Hallo liebe Forengemeinde,
ich brauche Eure Hilfe.
die KM meines Sohnes fordert über das JA Mehrbedarf für ein Internat zusätzlich zum KU.
Nun frage ich mich, ob und inwieweit Sie das durchsetzen kann. Durch meine Recherchen im Netz bzw Büchern bin ich zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen - eher noch mehr verwirrt worden...
Meine Situation:
- gemeinsames Kind ist 9 Jahre alt, 4. Klasse Grundschule
- Kind lebt bei KM
- alleiniges Sorgerecht bei KM
- Kind ist an 2 Wochenenden pro Monat + 2 Wochen in den Ferien bei mir
- KU (Einkommensgruppe 2 mit 291€; kein Titel) wird regelmäßig und pünktlich von mir an die KM überwiesen.
- seit 7 Jahren von KM getrennt. Wir waren nicht verheiratet
- Verhältnis zur KM gut, aufs Organisatorische beschränkt
Situation Internat
- Kosten pro Monat: 630 €
- Unterbringung von Sonntag Abend bis Freitag Nachmittag
- Katholisches Internat
- Grund für die Internatsunterbringung laut KM und JA
1. Kind hat ADS, von Kinderpsychologin besätigt. (Anm: meiner Meinung nach ist er ganz normal. Heutzutage hat ja jedes 2te Kind ADS sobald die Erziehungsberechtigten sich überfordert fühlen)
2. KM hat mittlerweile 3 andere Kinder und hat aufgrund dessen nicht genügend Zeit für ihr erstes, unser gemeinsames Kind
- ich wurde erst nach der Entscheidung unser Kind aufs Internat zu schicken von der KM in Kenntnis darüber gesetzt, es hat keine Abstimmung im Vorfeld mit mir stattgefunden
- die Aufforderung der KM über das JA, dass ich zum Internat dazuzahlen soll, kam erst nachdem die KM unser Kind im Internat angemeldet hat
- das Internat ist nicht explizit als Internat für ADS-Kinder ausgewiesen. Es unterscheidet sich von einem staatlichen Gymnasium nur in der Klassengröße sowie in der gezielten Vermittlung katholischer Werte und Disziplin.
Nun Frage ich mich:
- Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, den Mehrbedarf zu zahlen d.h. werden die Internatskosten als Mehrbedarf anerkannt?
- Ist die Mutter barunterhaltspflichtig aufgrund der Unterbringung des Kindes im Internat von Sonntag Abend bis Freitag Nachmittag d.h. ändert sich dadurch am KU was?
Liebe Grüße und vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung!
Servus knidel,
ohne jetzt eine eindeutige und juristisch wasserfeste Lösung dazu zu kennen, möchte ich Dir nur meine Idee mitteilen, die ich aufgrund meines Empfindens habe:
Mehrbedarf oder Sonderbedarf passt für mich nicht. Du zahlst Unterhalt und damit leistst Du Deinen Teil. Ich sehe nicht den Grund, warum wegen ADS unbedingt ein Internat sein muss? Dass lässt sich auch anders angehen. Damit würde ich erst mal den Mehrbedarf ablehnen und nach der eindeutigen Grundlage fragen. Schon gar, wenn ich erst nach dem Schaffen dieser Fakten davon in Kenntnis gesetzt werde.
Und richtig! Wenn Kind unter der Woche nicht bei Muttern wohnt, dann hat sie sich auch entsprechend an den Kosten zu beteiligen. Immerhin spart sie sich einiges an Essen usw. Andererseits kann sie das Kinderzimmer trotzdem nicht aus der Miete rausrechnen. Denk dran.
Und überhaupt: Biete doch an, dass Euer Kind bei Dir wohnen kann. Was spricht dagegen?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin Knidel,
und herzlich willkommen bei vs.de!!!
Mir ging, nach dem Lesen sofort durch den Kopf:
Hol das Kind zu Dir!
wie weit wohnt ihr voneinander entfernt?
Warum hast du kein Sorgerecht?
Und wärst Du dazu bereit, Euer Kind zu Dir zu nehmen?
Gruß
jo
Moin knidel,
auch ich würde mich an Deiner Stelle auf den Standpunkt stellen: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Ansonsten bist Du in Zukunft jedes Mal mit im Boot, wenn Euer Sohn nach Ansicht seiner Mutter einen Auslandsurlaub, ein teures Fahrrad oder einen neuen Computer braucht.
Allgemeinbildende Schulen sind in Deutschland kostenfrei und alles andere als "Schulen 2. Klasse". Millionen von Kindern besuchen sie täglich. Eine Luxus-Beschulung in einem Internat muss man sich schlicht leisten können; es steht nicht überall ein Sponsor bereit. So ist das Leben.
Wenn Deine Ex sich überfordert fühlt, würde ich dem JA mitteilen, dass Du - trotz fehlenden Sorgerechts - selbstverständlich gerne bereit bist, den Buben in Deinen Haushalt aufzunehmen und bei Dir in die Schule gehen zu lassen. Zumal Du als verantwortungsvoller Vater keine Anzeichen von ADHS erkennen kannst.
Eine Zahlungsverpflichtung Deinerseits erkenne ich jedenfalls nicht; auch nicht teilweise. Falls jemand anderer Ansicht ist, soll er Dich eben verklagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank für Eure Anwtworten - das ging ja flott.
@staengler: Das sehe ich genauso wie Du. Ich werde dies auch dem JA so mitteilen - wollte mir aber vorher noch einige Meinungen
von erfahrerenen Leuten, wie z.B. hier im Forum, einholen.
Mein Sohn wohnt 150km von mir entfernt.
Ich würde ihn ungern aus seinem ganzen Umfeld reissen. Erschwerend kommt hinzu, dass ich
ich meistens auch am Wochenende arbeiten muss.
@papajo: Kind holen geht leider nicht (siehe oben).
Und das Sorgerecht wurde zu seiner Geburt automatisch der KM zugeschrieben (Wir waren nicht verheiratet).
Und Sie will es auch nicht teilen.
@Martin: auf eine Klage würde ich es ungern ankommen lassen,
um Umgangsboykott etc. aus dem Weg zu gehen. Der Umgang läuft momentan ziemlich problemlos.
Da ich beruflich sehr eingespannt bin und oft auch sehr kurzfristig ins Ausland muss,
bin ich ganz froh, dass die KM bzgl. Umgang da (noch) sehr kooperativ mit mir umgeht.
Nun ist es mein Ziel, beim JA fundiert und schlüssig zu argumentieren, um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen,
da dieser wahrscheinlich sehr viel verschlimmern würde. Hierzu ist euer Input schon mal eine sehr große Hilfe!
Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich letzendlich Recht bekommen würde, wenn es vor Gericht geht.
Aus meiner Erfahrung mit dem Familien+Unterhaltsrecht besteht ein ziemlich großer Unterschied zwischen eigenem, gesunden Rechtsverständnis und geltenden (Un)Recht...
Liebe Grüße,
knidel
Moin knidel,
Deine Darstellung liest sich ein bisschen wie "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass". Wenn Du das Gefühl hast, Dein Umgangsrecht würde beschränkt werden, wenn Du nicht einfach abnickst, was Deine Ex an Zahlungsverpflichtungen für Dich beschliesst, gibt es andere Möglichkeiten als einfach einzuknicken; zum Beispiel ein Umgangsverfahren mit anschliessender gerichtlicher Umgangsregelung.
Bislang ist Dir noch nicht einmal eine Rechtsgrundlage für die Forderung genannt worden. Dass etwas einen "offiziellen Briefkopf" hat, bestätigt seine Rechtmässigkeit in keiner Weise. Jugendämter sind in Fragen wie "was ist Mehr- oder Sonderbedarf" jedenfalls keinesfalls entscheidungs- oder weisungsbefugt (auch wenn sie diesen Eindruck gerne vermitteln); eine solche Entscheidung kann sowieso nur ein Gericht unter Würdigung aller relevanter Fakten treffen.
Ein familienrechtliches Verfahren solltest Du Dir auch nicht wie einen Strafprozess vorstellen: In Deinem Fall gibt es lediglich divergierende Ansichten über die Notwendigkeit und die Finanzierung einer Internatsunterbringung. Wenn Deine Ex dort von einem Richter erfährt, dass es keine diesbezügliche Zahlungsverpflichtung für Dich gibt: Warum sollte sie anschliessend böse auf DICH sein?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nabend Martin,
vielen Dank für Deine Antwort.
ich werde nicht einknicken; ich will aber im Vorfeld sondieren, wie meine Rechte sind und wie ein Gericht im worst case - aller Wahrscheinlichkeit nach - entscheiden würde. In der Hinsicht hast Du mir schon mal sehr weitergeholfen.
Ein Gerichtsverfahren wäre ja dann nach meiner Kenntnis mit (nicht unerheblichen) Kosten verbunden, falls die KM Recht bekommt + Kosten für meinen RA; auch wenn es nur ein familienrechtliches Verfahren ist und kein Strafprozess. Bitte korrigiere mich, wenn ich da falsch liege.
Bzgl. des Umgangsrechts gebe ich Dir theoretisch Recht, aber in der Praxis gibt es da doch viel "Gestaltungsspielraum", der es der KM erlaubt, Schikanen einzubauen. Vor allem bei einer größeren Entfernung.
Trotzdem, ich werde mich hier vom JA bzw. KM zu nichts nötigen lassen, bin nur gewillt, das Ganze mit Voraussicht anzugehen.
Beim nächsten Kontakt mit dem JA werde ich mir auch die Rechtsgrundlage, wie von Dir vorgeschlagen, nennen lassen. Bin mal gespannt, was dann vom JA kommt....
vg
knidel
Hallo zusammen,
ich wollte hier noch kurz posten, dass sich das Thema - vor allem durch die Hilfe hier im Forum - zu meinen Gunsten entwickelt hat.
Ich habe die Erkenntnisse aus den Beiträgen in diesem Thread zusammengefasst und dem JA mitgeteilt. Damit war die Internatsgeschichte erledigt und mein Sohn geht nun auf ein ganz normales Gymnasium.
Wahnsinn, wie das JA einen erstmal für dumm verkauft und dann schaut, was passiert. Zum Glück ist man dieser Willkür dank solcher Foren nicht mehr hoffnungslos ausgeliefert.
Allerdings hat das JA mir natürlich nicht gesagt: “Herr KV, sie haben Recht” sondern “Die KM hat es sich nun doch anders überlegt und will den Jungen nicht auf ein Internat schicken” ;-). Haha!
Vielen Dank nochmal für die großartige Hilfe
Knidel