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(@tweety72)
Schon was gesagt Registriert

Ich brauche mal wieder Eure Hilfe und Euren Rat.Mein Kinder ( 5 und 14 ) leben beim Vater,ich kann trotz Vollzeitstelle keinen Unterhalt zahlen-komme gerade mal auf 900 € Netto.Dazu habe ich noch monatliche Fahrkosten von 80-100 € wenn ich zu den Kinder fahre,da der Vater 300 km weg gezogen ist.Vorhin sagte mir mein Nochehemann das die vom JA gesagt haben das es falsch berechnet wurde,da ich mit meinem Freund zusammen lebe,das wußten die aber von Anfang an.Habe bis jetzt regelmäßig meine Gehaltsabrechnungen und auch die Arbeitsverträge hingeschickt.Nun meinte das JA zum KV das bei mir eigentlich nur 770 € Selbsterhalt berechnet werden dürfen,wegen meinem Lebenspartner.Was hat mein Partner mit den Kindern zu tun,er verdient Netto auch nur 860 €.Hat der KV recht?Wie soll ich mich weiter verhalten,dann kann ich mir die Fahrkarte zu den Kids nicht mehr leisten.

Viele Grüße

Tweety72

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2010 19:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Absenkung des SB auf 770 € ist so nicht korrekt. Es kann, sofern der Unterhaltsverpflichtete mit einem leistungsfähigen Partner zusammenlebt, eine Haushaltsersparnis von bis zu 15 % angesetzt werden. Dem steht entgegen, dass du Mangelfall bist, somit keine KG-Anrechnung erhältst und demzufolge die Umgangskosten anzuerkennen sind.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2010 20:03
(@tweety72)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort.Werde Dienstag gleich beim JA anrufen und das mit denen klären.

Schönes WE noch!

Tweety72

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2010 21:50