mangelfallbrechnung...
 
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mangelfallbrechnung - kindesunterhalt

 
(@mokus)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

mal eine frage :

ich bin m.E. ein Kandidat für eine Mangelfallberechnung beim Kindesunterhalt.

Falls das sich so rausstellt, werde ich ja weniger Unterhalt zahlen, wie schauts dann bei der Ex aus ?
Bekommt die evtl. die Differenz irgendwoher ( die wird ja sicher jammern, dass es zuwenig ist, und wenns nur
5 euro wären ).

Kann ich irgendwo nachlesen, welche Unkosten/Werbungskosten etc. ausser dem Selbstbehalt von meinem Einkommen abzuziehen sind ?

Danke,
LG mokus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2007 14:08
 Vic
(@vic)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Mokus,

also ich bin auch zum "Mangelfall" geworden und sicher hier in guter Gesellschaft.

Wir haben hier die "Arbeitnehmerkammer" (Bremen);
da kann man sich das ganze "gratis" und relativ rechtssicher ausrechnen lassen.

Also bei mir gehen von Durchschnittsnetto noch folgende Sachen ab:

- private Rentenversicherung
- Bausparvertrag; VWL (kriegt die Exe eh die Hälfte bei Scheidung über Zugewinnausgl.)
- diverse Versicherungen, welche "eheprägernd" sind und wo BEIDE bzw. auch das Kind versichert sind.
  (Haftpflicht; Rechtsschutz; Unfall; Risikoleben etc.)
- Fahrtkosten zur Arbeit

Vieleicht findest Du bei Dir noch mehr; was abgezogen werden kann. Versuchs auf jeden Fall !!

Würde ich jedoch im Einzelfall von DEINEM Anwalt etc. prüfen und schriftlich niederlegen lassen.

Aber Vorsicht: Bei Mangelfall versucht die "Arge" (da wird Sie dann ja hinmüssen; oder ??) meistens,
die Abzüge zum Teil NICHT anzuerkennen.

Ich mach das jetzt so, dass ich genau nach der Berechnung zahl und wenn es Probleme gibt,
solln Sie mich halt verklagen.

Laut AK hab ich als Mangelfall dann eh Anspruch auf PKH.

Bisher hab ich auch freiwillig aus Eigeninitiative gezahlt; ohne Aufforderung irgendwelcher Stellen.

Das müsste ich für den Fall der Klage überdenken.

Gruß Vic

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2007 14:36
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hab' Deinen alten Thread gelesen, hier die Kurzzusammenfassung:

bin geschieden und zahle für 3 kinder zur zeit 846 euro im monat. ich bin in zweiter ehe verheiratet, ein kind, aber beim besten willen komme ich als alleinverdiener nicht mehr über die runden. meine ex arbeitet nix ...
...
Ich bekommen 2200 netto, aber das nur, weil ich einen sehr hohen Freibetrag
eingetragen habe wegen sehr hoher Werbungskosten
...
ich habe mir mal die kindergeldanrechnungstabelle angeschaut .... da muss ich nachhaken.

Bis vor kurzem, mit 6 Unterhaltsberechtigten, warst Du ganz klarer Mangelfall, aber mit der neuen Vorrangstellung von Kindern wird es knapp. Du müsstes erstens mehr über Deine Werbungskosten verraten, und wo ich auch nicht sicher bin, ist wieweit der Splittingvorteil aus Deiner neuen Ehe für den KU verbraucht werden darf.

Ich nehm jetzt einfach mal an, Du hast 400 Euro Werbungskosten (das kannst Du aus den Leitlinien der Oberlandesgerichte rauslesen) und dass der Splittingvorteil mit den den KU fliesst, und dass Dein 4tes Kind unter 6 Jahre alt ist, und dass die neue Regel schon greift, dass das halbe Kindergeld direkt bedarfsmindernd ist (und somit als Verteilmasse zur Verfügung steht).

Dann blieben Dir nach der jetzigen DT:
2200 - 400 - 3*257 - 199 = 830

nach den neuen Zahlen (Unterhaltsreform):
2200 - 400 -3*227 - 187 = 930

Also immer ca 70 Euro unterm Selbstbahlt (der soll ja steigen mit der Reform), d.h. viel reissen könntest Du da nicht.

Aber Deine jetzige Frau hat, wenn sie nicht arbeitet, einen ALG-2 Anpruch, habt Ihr das
schon geprüft?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2007 14:55
(@PhoeniX)

Moin

Erst mal VIC:

Das müsste ich für den Fall der Klage überdenken.

Könnte nach hinten losgehen, da du in Verzug gesetzt wirst und dann ordentlich nachzahlen mußt. Du solltest dir den Mängelfall bestätigen lassen, sonst läuft meines Wissens die Differenz als Schuld auf und die wird auch noch verzinst.

@ Mokus

...wie schauts dann bei der Ex aus... / ...die wird ja sicher jammern, dass es zuwenig ist, und wenns nur
5 euro wären...

Geht dich nix an. Du bist nicht mehr für sie verantwortlich, sonnst hättet ihr eure beziehung nicht beenden brauchen.

Bekommt die evtl. die Differenz irgendwoher

Sie bekommt die Differenz bis auf 127€ aus der UVG Kasse (du zahlst 100 dann 27 UVG) und von der ARGE noch mal ca 25€.  Alles was sie darüber bekommt, wird ihr eh von der ARGE abgezogen. (207€ SGB II für Kind - 127€ Unterhalt - 154€ KG + ca.100€ diverse Mietzuschüsse = ca 25€ ) Wenn du 199€  zahlst: 207 - 199 - 154 + ca 100 Mietzuschüsse = -46€ die von dem Gesamtbedarf abgezogen werden.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2007 15:09
(@mokus)
Schon was gesagt Registriert

also,

ich habe 2200 netto ( wegen eines hohen freibetrages, sonst wärens nur 1600 ), es fallen berufsbedingt werbungskosten in höhe von monatlich ( mindestens ) 1000 euro an, die kosten sind nachweisbar ( vor allem fahrtkosten ) und wurden in den letztem 25 jahren auch so immer bei der steuererklärung akzeptiert.

von den 2200 blieben also ca. 1200, ich zahle momentan für drei kinder 771 ( 3 x 257 )...

ich weiss nicht wie man genau berechnet, aber wenn man von ca. 1200 den selbstbehalt ( wohl ca, 900 ) abzieht, blieben ja nur 300 übrig.
werden diese 300  eigentlich nur auf die drei kinder aus erster ehe aufgeteilt, es wäre noch ein zweijähriges aus zweiter ehe da ??

in jedem falle bin ich der meinung, dass zumindest weniger als 771 übrig bleiben. ( das merke ich jetzt schon, ich komme, da diese hohen werbungskosten ja tätsächlich irgendwoher bezahlt werden müssen, kaum über die runden.

danke uns grüße
mokus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2007 19:26
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

von den 2200 blieben also ca. 1200, ich zahle momentan für drei kinder 771 ( 3 x 257 )..

Das Problem bei so hohen Werbungskosten ist, dass sie vielleicht anerkannt werden, aber dann hintenrum mit den Geheimwaffen "Umzugsobliegenheit" und "Fiktives Einkommen" wieder gestrichen werden, also der Schuss kann nach hinten losgehen. Was natürlich auf jedenfall geht ist, die Steuerersparnis durch die Werbungskosten rauszurechnen und dann noch die 5% Werbungskostenpauschale, und das macht Dich ja auch schon zum Mangelfall, und ja, Dein 4. Kind zählt mit in der Berechung.

Ich komme aber mit Deinen Zahlen nicht zurecht. Wie schaffst Du 600 Euro Steuerersparnis durch 1000 Euro Fahrtkosten? Ist in den 600 Euro Differnenz vielleicht auch  das Ehegattensplitting drin? Was macht Deine jetzige Frau? Arbeitet die?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2007 10:30
(@mokus)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

also wegen den werbungskosten : ich fahre im schnitt jeden monat 3000 km mit dem auto zu ständig wechselnden arbeitsstätten, dazu kommen dann parkgebühren in der münchner innenstadt, ausserdem habe ich einen ausserhäuslichen übungsraum ( brauche ich als musiker, schliesslich verdiene ich damit das geld für den unterhalt ) sowie abschreibungen für instrumente. selbst wenn man das ganz konservativ rechnet, kommt immer ein tausender im monat als werbungskosten raus. umziehen oder so was hilft da auch nix. ich habe halt einen sehr hohen freibetrag auf der lohnsteuerkarte, sodass ich kaum noch steuer abgezogen bekomme. ohne diesen freibetrag bekäme ich ca. 1600 netto ( ist mal versehentlich passiert , daher weiss ich das ), und bekäme ich halt wieder was zurück vom finanzamt.
( wobei ich mit 1600 netto große probleme hätte, da eine steuererstattung ja nur einmal im jahr kommt, ich aber jeden monat zahlen muss )

wieso kann der schuss nach hinten losgehen : mehr zahlen als jetzt ( 114 % ) muss ich effektiv doch in keinem falle.
ausserdem gehe ich davon aus, dass - wenn ich vom netto den selbstbehalt abziehe - ca. insgesamt maximal 400 euro bleiben, die aber dann auf 4 kinder verteilt werden müssten ( 3 aus erster ehe, 1 aus zweiter ).

oder andersrum : ich zahle jetzt für die 4 kinder 771 euro, wenn ich das weiterhin zahlen müsste, bedeutet das, dass nach abzug der werbungskosten und des selbstbehalts ja ca. 1000 euro ( für 4 Kinder ) übrig sein müssten, das wäre ja nur der fall, wenn ausser dem selbstbehalt ( grob 900 ) nur ca. 300 euro für werbungskosten anerkannt würden ....
2200 - ( 1000 + 900 ) = 300

oder wäre es überhaupt, besser, keinen freibetrag mehr eintragen zu lassen, dann reichts sowieso nicht mehr voren und hinten ..... und dann was anfangen ??

danke einstweilen
grüße
mokus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2007 23:54
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

O.k. also Unzugsobliegenheit schonmal nicht.

Aber vor einem fiktiven Einkommen bist Du nicht sicher.

Wenn Du bei Steuerklasse III mit 12000 Freibetrag 2200 netto hast, sind das brutto ca 2700-2800. Wenn Du dafür 1000 Euro Werbungskosten selber trägst, sind das effektiv 1700 brutto, also ein Brutto-Stundenlohn von nicht viel mehr als 10 Euro, und das für München, das teuerste Pflaster Deutschlands, also das musst Du zumindest erklären.

Ich kenne das Musikgeschäft ja nicht, vielleicht sind die Verhältnisse wirklich so, aber vorstellen kann ichs mir nicht. Auch scheint mir ein Arbeitsvetrag, wo man all diese Kosten selber trägt, von Fahrtkosten zum Einsatzort, Übungsraum und Instrumente, ziemlich einseitig, das klingt irgendwie mehr nach Selbstständigkeit.

Ich will Dich nicht ärgern, aber mit diesen Fragen wirst Du's zu tun kriegen, auch mit denen nach versteckten Erwerbsquellen (Trinkgelder?), weil 10 Euro brutto für München nimmt Dir keiner ab, und dann wirst Du ruckzuck fiktiv gestellt und es heisst, Du musst Dir eben einen Job suchen, wo mehr hängenbleibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2007 11:17
(@mokus)
Schon was gesagt Registriert

also, mal schnell ein paar infos zu meinem beruf :

ich bin orchestermusiker in münchen, angestellt, aber leider nicht bei einem
der elite-orchester, d.h. ich bekomme ein monatliches festgehalt, muss dafür aber
- aufgrund der schlechten situation des orchesters- arbeiten praktisch ohne begrenzung.

ich habe eh schon das jugendamt am hals, weil ich eigentlich ein langes wochenende im monat
die kinder nehmen sollte, aber aus beruflichen gründen klappt das praktisch nie
reibungslos ...

ich bekomme kein weihnachts- oder urlaubsgeld. unnötig zu sagen, dass keine freie zeit ist,
um irgendeiner nebentätigkeit nachzugehen ( vor 15 jahren war die lage anders, damals habe
ich mehr verdient und musste weniger arbeiten, sodass ich z.b. noch unterrichten konnte )

ich habe ausserdem keine regelmässigen arbeitszeiten, sondern natürlich nach bedarf, d.h.
z.b. auch mal an weihnachten, wochenenden sowieso, dazu kommen konzertreisen, die
auch mal 6 wochen dauern.

einen anderen job suchen, ich weiss nicht, als musiker in einem anderen orchester schon
gleich gar nicht, ausserdem bin ich ende 40, bin leicht behindert ( ein auge ), und
nach 30 jahren musik habe ich ein kaputtes kreuz, nen tennisarm und einen hörschaden.

was mir höchstens noch pasieren kann, ist dass unser orchester wegen mangelnder
subventionen ganz dicht macht oder mir wenigstens das gehalt nochmal um 20 - 30 %
gekürzt wird.

momentan käme man mit dem gehalt auch in münchen noch irgendwie über die runden, wenn
man halt nicht gerade 771 euro unterhalt zahlen muss.

Trinkgeld gibts in diesem job nicht, in jedem orchester muss man selbst für sein
instrument und dessen unterhalt sorgen, der übungsraum ist voraussetzung, wenn man
hier in münchen und umgebung eine mietwohnung kriegen will.

so schauts aus...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2007 19:37
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mokus,

wenn das so aussieht würde ich das versuchen mit einer Abänderungsklage, weil wie Du ja sagst, verlieren kannst Du dabei nichts, ausser vielleicht dass, wenn Du den Mangelfall durchkriegst, Du zur Strafe dann regelmässig Bewerbungsnachweise abliefern musst um zu beweisen, dass Du Dir wirklich kein besser bezahlter Job offensteht, und dann hast Du noch weniger Zeit.

Geschickt wäre es vielleicht, solche Bewerbungsnachweise jetzt schon zu produzieren und der Klage beizufügen, das nimmt dem Thema dann vielleicht die Brisanz.

Theoretisch müsstes Du für diese Klage auch Prozeskostenhilfe bekommen, kenn ich mich aber nicht aus, vielleicht kann jemand anders mal erklären, was Du dazu tun muss.

Ausserdem solltest Du Dich mal mit dem Thema ALG-II beschäftigen, weil wenn ichs richtig verstanden habe arbeitet Deine jetzige Frau nicht, und das neue Unterhaltsrecht mit dem Vorrang für Kinder sieht für so einen Fall vor, dass Deine Frau, wenn sie unterhaltsrechtlich leer ausgeht, ALG-II beantrragen soll.

viel Erfolg!

Gruss, Arndt

PS: Reisespesen für die Konzertreisen können auch zum Thema werden

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 15:50