. In seinem Arbeitsvertrag steht 40 Std die Woche, 13 Euro brutto. Macht bei mit und meinem Brutto-Netto Rechner ca 1500 Euro im Monat, da fast alle Monate mit 176 Std berechnet werden müssten.( Ich glaube 3 oder 4 Monate wird mit 168 Stunden gerechnet)

7. Auskunft gibt er nicht, ich versuche, seit er wieder Arbeit ha,t Lohnabrechnungen zu bekommen. Bis jetzt habe ich 4 Abrechnungen seit Februar bekommen. Besser gesagt mein Anwalt. Und in allen diesen 4 Abrechnungen ist zu sehen, dass er viel weniger gearbeitet hat und ewig krank war.

Ich hoffe das reicht, ansonsten gerne nachfragen
Vielen, vielen Dank
elfchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2010 02:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi elfchen

zu 3. Wann wurde das letzte mal Auskunft verlangt und wer macht die UH-Festlegung, Dein RA?

zu 5. Besteht für ihn die Möglichkeit, den ÖPNV zu nutzen?

zu 7. Bei Auskunftsverweigerung besteht die Möglichkeit einer Stufenklage. Nur - wenn er krank ist, dann ist er eben krank.

Welches OLG ist hier zuständig?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2010 13:27
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Elfchen,

es gibt da eine Sache, die ich nicht ganz verstehe:

Unterhaltsvorschuss bekomme ich für die beiden Kleinen.

Wenn ich mich nicht irre, müssten das dann 180 Euro je Kind sein.

3. Unterhalt ist tituliert 1. Kind(15 Jahre) 70 Euro,  2. Kind (10)50 Euro,  3. Kind (7)50 Euro.

Moment! Das heißt doch, das Jugendamt zahlt für zwei Kinder deutlich mehr an Unterhaltsvorschuss, als sie jemals bei deinem Ex zurückholen können. Wenn er wegen Krankheit wirklich nicht leistungsfähig ist, dann ist das eben so - aber wenn da ein Verdacht auf Trickserei besteht (und dafür sehe ich bei seinen unbezahlten Urlaubstagen zumindest einen gewissen Anfangsverdacht), dann sollte die Unterhaltsvorschusskasse normalerweise hinter ihm her sein wie der Teufel hinter der armen Seele. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein?!?

Verwunderte Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2010 13:58




(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Elfchen.

Ich weiss es nicht der Art und Weise von diese Arbeitsvertrag. Wenn es ein normales Arbeitsvertrag hatt, er hat anspruch auf ungefähr 30 Tage Urlaub im Jahr und dass hatt mit Krankentage nicht zu tun.

Mir ist einbissien schwierig zu verstehen wie diese Arbeitsvertrag formuliert ist. Ich denke er hatt eben ein StundenLohn. Er kriegt Geld nur wann er Arbeitet.

Trotzdem, wann er Krank ist (und er kann es Beweisen), dann ist er eben Krank und niemand kann es daführ.

Rechtlich gesehen, er hatt auch anspruch auf Urlaub (insbesonders weil er so staendig Krank ist) auch wenn es nicht bezahlt ist.

Deshalb, ehrlich gesagt, sehe ich kaum spielraum hier um eine Erhoehte Unterhalt zu bezahlen.

Auf jeden Fall, falls er 220 Tage im Jahr durchschnitt arbeitet, kommt er folgendes:

220 Tage x 8 Stunde am Tag x 13€ Brutto = €22.880,- Brutto im Jahr
Das bringt €15.800,- Netto im Jahr oder Monatlich auf €1.317,-

Von €1.317,- darf er 5% oder mehr (falls Nachweisbar) als Kosten für Arbeit usw abziehen.
Zusaetzlich, falls er noch andere Versicherungen hatt, darf er auch abziehen.

Kommt auf Hochstens €1.250,- bereignites Einkommen in Monat.

Er darf €900 selbst behalten und dass macht ihn mit ungefaehr €350,- Unterhaltspflichtig. Ich gehe davon aus, er Zahlt €170,- Monatlich.

In die 220 Tage sind 30 Tage nichts bezahlten Urlaub und 10 Tage nichts bezahlten Kranken Tage berucksichtigt. Falls er mehr Urlaubs Tage nimmt als die 30 Tage, kannst Du ihn einklagen. Aber er hatt viel spielraum mit seine Krankheit und Arbeitsweg kosten. Deshalb kann er die €180,- fehlende Unterhalt relativ einfach runter drucken.

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2010 14:18
(@elfchen)
Schon was gesagt Registriert

DANKE....für all die Antworten

zu oldie:Auskunft wird verlangt, seitdem er wieder arbeitet (also nicht mehr arbeitslos, seit Februar 2010)
Leider ist das bei ihm so eine Sache. Er hat mir erst im April durch seinen RA mitteilen lassen, dass er wieder Arbeit hat( müsste ich jetzt genau nachschauen wann er dies mitgeteilt hat)
Mein RA hat dann um Abrechnungen gebeten, worauf die Antwort seines RA kam, dass er im Februar Probearbeiten war und kein (oder kaum Einkommen erziehlt hat) Die Abrechnung für März würde mein Ex erst Mitte April erhalten und sein RA würde diese umgehend meinem RA zukommen lassen.
Anfang Mai kam dann EINE Abrechnung.

Mitte Juni schrieb mein RA seinen RA wieder an, mit bitte um Lohnbescheiningung. Ende Juni teilte sein RA mit, dass mein EX in Urlaub ist, wenn er wieder aus dem Urlaub kommt, würden wir die Lohnabrechnungen bekommen.
Mitte August wieder die Bitte meines RA um Lohnbescheiningung, da war sein RA in Urlaub und seine  Vertretung schrieb, dass die Lohnbescheingungen kommen, sobald der RA wieder aus dem Urlaub ist.
Für Oktober habe ich dann wieder EINE erhalten.

Öffentliche Verkehrsmittel kann er angeblich nicht nutzen, seinen Angaben zufolge beginnt seine Arbeitszeit um 6.00 Uhr (Handwerk) Ob das stimmt......ich habe keine Zeit das zu überprüfen.
Monatskarte würde nur 70 Euro kosten, aber ich muss einfach glauben, dass er wirklich um 6.00 anfängt, wobei er seit 25 Jahren im Handwerk arbeitet und noch nie so früh anfangen musste.

OGL ist Schleswig

zu Malachit:
hier habe ich mich vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt. Klar, ich bekomme für die beiden jüngeren je 180 Euro Unterhaltsvorschuss und er zahlt pro Kind 50 Euro ans die Unterhaltsvorschusskasse( wie kürzt man das eigenrlich ab??)
Leider habe ich dort eine Sachbearbeiterin, die steht kurz vor der Rente. Ist nur an einem Tag die Woche anwesend.  Persönlich erreiche ich sie so gut wie nie. Ihre Kollegen legen ihr dann einen Zettel hin, mit der Bitte, mich zurückzurufen. Passiert leider selten, da sie auch desöfteren krank ist.

Wenn ich dann doch mal persönlich mit ihr spreche, bekomme ich immer nur die Aussage, sie wird das überprüfen, ich solll aber doch froh sein, dass mein Ex überhaupt arbeiten geht, damit würde er schon mehr machen, als andere Männer.

zu cicero:
in seinem Arbeitsvertrag steht, dass er eine wöchentlich Arbeitszeit von 40Std hat. Pro Stunde wird mit 13 Euro vergütet. Er bekommt Lohn und kein Gehalt, also nichts festes, sondern jenachdem wieviel Stunden der Monat hat( zwischen 168 und 176 Std. Im Februar ist es wegen der 28 Tage ein bisschen weniger, nämlich 160 Std.)
Feiertage sowie Krankheit bekommt er bezahlt. Ebenso 30 Tage Urlaub.

Wenn ich richtig gerechnet habe müsste er im Februar 160 Std(die Stunden für Februar lass ich mal weg, da er ja Probearbeiten war), im März 182, im April 176 Std, im Mai 168 Std, im Juni 176 Std, im Juli 176, im August 176 Std, im September 176 Std, im Oktober 168 Std gearbeitet haben.
Std. Zusammen ergibt es 1398 Std (von März bis Oktober) geteilt durch 8 Monate ergibt 174,75.
Wenn ich nun 174,74 mal 13 Euro nehme, komme ich auf 2271 Euro brutto. Netto auf 1514 Euro ( er hat noch 1,5 Kinderfreibeträge)

Es gibt nun zwei Sachen die ich nicht verstehe
1. Auf seinen Abrechnungen sind ja immer weniger Stunden zu sehen, die gearbeitet hat, als laut seinem Arbeitsvertrag müsste er ja mehr arbeiten.
Sein RA hat 1342 Euro an Nettoeinkünfeten berechnet. So ist es ja auch auf seinen Abrechnungen zu sehen, da er sich  des öfteren unbezahlten Urlaub nimmt. Unbezahlter Urlaub wird ja auch nicht bezahlt.
Wegen dem unbezahlten Urlaub hat er ja auch weniger Std gearbeitet als in seinem Arbeitsverteg steht. Das kann doch so nicht sein. Wenn er einen Vertrag mit soundsoviel Stunden hat, muss er die doch auch arbeiten??

2. Wenn er sich immer wieder unbezahlten Urlaub nimmt, desöfteren krank ist, fährt er ja nicht täglich zur Arbeit. Ich denke  es sind im Schnitt nur ca 3 Wochen die er im Monat zur Arbeit fährt.  Für mich hat ein Jahr 364 Tage. Abzüglich die Wochenenden, Feiertage und bezahlter Urlaub. Daraus entstehen die 220 Tage. Wenn er aber monatlich im Schnitt 5 Tage weniger arbeitet( eben wegen Krankheit und unbezahltem Urlaub) kann er sich trotzdem für 220 Tage die Fahrkosten anrechnen lassen? Laut meier Rechnung wären das nämlich übers Jahr gerechnet nochmal ca 50 bis 60 Tage, die er nicht arbeitet, zusätzlich zu den 220 Tagen. darf er dann wirklich für 220 Tage Fahrkosten anrechnen lassen?

Gaaanz vielen Dank fürs Lesen
l.g.
elfchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2010 15:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

UHV - Unterhaltsvorschuss
UHVK - Unterhaltsvorschusskasse

Meines Erachtens liegt hier einiges im Argen, daher mein Rat zu einer Stufenklage. Bisher wurde nicht ordentlich Auskunft gegeben. Um im Mangelfall einen PKW statt den ÖPNV nutzen zu wollen bedingt einen schlüssigen Nachweis (Arbeitsvertrag wegen Arbeitszeit bzw. Bescheinigung des Arbeitgebers darüber, Busfahrplan etc.).

darf er dann wirklich für 220 Tage Fahrkosten anrechnen lassen?

Nein. Nur die tatsächlichen berufsbedingten Kosten werden anerkannt.

10.2.1 Notwendige berufsbedingte Aufwendungen werden vom Einkommen nur abgezogen, soweit sie konkret nachgewiesen sind. Eine Pauschale wird nicht gewährt.

280€ Fahrtkosten bei einem Netto von 1350€ sind mehr als 20%. Hierzu sagen die URL des OLG Schleswig:

Überschreiten die Fahrtkosten 15 % des Nettoeinkommens, muss dargelegt werden, weshalb die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist.

Und das gilt auch, wenn es keinen Mangelfall gibt. Dein eigener RA sollte mal langsam in die Puschen kommen.

Dein Herumreiten auf seine Urlaubs- bzw. Krankheitstage ist ineffektiv und bringt Dich ohne einen Gerichtsbeschluss nicht weiter. Zumal hier eigentlich alles auf Vermutungen basiert, welche Du nicht sicher belegen kannst. Selbst die Abrechnungen von ihm zeigen lediglich einen kleinen Ausschnitt - Du hast ja nicht mal die Hälfte. Das sich Dein RA hier mit einzelnen Gehaltsabrechnungen zufrieden gibt verwundert mich. Ist es ein Fachanwalt für Familienrecht? Auch verwundert mich die Zurückhaltung der UHVK. Haben die alle aufgegeben oder es nie wirklich versucht?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2010 15:50
(@elfchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo oldie,

mein RA ist ein Fachanwalt für Familienrecht. Es soll wohl so aussehen, dass mein Ex mir nicht monatlich die Lohnabrechnungen zukommen lassen muss. Lediglich die letzte Abrechnung von Dezember. In der Dezember Abrechnung ist angeblich ersichtlich, wieviel Brutto und auch Netto er im laufendem Jahr bekommen hat.
Daraus soll dann rückwirkend der genaue Unterhalt errechnet werden. Solange( also während des laufendes Jahres) sollen ein, zwei Abrechnungen reichen.

So teilte es mir auch die UVSK es mit.

Soweit so gut.
Ich kann  aus der Dezember Abrechnung natürlich sehen was er Netto und Brutto im Laufe des Jahres bekommen hat.  Ich kann aber nicht erkennen, ob er wirklich seine volle Stunden Zahl gearbeitet hat. Und darum geht es doch.

Er hat der UVSK den Fahrplan mitgeschickt, daraus geht hervor, dass er um 6.00 Uhr wirklich nicht mit öffentlichen Verkehrmittel zur Arbeit kommt. Das kann er auch dem Gericht vorlegen.
Darum gehts ja auch nicht.

Der UVSK ist es gar nicht aufgefallen, dass er nicht die volle Stundenzahl arbeitet. Und immer krank ist.
Habe denen vor ca 4 Wochen  wieder einmal mitgeteilt (das war schon das 3. Mal)und immer heißt es, wir prüfen.
Aber nichts passiert.
Meine Sachbearneiterin bei der UVSK ist  schon in die Jahre gekommen, ich habe das Gefühl, die hat einfach keinen Bock mehr. Sie teilte mal mit, dass es ja ziemlich aufwendig wäre, immer alle Abrechnungen zu kontrollieren.  Und er wäre ja so ein freundlicher und sehr netter Mann und würde regelmäßig zahlen. Ich vermute sie sitzt da ihre Zeit bis zur Rente ab.

Erstmal Danke
L.G.
elfchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2010 21:00
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der UVSK ist es gar nicht aufgefallen, dass er nicht die volle Stundenzahl arbeitet. Und immer krank ist.

aber dann müsste er Entgeltfortzahlung erhalten, mindestens 6 Wochen, bei verschiedenen Krankheiten auch mehr. Und dann Krankengeld.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2010 21:11
(@elfchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ginnie,

es geht auch nicht um das Kranksein selber, das bekommt er ja bezahlt. Er ist regelmäßig in allen Ferien krank, immer ca eine Woche.

1. Geht es darum, ob er sich die hohen Fahrkosten auch bei regelmäßigem Kranksein anrechnen darf und
2. warum er nicht die volle Stundenzahl arbeitet und sich immer unbezahlten Urlaub nimmt.
3. Ob er  sich auch für unbezahltem Urlaub die vollen Fahrkosten anrechenn darf.

L.G.

elfchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2010 21:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi elfchen

Da Du Dich scheinbar festgelegt hast, wo was zu bemängeln ist, dann reich Klage ein. Grundlage wäre, dass er durch unbezahlten Urlaub bzw. verkürztes Arbeiten seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt und für Tage, wo er nicht arbeitet, berufsbedingte Aufwendungen geltend macht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2010 01:03
(@trauriger_papa)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Elfchen,

Arbeitsverträge sind immer Verträge zwischen 2 Parteien ---> Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge werden durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und gesetzliche Vorgaben gegeben. Allerdings gibt es trotz allem viel Gestaltungsspielraum für individuelle Vereinbarungen. Wie exakt sieht denn die Formulierung in seinem Arbeitsvertrag aus, was Stundenanzahl und Vergütung betrifft? Wenn er als Handwerker nur die gearbeiteten Stunden vergütet bekommt, dann erhält er im Krankheitsfalle auch nur den durchschnittlichen Verdienst als Krankengeld und nicht das, was an maximal zu leistenden Stunden im Arbeitsvertrag vereinbart war. Würde dann nämlich bedeuten, dass er im Krankheitsfalle mehr Geld verdient als wenn er arbeiten geht. Vielleicht ist sein Arbeitgeber ein kleiner Krauter, der nur so wenig Aufträge für seinen Handwerksbetrieb aquiriert, dass der AN nur 100-140h pro Monat beschäftigt werden kann und er ihn daher für mehrere Tage im Monat unbezahlt freistellt. Zu den Fahrtkosten und ÖPNV...in vielen Handwerksbetrieben ist es durchaus üblich, dass der AG Wechseltätigkeit hat und mit seinem Privat-Pkw auch Werkzeug und Baumaterial zu den Baustellen fährt. Nur mal so als Denkansatz... Und wenn er in seiner Freizeit viel mit seiner neuen Partnerin wegfährt, dann nutzt er seine  unbezahlten Urlaubstage und Krankheitstage ebend auch nicht der vielen Handwerkern unterstellten Möglichkeit durch Schwarzarbeit hinzuzuverdienen. Sei doch froh, eine Baustelle weniger! Wenn dein Exmann so lange krank war, vielleicht braucht er auch wirklich diese Auszeiten um sich körperlich zu generieren um nicht ein Fall für EUR zu werden. Man muss nicht in allem immer nur versuchen das Negative zu sehen!! Lerne positiv zu denken!!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2010 22:10