muss mich leider doch noch mal melden,
was ist eine mangelfallberechnung? :redhead:
danke
dude0604
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!!!!
Hallo Dude
Eigentlich gehört das hier nicht in deine Geschichte sondern in Behörden und ämter.
Aber:
Die Mangelfallberechnung stellt eine Form der Unterhaltsberechnung dar.
Reicht das Vermögen eines Unterhaltsschuldners nicht aus, um alle Unterhaltssgläubiger zu befriedigen (weil die Grenzen des Selbstbehaltes -Existenzminimum- erreicht werden) ist zunächst der Unterhaltsbedarf der auf einer Stufe stehenden Unterhaltsgläubiger zu erfüllen.
Ergibt sich danach ein Überschuss, so ist der verbleibende Unterhalt an die nachrangigen Unterhaltsbedürftigen zu verteilen.
Deckt die zu verteilende Masse auch nicht den Bedarf der auf einer Stufe stehenden Unterhaltsbedürftigen, ist innerhalb einer Rangstufe die Mangelfallberechnung vorzunehmen.
* 1. Stufe: Der geschiedene Ehepartner (bei mehreren in zeitlicher Reihenfolge) und alle minderjährigen Kinder des Unterhaltsverpflichteten.
* 2. Stufe: Der derzeitige Ehegatte.
* 3. Stufe: Die volljährigen Kinder und/oder die Mutter eines nicht ehelichen Kindes.
Der geschiedene Ehegatte geht einem neuen Ehegatten nur vor, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit des geschiedenen Ehegatten sich entweder auf Betreuungsunterhalt, lange Ehedauer (15 bis 20 Jahre) oder auf Billigkeit begründet oder der neue Ehepartner keinen anderweitigen Unterhaltsanspruch hat.
In den anderen Fällen besteht Gleichrangigkeit.
In einem ersten Schritt der Mangelfallberechnung ist der Unterhaltsbedarf der Bedürftigen zu berechnen. Anschließend ist die zu verteilende Masse festzustellen (bereinigtes Nettoeinkommen abzüglich des Selbstbehalts). In einem dritten Schritt ist Verteilquote zu berechnen. Dazu wird die verteilbare Masse durch den gesamten Unterhaltsbedarf geteilt und mit 100 multipliziert. Der eigentlichen Unterhaltsanspruch des Einzelnen (Ehegatte, Kinder) wird mit dieser Quote (Prozentsatz) multipliziert und es ergibt sich der Betrag,der dem Bedürftigen tatsächlich zusteht.
Beispiel:
Das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten beträgt 2.900,- EUR, die zu verteilende Masse (minderjährige Kinder) daher 1.400,- EUR. Der Unterhalt beträgt für das erste Kind 400,- EUR, für das zweite Kind 565,- EUR, für das dritte Kind 565,- EUR und für die berufstätige Ehefrau 389,- EUR, gesamt: 1919,- EUR.
Verteilerquote: 1.400,- EUR / 1919,- EUR x 100 = 72,96 %
Für Kind 1 sind zu zahlen:
400 x 72,96 % = 292,00 EUR
Für Kind 2 sind zu zahlen
565 x 72,96 % = 412,00 EUR
Für Kind 3 sind zu zahlen:
565 x 72,96 % = 412,00 EUR
Für die Ehefrau snd zu zahlen:
389 x 72,96 % = 284,00 EUR
Summe/Verteilungsmasse = 400,00 EUR
Nachzulesen unter:
http://www.rechtslexikon-online.de/Mangelfallberechnung.html
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
@mel: ja ja oder auch Unterhalt *grins
[Editiert am 14/12/2004 von PhoeniX]
Hallo Phoenix,
vielen Dank ür die sehr ausführliche Antwort.
Nun habe ich noch eine Frage:
Am 14.12.2004 wurde vom BGH ein neuer Beschluss bezüglich Ehegattenunterhalt gefasst. Wer kann mir den erklären, oder mich informieren, was da genau drin steht? Ich kann den Beschluss nicht öffnen!
Herzlichen Dank!
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!!!!
Hallo dude0604,
Am 14.12.2004 wurde vom BGH ein neuer Beschluss bezüglich Ehegattenunterhalt gefasst
Auf dem Server des BGH gibt es keinen Beschluss mit Datum 14.12.2004. Hast du das Aktenzeichen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
nein, das Aktenzeichen weiss ich leider nicht!!
Kann aber sein, dass es nur den Unterhalt bei Ex- Ehepartnern, die nicht miteinander verheiratet waren, betrifft. Habe diese Info von einem Arbeitskollegen meines Mannes, werde mich aber nochmals schlau machen und, wenn ich genaueres weiss, nochmals melden.
Finde diese Info, egal, wen es betrifft, schon wichtig! :note:
danke und gruss
dude 0604
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!!!!