Hallo an alle,
habe mal eine Frage...meine Tochter benötig Nachhilfe in 4 Fächern...nun soll ich die Kosten dafür anteilig zahlen..da es für mein Kind ist sehe ich auch nicht das Problem dabei.
Was mich pers. ärgert ist das sie zu Ihre Ma gezogen ist in der Mitte des letzten Jahres und ich damals der Meinung war sie eine Klasse tiefer einzuschulen..da das Schulsystem in dem Land schon weiter war als hier. Dies wurde ignoriert. So wäre sie in die 6 Kl. gekommen und nicht in die 7. Nun zeigt sich schon seit einigen Monaten, dass sie rapide schlechter wird und wenn sie jetzt nix tut wird sie die Klasse wiederholen müssen.
Ich habe ca. 1400 Euro netto einkommen und zahle 340€ Unterhalt, dieser ist nicht tituliert. Ich trage die Umgangskosten, fahre zu Beratungsgesprächen zu der KM. Zahle die Kosten für die Zahnspange beteilige mich an allen sonstigen Kosten (Klassenfahrt, Bücher, Konfifahrten).
Bitte versteht mich nicht falsch, ich weiß das Kinder Geld kosten und diese auch unterhalten werden sollen und müssen aber langsam kann ich nicht mehr...
vg
Hallo,
Mehrbedarf - so er denn notwendig ist - wird nach Einkommen geqoutelt. Da bleibt bei dir ja so gut wie nichts mehr.
Seit Januar ist der Selbstbehalt auf 1.000 € gestiegen.
Bei deinem Netto abzgl. berufsbedingter Aufwendungen und zus. Altersvorsorge und KU dürfte da so gut wie kein Raum mehr sein.
Ich habe meinem Exmann - als er 1/4 der Beteiligung an Klassenfahrten und privaten Arztkosten gefordert hat - mitgeteilt, dass ich gern im Rahmen meiner Möglichkeiten mich daran beteiligen würde; der Mehrbedarf anteilige nach Einkommen geqoutelt wird unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes und er mir bitte seine Gehaltsabrechnung Dezember zukommen lassen soll zwecks Berechnung der Qoutelung. Seitdem war Ruhe.
Sophie
Was jetzt allerdings grundsätzlich wundert ist die Kostenbeteiligung an einer Zahnspange.
Diese wird in diesem Land - wenn sie medizinisch notwendig ist - zu 100% von der Krankenkasse bezahlt.
Eine Beteiligung durch den UH-Zahler ist also nicht notwendig.
Was jetzt allerdings grundsätzlich wundert ist die Kostenbeteiligung an einer Zahnspange.
Diese wird in diesem Land - wenn sie medizinisch notwendig ist - zu 100% von der Krankenkasse bezahlt.
In medizinisch indizierten Fällen ist das eher eine Art "Kaution", die sicherstellen soll, dass die Behandlung auch zu Ende geführt wird. Sie wird nach Abschluss der Behandlung zurückgezahlt - aber zunächst einmal fehlt die Kohle.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Da irrst du habakuk,
einen Teil der Kassenleistung muß man vorstrecken, bekommt diesen nach erfolgreichem Abschluß der Behandlung zurück. Das soll sicherstellen, dass die Behandlung auch durchgehalten und nicht irgendwann abgebrochen wird.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein, ich irre mich eben nicht!
Richtig, diese Art "Kaution" ist zu zahlen - das habe ich nie bestritten.
Richtig ist aber auch, diese ist eindeutig NICHT durch den KV als Mehrbedarf zu zahlen, da es eben keine Kosten sondern nur eine Kaution sind - deren Rücklauf ganz alleine in der Macht der KM steht.
Entsprechend kenne ich kein einziges Urteil das hier einen KV zu Zahlung von Mehrbedarf verurteilt hat, eben genau deshalb da er keinerlei Einfluss darauf hat ob die KM sich ausreichend um die Behandlung kümmert oder nicht - und da niemand weiß ob er seinen Anteil der "Kaution" jemals wieder sieht - oder die KM einfach behauptet sie hätte nichts zurück bekommen.
Nehmen wir mal einen vergleichbaren Fall:
Das Kind hat Musikunterricht - und für das Leihinstrument ist eine Kaution zu hinterlegen - Unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf ?
Das Kind fährt auf Schulskikurs - Kaution für die Ausrüstung vom KV als Mehrbedarf zu zahlen?
Hi,
logo bekommt man diese 20% wieder aber letztlich fehlen sie dir erst mal jeden Monat bzw. bei der Zahlung. Und es geht ja teilweise um Summen um die 100 bis 200Euro. Und meist werden ja Sonderleistungen vereinbart, da man ja auch nicht nur das einfache nimmt sondern auch das was Gut ist und für das Kind die optimale Versorgung und Erfolg bringt.
vg
Hallo,
die Sonderleistungen trägt der, der sie auch bestellt hat. Ich habe meinen Exmann da immer mit ins Boot geholt, er war über die Termine informiert, war teilweise auch dabei und gemeinsam haben wir dann die Entscheidung über die Sonderleistungen getroffen. Und jeder hat 50 % davon gezahlt.
Er allerdings hat es letztes Jahr anders herum gemacht: Sonderleistungen bestellt und nach der Behandlung von mir erwartet, dass ich 1/4 zahle. Allerdings war ich weder über die Sonderleistung im Vorfeld informiert noch wusste ich das er eine kostenpflichtige Leistung beim Arzt bestellt hat. Und dazu kam noch, dass ich die Diagnose, die der Sonderleistung vorausging, nicht so einfach glauben konnte. Da ein anderer Arzt eine ganz andere Diagnose gestellt hatte.
Bei uns konkret war es das Patella-Spitzen-Syndrom was das Kind haben sollte, lt. seinem Arzt. Da dies aber ein Wachstumsproblem war hat die Krankenkasse die Behandlung nicht gezahlt. Allerdings hätte dieses Syndrom in meinen Augen bereits wesentlich früher auftreten müssen, da das Kind mit 16 bereits 1,80 m groß ist, also so gut wie ausgewachsen und nicht mitten im Wachstum.
Entsprechend habe ich nichts gezahlt.
Sophie
P.S. der normale Anteil für eine kieferorthopädische Behandlung liegt zwischen 15 und 30 e pro Quartal.
@Mathes1976: Naja, da hast du im Prinzip schon recht ABER ....
In den Fällen in denen die Eltern noch gut miteinander umgehen können ist das kein Problem - aber streitet sich auch niemand drum wie viel jetzt wer von der Zuzahlung trägt und wie es mit der Rückzahlung aussieht. Von denen fragt hier auch keiner nach.
In allen anderen Fällen wird die Beteiligung also Forderung dargestellt.
Hier hat selbst die Rechtsprechung bisher einsehen müssen das es unverhältnissmäßig ist einen KV zu der Zahlung einer "Kaution" zu verknacken, bei der er weder Einfluß darauf hat das die Bedingungen zur Rückzahlung erfüllt werden, noch sicher sein kann das er das Geld im Erfolgsfall von der KM wieder bekommt.
Nun dachte ich das Thema wäre vom Tisch aber nein, falsch gedacht..
Nun soll ich zu den zahnarztkosten was dazu zahlen...mal knapp 60Euro, weil es müssen ja besondere Füllungen sein und neu versiegelt werden...warum zahle ich Unterhalt...und Nachhilfe soll ach bezahlt werden...
Langsam kann man kaum das Geld verdienen was gezahlt werden soll...
vg
weil es müssen ja besondere Füllungen sein und neu versiegelt werden
Nein. Müssen es nicht.
Wenn deine Ex diese Sonderleistungen will, muss sie sie selbst bezahlen.
Und wenn du der Meinung bist, dass sie sinnvoll sind, darfst du dich gerne beteiligen.
Aber Sonderbedarf sind sie nicht.
Und Mehrbedarf erst recht nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.