Folgende Situation:
Das Jua hat in Beistandschaft den Unterhalt und einen Mehrbedarf von 50,-€ für damals Krippe ermittelt.
Das geschah Anfang 2016.
Im Feb 2018 hat mir das JuA mitgeteilt das der Beistand auf Wunsch der KM beendet wurde. Im Jan 2018 hatte ich bereits eine Aufforderung der RAin der KM zur Auskunft erhalten. Darin war keine Rede von Ermittlung eines Mehrbedarfes.
Die letzte Unterhaltszahlung inkl. Mehrbedarf habe ich im Dez 2017 getätigt. Danach sind alle Zahlung immer aktualisiert ohne MB von mir getätigt worden.
Die KM hat sich dazu auch nie gezuckt.
Nun geht es in der aktuellen Verhandlung zum Unterhalt um Spesenabrechnungen, die es im geforderten Zeitraum nicht gab und die RAin fordert im Leistungsantrag 110,2% (?) obwohl wir bereits im Vorfeld 110% bestätigt haben und das ist die Obergrenze. Dies wird aktuell auch von mir gezahlt.
Nun fordert man auch rückwirkend Mehrbedarf von 42€ ab Jan 2018 zu zahlen.
Ich habe dazu aber keinerlei Informationen über die wirklichen Kosten erhalten, zudem auch keine Gehaltsbescheinigungen der KM zur korrekten Quotelung und aufgrund des Wechsels von Krippe in Kita sind die Kosten zudem noch gesunken.
Ach, einen Titel gibt es bis heute nicht. Weder vom JuA noch außergerichtlich wurde ich bis heute dazu aufgefordert.
Hallo,
leider befindest Du Dich in einer Grauzone. Auch die Aufforderung zur Erteilung einer Einkommensauskunft kann für den Mehrbedarf auch gelten.
Trotzdem muss der Mehrbedarf nachgewiesen werden und auch die Berechnung muss nachvollziehbar sein.
Krumme Prozente sind in der DDT nicht vorgesehen, aber vielleicht ist ja der Mehrbedarf mit einbezogen worden.
Einen Titel muss es nicht geben. Der Unterhaltsanspruch existiert unabhängig vom Titel. Ein Titel sichert nur die sofortige Vollsteckbarkeit der titulierten Ansprüche.
VG Susi
110,2% (?)
Was fordert sie genau? 110,2% oder 110% auf volle Euro aufgerundet. Letzteres wäre durchaus rechtens.
Gruss von der Insel
Im Leistungsantrag steht 110,2%. Das hat der Richter bereits auf 110% korrigiert. Dem Betrag habe wir bereits in der ersten Verhandlung zur Auskunft im März 2018 zugestimmt.
D.h. laut meinem RA hätte man sich den ganzen Quatsch mit Leistungsantrag sparen können, da die 110% bestätigt wurden und durch die Auskunft nachweisbar sind. Das es der Gegenseite nicht passt, steht auf einem anderen Blatt.
Moin
Hört sich für mich nach 'unbedingt jemand was reinwürgen wollen' an - und zwingend recht haben wollen.
Verweise auf die bestehende Regelung, und verweise ansonsten auf den Klageweg vor Gericht. So ganz nebenbei gibt es auch noch die Wesentlichkeitsgrenze von ca. 10% (gem. Rechtssprechung mal so frei und ohne Begründung von den Gerichten "definiert"), um die sich das Einkommen eines UH-Pfglichtigen bewegen kann, ohne das ein Gericht aktiv wird. Zumindest zw. den 2-jährigen Kontrollabfragen bzgl. Einkommen. 0.2% sehen da verdammt nach einer Lachnummer aus. Und selbst dann. Die DT kennt bestimmte Abstufungen, ab wann eine neue Eingruppierung statt findet und definiert diese über 5%-Abstufungen. Das gleiche müsste für den Mehrbedarf gelten, da dieser dem UH in vielen Dingen gleichgestellt wurde.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Hört sich für mich nach 'unbedingt jemand was reinwürgen wollen' an - und zwingend recht haben wollen.
Du kennst meine Ex und ihre RAin? 🙂
Treffsichere Einschätzung.
Die übergehen einige Punkte was sich gehört und was falsch ist. Letzte vollständige Auskunft war im März 2018, letztens hat sie eine neue Auskunft verlangt. Und weil ich keine Spesenangaben gemacht habe (es gab im geforderten Zeitraum keine und das habe ich bestätigt) hat sie mal eben meinen AG um Auskunft gebeten. Ohne Angabe des Zeitraums...
Die Personalbuchhaltung hat mich informiert und die Anfrage in die Rundablage getan.
Gestern war die mündliche Verhandlung.
Auch wenn wir ab sofort dem Mehrbedarf zugestimmt haben, ist der Richter der Klägerin gefolgt und hat damit argumentiert, dass wenn einmal der Mehrbedarf gezahlt wurde, eine Dauerschuld entsteht.
Unser Hinweis auf Wechsel von JuA zu RA, Wechsel von Krippe zu Kita, und noch einige andere Änderungen wurden nicht berücksichtigt.
Also muss ich von Jan 18 alles nachzahlen.
Es bleibt nun offen wer die Kosten des Verfahrens trägt. Denn was den normalen Unterhalt angeht, haben wir von Anfang an 110% zugestimmt und trotz einiger Manöver der Gegenseite hat sich an der Zahl nichts geändert.
Es wurde also viel Aufwand mit wenig neuen Erkenntnissen betrieben.
Nun ja, vor Gericht und auf hoher See...
Nun ja, vor Gericht und auf hoher See...
... ist man von Haifischen umgeben.
*duckundweg*
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Laut Richter soll ich nun die volle Zeche zahlen. Mit der Begründung, dass ich durch die geringere Zahlung den Fall ausgelöst habe. Zudem sollte ich im laufenden Verfahren zum JuA gehen und einen Titel beantragen.
Er führt als in Verzugsetzung das Datum der ersten Auskunftsauffforderung seitens der Gegenseite an. Zu dem Zeitpunkt habe ich aber noch voll inkl. Mehrbedarf bezahlt.
Erst mit Info vom JuA, dass sie nicht mehr zuständig seien und dem Aufforderungsschreiben der Gegenseite kam Bewegung rein.
Daraufhin habe ich vorerst nur 105% bezahlt und auch den Mehrbedarf weggelassen.
Wir werden nun Beschwerde beim OLG einreichen.
Es wurde z.Bsp nicht berücksichtigt:
- das wir bereits im laufenden Verfahren den einzelnen Punkten zugestimmt haben, vor allem den 110%.
- das ein Teil des von der Gegenseite geforderten Auskunftsumfang abgelehnt wurde, ebenso eine eidesstattl. Versicherung
- das selbst im ersten Verfahren seitens der Gegenseite nicht noch mal auf den Mehrbedarf hingewiesen wurde, obwohl danach von mir umgehend 110% bezahlt wurden.
- das Klageeinreichung Mitte Januar 2019 und Zahlung der 105% o. MB sich deutlich zeitlich überschreiten. Also übereilt.
- das zum Thema Mehrbedarf keinerlei aktuelle Informationen seitens der KM über Kosten und ihren gequotelten Anteil vorlagen und ich daher die Zahlung eingestellt habe (hat den Richter in der Verhandlung leider auch nicht interessiert)
Komischerweise kam gestern eine Rechung vom Gericht.
Darin soll ich ca. 1/8 zahlen, die andere Partei 7/8.
Das würde ja grundsätzlich bedeuten, dass nach unserer Beschwerde die Kostenfrage neu aufgerollt wurde, oder?
Denn dann würden ja auch die Anwaltskosten entsprechend gequotelt.
Zu der Kostenentscheidung des FamG hatten wir ja Beschwerde beim OLG eingereicht.
Dieser ist das OLG zu 100% gefolgt und hat die Entscheidung des FamG kassiert.
Uns konnte kein Fehlverhalten unterstellt werden, und die Vorstellungen der KM (eher ihrer RAin) waren
1.unangemessen
2. überzogen
3. hat man einfach gleich geklagt anstatt zu einzelnen Punkten eine Mahnung zu erstellen
4. auch die Frage zu einer außergerichtlichen Titulierung wurde nicht gestellt
Sie hat jetzt Zeit bis 19.08. sich dazu zu äußern, aber laut meinem RA ist das Thema durch. Was will sie jetzt noch an anderen Argumenten bringen.
Ein guter Sieg, der mich zumindest ein wenig beruhigt.
Herzlichen Glückwunsch
Hallo @Samson1978,
zunächst einaml auch von mir Herzlichen Glückwunsch.
Allerdings verstehe ich 2 Sachen nicht:
1.)
Laut Richter soll ich nun die volle Zeche zahlen.[...]
Wir werden nun Beschwerde beim OLG einreichen.
Es wurde z.Bsp nicht berücksichtigt:
[...]
und 2.)
Komischerweise kam gestern eine Rechung vom Gericht.
Darin soll ich ca. 1/8 zahlen, die andere Partei 7/8.
Das würde ja grundsätzlich bedeuten, dass nach unserer Beschwerde die Kostenfrage neu aufgerollt wurde, oder?
Denn dann würden ja auch die Anwaltskosten entsprechend gequotelt.
Hast/ hattest Du Dich in Sachen Kostenentscheidung/Kostenverteilung verschrieben?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Das habe ich auch noch nicht verstanden.
Die Beschwerde beim OLG bezog sich die Kostenentscheidung des FamG. Und trotzdem kam eine separate Rechnung mit dieser Aufteilung. Damals dachte ich noch, dass das gesamte Verfahren so aufgeteilt wird.
Heißt das ich könnte nach einer endgültigen Festlegung diese 1/8 Gerichtsgebühren zurück fordern?
Wenn das so entschieden wird - ja. Wenn Deinem Kind VKH bewilligt war, zahlt es die Staatkasse zurück. Das ist noch einfach.
Ansonsten musst Du den Betrag im Kostenfestsetzungsverfahren (genauso wie in jedem Fall Deine Anwaltskosten, so sie Dir erstattet werden sollen) gegen das Kind festsetzen lassen. Das Kind wiederum kann versuchen, den Betrag als Prozesskostenvorschuss (analog Sonderbedarf) bei seinen Unterhaltsverpflichteten geltend zu machen.....
Gruss von der Insel
VKH ist mir nicht bekannt. KM verdient aber recht gut.
Meine RA Kosten hat mein Anwalt noch nicht an mich gereicht. Er war sich scheinbar sehrt sicher. 🙂
Also könnte ich die 1/8 Kosten (es sind "nur" 57€) an mein eigenes Kind geltend machen? Absurde Vorstellung.
Kann die mein Anwalt mit einfordern und zahlt sie mir dann nach Zahlung einfach aus?
Hallo,
ob das absurd ist oder nicht ist nicht die Frage. Es ist ebenso, dass das Kind den Unterhalt und den Mehrbedarf beansprucht und deshalb auch Prozeßgegner ist. Das Kind hat dabei Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuß durch die Eltern. Sind die Eltern nicht leistungsfähig, dann gibt es VKH.
Im Prinzip kann es also so sein, dass Du die Prozeßkosten trägst, wenn Du das Verfahren gewonnen hast und der Kostenbeschluß die Kosten komplett dem Kind auferlegt, weil die Prozeßkosten als Sonderbedarf geltend gemacht werden können.
Wenn Du also 1/8 als Deine Kosten trägst sind die restlichen 7/8 Sonderbedarf des Kindes und gequotelt nach Einkommen der Eltern zu zahlen. Da klagt die KM doch gern.
VG Susi
Da klagt die KM doch gern.
Um diese Absurdität noch abzurunden, die Klage reicht ja nicht das Kind ein (und verliert), diese Klage reicht die KM im Namen des Kindes ein ... Was in meinen Augen Vorsatz ist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Warten wir erstmal ab.
Vielleicht kommt ja nun auch etwas Ruhe rein und zumindest hinsichtlich Unterhalt bleibt es dabei.
Im März 2020 wird es eh wieder heiß...