Hallo zusammen,
kurz zur Vorgeschichte: Uneheliche Tochter, heute ca 13 Jahre alt. Letzter Kontakt mit ihr (sehr herzlich) vor etwa 7 Jahren. Dann Umgang von der KM abgebrochen (mit Unterstützung des JA), weil ich angeblich meine Tochter (damals 6) mehrfach vergewaltigt haben soll. Ärztliches Attest für Tochter= kann garnicht sein, ärztliches Attest Psychologe für Kind = Kind von Mutter massiv manipuliert, ärztliches Attest von mir: impotent, ärztliches Attest Psychologe für mich = Vergewaltigung höchst unglaubwürdig. Da das ganze aber über Jahre ging und die KM weiterhin boykottierte war das Urteil vom FamG: Umgang kann dem Kind nicht mehr zugemutet werden, da inzwischen entfremdet und zu stark manipuliert (Kind: "Ich will VvC nie mehr wieder sehen, eher möchte ich tot sein"). Es wird nicht Recht gesprochen, sondern "was am Besten für das Kind". Mein RA: so habe er es befürchtet. Ich solle jetzt abwarten, vielleicht kommt sie ja eines Tages alleine auf mich zu.
Gerade habe ich mal wieder eine Einkommensanfrage auf dem Tisch von JA (Beistand der Mutter). Sowas kommt regelmäßig genau nach 2 Jahren und 1 Tag. Habe ich bisher immer ausgefüllt. Unterhaltstitel auf 100%. Ich bin selbstständig als Freelancer (IT), war bislang schwer, die 100% zu leisten (viele Abzüge, die aber alle berücksichtigt wurden vom JA). Aber alles gezahlt (ein paarmal etwas verspätet, aber alles bezahlt).
Jetzt habe ich (nach einer Schulung und Zertifikation - hatte nie gedacht, dass das so sich auswirken kann!) als Freelancer mehrere sehr potente Freelancer-Angebote. So dass mein bereinigtes Nettoeinkommen ca 5-6x so hoch liegen wird (Stufe KU 200%).
Meine Frage: Bis das die Einkommenserhöhung in den Steuerunterlagen dargestellt wird dauert es wieder Jahre. Soll ich jetzt schon angeben und ggf mehr zahlen (gem Düsseldorfer Tabelle) oder die nächste Einkommensabfrage in zwei Jahren auch noch mit geringeren Werten (die dann letzten Zahlen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen sind ja "letzter Steuerbescheid") und erst in rund 4 Jahren die erhöhten Werte angeben? Dann ist meine Tochter etwa 17 Jahre alt. Und muss irgendwann mit mir reden.
Achso: KM ist sehr einkommensstark - meiner Tochter geht es im Moment sehr, sehr gut (inklusive 2 Pferd usw). Der zusätzliche KU ginge nur in der Haushaltskasse der Mutter irgendwo unter...
Kann übrigens rückwirkend gefordert werden?
Danke für die Antwort.
VvC
Hallo,
bislang hast du ja nur die Angebote und das Einkommen noch nicht so erzielt,wenn ich das richtig verstanden habe. Damit ist das derzeitige und nicht das ggf. Zukünftig erzielbare Einkommen zu berücksichtigen.
Bei selbständigen werden auch 3 Jahre gemittelt.
deswegen die letzten 3 Jahre nachweisen und weiter die 100% zahlen oder was auch immer daraus kommt. Und wenn du mehr als den mindestunterhalt zahlen sollst müssen sie berufsbedingten Abzüge und die Altersvorsorge auch in entsprechender Höhe berücksichtigt werden.
und die Altersvorsorge sind dann die 23/24% nicht nur die 4% wie bei Angestellten, da bei selbständigen kein Arbeitgeber etwas dazu gibt.
sophie
Servus VvC!
Achso: KM ist sehr einkommensstark - meiner Tochter geht es im Moment sehr, sehr gut (inklusive 2 Pferd usw). Der zusätzliche KU ginge nur in der Haushaltskasse der Mutter irgendwo unter...
Hier würde ich mal prüfen, inwieweit Du unterhaltspflichtig bist, z.B. wenn KM zwei bis dreimal so höheres Einkommen erwirtschaftet als Du.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!