Hallo zusammen,
schön, hier Gleichgesinnte zu treffen - es ist mein erster Beitrag im Forum.
Meine Ex-Frau und ich sind seit Dezember geschieden. Wir verstehen uns Gott sei Dank gut. Wir haben zwei Kinder im Alter von 7 und 9 Jahren. Ich habe ihr das ehemalig gemeinsame Haus überschrieben. Damit die Kinder ihr zu Hause behalten können. Bin in eine kleinere Mietwohnung gezogen. Im Kreditvertrag bin ich als Bürg geblieben, sonst hätte die Bank nicht mit gemacht.
Nach der Scheidung werde ich nun meinen Job wechseln und ca. 700 EUR mehr Netto im Monat verdienen. So weit so schön.
Wenn ich mir die Düsseldorfer Tabelle ansehen, partizipiert meine Ex Frau bzw. meine Kinder ordentlich davon. Was mich stört, ist die Tatsache, dass sie selbst eine gutgehende Praxis als Selbständige führt, ihr Geld aber "verprasst" und bei mir die Hand für die Kinder aufhält.
Hat jemand einen Tipp bzgl. des Unterhalts oder muss ich die Kröte so schlucken? Ich nehme für den Job einiges an Belastungen wie zum Beispiel eine tägliche Fahrzeit von 2 Stunden auf mich.
Herzlichen Dank für Eure Einschätzung!
Hallo Marcus,
und willkommen hier.
Nach der Scheidung werde ich nun meinen Job wechseln und ca. 700 EUR mehr Netto im Monat verdienen. So weit so schön. Wenn ich mir die Düsseldorfer Tabelle ansehen, partizipiert meine Ex Frau bzw. meine Kinder ordentlich davon.
Ja, vom Grundsatz her ist das so. Ich hoffe, dir war das klar, bevor du den neuen Job angenommen hast?
Ich verstehe dich so, dass deine Ex erstens recht gut verdient und zweitens einen Wohnvorteil aus dem ehemals gemeinsamen Haus hat. Daher gehe ich davon aus, wir reden hier "nur" über Kindesunterhalt, aber nicht über nachehelichen Unterhalt für Madame, oder?
Dann bringen dich 700 Euro mehr Nettoeinkommen um eine oder wahrscheinlich sogar zwei Zeilen höher in der Düsseldorfer Tabelle; das wären dann, je nachdem über welche absolute Einkommenshöhe wir hier reden, ca. dreißig bzw. ca. sechzig Euro pro Kind.
Ob es eine oder zwei Zeilen mehr sind, müssten wir mal konkret ausrechnen. Dabei spielt insbesondere diese "tägliche Fahrzeit von 2 Stunden" eine Rolle: Für die Unterhaltsberechnung darf man berufsbedingte Kosten, und somit insbesondere die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, vom Nettoeinkommen abziehen. Wenn du also jetzt deutlich mehr Kilometer fährst als vorher, dann kann es sein, dass du mit einer Zeile höher davonkommst.
Ansonsten noch der Hinweis, falls es dafür nicht schon zu spät ist: Madame hat das Recht, alle zwei Jahre eine Einkommensauskunft von dir zu fordern oder wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass du inzwischen mehr verdienst als vorher - aber du brauchst ein höheres Einkommen nicht in vorauseilendem Gehorsam zu melden. Wenn Madame also noch nichts von deinen neuen Job weiß, dann brauchst du ihr nicht unbedingt davon zu erzählen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
klasse Dank und ja - Du hast mit allen Deinen Annahmen Recht und mir weitergeholfen. Schönes Wochenende
Was mich stört, ist die Tatsache, dass sie selbst eine gutgehende Praxis als Selbständige führt, ihr Geld aber "verprasst" und bei mir die Hand für die Kinder aufhält.
Hat jemand einen Tipp bzgl. des Unterhalts oder muss ich die Kröte so schlucken? Ich nehme für den Job einiges an Belastungen wie zum Beispiel eine tägliche Fahrzeit von 2 Stunden auf mich.
Was sie mit ihrem Geld macht, muss dir egal sein. Denk nicht weiter darüber nach. Es hat eh keinen Einfluss auf Deine Unterhaltspflichten den Kindern gegenüber.
Die Kröte musst Du schlucken. Wenn Du seit Dezember geschieden bist, gehe ich aber davon aus, dass sie erst in 1,5 Jahren einen neuen Gehaltszettel fordert, wenn überhaupt. Und wie Malachit richtig angemerkt hat, ein Blick in die DDT entspannt dann doch etwas. Mit 1 oder zwei Stufen mehr ist es nicht so, dass man plötzlich verarmt.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo,
es geht bei der Unterhaltsberechnung immer um Dein bereinigtes Netto und da werden auch die Fahrtkosten von und zur Arbeit berücksichtigt. Wenn sich die Strecke wesentlich verlängert hat, dann kann es sein, dass das bereinigte Netto gar nicht so stark ansteigt.
VG Susi
Hi @Marcus H,
bei den abzugsfähigen Positionen unbedingt die Leitlienien des zuständigen OLG´s beachten.
Zuständiges OLG ist immer das, welches sich im Dunstkreis des Wohnsitzes der Kinder befindet...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Noch ein Hinweis zum Haus:
die Nettigkeit wird dir vor die Füße fallen, falls du selbst nochmal Eigentum erwerben willst. Du solltest gucken, dass du mit Eintritt der Kündigungsfrist des Vertrag raus kommst. Du musst diese Bürgschaft auch bei allen weiteren Kreditanfragen erwähnen. Klug ist sowas nicht.
Was mich stört, ist die Tatsache, dass sie selbst eine gutgehende Praxis als Selbständige führt, ihr Geld aber "verprasst" und bei mir die Hand für die Kinder aufhält.
Noch ein Kommentar dazu: Sofern ihr Einkommen Deins um mehr als das 3-fache übersteigt, ist kein KU mehr fällig.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Noch ein Kommentar dazu: Sofern ihr Einkommen Deins um mehr als das 3-fache übersteigt, ist kein KU mehr fällig.
Welches er aber nachweisen müsste!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.